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User Help Desk 2026

Dataport AöR · Altenholz, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen DP-2025000108veröffentlicht 27.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 322 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Rendsburg-Eckernförde.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (4 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 53 Monaten · aus Vertragsbeginn und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
57 Monate01.07.2026 – …
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (66 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (144 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Wertungsrelevanter Angebotspreis aus Teil C - Preisblatt (brutto) für einfache Richtwertmethode gem. UfAB 2018:50 %
  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog für einfache Richtwertmethode gem. UfAB 2018:50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    vor 4 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist ein EVB-IT Dienstleistungsvertrag zur Durchführung von Agententätigkeiten im Rahmen eines IT User Help Desk (UHD) für die einem Managed Service unterliegenden, von Dataport betriebenen und betreuten PC-Arbeitsplätze. Der UHD leistet technischen Fachsupport und verfügt über Erstlösungskompetenz bei den betreuten PC-Arbeitsplätzen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Wertungsrelevanter Angebotspreis aus Teil C - Preisblatt (brutto) für einfache Richtwertmethode gem. UfAB 2018:50 %
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog für einfache Richtwertmethode gem. UfAB 2018:50 %
Preis
Wertungsrelevanter Angebotspreis aus Teil C - Preisblatt (brutto) für einfache Richtwertmethode gem. UfAB 2018:Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: "Z" = "L" / "P" In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode mit-hin folgende Bedeutung: Z Zuschlags-/Bewertungszahl = Leistungs-Preisverhältnis des Angebots L (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung) P Preis für die angebotene Leistung = Gesamtpreis gem. Preisblatt Die Einfache Richtwertmethode gem. UfAB 2018 entspricht mathematisch nicht exakt der Gewichtung von 50% Leistung und 50% Preis, sondern bildet den Quotienten aus Leistung geteilt durch Preis. Hinweis: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass zwar der Brutto-Preis für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots maßgeblich ist, die Bieter jedoch in Teil C – Preisblatt stets Netto-Preise anzugeben haben. Für nähere Einzelheiten verweist der Auftraggeber noch einmal auf die Ausführungen bei Ziffer 4.3.2 (Anforderungen an die Preisgestaltung) in Teil A. Das Angebot mit der höchsten Bewertungspunktzahl (Z) erhält den Zuschlag für den Erstauftragnehmer i.S.v. § 2 Teil D – Ergänzende Vertragsbedingungen. Das Angebot mit dem zweithöchsten Bewertungspunktzahl (Z) erhält ebenfalls einen Zuschlag für den Zweitauftragnehmer (Ersatzauftragnehmer) i.S.v. § 2 Teil D – Ergänzende Vertragsbedingungen. Erlangen mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit den ersten Rang („Punktgleichheit“), wird das Angebot vorrangig berücksichtigt, welches die insgesamt höchste Leistungspunktzahl aufweist. Sollte auch dann noch ein Punktegleichstand bestehen, entscheidet – wenn eine Wettbewerbsabsprache ausgeschlossen werden kann – das Los.
Qualität
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog für einfache Richtwertmethode gem. UfAB 2018:Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: "Z" = "L" / "P" In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode mit-hin folgende Bedeutung: Z Zuschlags-/Bewertungszahl = Leistungs-Preisverhältnis des Angebots L (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung) P Preis für die angebotene Leistung = Gesamtpreis gem. Preisblatt Die Einfache Richtwertmethode gem. UfAB 2018 entspricht mathematisch nicht exakt der Gewichtung von 50% Leistung und 50% Preis, sondern bildet den Quotienten aus Leistung geteilt durch Preis. Hinweis: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass zwar der Brutto-Preis für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots maßgeblich ist, die Bieter jedoch in Teil C – Preisblatt stets Netto-Preise anzugeben haben. Für nähere Einzelheiten verweist der Auftraggeber noch einmal auf die Ausführungen bei Ziffer 4.3.2 (Anforderungen an die Preisgestaltung) in Teil A. Das Angebot mit der höchsten Bewertungspunktzahl (Z) erhält den Zuschlag für den Erstauftragnehmer i.S.v. § 2 Teil D – Ergänzende Vertragsbedingungen. Das Angebot mit dem zweithöchsten Bewertungspunktzahl (Z) erhält ebenfalls einen Zuschlag für den Zweitauftragnehmer (Ersatzauftragnehmer) i.S.v. § 2 Teil D – Ergänzende Vertragsbedingungen. Erlangen mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit den ersten Rang („Punktgleichheit“), wird das Angebot vorrangig berücksichtigt, welches die insgesamt höchste Leistungspunktzahl aufweist. Sollte auch dann noch ein Punktegleichstand bestehen, entscheidet – wenn eine Wettbewerbsabsprache ausgeschlossen werden kann – das Los.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2026
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
57 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Verlängerung: Der Vertrag ist unbefristet. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 57 Monate ab 01.07.2026. Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jährlich um 12 Monate zu verlängern. Die Verlängerung erfolgt automatisch, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehm … ganz lesenVerlängerung: Der Vertrag ist unbefristet. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 57 Monate ab 01.07.2026. Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jährlich um 12 Monate zu verlängern. Die Verlängerung erfolgt automatisch, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer nicht 6 Monate vor Ende der bestehenden Vertragslaufzeit schriftlich die Beendigung des Vertragsverhältnisses erklärt. Mit Ablauf der Laufzeit des Vertrages endet auch die Leistungserbringung bzw. der Leistungszeitraum. Der Auftraggeber kann diesen Vertrag einseitig um 6 Monate verlängern, wenn das für den Nachfolgevertrag erforderliche Vergabeverfahren nicht rechtzeitig beendet werden konnte und ansonsten ein vertragsloser Zustand bestünde. Diese Verlängerung muss schriftlich bis 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gegenüber dem Auftragnehmer mitgeteilt werden. Optionen: Der Auftraggeber behält sich vor, aufgrund besonderer Kundenanforderungen auch einen Service außerhalb der vereinbarten Servicezeiten beim Auftragnehmer anzufordern. Diese Anforderung erfolgt mit einem angemessenen Vorlauf und zu den vereinbarten Preisen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Den Zuschlag im Vergabeverfahren erhalten zwei Bieter. Der erstplatzierte Bieter ist der Erstauftragnehmer. Der zweitplatzierte Bieter ist der Zweitauftragnehmer und fungiert als Ersatzauftragnehmer. Die Leistungserbringung erfolgt durch den Erstauftragnehmer, solange dessen Vertrag nicht gekündigt … ganz lesenDen Zuschlag im Vergabeverfahren erhalten zwei Bieter. Der erstplatzierte Bieter ist der Erstauftragnehmer. Der zweitplatzierte Bieter ist der Zweitauftragnehmer und fungiert als Ersatzauftragnehmer. Die Leistungserbringung erfolgt durch den Erstauftragnehmer, solange dessen Vertrag nicht gekündigt wird. In diesem Fall erfolgt keine Leistungserbringung durch den Zweitauftragnehmer. Im Fall, dass der Vertrag zwischen Auftraggeber und Erstauftragnehmer nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beendet wird, endet der Vertrag mit dem Zweitauftragnehmer mit Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gemäß § 6.1 Teil D Ergänzende Vertragsbedingungen automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Im Fall, dass der Vertrag zwischen Auftraggeber und Erstauftragnehmer vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beendet wird, geht die Pflicht zur Leistungserbringung auf Grundlage des Angebotes des Zweitauftragnehmers auf den Zweitauftragnehmer über. Sofern seit Angebotsabgabe die Bedingungen für eine Preisanpassung gemäß § 11.6 Teil D Ergänzende Vertragsbedingungen erfüllt sind, wird der Angebotspreis mit den entsprechenden Anpassungen zum Vertragsgegenstand. Hierfür teilt der Auftraggeber dem Zweitauftragnehmer zuerst unverzüglich mit, an welchem Datum der Vertrag mit dem Erstauftragnehmer endet, und an welchem Termin die Transitionsphase respektive Betriebsphase jeweils beginnen. Beide Auftragnehmer stellen einen reibungslosen Vertragsübergang sicher.
Hinweis
Folgende zusätzlichehe Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehr … ganz lesenFolgende zusätzlichehe Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, • dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von EU-US Data Privacy Framework in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer, • Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, • Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport, • Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), • Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, • Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung • Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach HbmSÜGG Das Offene Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 15 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) ist ein streng formalisiertes Verfahren. Das Vergabeverfahren erfolgt nach den Abschnitten 1, 2 und 7 der VgV. Die Ausführungen und Bestimmungen in den Vergabeunterlagen konkretisieren diese Regelungen der VgV, die uneingeschränkt gelten. Die in Teil A – Allgemeiner Teil (Bewerbungsbedingungen) genannten Normen sind jeweils mit einem Hyperlink versehen, über den Bieter die jeweilige Norm online aufrufen können. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Links funktionieren oder die verlinkten Webseiten die Normen in der aktuell geltenden Fassung darstellen. Es gelten die genannten Normen in der jeweils zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden Fassung. In den Vergabeunterlagen werden unter anderem Anforderungen an das Angebot gestellt, Bedingungen definiert und Angaben verlangt (Bsp.: Angaben über den Bieter); werden diese nicht entsprechend den Vergabeunterlagen bei Erstellung des Angebotes berücksichtigt, kann das Angebot gemäß § 57 VgV vom Verfahren ausgeschlossen werden. Es ist für eine erfolgreiche Teilnahme am Verfahren daher unbedingt erforderlich, die Vergabeunterlagen sorgfältig und vollständig zu lesen. Erkennt ein Bieter Fehler, Unklarheiten, Widersprüche oder Ähnliches in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen (siehe auch Ziffer 4.1.2). Zur Klarheit wird darauf hingewiesen, dass mit dem Begriff „Vergabeunterlagen“ sämtliche im Rahmen des Vergabeverfahrens auftraggeberseitig elektronisch zur Verfügung gestellten Dokumente und Informationen umfasst sind. Informationen und Kommunikation Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung des interessierten Unternehmens (siehe Hinweis oben, Seite 2) sowie die Einrichtung mindestens einer Benutzerkennung in der eVergabe-Software erforderlich. Zur Kommunikation im Vergabeverfahren sowie zur Angebotserstellung und -einreichung können vom Bieter mehrere Benutzerkennungen verwendet werden. Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass die Stammdaten und insbesondere die E-Mail-Adresse der Benutzerkennungen aktuell gehalten werden. Interessierte Unternehmen, die nach dem Download der Vergabeunterlagen Informationen der Vergabestelle zum laufenden Vergabeverfahren erhalten möchten (siehe dazu auch Ziffer 4.1.3 Fragen- und Antwortenforum), können dies im Bieterassistenten entweder mit der Funktion „Nachrichten bestellen“ oder durch die Aufnahme der Angebotsbearbeitung veranlassen. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im laufenden Vergabeverfahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende Mitteilungen der Vergabestelle aus-schließlich an die E-Mail-Adresse der Benutzerkennung gesendet werden, die die Bearbeitung des Angebotes erstmalig initiiert hat. Der …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
DATAGROUP Stuttgart GmbH, Pliezhausen5

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Altenholzer Straße 10-14, 24161 Altenholz
Kontakt
dataportvergabestelle@dataport.de

Bei uns erfasst

428Bekanntmachungen
177Zuschlagsmeldungen

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

68vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (34 Lose mit Angabe)
768.000 €Zuschlagswert im Median
272.313 € – 1,68 Mio. €mittlere Hälfte, 15 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (4 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens7 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 3. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 18.12.2025
  3. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 27.11.2025 auf 18.12.2025 verschoben
  4. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 20.11.2025
  5. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 20.11.2025
  6. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 20.11.2025 auf 27.11.2025 verschoben
  7. BekanntmachungFrist 20.11.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 42b33b12-fe7d-4427-9cb4-837e22a3cb39.