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vergebenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Unterstützungsleistungen im Netzbetrieb durch Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ)

Auftraggeber nicht angegeben · Wiesbaden, Hessen

Aktenzeichen VG-3000-2024-0122veröffentlicht 30.06.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
2,85 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 2,85 Mio. €
Laufzeit
24 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Wiesbaden65185, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

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Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Beschaffung von Unterstützungsleistungen im Netzbetrieb durch Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ)

Beschreibung des Loses

Die HZD bietet auf Basis ihres landesweiten Weitverkehrsnetzes (HessenNetz) der gesamten Hessischen Landesverwaltung, d.h. den Ministerien und den nach geordneten Dienststellen (z.B. Finanzämtern, Polizeidienststellen, Gerichten, etc.) eine zentrale, standardisierte Kommunikationsplattform für insgesamt etwa 80.000 PC-Arbeitsplätze an. Für den Zugriff auf lokale oder zentrale Dienste werden von diesen Dienststellen an über 800 Lokationen in Hessen lokale Netzwerke (LANs) genutzt. Diese LANs, mit insgesamt ca. 300.000 bereitgestellten Anschlusspunkten, bilden - zusammen mit dem verbindenden Weitverkehrsnetz (WAN) - die Basisinfrastruktur für die gesamte IT-Kommunikation des Landes Hessen. Zentrale Dienste werden in drei Rechenzentren zur Verfügung gestellt, ein vierter Standort ist im Aufbau. In den letzten Jahren hat sich der Umfang der durch das Betriebsteam Netze (STN), der Netzplanung und des Teams der System- und Netzwerküberwachung zu betreuenden Systeme nahezu verdoppelt. Dadurch hatte sich auch die Arbeitslast in den Teams erhöht. Es ist deshalb notwendig Unterstützung einzukaufen. Die Einsatzschwerpunkte sind die Implementierungen im Rahmen des Change-Managements im Bereich komplexer LAN-, WAN-Umgebungen sowie die technische Dokumentation im Bereich des Change-Managements verschiedener Betriebsbereiche.

Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Vertragslaufzeit von zwei Jahren mit einer zweimaligen automatischen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr für die vorgenannten Leistungen. Es handelt es sich dabei um Arbeitnehmehmerüberlassung.

Die Arbeitsschwerpunkte der angeforderten Leistung liegen in dem Bereich technischer Dokumentation und in der Implementierung einfacher sowie komplexer LAN- und WAN-Umgebungen. Es wird erwartet, dass die eingesetzten Mitarbeiter über entsprechende Grundkenntnisse im Umgang mit den vom Auftraggeber bereitgestellten Werkzeugen verfügen. Da die HZD den Betrieb ihrer Netzinfrastruktur nach den Prozessen der IT Infrastructure Library (ITIL) ausrichtet, ist es für den Auftraggeber wichtig, dass die Mitarbeiter eine entsprechende Erfahrung nachweisen können. Die Sprache im Umgang mit dem Auftraggeber und dessen Kunden ist Deutsch, es sind deshalb entsprechende Kenntnisse in Wort und Schrift erforderlich. Eine Bereitschaft zum Einsatz außerhalb der üblichen Arbeitszeit bei Bedarf ist gefordert.

Mitarbeiter Bereich LAN / WAN Die Aufgaben umfassen: • Teilnahme am allgemeinen Change-Management Prozess der HZD • Durchführung von (Standard-)Änderungen an den eingesetzten Netzwerk-komponenten nach Vorgabe der HZD • Umsetzung der Vorgaben in eine einheitliche, strukturierte und vorhandene Projektdokumentation • Beratungstätigkeiten

Qualifikationen Für die Leiharbeitnehmer werden Kenntnisse und Berufserfahrung von bestimmten Qualifikationen erwartet. Wird im Folgenden der Begriff "Berufserfahrung" verwendet, so sind darunter durch Arbeitstätigkeit erworbene Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu verstehen. Zur Berufserfahrung zählen nicht Studium, Praktika oder ähnliches. Mitarbeiter Bereich LAN / WAN - Senior Zwingende Qualifikationen sind: Beherrschung der Deutschen Sprache fließend in Wort und Schrift

Es wird eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in den folgenden Gebieten einer Enterprise-Umgebung erwartet: • Implementierung und Konfiguration von aktiven Netzwerkkomponenten • Erstellung von strukturierten Projekt- oder Betriebsdokumentationen • ITIL-ITSM Prozesse (Change-, Problem- und Release-Management) • Evaluierung neuer Hardware und Softwarekomponenten für Netzwerke

Wünschenswert sind außerdem: • Herstellerzertifzierung z.B. CCNA • Führerschein der Klasse B • Erfahrung in technischer Beratung

Mitarbeiter Bereich LAN / WAN - Junior Zwingende Qualifikationen sind: • Beherrschung der Deutschen Sprache fließend in Wort und Schrift

Es wird eine mindestens einjährige Berufserfahrung in den folgenden Gebieten einer Enterprise-Umgebung erwartet: • Implementierung und Konfiguration von aktiven Netzwerkkomponenten • Erstellung von strukturierten Projekt- oder Betriebsdokumentationen • ITIL-ITSM Prozesse (Change-, Problem- und Release-Management)

Wünschenswert sind außerdem: • Herstellerzertifzierung z.B. CCNA • Führerschein der Klasse B • Erfahrung in der Evaluierung neuer Hardware und Softwarekomponenten für Netzwerke

Allgemeine Voraussetzungen Eine erfolgreiche Sicherheitsüberprüfung durch die HZD ist Voraussetzung für eine Einstellung.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Zweimalige automatische Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr. Maximal 48 Monate.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
2.851.200 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften gel … ganz lesen§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 2.851.200,00 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Hinweis
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die … ganz lesenEin Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). (6) Hinweis der Vergabestelle zu den Kompetenzprofilen: Mit dem Angebot sind noch keine konkreten Personen zu benennen und für diese die Kompetenzprofile ausgefüllt einzureichen. Die Kompetenzprofile dienen der Überprüfung der in der Leistungsbeschreibung festgelegten Mindestqualifikationen an das einzusetzende Personal. Sie werden nach Abschluss der Rahmenvereinbarung und vor Abschluss eines Einzelabrufs von dem Auftragnehmer zum Nachweis angefordert, dass das angebotenen Personal die Mindestqualifikationen erfüllt. (7) Ein Kettenverleih (auch Weiter- oder Zwischenverleih genannt) ist gemäß § 1 Abs. 1 S. 3 AÜG untersagt. Ein Verleiher darf einen Leiharbeitnehmer nur überlassen, wenn zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis besteht. Die Bieter sichern mittels Eigenerklärung (Datei "Eigenerklaerung_Verbot_Kettenüberlassung") zu, dass es sich bei den zu überlassenden Personen ausschließlich um eigene Arbeitnehmer handelt. Die Erklärung ist mit dem Namen des Erklärenden nach § 126b BGB zu versehen. Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert. Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis. Entscheidend ist hier die Gesamtangebotssumme (brutto), die sich aus den Summen der entsprechenden Positionen im Preisblatt (Datei: "Preisblatt") ergibt. Sofern Angebote einer entsprechenden Anzahl an geeigneten Wirtschaftsteilnehmern vorliegen, ist der Zuschlag an die drei bestplatzierten Firmen vorgesehen. Sollte die Anzahl der Angebote von geeigneten Bietern geringer sein, wird diese Zahl entspre- chend reduziert. Die Wirtschaftsteilnehmer, welche den Zuschlag erhalten haben, werden auf der Grundlage des Preises (in aufsteigender Reihenfolge) in eine entsprechende Rang- ordnung gebracht. Werden mehrere Angebote mit dem gleichen Preis abgegeben, entscheidet das Los über den Zuschlag bzw. die Rangfolge.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
SThree Temp Experts GmbH, Frankfurt am Main5

Auftraggeber

Name
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Anschrift
Mainzer Straße 29, 65185 Wiesbaden
Kontakt
vergabestelle@hzd.hessen.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

223vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (282 Lose mit Angabe)
596.259 €Zuschlagswert im Median
391.526 € – 1,09 Mio. €mittlere Hälfte, 46 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 30.01.2025
  3. BekanntmachungFrist 30.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7911ba91-b57d-4393-8d4b-2df1621cf3af.