Unterstützungsleistungen für das Projekt -Umsetzung DORA-
Investitionsbank Schleswig-Holstein · Kiel, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen ZV-S1-25-0084000-4121.01veröffentlicht 05.01.2026erstmals 20.11.2025Dienstleistungen
- Laufzeit
- 20 Monate
- 13.05.2025 – 31.12.2026
- Lose
- 2
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Schleswig-Holstein.
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Alle Ausschreibungen: Software in Schleswig-Holstein (2 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 20 Monate13.05.2025 – 31.12.2026, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 2
- Verfahren
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Kiel24143, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Kein Angebot möglich. Die Änderung zeigt, wie der bestehende Vertrag weiterläuft.
Auftragsänderung: Ein bestehender Vertrag wird geändert, ein neues Angebot ist nicht möglich.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 18 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Erstveröffentlichungvor 12 Monaten
- 2. Berichtigung (diese Fassung)vor 10 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (der Auftraggeber) das zentrale Förderinstitut des Landes mit derzeit rund 800 Mitarbeitenden sucht einen Dienstleister für die Erbringung von Beratungsleistungen bei der Umsetzung der Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA). --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Mit DORA, der Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act), hat die Europäische Union eine finanzsektorweite Regulierung für die Themen Cybersicherheit, IKT-Risiken und digitale operationale Resilienz geschaffen. Diese Verordnung trägt wesentlich dazu bei, den europäischen Finanzmarkt gegenüber Cyberrisiken und Vorfällen der Informations- und Kommunikationstechnologe (IKT) zu stärken. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Umsetzung der DORA-Anforderungen in der IB.SH wird durch ein zentrales Projekt „Umsetzung DORA“ koordiniert und umgesetzt. In der IB.SH wurde eine DORAGAP-Analyse durchgeführt, aus der die entsprechenden Maßnahmenpakete zur Umsetzung abgeleitet wurden (siehe Anhang 1). Die Aufzählung stellt den aktuellen Planungsstand des Projektes dar und wird regelmäßig überprüft. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Es wird eine Beratungsunterstützung gesucht, die im Rahmen des Projektes die Implementierung der DORA in der 1st und 2nd Line mit Beratern begleitet und umsetzt.
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | DORA-Beratungsleistungen Die Beratungsleistungen teilen sich in folgende Themengebiete auf: a. Steuerung und Koordination • Fachliche Projektleitung (es gibt eine Doppelspitze mit einem methodischen Projektleiter der IB.SH); • Projektoffice (Administrative Unterstützung der Projektleitung); • Unterstützung bei der Klärung von Prämissen und Voraussetzungen für die erfolgreiche DORA-Umsetzung; • Unterstützung bei der Konkretisierung des Zielbildes und Maßnahmenplans zur Abstellung der erkannten Abweichungen zur DORA-Verordnung; • Unterstützung bei der Nachverfolgung und Koordination der bankweiten Umsetzung der DORA-Anforderungen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- b. Inhaltliche Unterstützung: • Unterstützung bei DORA-spezifischen Anfragen, insb. durch das Erarbeiten und Unterbreiten von praktikablen und an die IB.SH angepassten Umsetzungsvorschlägen • Unterstützung in Arbeitspaketen, z. B. Befüllung des Informationsregisters. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- c. Qualitätssicherung: • Qualitätssicherung der DORA-Umsetzungen hinsichtlich der Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen; • Die Qualitätssicherung soll in einem geeigneten Verfahren bereits während des Projektverlaufs die Ergebnisse der DORA-Beratung und Umsetzung sichern. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- d. Überprüfung von Verträgen auf DORA-Konformität: Durch den Auftragnehmer sind die vorhandenen Verträge zur Unterstützung von kritischen und wichtigen Funktionen im Wege einer GAP-Analyse auf die vollständige Erfüllung der DORA-Anforderungen hin zu überprüfen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Beratungsleitung wird für die Dauer der Projektlaufzeit und für etwaige Nacharbeiten und Finalisierungen benötigt. Der kalkulierte Beratungsaufwand beträgt insgesamt 500 PT. Jahr 2025 250 PT; Jahr 2026 250 PT. Ein Anspruch auf Abruf und Abrechnung eines bestimmten Volumens seitens des Auftragnehmers besteht nicht. Abgerechnet werden nur tatsächlich erbrachte Leistungen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Erbringung der Leistung erfolgt in Abstimmung mit dem Projekt „Umsetzung DORA“, voraussichtlich 60 % vor Ort und 40 % remote. Dies wird je nach Aufgabenpaket individuell abgesprochen. | 20 Monate | – |
| 2 | Linienunterstützung für das Informationssicherheitsmanagement Die Beratungsleistungen teilen sich in folgende Themengebiete auf: • Organisation und Dokumentation des Arbeitsvorrates der Abteilung Informationssicherheit. • Eigenverantwortliche Abarbeitung zuvor gemeinsam identifizierter und anschließend der unterstützenden Person zugewiesenen Aufgaben (u.a. Anwendung der ISMS-Instrumente). • Unterstützung der in der Linie arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. • Abstimmung mit dem Informationssicherheitsbeauftragten. • Bedienung der etablierten ISMS-Prozesse bei der IB:SH: Anforderungsmanagement/Bedrohungsanalyse, Strukturanalyse inkl. Informationsverbund, Schutzbedarfsanalyse, Sollmaßnahmen, Sicherheitskonzepte/Umsetzung, Soll-Ist-Abgleich, Risikobewertung & behandlung, Reporting. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Beratungsleitung wird für die Dauer der Projektlaufzeit und für etwaige Nacharbeiten und Finalisierungen benötigt. Der kalkulierte Beratungsaufwand beträgt insgesamt 200 PT. Jahr 2025 100 PT; Jahr 2026 100 PT. Ein Anspruch auf Abruf und Abrechnung eines bestimmten Volumens seitens des Auftragnehmers besteht nicht. Abgerechnet werden nur tatsächlich erbrachte Leistungen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Erbringung der Leistung erfolgt in Abstimmung mit der Linienfunktion ISMS, voraussichtlich 60 % vor Ort und 40 % remote. | 19 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 13.05.2025
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Vertrag um jeweils ein Jahr oder bis zum vollständigen Abschluss des Projektes Umsetzung DORA, spätestens bis 31.12.2028 zu verlängern. Das dafür benötigte Kontingent (ca. 250 PT im Jahr) wird als optional vorgesehen.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst# --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch fü … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:selbst# --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Zur Helling 5-6, 24143 Kiel
- Website
- ib-sh.de
- Kontakt
- info@
ib-sh.de - Auskünfte
- Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412e-vergabe-beschaffung@
gmsh.de
Bei uns erfasst
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Alle 1 offenen Ausschreibungen von Investitionsbank Schleswig-Holstein, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Schleswig-Holstein (2 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Bewerbergemeinschaft boy x Lots*2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens5 Meldungen
- 2. Berichtigung
- 2. Berichtigung (diese Seite)
- 1. Berichtigung
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung · Aktualisierte InformationenFrist 13.03.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9ee4cb41-9be5-4a35-a8fd-b13fec4e7766.