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vergebenEU-weitCatering und SchulverpflegungDienstleistungenmögliche Doppelmeldung

Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen einschließlich eine täglichen Rohkostanteils und eines Getränks

Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 145SuSEU24veröffentlicht 18.07.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
6 Monate01.08.2024 – 31.01.2025
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin14163, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.01.2025
    vor 27 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Zwischen dem Land Berlin und dem Caterer wird ein Vertrag über die Herstellung, Lieferung und Ausgabe des Schulmittagessens einschließlich eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks für die Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 an der in der jeweiligen Losbeschreibung ausgewiesenen Schule, inkl. der Reinigung der von ihm hierzu zu nutzenden schulischen Räume sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle, geschlossen. Das Schulmittagessen wird für die Kinder dieser Jahrgangsstufen der Berliner Schulen kostenbeteiligungsfrei zur Verfügung gestellt. Das Schulmittagessen ist auf den Bedarf und die Bedürfnisse von Kindern zugeschnitten. Es orientiert sich an den Empfehlungen des aktuellen „DGE-Qualitätsstandards für die Schulverpflegung“ der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Ärztlich festgestellte Nahrungsmittelallergien/-unverträglichkeiten im Rahmen des Schulmittagessens sind zu berücksichtigen. Das Anbieten von Schweinefleisch ist im Bezirk Steglitz-Zehlendorf von allen Schulen nicht gewünscht. Das Anbieten von Schweinefleisch ist ausgeschlossen.Zwischen dem Land Berlin und dem Caterer wird ein Vertrag über die Herstellung, Lieferung und Ausgabe des Schulmittagessens einschließlich eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks für die Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 an der in der jeweiligen Losbeschreibung ausgewiesenen Schule, inkl. der Reinigung der von ihm hierzu zu nutzenden schulischen Räume sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle, geschlossen. Das Schulmittagessen wird für die Kinder dieser Jahrgangsstufen der Berliner Schulen kostenbeteiligungsfrei zur Verfügung gestellt. Das Schulmittagessen ist auf den Bedarf und die Bedürfnisse von Kindern zugeschnitten. Es orientiert sich an den Empfehlungen des aktuellen „DGE-Qualitätsstandards für die Schulverpflegung“ der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Ärztlich festgestellte Nahrungsmittelallergien/-unverträglichkeiten im Rahmen des Schulmittagessens sind zu berücksichtigen. Das Anbieten von Schweinefleisch ist im Bezirk Steglitz-Zehlendorf von allen Schulen nicht gewünscht. Das Anbieten von Schweinefleisch ist ausgeschlossen. Diese Ausschreibung umfasst 2 Lose (2 Grundschulen). Der Vergabezeitraum ist vom 01.08.2024 bis 31.01.2025 mit Verlängerungsoption. Die zu erwartenden geschätzten Essensteilnehmerzahlen sind der jeweiligen losbezogenen Unterlage, Tabellenblatt Losbeschreibung zu entnehmen. Es gilt ein Brutto-Festpreis. Der festgelegte Preis pro Portion beträgt: 5,16 EUR (inkl. 19% USt) 4,64 EUR (inkl. 7% USt). Der vereinbarte Preis ist ein Festpreis im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 23. Dezember 1953 (GVBl. S. 1511) in der jeweils geltenden Fassung. Festpreis: Sollte der USt Satz auf 7% bundesweit gesenkt werden, dann gilt der Festpreis i.H.v. 4,64 €.

Beschreibung des Loses

Mögliche Verpflegungssysteme: - Warmverpflegung (Cook & Hold) - Kühlkostsystem (Cook & Chill) Anzahl der SchülerInnen: 307 Geschätzte Anzahl der SuS, die voraussichtlich Mittagessensangebot in Anspruch nehmen werden: 276 Größe der Küche: 96 m² Größe der Mensa: 272 m² Größe der Cafeteria: 51 m² Besichtigungstermine: nach telefonischer Vereinbarung Ausgabesystem: - Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) - Rohkost bzw. Frischebuffet - Tischgemeinschaften (Schüsseln) Zeiträume der Mittagspause: beim Besichtigungstermin erfragen. Diese ändern sich während der Vertragslaufzeit zum Schuljahresbeginn i. d. R. pro Schuljahr, da diese laufend den Bedürfnissen der Schule und den aktuellen Schülerzahlen angepasst werden müssen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität100 %
Qualität
Zuschlagskriterien und Bewertung Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise) unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen zu entnehmen. Da es sich hier um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte losweise voneinander abweichen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2024
Vertragsende
31.01.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Option auf Verlängerung
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fr … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
- Die Vergabe von Aufträgen an Bieter mit Russlandbezug ist verboten (vgl. Wirt-124.1 (Einhaltung restriktiver Maßnahmen ggü. Russland). Dies gilt auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. - Angebote können ausschließlich über die Vergabeplattform des Landes Berlin (https://w … ganz lesen- Die Vergabe von Aufträgen an Bieter mit Russlandbezug ist verboten (vgl. Wirt-124.1 (Einhaltung restriktiver Maßnahmen ggü. Russland). Dies gilt auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. - Angebote können ausschließlich über die Vergabeplattform des Landes Berlin (https://www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. über iTWOtender) elektronisch in Textform eingereicht werden. - Sämtliche Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. - Änderungen an den Vergabeunterlagen führen zum Ausschluss von der Vergabe.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Drei Köche GmbH, Berlin–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 555 (Kantinen- und Verpflegungsdienste) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

42vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (16 Lose mit Angabe)
1,36 Mio. €Zuschlagswert im Median
749.848 € – 4,16 Mio. €mittlere Hälfte, 23 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d9efacb5-b0b9-49b3-ad46-e50c1dd0ded6.