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Unterstützung der Internet- und Social-Media-Kommunikation im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) · Berlin, Berlin

Aktenzeichen BMFSFJ_2023_016veröffentlicht 29.01.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 1273 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Bereits vergeben. Das läuft gerade

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

gilt für alle 3 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.10.2023 – 30.09.2025
Lose
3
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin10117, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2025
    vor 37 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt, im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV die Unterstützung der Internet- und Social-Media-Kommunikation im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wie zu vergeben: Los 1: Hosting und Betrieb Los 2: Internet-Redaktion und Social-Media Los 3: Video

Lose3 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Hosting und Betrieb

Teillos "Hosting und Betrieb" Dieses enthält insb. folgende Aufgaben: - Hosting der in dieser Leistungsbeschreibung genannten und künftig zu entwickelnden Webangebote und Sonderapplikationen; - Pflege und Weiterentwicklung der in dieser Leistungsbeschreibung genannten Webangebote im Conten Management System (CMS) CoreMedia und Sonderapplikationen; - Konzeption und Entwicklung von neuen Mandanten-Websites im CMS CoreMedia und Sonderapplikationen; - Fortlaufende Beratung zu technischen Innovationen und zur Optimierung der Website (z. B. Suchmaschinenoptimierung) sowie eigeninitiative Vorschläge für neue Angebote oder Funktionalitäten. Bedarfsträger auf Seiten der Auftraggeberin sind neben dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bei Bedarf auch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz und die Bundesstiftung Mutter und Kind. Weitergehende Informationen zum konkreten Auftragsgegenstand entnehmen Sie bitte der Anlage2_Leistungsbeschreibung.

2 Jahre–
2
Internet-Redaktion und Social-Media

Teillos "Internet-Redaktion und Social Media" Dieses enthält insb. folgende Aufgaben: - Redaktionelle Betreuung der Webangebote der Auftraggeberin im CMS CoreMedia (insbesondere aber nicht ausschließlich bmfsfj.de und familienportal.de); - Einrichtung eines Redaktionsbüros am Berliner Dienstsitz der Auftraggeberin; - Entwicklung und Umsetzung von Social-Media-Formaten; - Produktion von Infografiken und Social-Media-Kacheln - Unterstützung beim Social-Media-Monitoring und Community-Management; - Aktives Einbringen von Themenvorschlägen und Identifizieren von Kommunikationsanlässen; - Strategische Beratung zur Social-Media-Kommunikation und Performance-Messung; - Entwicklung und Umsetzung von Social-Media-Kampagnen, u. a. mit Influencerinnen und Influencern. Bedarfsträger auf Seiten der Auftraggeberin sind neben dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bei Bedarf auch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz und die Bundesstiftung Mutter und Kind. Weitergehende Informationen zum konkreten Auftragsgegenstand entnehmen Sie bitte der Anlage2_Leistungsbeschreibung.

2 Jahre–
3
Video

Teillos „Video“ Dieses enthält insb. folgende Aufgaben: - Produktion von Video-Beiträgen zur Terminen der Hausleitung; - Produktion von Image-Filmen und (animierten) Erklär-Filmen; - Durchführung von Live-Streams; - Produktion von sonstigen Video- und Audio-Formaten. Bedarfsträger auf Seiten der Auftraggeberin sind neben dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bei Bedarf auch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz und die Bundesstiftung Mutter und Kind. Weitergehende Informationen zum konkreten Auftragsgegenstand entnehmen Sie bitte der Anlage2_Leistungsbeschreibung.

2 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
50
Preis
50

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2023
Vertragsende
30.09.2025
Verlängerung
Die Rahmenvereinbarungen sollen jeweils zunächst für zwei Jahre geschlossen werden. Die Auftraggeberin behält sich die Option vor, die Verträge unabhängig voneinander zwei Mal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Gesamtlaufzeit kann also maximal vier Jahre betragen. Die Laufzeit beginnt nach derzeitigem Planungsstand am 1. Oktober 2023.
Optionen
1. Die Rahmenvereinbarungen sollen jeweils zunächst für zwei Jahre geschlossen werden. Die Auftraggeberin behält sich die Option vor, die Verträge unabhängig voneinander zwei Mal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Gesamtlaufzeit kann also maximal vier Jahre betragen. Die Laufzeit beginn … ganz lesen1. Die Rahmenvereinbarungen sollen jeweils zunächst für zwei Jahre geschlossen werden. Die Auftraggeberin behält sich die Option vor, die Verträge unabhängig voneinander zwei Mal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Gesamtlaufzeit kann also maximal vier Jahre betragen. Die Laufzeit beginnt nach derzeitigem Planungsstand am 1. Oktober 2023. 2. Optionale Beratungsleistungen Im Folgenden werden Beratungsleistungen skizziert, die die AN optional anbieten kann. Es ist der AN freigestellt, für diese Aufgaben externen Sachverstand einzukaufen. Sofern Bewerberinnen und Bewerber die geforderten Kompetenzen vorhalten können, wird um Angabe von Referenzen gebeten. Die Referenzen fließen aber nicht in die Bewertung des Teilnahmeantrags ein. Auch der in der Angebotsphase anzugebende Stundensatz für die optionalen Beratungsleistungen fließt nicht in die Bildung des Referenzpreises ein. Bieterinnen und Bietern, die die optionalen Beratungsleistungen vorhalten können, soll dadurch kein Nachteil bei der Ermittlung des Referenzpreises entstehen (siehe auch Anlage 12: Erläuterungen zu den Bewertungskriterien).
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt. b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet. c. Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. D … ganz lesena. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt. b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet. c. Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich. d. Es wird sich die Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote vorbehalten. e. Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.1.1 bis III.1.3 der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist. f. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden. g. Fragen sind bis zum 08.05.2023 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerbern/Bewerberinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt. h. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt. i. Die Bewerber/Bewerberinnen sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind. j. Teilnahmeanträge können ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Es wird gebeten, die Unterlagen für die Teilnahmeanträge möglichst zusammenhängend (vorzugsweise in einer Gesamtdatei im pdf-Format) einzureichen. Auf eine digitale Signatur der Unterlagen ist zu verzichten. k. Teilnahmeanträge, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden. l. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bewerber / die Bewerberin bzw. den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss. m. Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerberinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.

Lose 2, 3

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
50
Preis
50

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2023
Vertragsende
30.09.2025
Verlängerung
Die Rahmenvereinbarungen sollen jeweils zunächst für zwei Jahre geschlossen werden. Die Auftraggeberin behält sich die Option vor, die Verträge unabhängig voneinander zwei Mal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Gesamtlaufzeit kann also maximal vier Jahre betragen. Die Laufzeit beginnt nach derzeitigem Planungsstand am 1. Oktober 2023.
Optionen
Die Rahmenvereinbarungen sollen jeweils zunächst für zwei Jahre geschlossen werden. Die Auftraggeberin behält sich die Option vor, die Verträge unabhängig voneinander zwei Mal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Gesamtlaufzeit kann also maximal vier Jahre betragen. Die Laufzeit beginnt nach derzeitigem Planungsstand am 1. Oktober 2023.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt. b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet. c. Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. D … ganz lesena. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt. b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet. c. Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich. d. Es wird sich die Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote vorbehalten. e. Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.1.1 bis III.1.3 der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist. f. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden. g. Fragen sind bis zum 08.05.2023 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerbern/Bewerberinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt. h. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt. i. Die Bewerber/Bewerberinnen sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind. j. Teilnahmeanträge können ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Es wird gebeten, die Unterlagen für die Teilnahmeanträge möglichst zusammenhängend (vorzugsweise in einer Gesamtdatei im pdf-Format) einzureichen. Auf eine digitale Signatur der Unterlagen ist zu verzichten. k. Teilnahmeanträge, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden. l. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bewerber / die Bewerberin bzw. den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss. m. Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerberinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

91vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (38 Lose mit Angabe)
712.005 €Zuschlagswert im Median
255.556 € – 2,73 Mio. €mittlere Hälfte, 27 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 15.05.2023

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 02b157e5-ce46-4118-a309-a15a7251dd62.