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Frist abgelaufenEU-weitLieferleistungen

Upgrade Multifunktionsanzeiger

Dresdner Verkehrsbetriebe AG · Dresden, Sachsen

Aktenzeichen 2025-00019veröffentlicht 06.02.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 244 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Dresden.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Sachsen (72 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
8 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Dresden01129, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (16 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 32 %, Leistung und Qualität 68 %.

  • Produkt68 %
  • Preis32 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,9 Punkte
25 % teurer−6,4 Punkte
50 % teurer−10,7 Punkte
100 % teurer−16 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Dresdner Verkehrsbetriebe AG
    vor 8 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 8 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Upgrade von Multifunktionsanzeigen

Beschreibung des Loses

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines Upgrades der Multifunktionsanzeigen in den Straßenbahnen NGT D12 DD und NGT D8 DD durch die Dresdner Verkehrsbetriebe AG. Die Landeshauptstadt Dresden ist Oberzentrum einer Region, die durch eine zukunftsfähige Wirtschaft mit hohen Wachstumsraten, eine geringe Arbeitslosigkeit, gut ausgebildete Arbeitskräfte und eine hohe Lebensqualität gekennzeichnet ist. Sie gehört zu den bedeutendsten Forschungsstandorten in Deutschland. Mit ihrer ausgeprägten Bildungs- und Hochschullandschaft, darunter die "Exzellenz-Universität" TU Dresden, besitzt die Stadt eine erhebliche Attraktivität für junge Menschen, Studierende und Wissenschaftler. Als Zentrum von Kunst und Kultur, mit der wieder aufgebauten Altstadt, der einzigartigen Lage im Elbtal und als Eingangstor zur Sächsischen Schweiz hat Dresden eine hohe touristische Anziehungskraft und ist nach Berlin die meistbesuchte Stadt im Osten Deutschlands. Die dynamische Entwicklung der Stadt, einhergehend mit einem weiter anhaltenden Bevölkerungswachstum, stellt die Landeshauptstadt Dresden vor die Herausforderung, den zunehmenden Mobilitätsbedarf stadtverträglich zu bewältigen. Mit dem Verkehrsentwicklungsplan 2025plus (VEP 2025plus) setzt die Landeshauptstadt Dresden dabei den Schwerpunkt auf eine ÖPNV-Orientierung des städtischen Verkehrs. Die Landeshauptstadt Dresden verfolgt neben dem Verkehrsentwicklungsplan 2025plus weitere konkrete Konzepte, die auf eine Verbesserung der Umweltverträglichkeit des Verkehrs abzielen. Hierzu zählen folgende Maßnahmen: - Verbesserung der Luftqualität (Luftreinhalteplan von 2011), - Klimaschutz (Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept von 2012), - Lärmminderung (Lärmminderungsplan 2008/Entwurf 2014). Schon heute leistet der ÖPNV einen bedeutenden Beitrag, um Feinstaubbelastung, CO2-Ausstoß und Lärmemissionen nachhaltig zu verringern. Für das Erreichen der o. g. Ziele, ist jedoch eine qualitative Weiterentwicklung und kapazitative Ausweitung des ÖPNV unabdingbar. Vor diesem Hintergrund verfolgt die Dresdner Verkehrsbetriebe AG, die Beschaffung eines Upgrades der Multifunktionsanzeigen für die Straßenbahnen NGT D12 DD und NGT D8 DD. Eine Beschreibung zu den Eckpunkten des Leistungsgegenstandes ist der beigefügten Anlage "2025-00019_MFA_Leistungsbeschreibung" zu entnehmen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Produkt68 %
Preis32 %
Qualität
ProduktEine konkrete Ausgestaltung erfolgt erst mit Aufforderung zum indikativen Angebot.
Preis
Eine konkrete Ausgestaltung erfolgt erst mit Aufforderung zum indikativen Angebot.

Eignung2 von 2 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Die Beantwortung der Kriterien ist vom Bewerber selbst vorzunehmen und in der Unterlage Referenzfragebogen auszufüllen. Es erfolgt die Bewertung der Referenzen in drei Teilen: Teil A und Teil B: Durch den Bewerber sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes drei vergleichbare Referenzen einzureichen. … ganz lesenDie Beantwortung der Kriterien ist vom Bewerber selbst vorzunehmen und in der Unterlage Referenzfragebogen auszufüllen. Es erfolgt die Bewertung der Referenzen in drei Teilen: Teil A und Teil B: Durch den Bewerber sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes drei vergleichbare Referenzen einzureichen. Es erfolgt die Vergabe von 10 Punkte je vergleichbarer Referenz. Sollten weniger als drei Referenzen eingereicht werden, führt dies nicht zum Ausschluss, jedoch können dann nur die eingereichten Referenzen bewertet werden. Nicht eingereichte Referenzen werden somit mit "0" Punkten bewertet. Für jede Referenz darf lediglich ein einzelnes Projekt als Referenzprojekt angegeben werden. Das heißt die Beantwortung / Referenzangaben der jeweiligen unterschiedlichen Kriterien je geforderter Referenz (Referenz 1 - 3) müssen für die jeweilige geforderte Referenz vom selben Referenzprojekt stammen. Durch den Bewerber sind die entsprechenden Angaben je Referenz in der Unterlage Referenzfragebogen selbst auszufüllen. Zudem sollte durch den Bewerber zu jeder Referenz ein entsprechender Referenzsteckbrief mit den entsprechenden Angaben und weiteren Details eingereicht werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
8 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Vertragsbedingungen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig, Braustr. 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0CMBA7# 1. Der Auftraggeber verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO) und dem Säc … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0CMBA7# 1. Der Auftraggeber verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO) und dem Sächsischen Vergabegesetz (SächsVergabeG) sowie darüber hinaus allen einschlägigen weiteren Bundes- bzw. Landesgesetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sin-ne der gesetzlichen Regelungen auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen enthalten insoweit arbeitserleichternde Hinweise und ausgestaltende Vorgaben, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Diese Hinweise und Vorgaben vermögen die genaue Kenntnisnahme der geltenden Verfahrensvorschriften nicht zu ersetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Auftragsbekanntmachung zu den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die Auftragsbekanntmachung in letzter Fassung maßgeblich. 2. Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18 /EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. 3. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, sind von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben. 4. Zum Nachweis etwa meldepflichtiger Subventionen ist von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Subventionen gemäß Vordruck 04b abzugeben. 5. Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Subventionen gemäß Vordruck 04c abzugeben.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9bdc7e6b-f6c1-4daf-91c7-c744997d8d28.