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vergebenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Unterstützungsleistungen bei dem Aufbau und Betrieb des Linienbetriebs des Zentralen Berechtigungsmanagements.

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen ZV-S1-23-1070000-4122.3veröffentlicht 30.05.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (4 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 14 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1 €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 1 € je Los
Laufzeit
47 Monate01.02.2024 – 15.01.2028
Lose
2
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Kiel24103, Schleswig-Holstein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (24 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.

  • Zuschlagskriterium55 %
  • Zuschlagskriterium10 %
  • Zuschlagskriterium35 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,2 Punkte
25 % teurer−7 Punkte
50 % teurer−11,7 Punkte
100 % teurer−17,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 15.01.2028
    vor 33 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein sucht einen Dienstleister für Unterstützungsleistungen bei dem Aufbau und Betrieb des Linienbetriebs des Zentralen Berechtigungsmanagements. Die Unterstützungsleistungen beziehen sich hierbei auf den Betrieb des non-SAP Liniengeschäftes (LOS 1) und den Betrieb des SAP Liniengeschäftes (LOS 2). Das Zentrale Berechtigungsmanagement möchte sich für Los 1 mit 3 externen Mitarbeitern und für Los 2 mit 2 externen Mitarbeitern verstärken, damit die Vertretung zu jeder Zeit gewährleistet ist. Das maximale Auftragsvolumen (Höchstmenge) für die Vertragslaufzeit beläuft sich bei LOS 1 auf 725 Personentage (PT) und bei LOS 2 auf 430 PT. Bei Erreichen der Höchstmenge im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der gesamten Höchstmenge.

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Betrieb des non-SAP Liniengeschäftes

Rahmenvereinbarung über Unterstützung des zentralen Berechtigungsmanagements der IB.SH in Bezug auf non-SAP und SAP-Berechtigungen. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein – das zentrale Förderinstitut des Landes – berät, fördert und finanziert Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen in Schleswig-Holstein. Die IB.SH ist seit dem 1. Juni 2003 rechtlich selbstständig. Sie ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und besitzt eine Bankerlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Träger und alleiniger Eigentümer der IB.SH ist das Land Schleswig-Holstein. Bei der IB.SH handelt sich um ein Nichthandelsbuchinstitut. Für die Implementierung eines zentralen Berechtigungsmanagements in der IB.SH wurden zwei Projekte aufgesetzt: 1. Projekt 07-18 „SAP Berechtigungsmanagement“ 2. Projekt 22-18 „Zentrales Berechtigungsmanagement non-SAP“ („ZBM non-SAP“) Aus diesen Projekten heraus wird die Struktur des Linienbetriebs des Zentralen Berechtigungsmanagements (ZBM) der IB.SH aufgebaut und betrieben. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein sucht einen Dienstleister für Unterstützungsleistungen beim Aufbau und Betrieb des Linienbetriebs des Zentralen Berechtigungsmanagements. Die Unterstützungsleistungen beziehen sich hierbei auf den Betrieb des non-SAP Liniengeschäftes (LOS 1) und den Betrieb des SAP- Liniengeschäftes (LOS 2). Das Zentrale Berechtigungsmanagement möchte sich für Los 1 mit 3 externen Mitarbeitern und für Los 2 mit 2 externen Mitarbeitern verstärken, damit die Vertretung zu jeder Zeit gewährleistet ist. Das Auftragsvolumen für die Vertragslaufzeit beläuft sich bei LOS 1 auf 725 Personentage und bei LOS 2 auf 430 Personentage. Es ist der Abschluss eines Rahmenvertrags je Los über den Zeitraum von vier Jahren beabsichtigt, beginnend am 15.01.2024. Die zu erbringenden Leistungen umfassen für LOS 1 im Wesentlichen die: • Unterstützung bei der Übernahme von non-SAP-Systemen in den Linienbetrieb des zentralen Berechtigungsmanagements • Begleitung der Einführung von neuen Softwareprodukten in die IB.SH in Bezug auf Berechtigungsthemen von der Ausschreibung bis zu der Produktivname. • Unterstützung des zentralen Berechtigungsmanagements beim Linienbetrieb von non-SAP (regelmäßig) und SAP Systemen (bei Spitzenauslastungen) o Prüfung von Berechtigungsanträgen o Berechtigungsrollenbau o Bearbeitung von Tickets (Fehlerfälle) o Bearbeitung von internen Revisionsanforderungen • Unterstützung von neuen Mitarbeitern des Teams bei der Einarbeitung in Berechtigungsthemen • Unterstützung bei der Implementierung der Funktion der operativen fachlichen Anwendungsverantwortlichen in die Linienprozesse des zentralen Berechtigungsmanagements

47 Monate1 €
2
SAP Berechtigungen

Rahmenvereinbarung über Unterstützung des zentralen Berechtigungsmanagements der IB.SH in Bezug auf non-SAP und SAP-Berechtigungen. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein – das zentrale Förderinstitut des Landes – berät, fördert und finanziert Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen in Schleswig-Holstein. Die IB.SH ist seit dem 1. Juni 2003 rechtlich selbstständig. Sie ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und besitzt eine Bankerlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Träger und alleiniger Eigentümer der IB.SH ist das Land Schleswig-Holstein. Bei der IB.SH handelt sich um ein Nichthandelsbuchinstitut. Für die Implementierung eines zentralen Berechtigungsmanagements in der IB.SH wurden zwei Projekte aufgesetzt: 1. Projekt 07-18 „SAP Berechtigungsmanagement“ 2. Projekt 22-18 „Zentrales Berechtigungsmanagement non-SAP“ („ZBM non-SAP“) Aus diesen Projekten heraus wird die Struktur des Linienbetriebs des Zentralen Berechtigungsmanagements (ZBM) der IB.SH aufgebaut und betrieben. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein sucht einen Dienstleister für Unterstützungsleistungen beim Aufbau und Betrieb des Linienbetriebs des Zentralen Berechtigungsmanagements. Die Unterstützungsleistungen beziehen sich hierbei auf den Betrieb des non-SAP Liniengeschäftes (LOS 1) und den Betrieb des SAP- Liniengeschäftes (LOS 2).Das Zentrale Berechtigungsmanagement möchte sich für Los 1 mit 3 externen Mitarbeitern und für Los 2 mit 2 externen Mitarbeitern verstärken, damit die Vertretung zu jeder Zeit gewährleistet ist. Das Auftragsvolumen für die Vertragslaufzeit beläuft sich bei LOS 1 auf 725 Personentage und bei LOS 2 auf 430 Personentage. Es ist der Abschluss eines Rahmenvertrags je Los über den Zeitraum von vier Jahren beabsichtigt, beginnend am 15.01.2024. Die zu erbringenden Leistungen umfassen für LOS 2 im Wesentlichen die: • Prüfung von Berechtigungsanträgen • Rollenbau für SAP-Berechtigungen • Bearbeitung von Tickets (Fehlerfällen) in Bezug auf SAP-Berechtigungen und SAP- Rollen • Bearbeitung von internen Revisionsanforderungen im Bereich des SAP Berechtigungsmanagements • Beratung von Fachbereichen und Projektmitgliedern zu Fragen im Bereich des SAP Berechtigungsmanagements • Unterstützung bei der Umsetzung von neuen fachlichen Anforderungen aus den Fachbereichen in Hinblick auf Berechtigungen

47 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag3 von 3 angegeben

Zuschlagskriterium55 %
Zuschlagskriterium10 %
Zuschlagskriterium35 %
Qualität
ZuschlagskriteriumOrganisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
Qualität
ZuschlagskriteriumPräsentation/Verhandlungsgespräch
Preis
ZuschlagskriteriumPreis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2024
Vertragsende
15.01.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
1 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Consist Software Solutions GmbH, Kiel–
2SKS Solutions GmbH, Potsdam–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

29vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (26 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 8 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0b7b556c-5a13-4cf4-9005-521dc8058287.