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vergebenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Unterstützungsleistungen für den Internetbetrieb des BMF

Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen Z42-2023-0189veröffentlicht 30.07.2024erstmals 30.07.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 799 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Bonn53175, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 82 Tage (96 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (188 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 27 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 26 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvereinbarung zur Erbringung von redaktionellen und konzeptionellen Dienstleistungen für den Internetbetrieb des Bundesministeriums der Finanzen (BMF)

Beschreibung des Loses

Der Rahmenvertrag eine Grundlaufzeit von 24 Monaten und optional die Möglichkeit diesen zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Gesamtlaufzeit mit allen Optionen beträgt somit 48 Monate. Das geschätzte Auftragsvolumen zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens hat einen Höchstwert von 13.858.282,19 Euro (netto).

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
Eigenerklärung über eine bestehende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000,00 EUR für Personenschäden und 3.500.000,00 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden); bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragss … ganz lesenEigenerklärung über eine bestehende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000,00 EUR für Personenschäden und 3.500.000,00 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden); bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens (Mindestanforderungen "[A]"). Verfügt der Bewerber zum Zeitpunkt der Einreichung seines Teilnahmewettbewerbs noch nicht über einen ausreichenden Versicherungsschutz wie gefordert, ist eine andere Eigenerklärung auszufüllen, dass im Auftragsfall ein Versicherungsschutz abgeschlossen wird, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt. Die Mindestanforderungen an den Versicherungsschutz müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Bei Bewerbergemeinschaften ist eine entsprechende Eigenerklärung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen, soweit nicht der Versicherungsschutz alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft umfasst. Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist eine entsprechende Eigenerklärung für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen. Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat diese Eigenerklärung jeweils als Teil der Anlage "Erklärungsbogen zur Eignung sowie sonstige Erklärungen" auszufüllen. Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage(n) "Erklärungsbogen zur Eignung sowie sonstige Erklärungen" als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
Kriterium
1. Unternehmensbezogene Referenzprojekte Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens zwei (2) in Art und Umfang mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben.  Folgende Mindestanforderungen "[A]" müssen erfüllt sein, damit … ganz lesen1. Unternehmensbezogene Referenzprojekte Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens zwei (2) in Art und Umfang mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben.  Folgende Mindestanforderungen "[A]" müssen erfüllt sein, damit ein mit dem Auftragsgegenstand vergleichbares unternehmensbezogenes Referenzprojekt vorliegt: ·  Auftragsgegenstand des unternehmensbezogenen Referenzprojekts sind die von dem Referenznehmer erbrachten auftragsgegenständlichen Leistungen (redaktionelle und konzeptionelle Dienst- und Videoleistungen sowie Hosting für den Internetbetrieb inklusive nachgelagerter Monitoring- und Controllingmaßnahmen) [Mindestanforderungen [A]]; ·  Der Auftragswert - EUR (netto) in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten auftragsgegenständlichen Leistungen muss mindestens 1 Mio. EUR (netto) p.a. betragen [Mindestanforderungen [A]].  "p.a." bedeutet dabei nicht zwingend, dass der Auftragswert - EUR (netto) eines Kalenderjahres mindestens 1 Mio. EUR (netto) betragen muss. Ausreichend ist ein Auftragswert in Höhe von mindestens 1 Mio. EUR (netto) in einem zwölfmonatigen unterbrechungsfreien Erbringungszeitraum. ·  Erbringungszeitraum (mindestens zwölfmonatige unterbrechungsfreie Erbringung in dem Bemessungszeitraum zwischen dem 01.01.2021 und dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren) [Mindestanforderungen [A]]; ·  Mindestens ein vergleichbares unternehmensbezogenes Referenzprojekt muss für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein [Mindestanforderungen [A]] ·  Mindestens ein (1) vergleichbares unternehmensbezogenes Referenzprojekt muss als Leistungsgegenstand neben den redaktionellen und konzeptionellen Dienst- und Videoleistungen sowie Hosting für den Internetbetrieb inklusive nachgelagerter Monitoring- und Controllingmaßnahmen für den Auftraggeber auch Programmierleistungen beinhaltet haben [Mindestanforderungen [A]]. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass der Erbringungszeitraum mehr als drei (3) Jahre zurückliegen kann; weil der Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mehr als 36 Monate und 0 Tage beträgt (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Kann ein Bewerber nicht mindestens zwei geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte angeben, die die aufgestellten Anforderungen erfüllen, führt das zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Der Bewerber, das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung jeweils die Anlage "Unternehmensreferenzbogen" zu verwenden.  Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. Sind - gegebenenfalls nach einer erfolgten Nachforderung und/oder Aufklärung - nicht alle Mindestanforderungen erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Der Auftraggeber behält sich vor, Angaben innerhalb der eingereichten unternehmensbezogenen Referenzprojekte beim Referenzgeber - insbesondere hinsichtlich der Erfüllung von Mindestanforderungen - stichprobenartig oder aus konkretem Anlass (z. B. bei bestehenden Zweifeln zu den Angaben) zu verifizieren.  Dabei wird der Auftraggeber insbesondere überprüfen, ob die angegebenen Rahmendaten (Erbringungszeitraum, Auftragswert, von dem Referenznehmer erbrachte auftragsgegenständliche Leistungen etc.) richtig sind. Daneben wird in Erfahrung gebracht, ob die Leistungen im Wesentlichen vertragskonform erbracht wurden oder ob es demgegenüber erhebliche Leistungsstörungen gegeben hat.  Soweit für den Bewerber Gründe bestehen würden, keine Angaben zu der Ansprechperson des Referenzgebers (Name, Vorname; Funktion; Telefonnummer; E-Mail-Adresse) zu machen, muss der Bewerber diese Angaben zunächst nicht in der Anlage "Unternehmensreferenzbogen" eintragen. Der Be …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang4 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Nach Ablauf der Vertragsdauer erlischt das Vertragsverhältnis, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Der Auftraggeber erhält die Option, den Vertrag oder Teile davon zwei Mal um jeweils ein Jahr (zwölf (12) Monate) zu verlängern. Die Ausübung der Option wird dem Auftragnehmer schriftlich … ganz lesenNach Ablauf der Vertragsdauer erlischt das Vertragsverhältnis, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Der Auftraggeber erhält die Option, den Vertrag oder Teile davon zwei Mal um jeweils ein Jahr (zwölf (12) Monate) zu verlängern. Die Ausübung der Option wird dem Auftragnehmer schriftlich spätestens drei (3) Monate vor Vertragsende mitgeteilt. In Einvernehmen der Vertragsparteien kann eine Vertragsverlängerung auch kurzfristig mitgeteilt werden. Die maximale Laufzeit des Rahmenvertrags (inklusive aller Verlängerungen) beträgt achtundvierzig (48) Monate.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
13.858.282 €

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach §§ 160 ff. GWB kann ein Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gestellt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,  · soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegen … ganz lesenNach §§ 160 ff. GWB kann ein Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gestellt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,  · soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,  ·  Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, ·  Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Fortsetzung zu "2. Ermittlung der Punkte eines Teilnahmeantrags anhand der Auswahlkriterien" unter dem Feld "Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit (BT-747/BT-750)" Die Vergabe der Punkte erfolgt dabei anhand der in der EU-Auftragsbekanntmachung aufgeführten Auswahlkriterien im Sinne des § 51 … ganz lesenFortsetzung zu "2. Ermittlung der Punkte eines Teilnahmeantrags anhand der Auswahlkriterien" unter dem Feld "Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit (BT-747/BT-750)" Die Vergabe der Punkte erfolgt dabei anhand der in der EU-Auftragsbekanntmachung aufgeführten Auswahlkriterien im Sinne des § 51 VgV (Bewertungskriterien "B-Kriterien"), die mit der Kennung "[B]" gekennzeichnet sind, anhand der zu den Bewertungskriterien vorgesehenen Vorgaben ("Bewertungsmaßstab"). Diese Bewertungskriterien sind gewichtet.  Es gelten die nachfolgenden Auswahlkriterien 1. [B], 2. [B], 3. [B] und 4. [B]: 1. Auftragswert (netto) p.a. des Referenznehmers in zwei geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekten für die von dem Referenznehmer erbrachten Leistungen [B]. Auftragswert (netto) p.a. des Referenznehmers in einem geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten Leistungen Punkte >= 2 Mio. EUR p.a. 5 Punkte >= 1,8 Mio. EUR p.a. < 2 Mio. EUR p.a. 4 Punkte >= 1,6 Mio. EUR p.a. < 1,8 Mio. EUR p.a. 3 Punkte >= 1,4 Mio. EUR p.a. < 1,6 Mio. EUR p.a. 2 Punkte >= 1,2 Mio. EUR p.a. < 1,4 Mio. EUR p.a. 1 Punkt >= 1 Mio. EUR p.a. < 1,2 Mio. EUR p.a. 0 Punkte < 1 Mio. EUR p.a. Kein geeignetes Referenzprojekt Je eingereichtem geeignetem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 5 Punkte erzielt werden. Die erzielten Punkte für den Auftragswert (netto) p.a. für die zwei eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte werden addiert, d.h. der Bewerber kann somit für die zwei mit dem Teilnahmeantrag eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte maximal 10 Punkte (2 x 5) erzielen.  2. Von dem Referenznehmer geleistete Personentage (PT) für die Erbringung redaktioneller und konzeptioneller Dienstleistungen in zwei geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekten zwischen dem 01.01.2021 und dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren [B].  Etwaige vor dem 01.01.2021 von dem Referenznehmer geleisteten Personentage (PT) für die Erbringung redaktioneller und konzeptioneller Dienstleistungen werden im Rahmen dieses Auswahlkriteriums jedoch nicht berücksichtigt. Von dem Referenznehmer geleistete Personentage (PT) für die Erbringung redaktioneller und konzeptioneller Dienstleistungen in einem geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekt  >= 3.420 PT 5 Punkte >= 3.300 PT < 3.420 PT 4 Punkte >= 3.180 PT < 3.300 PT 3 Punkte >= 3.060 PT < 3.180 PT 2 Punkte >= 2.940 PT < 3.060 PT 1 Punkt < 2.940 PT 0 Punkte Je eingereichtem geeignetem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 5 Punkte erzielt werden. Die erzielten Punkte für die geleisteten Personentage (PT) für die zwei eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte werden addiert, d.h. der Bewerber kann somit für die zwei mit dem Teilnahmeantrag eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte maximal 10 Punkte (2 x 5) erzielen. 3. Von dem Referenznehmer geleisteten Personentage (PT) für die Erbringung von Videoleistungen in zwei geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekten zwischen dem 01.01.2021 und dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren [B]. Etwaige vor dem 01.01.2021 von dem Referenznehmer geleisteten Personentage (PT) für die Erbringung der Videoleistungen werden im Rahmen dieses Auswahlkriteriums jedoch nicht berücksichtigt. Von dem Referenznehmer geleistete Personentage (PT) für die Erbringung von Videoleistungen in dem geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekt  >= 2.460 PT 5 Punkte >= 2.400 PT < 2.460 PT 4 Punkte >= 2.340 PT < 2.400 PT 3 Punkte >= 2.280 PT < 2.340 PT 2 Punkte >= 2.220 PT < 2.280 PT 1 Punkt < 2.220 PT 0 Punkte Je eingereichtem geeignetem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 5 Punkte erzielt werden. Die erzielten Punkte für die geleisteten Personentage (PT) für die zwei eing …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

661vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (594 Lose mit Angabe)
397.068 €Zuschlagswert im Median
226.032 € – 728.849 €mittlere Hälfte, 106 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 30.08.2024
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 30.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung afa33933-e418-429b-bfd2-da66422fefb0.