Unterstützungsleistungen bei der Bearbeitung von Vorhaben im Rahmen von Förderprogrammen
Thüringer Aufbaubank - Anstalt öffentlichen Rechts · Erfurt, Thüringen
Aktenzeichen TAB - 2024 UZPveröffentlicht 30.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Thüringen (19 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 66 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Angebotspreis60 %
- Qualität40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 25 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Rahmenvereinbarungen ist die Unterstützung der Thüringer Aufbaubank in der Bearbeitung von Förderprogrammen bei Arbeitsspitzen. Die Unterstützung erstreckt sich auf die zuschussbezogene und verwaltungsrechtliche Erst-, Weiter- sowie ggf. Schlussbearbeitung von Vorhaben im Rahmen von Förderprogrammen, die aus Landes-, Bundes- oder EU-Mitteln finanziert werden. Die Bearbeitung erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Regelungen sowie hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften, Vollzugshinweisen und sonstigen Verlautbarungen. Die Bearbeitung erfolgt auf bereitgestellten elektronischen Antrags- oder sonstigen Bearbeitungssystemen der TAB oder anderer Anbieter. Im Einzelnen ergeben sich die Art und der Umfang der zu vergebenden Leistungen aus folgenden Dokumenten: Anlage A1 Verfahrensbedingungen, Anlage A2 Leistungsbeschreibung, Anlage A3 Rahmenvereinbarung Los 1, Anlage A3 Rahmenvereinbarung Los 2.
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Unterstützungsleistungen bei der Bearbeitung von Vorhaben im Rahmen von Förderprogrammen - Los 1 Die Thüringer Aufbaubank vergibt Förderungen im Auftrag verschiedener Ministerien des Freistaats Thüringen. Durch die z.T. vergleichsweise kurzfristige oder gleichzeitige Auflegung und Umsetzung von mehreren Förderrichtlinien, die Gestaltung der jeweiligen Antragsprozesse, haushaltsrechtliche Restriktionen sowie Schwankungen bei Antragseingängen durch punktuell sehr hohe Nachfrage kommt es regelmäßig zu Arbeitsspitzen. Interne Ressourcen können nicht permanent zu deren Abdeckung vorgehalten werden, da dies zu Leerläufen zwischen verschiedenen Programmen bzw. Antragsphasen und Auszahlungsspitzen führen kann. In diesem Los 1 sucht die Thüringer Aufbaubank Dienstleister, die bei Arbeitsspitzen in der Bearbeitung von Förderprogrammen unterstützen. Die Unterstützung erstreckt sich auf die zuschussbezogene und verwaltungsrechtliche Erst-, Weiter- sowie Schlussbearbeitung von Vorhaben im Rahmen von Förderprogrammen, die aus Landes-, Bundes- oder EU-Mitteln finanziert werden. Die Bearbeitung erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Regelungen sowie hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften, Vollzugshinweisen und sonstigen Verlautbarungen (z.B. FAQ). Die Bearbeitung erfolgt auf bereitgestellten elektronischen Antrags- und Bearbeitungssystemen der Thüringer Aufbaubank oder anderer Anbieter. Die im Rahmen von Los 1 zu bearbeitenden Fördervorhaben sind komplexerer Natur und können auch die Bearbeitung von sog. Corona-Programmen umfassen. Näheres siehe Anlage A2 Leistungsbeschreibung zu Los 1 und Anlage A3 Rahmenvereinbarung Los 1. | – | – |
| 2 | Unterstützungsleistungen bei der Bearbeitung von Vorhaben im Rahmen von Förderprogrammen - Los 2 Die Thüringer Aufbaubank vergibt Förderungen im Auftrag verschiedener Ministerien des Freistaats Thüringen. Durch die z.T. vergleichsweise kurzfristige oder gleichzeitige Auflegung und Umsetzung von mehreren Förderrichtlinien, die Gestaltung der jeweiligen Antragsprozesse, haushaltsrechtliche Restriktionen sowie Schwankungen bei Antragseingängen durch punktuell sehr hohe Nachfrage kommt es regelmäßig zu Arbeitsspitzen. Interne Ressourcen können nicht permanent zu deren Abdeckung vorgehalten werden, da dies zu Leerläufen zwischen verschiedenen Programmen bzw. Antragsphasen und Auszahlungsspitzen führen kann. In diesem Los 2 sucht die Thüringer Aufbaubank Dienstleister, die bei Arbeitsspitzen in der Bearbeitung von Förderprogrammen unterstützen. Die Unterstützung erstreckt sich auf die zuschussbezogene und verwaltungsrechtliche Erst- und Weiterbearbeitung von Vorhaben im Rahmen von Förderprogrammen, die aus Landes-, Bundes- oder EU-Mitteln finanziert werden. Die Bearbeitung erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Regelungen sowie hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften, Vollzugshinweisen und sonstigen Verlautbarungen (z.B. FAQ). Die Bearbeitung erfolgt auf bereitgestellten elektronischen Antrags- und Bearbeitungssystemen der Thüringer Aufbaubank oder anderer Anbieter. Die im Rahmen von Los 2 zu bearbeitenden Fördervorhaben sind von weniger komplexer Natur. Näheres siehe Anlage A2 Leistungsbeschreibung zu Los 2 und Anlage A3 Rahmenvereinbarung Los 2. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- AngebotspreisIn die Ermittlung des Zuschlagskriteriums "Angebotspreis" fließen die vom Bieter in der Anlage B9 Preisblatt gemachten Angaben ein. Das Angebot mit dem günstigsten Angebotspreis erhält 60 Punkte. Die weiteren Angebote erhalten Punkte im Verhältnis ihres Angebotspreises zum günstigsten Angebotspreis.
- Qualität
- In die Ermittlung des Zuschlagskriteriums "Qualität" fließen folgende Kriterien ein: i) Projektstruktur, ii) Personalkonzept, iii) Bieterpräsentation. Hierzu werden die Angaben zu den Kriterien bewertet, die Summe zur höchstmöglichen Punktzahl ins Verhältnis gesetzt und sodann mit 40 multipliziert.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Hingewiesen wird auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalender … ganz lesenkürzer
Hingewiesen wird auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens nach §§ 135 ff GWB haben alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Unterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen könnten, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen, und dies in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse). Der Auftraggeber ist bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer zu wenden.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main | – |
| 2 | Protiviti GmbH, Frankfurt am Main | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Gorkistr. 9, 99084 Erfurt
- Website
- aufbaubank.de
- Kontakt
- vergabestelle@
aufbaubank.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 08.07.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2da097ec-88b5-490d-b546-cf7c37023f72.