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vergebenEU-weitBeratung

Entwicklung und Produktion einer 3. Staffel des Podcast Kinderwunschzeit - Der Podcast des BMFSFJ sowie Ausbau der Bereiche Ursachen, Diagnose und Behandlung auf der Webseite www.informationsportal-kinderwunsch.de

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) · Berlin, Berlin

Aktenzeichen BMFSFJ_2023_026veröffentlicht 16.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 1101 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Beratung in Berlin (17 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
13 Monate01.12.2023 – 31.12.2024
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10117, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2024
    vor 35 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt, im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß § 119 Abs. 1 GWB die Entwicklung und Produktion einer dritten Staffel des Podcast „Kinderwunschzeit - Der Podcast des Bundesfamilienministeriums“ sowie Ausbau der Bereiche „Ursachen“ und „Behandlung“ auf der Webseite www.informationsportal-kinderwunsch.de zu vergeben. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen.

Beschreibung des Loses

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat im Jahr 2012 die Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ ins Leben gerufen. Die Bundesinitiative wird von drei Säulen getragen: 1) Finanzielle Unterstützung 2) Stärkung der psychosozialen Kinderwunschberatung 3) Interessensneutrale Information und Aufklärung zu den Gründen, Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten Um Betroffenen und Interessierten interessensneutrale Informationen und Aufklärung zu den Gründen und Ursachen von ungewollter Kinderlosigkeit zur Verfügung zu stellen, betreibt das BMFSFJ das Informationsportal Kinderwunsch (www.informationsportal kinderwunsch.de). Auf der Webseite befindet sich neben grundlegenden Informationen zu Behandlungsmöglichkeiten, ein Förder Check, mit dem Betroffene niedrigschwellig ihre Möglichkeit für eine finanzielle Unterstützung bei Kinderwunschbehandlungen testen können. Darüber hinaus enthält die Seite weitergehende Informationen zur finanziellen Förderung durch Bund und Länder, eine Adressdatenbank für Kinderwunschzentren und für Angebote der qualifizierten psychosozialen Kinderwunschberatung sowie Informationen zu möglichen Ursachen und Behandlungsmethoden bei unerfülltem Kinderwunsch. Im Jahr 2021 hat das BMFSFJ begonnen, auf dem Info Portal den Bereich „Kinderwunschzeit“ zu erstellen und baut diesen seither aus. Ziel ist es, die Inhalte der qualifizierten psychosozialen Kinderwunschberatung bekannter zu machen, Frauen und Männer frühzeitig „abzuholen“ und ihnen die Hemmungen und Ängste vor einer solchen Beratung zu nehmen, ihnen aber auch Möglichkeiten des „Selbstcoaching“ aufzuzeigen. Hierfür wurde neben informativen Texten, Videos und Quizzen, auch die Podcast Reihe „Kinderwunschzeit Der Podcast des Bundesfamilienministeriums“ gestartet. Im regelmäßigen Rhythmus werden seither insgesamt 36 Podcast Folgen zu den verschiedenen Themen, die für die Betroffenen besonders relevant sind, veröffentlicht. Die erste Staffel beinhaltete 14 Folgen, die zweite Staffel, welche derzeit noch sukzessive bis Ende 2023 veröffentlicht wird, besteht aus 22 Folgen. Da der Podcast bei der Hörerschaft und in der Fachwelt auf sehr großes Interesse stößt und im BMFSFJ immer mehr Themenwünsche von Betroffenen für weitere Folgen und Anfragen von Experten/Expertinnen zur Mitwirkung am Podcast eingehen, soll dieser weitergeführt und eine dritte Staffel mit mindestens 22 weiteren Folgen produziert werden. Zugleich sollen die noch sehr großen Wissenslücken in der Bevölkerung rund um das Thema Fruchtbarkeit/ Fortpflanzung verringert werden, indem die Bereiche „Ursachen“, „Diagnose“ und „Behandlung“ auf dem Informationsportal neu strukturiert und mit medizin- und rechtswissenschaftlich fundierten Informationen unterlegt werden. Für die technische Umsetzung der einzelnen Formate werden die Rahmenvertragsagenturen des BMFSFJ zuständig sein, da diese die Einhaltung der vom BMFSFJ festgelegten BITV-Standards unter Berücksichtigung der technischen Anforderungen des Informationsportals sowie -für die Audio-Formate- auf den entsprechenden Streaming-Plattformen gewährleisten können. Die inhaltliche Verantwortung für die zu erstellenden Werke liegt bei dem Auftragnehmer/der Auftragnehmerin. Eine enge Zusammenarbeit zwischen den Rahmenagenturen des BMFSFJ und dem Auftragnehmer/der Auftragnehmerin wird durch das BMFSFJ gewährleistet.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
70
Preis
30

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.12.2023
Vertragsende
31.12.2024
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes durchgeführt. b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet c. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden. d. Die Abga … ganz lesenDieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes durchgeführt. b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet c. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden. d. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich. e. Fragen sind bis zum 26.10.2023 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabeplattform des Bundes zur Verfügung gestellt. f. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt. g. Angebote können nur auf der e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Es wird gebeten, die Unterlagen für das Angebot möglichst zusammenhängend (vorzugsweise in einer Gesamtdatei im pdf-Format) einzureichen. Auf eine digitale Signatur der Unterlagen ist zu verzichten. h. Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden. i. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss. j. Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter/Bieterinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

73vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (18 Lose mit Angabe)
2,68 Mio. €Zuschlagswert im Median
468.282 € – 10,99 Mio. €mittlere Hälfte, 44 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 02.11.2023

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