User Help Desk 2026
Dataport AöR · Altenholz, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen DP-2025000108veröffentlicht 27.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 57 Monate
- 01.07.2026 – …
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Rendsburg-Eckernförde.
- Supportvertrag für OpenStackDataport AöR · AltenholzFrist 19.11.2026
- Vertriebspartnerschaft KI-ProdukteDataport AöR · AltenholzFrist 08.10.2029
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (4 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 53 Monaten · aus Vertragsbeginn und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 57 Monate01.07.2026 – …
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Altenholz24161, Kreis Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (66 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (144 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Wertungsrelevanter Angebotspreis aus Teil C - Preisblatt (brutto) für einfache Richtwertmethode gem. UfAB 2018:50 %
- Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog für einfache Richtwertmethode gem. UfAB 2018:50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 05.11.2026
- Veröffentlichungvor 7 Monaten
- Vertragsbeginnvor 4 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist ein EVB-IT Dienstleistungsvertrag zur Durchführung von Agententätigkeiten im Rahmen eines IT User Help Desk (UHD) für die einem Managed Service unterliegenden, von Dataport betriebenen und betreuten PC-Arbeitsplätze. Der UHD leistet technischen Fachsupport und verfügt über Erstlösungskompetenz bei den betreuten PC-Arbeitsplätzen.
Gegenstand nach CPV
- 72253000Help-Desk und UnterstützungsdiensteHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Wertungsrelevanter Angebotspreis aus Teil C - Preisblatt (brutto) für einfache Richtwertmethode gem. UfAB 2018:Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: "Z" = "L" / "P" In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode mit-hin folgende Bedeutung: Z Zuschlags-/Bewertungszahl = Leistungs-Preisverhältnis des Angebots L (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung) P Preis für die angebotene Leistung = Gesamtpreis gem. Preisblatt Die Einfache Richtwertmethode gem. UfAB 2018 entspricht mathematisch nicht exakt der Gewichtung von 50% Leistung und 50% Preis, sondern bildet den Quotienten aus Leistung geteilt durch Preis. Hinweis: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass zwar der Brutto-Preis für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots maßgeblich ist, die Bieter jedoch in Teil C – Preisblatt stets Netto-Preise anzugeben haben. Für nähere Einzelheiten verweist der Auftraggeber noch einmal auf die Ausführungen bei Ziffer 4.3.2 (Anforderungen an die Preisgestaltung) in Teil A. Das Angebot mit der höchsten Bewertungspunktzahl (Z) erhält den Zuschlag für den Erstauftragnehmer i.S.v. § 2 Teil D – Ergänzende Vertragsbedingungen. Das Angebot mit dem zweithöchsten Bewertungspunktzahl (Z) erhält ebenfalls einen Zuschlag für den Zweitauftragnehmer (Ersatzauftragnehmer) i.S.v. § 2 Teil D – Ergänzende Vertragsbedingungen. Erlangen mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit den ersten Rang („Punktgleichheit“), wird das Angebot vorrangig berücksichtigt, welches die insgesamt höchste Leistungspunktzahl aufweist. Sollte auch dann noch ein Punktegleichstand bestehen, entscheidet – wenn eine Wettbewerbsabsprache ausgeschlossen werden kann – das Los.
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog für einfache Richtwertmethode gem. UfAB 2018:Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: "Z" = "L" / "P" In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode mit-hin folgende Bedeutung: Z Zuschlags-/Bewertungszahl = Leistungs-Preisverhältnis des Angebots L (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung) P Preis für die angebotene Leistung = Gesamtpreis gem. Preisblatt Die Einfache Richtwertmethode gem. UfAB 2018 entspricht mathematisch nicht exakt der Gewichtung von 50% Leistung und 50% Preis, sondern bildet den Quotienten aus Leistung geteilt durch Preis. Hinweis: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass zwar der Brutto-Preis für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots maßgeblich ist, die Bieter jedoch in Teil C – Preisblatt stets Netto-Preise anzugeben haben. Für nähere Einzelheiten verweist der Auftraggeber noch einmal auf die Ausführungen bei Ziffer 4.3.2 (Anforderungen an die Preisgestaltung) in Teil A. Das Angebot mit der höchsten Bewertungspunktzahl (Z) erhält den Zuschlag für den Erstauftragnehmer i.S.v. § 2 Teil D – Ergänzende Vertragsbedingungen. Das Angebot mit dem zweithöchsten Bewertungspunktzahl (Z) erhält ebenfalls einen Zuschlag für den Zweitauftragnehmer (Ersatzauftragnehmer) i.S.v. § 2 Teil D – Ergänzende Vertragsbedingungen. Erlangen mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit den ersten Rang („Punktgleichheit“), wird das Angebot vorrangig berücksichtigt, welches die insgesamt höchste Leistungspunktzahl aufweist. Sollte auch dann noch ein Punktegleichstand bestehen, entscheidet – wenn eine Wettbewerbsabsprache ausgeschlossen werden kann – das Los.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2026
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 57 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Verlängerung: Der Vertrag ist unbefristet. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 57 Monate ab 01.07.2026. Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jährlich um 12 Monate zu verlängern. Die Verlängerung erfolgt automatisch, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehm … ganz lesenkürzer
Verlängerung: Der Vertrag ist unbefristet. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 57 Monate ab 01.07.2026. Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jährlich um 12 Monate zu verlängern. Die Verlängerung erfolgt automatisch, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer nicht 6 Monate vor Ende der bestehenden Vertragslaufzeit schriftlich die Beendigung des Vertragsverhältnisses erklärt. Mit Ablauf der Laufzeit des Vertrages endet auch die Leistungserbringung bzw. der Leistungszeitraum. Der Auftraggeber kann diesen Vertrag einseitig um 6 Monate verlängern, wenn das für den Nachfolgevertrag erforderliche Vergabeverfahren nicht rechtzeitig beendet werden konnte und ansonsten ein vertragsloser Zustand bestünde. Diese Verlängerung muss schriftlich bis 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gegenüber dem Auftragnehmer mitgeteilt werden. Optionen: Der Auftraggeber behält sich vor, aufgrund besonderer Kundenanforderungen auch einen Service außerhalb der vereinbarten Servicezeiten beim Auftragnehmer anzufordern. Diese Anforderung erfolgt mit einem angemessenen Vorlauf und zu den vereinbarten Preisen.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Den Zuschlag im Vergabeverfahren erhalten zwei Bieter. Der erstplatzierte Bieter ist der Erstauftragnehmer. Der zweitplatzierte Bieter ist der Zweitauftragnehmer und fungiert als Ersatzauftragnehmer. Die Leistungserbringung erfolgt durch den Erstauftragnehmer, solange dessen Vertrag nicht gekündigt … ganz lesenkürzer
Den Zuschlag im Vergabeverfahren erhalten zwei Bieter. Der erstplatzierte Bieter ist der Erstauftragnehmer. Der zweitplatzierte Bieter ist der Zweitauftragnehmer und fungiert als Ersatzauftragnehmer. Die Leistungserbringung erfolgt durch den Erstauftragnehmer, solange dessen Vertrag nicht gekündigt wird. In diesem Fall erfolgt keine Leistungserbringung durch den Zweitauftragnehmer. Im Fall, dass der Vertrag zwischen Auftraggeber und Erstauftragnehmer nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beendet wird, endet der Vertrag mit dem Zweitauftragnehmer mit Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gemäß § 6.1 Teil D Ergänzende Vertragsbedingungen automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Im Fall, dass der Vertrag zwischen Auftraggeber und Erstauftragnehmer vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beendet wird, geht die Pflicht zur Leistungserbringung auf Grundlage des Angebotes des Zweitauftragnehmers auf den Zweitauftragnehmer über. Sofern seit Angebotsabgabe die Bedingungen für eine Preisanpassung gemäß § 11.6 Teil D Ergänzende Vertragsbedingungen erfüllt sind, wird der Angebotspreis mit den entsprechenden Anpassungen zum Vertragsgegenstand. Hierfür teilt der Auftraggeber dem Zweitauftragnehmer zuerst unverzüglich mit, an welchem Datum der Vertrag mit dem Erstauftragnehmer endet, und an welchem Termin die Transitionsphase respektive Betriebsphase jeweils beginnen. Beide Auftragnehmer stellen einen reibungslosen Vertragsübergang sicher.- Hinweis
Folgende zusätzlichehe Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehr … ganz lesenkürzer
Folgende zusätzlichehe Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, • dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von EU-US Data Privacy Framework in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer, • Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, • Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport, • Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), • Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, • Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung • Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach HbmSÜGG Das Offene Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 15 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) ist ein streng formalisiertes Verfahren. Das Vergabeverfahren erfolgt nach den Abschnitten 1, 2 und 7 der VgV. Die Ausführungen und Bestimmungen in den Vergabeunterlagen konkretisieren diese Regelungen der VgV, die uneingeschränkt gelten. Die in Teil A – Allgemeiner Teil (Bewerbungsbedingungen) genannten Normen sind jeweils mit einem Hyperlink versehen, über den Bieter die jeweilige Norm online aufrufen können. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Links funktionieren oder die verlinkten Webseiten die Normen in der aktuell geltenden Fassung darstellen. Es gelten die genannten Normen in der jeweils zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden Fassung. In den Vergabeunterlagen werden unter anderem Anforderungen an das Angebot gestellt, Bedingungen definiert und Angaben verlangt (Bsp.: Angaben über den Bieter); werden diese nicht entsprechend den Vergabeunterlagen bei Erstellung des Angebotes berücksichtigt, kann das Angebot gemäß § 57 VgV vom Verfahren ausgeschlossen werden. Es ist für eine erfolgreiche Teilnahme am Verfahren daher unbedingt erforderlich, die Vergabeunterlagen sorgfältig und vollständig zu lesen. Erkennt ein Bieter Fehler, Unklarheiten, Widersprüche oder Ähnliches in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen (siehe auch Ziffer 4.1.2). Zur Klarheit wird darauf hingewiesen, dass mit dem Begriff „Vergabeunterlagen“ sämtliche im Rahmen des Vergabeverfahrens auftraggeberseitig elektronisch zur Verfügung gestellten Dokumente und Informationen umfasst sind. Informationen und Kommunikation Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung des interessierten Unternehmens (siehe Hinweis oben, Seite 2) sowie die Einrichtung mindestens einer Benutzerkennung in der eVergabe-Software erforderlich. Zur Kommunikation im Vergabeverfahren sowie zur Angebotserstellung und -einreichung können vom Bieter mehrere Benutzerkennungen verwendet werden. Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass die Stammdaten und insbesondere die E-Mail-Adresse der Benutzerkennungen aktuell gehalten werden. Interessierte Unternehmen, die nach dem Download der Vergabeunterlagen Informationen der Vergabestelle zum laufenden Vergabeverfahren erhalten möchten (siehe dazu auch Ziffer 4.1.3 Fragen- und Antwortenforum), können dies im Bieterassistenten entweder mit der Funktion „Nachrichten bestellen“ oder durch die Aufnahme der Angebotsbearbeitung veranlassen. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im laufenden Vergabeverfahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende Mitteilungen der Vergabestelle aus-schließlich an die E-Mail-Adresse der Benutzerkennung gesendet werden, die die Bearbeitung des Angebotes erstmalig initiiert hat. Der …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| DATAGROUP Stuttgart GmbH, Pliezhausen | 5 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Dataport AöR
- Anschrift
- Altenholzer Straße 10-14, 24161 Altenholz
- Website
- dataport.de
- Kontakt
- dataportvergabestelle@
dataport.de
Bei uns erfasst
- Laptoptaschen und Laptoprucksäcke30.10.2026 · 11 Angebote
- DBS.LL.V3 Verbindungen Kiel (West) - Dataport Altenholz30.10.2026 · 3 Angebote
- Mobile Kassensysteme16.10.2026 · 3 Angebote
- Wasserspender07.10.2026
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Alle 8 offenen Ausschreibungen von Dataport AöR, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (4 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Daten-Kompetenzzentrum Städte und Regionen DKSR GmbH2 Zuschläge
- Dedalus HealthCare GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens7 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 3. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 18.12.2025
- 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 27.11.2025 auf 18.12.2025 verschoben
- 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 20.11.2025
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 20.11.2025
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 20.11.2025 auf 27.11.2025 verschoben
- BekanntmachungFrist 20.11.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 42b33b12-fe7d-4427-9cb4-837e22a3cb39.