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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Unterstützungsleistungen bei der Bearbeitung von Vorhaben im Rahmen von Förderprogrammen

Thüringer Aufbaubank - Anstalt öffentlichen Rechts · Erfurt, Thüringen

Aktenzeichen TAB - 2024 UZPveröffentlicht 06.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 852 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Erfurt.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Thüringen (19 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Erfurt99084, Thüringen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 66 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Angebotspreis60 %
  • Qualität40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 28 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:05 Uhr
    vor 28 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Rahmenvereinbarungen ist die Unterstützung der Thüringer Aufbaubank in der Bearbeitung von Förderprogrammen bei Arbeitsspitzen. Die Unterstützung erstreckt sich auf die zuschussbezogene und verwaltungsrechtliche Erst-, Weiter- sowie ggf. Schlussbearbeitung von Vorhaben im Rahmen von Förderprogrammen, die aus Landes-, Bundes- oder EU-Mitteln finanziert werden. Die Bearbeitung erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Regelungen sowie hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften, Vollzugshinweisen und sonstigen Verlautbarungen. Die Bearbeitung erfolgt auf bereitgestellten elektronischen Antrags- oder sonstigen Bearbeitungssystemen der TAB oder anderer Anbieter. Im Einzelnen ergeben sich die Art und der Umfang der zu vergebenden Leistungen aus folgenden Dokumenten: Anlage A1 Verfahrensbedingungen, Anlage A2 Leistungsbeschreibung, Anlage A3 Rahmenvereinbarung Los 1, Anlage A3 Rahmenvereinbarung Los 2.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Unterstützungsleistungen bei der Bearbeitung von Vorhaben im Rahmen von Förderprogrammen - Los 1

Die Thüringer Aufbaubank vergibt Förderungen im Auftrag verschiedener Ministerien des Freistaats Thüringen. Durch die z.T. vergleichsweise kurzfristige oder gleichzeitige Auflegung und Umsetzung von mehreren Förderrichtlinien, die Gestaltung der jeweiligen Antragsprozesse, haushaltsrechtliche Restriktionen sowie Schwankungen bei Antragseingängen durch punktuell sehr hohe Nachfrage kommt es regelmäßig zu Arbeitsspitzen. Interne Ressourcen können nicht permanent zu deren Abdeckung vorgehalten werden, da dies zu Leerläufen zwischen verschiedenen Programmen bzw. Antragsphasen und Auszahlungsspitzen führen kann. In diesem Los 1 sucht die Thüringer Aufbaubank Dienstleister, die bei Arbeitsspitzen in der Bearbeitung von Förderprogrammen unterstützen. Die Unterstützung erstreckt sich auf die zuschussbezogene und verwaltungsrechtliche Erst-, Weiter- sowie Schlussbearbeitung von Vorhaben im Rahmen von Förderprogrammen, die aus Landes-, Bundes- oder EU-Mitteln finanziert werden. Die Bearbeitung erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Regelungen sowie hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften, Vollzugshinweisen und sonstigen Verlautbarungen (z.B. FAQ). Die Bearbeitung erfolgt auf bereitgestellten elektronischen Antrags- und Bearbeitungssystemen der Thüringer Aufbaubank oder anderer Anbieter. Die im Rahmen von Los 1 zu bearbeitenden Fördervorhaben sind komplexerer Natur und können auch die Bearbeitung von sog. Corona-Programmen umfassen. Näheres siehe Anlage A2 Leistungsbeschreibung zu Los 1 und Anlage A3 Rahmenvereinbarung Los 1.

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2
Unterstützungsleistungen bei der Bearbeitung von Vorhaben im Rahmen von Förderprogrammen - Los 2

Die Thüringer Aufbaubank vergibt Förderungen im Auftrag verschiedener Ministerien des Freistaats Thüringen. Durch die z.T. vergleichsweise kurzfristige oder gleichzeitige Auflegung und Umsetzung von mehreren Förderrichtlinien, die Gestaltung der jeweiligen Antragsprozesse, haushaltsrechtliche Restriktionen sowie Schwankungen bei Antragseingängen durch punktuell sehr hohe Nachfrage kommt es regelmäßig zu Arbeitsspitzen. Interne Ressourcen können nicht permanent zu deren Abdeckung vorgehalten werden, da dies zu Leerläufen zwischen verschiedenen Programmen bzw. Antragsphasen und Auszahlungsspitzen führen kann. In diesem Los 2 sucht die Thüringer Aufbaubank Dienstleister, die bei Arbeitsspitzen in der Bearbeitung von Förderprogrammen unterstützen. Die Unterstützung erstreckt sich auf die zuschussbezogene und verwaltungsrechtliche Erst- und Weiterbearbeitung von Vorhaben im Rahmen von Förderprogrammen, die aus Landes-, Bundes- oder EU-Mitteln finanziert werden. Die Bearbeitung erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Regelungen sowie hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften, Vollzugshinweisen und sonstigen Verlautbarungen (z.B. FAQ). Die Bearbeitung erfolgt auf bereitgestellten elektronischen Antrags- und Bearbeitungssystemen der Thüringer Aufbaubank oder anderer Anbieter. Die im Rahmen von Los 2 zu bearbeitenden Fördervorhaben sind von weniger komplexer Natur. Näheres siehe Anlage A2 Leistungsbeschreibung zu Los 2 und Anlage A3 Rahmenvereinbarung Los 2.

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Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
AngebotspreisGewichtung (Punkte, genau) 60In die Ermittlung des Zuschlagskriteriums "Angebotspreis" fließen die vom Bieter in der Anlage B9 Preisblatt gemachten Angaben ein. Das Angebot mit dem günstigsten Angebotspreis erhält 60 Punkte. Die weiteren Angebote erhalten Punkte im Verhältnis ihres Angebotspreises zum günstigsten Angebotspreis.
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 40In die Ermittlung des Zuschlagskriteriums "Qualität" fließen folgende Kriterien ein: i) Projektstruktur, ii) Personalkonzept, iii) Bieterpräsentation. Hierzu werden die Angaben zu den Kriterien bewertet, die Summe zur höchstmöglichen Punktzahl ins Verhältnis gesetzt und sodann mit 40 multipliziert.

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
Vorlage der Geschäftsberichte der letzten 3 Geschäftsjahre, die uneingeschränkt testiert sind und einwandfreie wirtschaftliche Verhältnisse zeigen
Kriterium
Nachweis, dass im Falle der Zuschlagserteilung für den Zeitraum der Auftragserfüllung eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung in Höhe von mindestens € 4.000.000 besteht. Es ist eine aktuelle Bescheinigung einer Versicherung über die Existenz einer Berufs- oder Betr … ganz lesenNachweis, dass im Falle der Zuschlagserteilung für den Zeitraum der Auftragserfüllung eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung in Höhe von mindestens € 4.000.000 besteht. Es ist eine aktuelle Bescheinigung einer Versicherung über die Existenz einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine aktuelle Bescheinigung der Versicherung, dass ein derartiger Versicherungsschutz im Auftragsfall für den Bieter / die Bietergemeinschaft bestehen wird, beizufügen.
Kriterium
i) Unternehmensbeschreibung, knappe Darstellung der internen Organisation ii) Nachweis der Eintragung im berufs- oder Handelsregister des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (nicht älter als 1 Jahr) iii) Mindestumsatz der letzten drei vollständigen Geschäftsjahre des Gesamtunternehmen … ganz leseni) Unternehmensbeschreibung, knappe Darstellung der internen Organisation ii) Nachweis der Eintragung im berufs- oder Handelsregister des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (nicht älter als 1 Jahr) iii) Mindestumsatz der letzten drei vollständigen Geschäftsjahre des Gesamtunternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrags in Höhe von € 5.000.000; iv) Eigenerklärung, dass keine Interessenkollision mit aktuellen bzw. früheren Aufträgen besteht
Kriterium
Es sind mindestens drei Referenzen einzureichen. Diese müssen ausgeführte vergleichbare Leistungen für Länderministerien nebst nachgeordneten Behörden oder öffentliche Banken in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren nachweisen. Eine Vergleichbarkeit liegt vor bei einschlägigen Erfahrungen … ganz lesenEs sind mindestens drei Referenzen einzureichen. Diese müssen ausgeführte vergleichbare Leistungen für Länderministerien nebst nachgeordneten Behörden oder öffentliche Banken in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren nachweisen. Eine Vergleichbarkeit liegt vor bei einschlägigen Erfahrungen im Bereich der Bearbeitung von Förder- oder Billigkeitsleistungen oder in der Sachbearbeitung von Vorgängen auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, in welchen aus mehreren Unterlagen Angaben zu erheben und zu vergleichen sind sowie zur fallabschließenden Bearbeitung ein Votum abzugeben ist. Mindestens eine der einzureichenden Referenzen muss die Bearbeitung von folgenden Corona-Programmen nachweisen: Überbrückungshilfe I – III, III Plus oder IV, Novemberhilfe, Dezemberhilfe. Aus der Beschreibung der Referenz muss klar erkennbar sein, welche Leistungen der Bieter / die Bietergemeinschaft selbst durchgeführt hat. Die bloße untergeordnete Mitwirkung ist nicht ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben bei den Referenzauftraggebern zu überprüfen. Der Nachweis einer vergleichbaren Referenz hat die in Anlage B8 Referenzen Los 1 angegebenen Informationen zu beinhalten.
Kriterium
Die Eigenerklärungen sind von jedem Bieter, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem Dritten / Nachunternehmer, auf dessen Eignung sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft berufen will (sog. Eignungsleihe), beizubringen (siehe Anlagen B5 und B6 der Vergabeunterlagen). Auf gesondert … ganz lesenDie Eigenerklärungen sind von jedem Bieter, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem Dritten / Nachunternehmer, auf dessen Eignung sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft berufen will (sog. Eignungsleihe), beizubringen (siehe Anlagen B5 und B6 der Vergabeunterlagen). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit auch von Dritten / Nachunternehmern ohne Eignungsleihe zu erbringen. Die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit enthält Angaben zu: a) Insolvenzverfahren und Liquidation, b) zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, c) Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, d) Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, cred-arran, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
08.07.2024, 10:05 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hingewiesen wird auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalender … ganz lesenHingewiesen wird auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens nach §§ 135 ff GWB haben alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Unterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen könnten, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen, und dies in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse). Der Auftraggeber ist bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer zu wenden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Thüringen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 3 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.07.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e160a14f-06a9-4f07-b01b-f265a696ea48.