Unterstützungsleistungen im Netzbetrieb durch Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ)
Auftraggeber nicht angegeben · Wiesbaden, Hessen
Aktenzeichen VG-3000-2024-0122veröffentlicht 30.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 2,85 Mio. €
- Laufzeit
- 24 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 2,85 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 2,85 Mio. €
- Laufzeit
- 24 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe.hessen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 22 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 21 Monatenüber vergabe.hessen.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 21 Monaten
- Bindefrist endetvor 18 Monaten3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Beschaffung von Unterstützungsleistungen im Netzbetrieb durch Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ)
Beschreibung des Loses
Die HZD bietet auf Basis ihres landesweiten Weitverkehrsnetzes (HessenNetz) der gesamten Hessischen Landesverwaltung, d.h. den Ministerien und den nach geordneten Dienststellen (z.B. Finanzämtern, Polizeidienststellen, Gerichten, etc.) eine zentrale, standardisierte Kommunikationsplattform für insgesamt etwa 80.000 PC-Arbeitsplätze an. Für den Zugriff auf lokale oder zentrale Dienste werden von diesen Dienststellen an über 800 Lokationen in Hessen lokale Netzwerke (LANs) genutzt. Diese LANs, mit insgesamt ca. 300.000 bereitgestellten Anschlusspunkten, bilden - zusammen mit dem verbindenden Weitverkehrsnetz (WAN) - die Basisinfrastruktur für die gesamte IT-Kommunikation des Landes Hessen. Zentrale Dienste werden in drei Rechenzentren zur Verfügung gestellt, ein vierter Standort ist im Aufbau. In den letzten Jahren hat sich der Umfang der durch das Betriebsteam Netze (STN), der Netzplanung und des Teams der System- und Netzwerküberwachung zu betreuenden Systeme nahezu verdoppelt. Dadurch hatte sich auch die Arbeitslast in den Teams erhöht. Es ist deshalb notwendig Unterstützung einzukaufen. Die Einsatzschwerpunkte sind die Implementierungen im Rahmen des Change-Managements im Bereich komplexer LAN-, WAN-Umgebungen sowie die technische Dokumentation im Bereich des Change-Managements verschiedener Betriebsbereiche.
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Vertragslaufzeit von zwei Jahren mit einer zweimaligen automatischen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr für die vorgenannten Leistungen. Es handelt es sich dabei um Arbeitnehmehmerüberlassung.
Die Arbeitsschwerpunkte der angeforderten Leistung liegen in dem Bereich technischer Dokumentation und in der Implementierung einfacher sowie komplexer LAN- und WAN-Umgebungen. Es wird erwartet, dass die eingesetzten Mitarbeiter über entsprechende Grundkenntnisse im Umgang mit den vom Auftraggeber bereitgestellten Werkzeugen verfügen. Da die HZD den Betrieb ihrer Netzinfrastruktur nach den Prozessen der IT Infrastructure Library (ITIL) ausrichtet, ist es für den Auftraggeber wichtig, dass die Mitarbeiter eine entsprechende Erfahrung nachweisen können. Die Sprache im Umgang mit dem Auftraggeber und dessen Kunden ist Deutsch, es sind deshalb entsprechende Kenntnisse in Wort und Schrift erforderlich. Eine Bereitschaft zum Einsatz außerhalb der üblichen Arbeitszeit bei Bedarf ist gefordert.
Mitarbeiter Bereich LAN / WAN Die Aufgaben umfassen: • Teilnahme am allgemeinen Change-Management Prozess der HZD • Durchführung von (Standard-)Änderungen an den eingesetzten Netzwerk-komponenten nach Vorgabe der HZD • Umsetzung der Vorgaben in eine einheitliche, strukturierte und vorhandene Projektdokumentation • Beratungstätigkeiten
Qualifikationen Für die Leiharbeitnehmer werden Kenntnisse und Berufserfahrung von bestimmten Qualifikationen erwartet. Wird im Folgenden der Begriff "Berufserfahrung" verwendet, so sind darunter durch Arbeitstätigkeit erworbene Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu verstehen. Zur Berufserfahrung zählen nicht Studium, Praktika oder ähnliches. Mitarbeiter Bereich LAN / WAN - Senior Zwingende Qualifikationen sind: Beherrschung der Deutschen Sprache fließend in Wort und Schrift
Es wird eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in den folgenden Gebieten einer Enterprise-Umgebung erwartet: • Implementierung und Konfiguration von aktiven Netzwerkkomponenten • Erstellung von strukturierten Projekt- oder Betriebsdokumentationen • ITIL-ITSM Prozesse (Change-, Problem- und Release-Management) • Evaluierung neuer Hardware und Softwarekomponenten für Netzwerke
Wünschenswert sind außerdem: • Herstellerzertifzierung z.B. CCNA • Führerschein der Klasse B • Erfahrung in technischer Beratung
Mitarbeiter Bereich LAN / WAN - Junior Zwingende Qualifikationen sind: • Beherrschung der Deutschen Sprache fließend in Wort und Schrift
Es wird eine mindestens einjährige Berufserfahrung in den folgenden Gebieten einer Enterprise-Umgebung erwartet: • Implementierung und Konfiguration von aktiven Netzwerkkomponenten • Erstellung von strukturierten Projekt- oder Betriebsdokumentationen • ITIL-ITSM Prozesse (Change-, Problem- und Release-Management)
Wünschenswert sind außerdem: • Herstellerzertifzierung z.B. CCNA • Führerschein der Klasse B • Erfahrung in der Evaluierung neuer Hardware und Softwarekomponen-ten für Netzwerke
Allgemeine Voraussetzungen Eine erfolgreiche Sicherheitsüberprüfung durch die HZD ist Voraussetzung für eine Einstellung.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- Im Hinblick auf die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bieters wird Folgendes verlangt: - Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gem. § 1 AÜG
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
Darstellung von mindestens drei geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. Alle drei nachfolgenden Anforderungen (Nr. 1 - Nr. 3) müssen mindestens einmal in einer Referenz nachgewiesen werden (M … ganz lesenkürzer
Darstellung von mindestens drei geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. Alle drei nachfolgenden Anforderungen (Nr. 1 - Nr. 3) müssen mindestens einmal in einer Referenz nachgewiesen werden (Mindestanforderungen). Referenz Nr. 1 (Mindestanforderung) • Bei mindestens einer (1) Referenz müssen die Tätigkeiten des vom Bieter gestellten Personals (Personalprofil gem. Ziffer 5.2.1 der Leistungsbeschreibung) in einem Unternehmen ausgeübt worden sein, welches ein eigenes Unternehmensnetzwerk unterhält und eine größere Anzahl von Außenstellen (mind. 50) über dieses Netzwerk verbindet. Referenz Nr. 2 (Mindestanforderung) • Bei mindestens einer (1) Referenz müssen die Tätigkeiten des vom Bieter gestellten Personals (Personalprofil gem. Ziffer 5.2.1 der Leistungsbeschreibung) im Bereich Entstörung, Support und Implementierung "komplexer LAN-WAN-Umgebungen" liegen. Mit der Bezeichnung "komplexer LAN-WAN-Umgebungen" werden große (Firmen-)Netzwerke mit mindestens einem eigenen Rechenzentrum, sowie vieler, über ein selbstbetriebenes Weitverkehrsnetz, angeschlossener Dienststellen bzw. Niederlassungen beschrieben. Auch geht man von einem Einsatz verschiedener Produkte, unterschiedlicher Hersteller, und somit einem höheren Schwierigkeitsgrad der geforderten Aufgaben aus. Referenz Nr. 3 (Mindestanforderung) • Bei mindestens einer (1) Referenz müssen die Tätigkeiten des vom Bieter gestellten Personals (Personalprofil gem. Ziffer 5.2.1 der Leistungsbeschreibung) in einem Unternehmen ausgeübt worden sein, welches ein eigenes Rechenzentrum betreibt. (Datei "Referenzen" auf der Vergabeplattform). In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Zweimalige automatische Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr. Maximal 48 Monate.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 2.851.200 €
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.hessen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 30.01.2025, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften gel … ganz lesenkürzer
§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 2.851.200,00 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
- Hinweis
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die … ganz lesenkürzer
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). (6) Hinweis der Vergabestelle zu den Kompetenzprofilen: Mit dem Angebot sind noch keine konkreten Personen zu benennen und für diese die Kompetenzprofile ausgefüllt einzureichen. Die Kompetenzprofile dienen der Überprüfung der in der Leistungsbeschreibung festgelegten Mindestqualifikationen an das einzusetzende Personal. Sie werden nach Abschluss der Rahmenvereinbarung und vor Abschluss eines Einzelabrufs von dem Auftragnehmer zum Nachweis angefordert, dass das angebotenen Personal die Mindestqualifikationen erfüllt. (7) Ein Kettenverleih (auch Weiter- oder Zwischenverleih genannt) ist gemäß § 1 Abs. 1 S. 3 AÜG untersagt. Ein Verleiher darf einen Leiharbeitnehmer nur überlassen, wenn zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis besteht. Die Bieter sichern mittels Eigenerklärung (Datei "Eigenerklaerung_Verbot_Kettenüberlassung") zu, dass es sich bei den zu überlassenden Personen ausschließlich um eigene Arbeitnehmer handelt. Die Erklärung ist mit dem Namen des Erklärenden nach § 126b BGB zu versehen. Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert. Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis. Entscheidend ist hier die Gesamtangebotssumme (brutto), die sich aus den Summen der entsprechenden Positionen im Preisblatt (Datei: "Preisblatt") ergibt. Sofern Angebote einer entsprechenden Anzahl an geeigneten Wirtschaftsteilnehmern vorliegen, ist der Zuschlag an die drei bestplatzierten Firmen vorgesehen. Sollte die Anzahl der Angebote von geeigneten Bietern geringer sein, wird diese Zahl entspre- chend reduziert. Die Wirtschaftsteilnehmer, welche den Zuschlag erhalten haben, werden auf der Grundlage des Preises (in aufsteigender Reihenfolge) in eine entsprechende Rang- ordnung gebracht. Werden mehrere Angebote mit dem gleichen Preis abgegeben, entscheidet das Los über den Zuschlag bzw. die Rangfolge.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
- Anschrift
- Mainzer Straße 29, 65185 Wiesbaden
- Website
- vergabe.hessen.de
- Kontakt
- vergabestelle@
hzd.hessen.de
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SINC GmbH14 Zuschläge
- SITS Deutschland GmbH10 Zuschläge
- CGI Deutschland Ltd. & Co. KG3 Zuschläge
- KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft3 Zuschläge
- Microsoft Deutschland GmbH3 Zuschläge
- SAP Deutschland SE & Co KG3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 30.01.2025
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 30.01.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- KI-PrototypenentwicklungNeue Wege Kreis Bergstraße - Kommunales Jobcenter -Frist 23.11.2026
- KONSENS-Projektmanagement für das Verfahren GINSTERLand Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für DatenverarbeitungFrist 20.11.2026
- Wartungleistungen von Server- und Storagesystemen sowie SwitchenLand Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für DatenverarbeitungFrist 09.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1ffe623a-579c-439b-9dce-71ae0bfb7b30.