Unterhaltsreinigung und Glasreinigung BASE Berlin
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 0239/24veröffentlicht 27.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- Stülerbau West-Museum Berggruen - Sanierung Stülerbau West - Bau- und Feinreinigung - Vergabe 2690/2026Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz · BerlinFrist 08.12.2026
- Parkreinigung und Müllmanagement 2027 ff.Grün Berlin GmbH · BerlinFrist 30.11.2026
- Technischer Betrieb PergamonmuseumStiftung Preußischer Kulturbesitz · BerlinFrist 23.11.2026
- Reinigungsdienstleistungen für Sportobjekte des Landes BerlinSenatsverwaltung für Inneres und Sport · BerlinFrist 16.11.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahrebis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 107 Tage (15 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 45 %, Leistung und Qualität 55 %.
- Angebotspreis45 %
- Höhe der angegebenen Produktivstunden30 %
- Durchführungskonzept25 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 7,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,1 Punkte |
| 25 % teurer | −9 Punkte |
| 50 % teurer | −15 Punkte |
| 100 % teurer | −22,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 28 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 27 Monatenan Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 27 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 10:01 Uhrvor 27 Monaten
- Bindefrist endetvor 23 Monaten4 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Reinigungsverträgen für zwei Lose: Los 1: Unterhaltsreinigung Los 1 betrifft die Erbringung von Reinigungsleistungen für zwei Bürogebäude des BASE in Berlin. Die Objekte befinden sich in der Wegelystraße 8, 10623 Berlin und Salzufer 8, 10587 Berlin. Los 2: Glasreinigung Los 2 betrifft die Erbringung von Reinigungsleistungen für drei Bürogebäude des BASE in Berlin. Die Objekte befinden sich in der Wegelystraße 8, 10623 Berlin, Salzufer 8, 10587 Berlin und Gutenbergstraße 2, 10587 Berlin. Die Einzelheiten des Auftragsgegenstandes und der zu erbringenden Leistungen ergeben sich jeweils aus der Leistungsbeschreibung, den Preisblättern und den Vertragsunterlagen. Diese sind Teil der Vergabeunterlagen und bei der Angebotserstellung zwingend zu beachten. Für jedes Los wird ein separater Vertrag mit jeweils einem Vertragspartner abgeschlossen.
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Unterhaltsreinigung Los 1: Unterhaltsreinigung Los 1 betrifft die Erbringung von Reinigungsleistungen für zwei Bürogebäude des BASE in Berlin. Die Objekte befinden sich in der Wegelystraße 8, 10623 Berlin und Salzufer 8, 10587 Berlin. Die Einzelheiten des Auftragsgegenstandes und der zu erbringenden Leistungen ergeben sich jeweils aus der Leistungsbeschreibung, den Preisblättern und den Vertragsunterlagen. Diese sind Teil der Vergabeunterlagen und bei der Angebotserstellung zwingend zu beachten. | 4 Jahre | – |
| 2 | Glasreinigung Los 2: Glasreinigung Los 2 betrifft die Erbringung von Reinigungsleistungen für drei Bürogebäude des BASE in Berlin. Die Objekte befinden sich in der Wegelystraße 8, 10623 Berlin, Salzufer 8, 10587 Berlin und Gutenbergstraße 2, 10587 Berlin. Die Einzelheiten des Auftragsgegenstandes und der zu erbringenden Leistungen ergeben sich jeweils aus der Leistungsbeschreibung, den Preisblättern und den Vertragsunterlagen. Diese sind Teil der Vergabeunterlagen und bei der Angebotserstellung zwingend zu beachten. | 4 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Angebotspreis
- Qualität
- Höhe der angegebenen ProduktivstundenHöhe der angebotenen Produktivstunden
- Qualität
- Durchführungskonzept
Eignung8 von 8 angegeben
- Kriterium
- Dem Formblatt „Erklärung zur Eignung“ ist zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ein Nachweis (Kopie) über die Eintragung im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister als Anlage beizufügen.
- Kriterium
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind im Formblatt „Erklärung zur Eignung“ die folgenden Angaben gefordert: • Umsatz (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre • Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit den Leist … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind im Formblatt „Erklärung zur Eignung“ die folgenden Angaben gefordert: • Umsatz (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre • Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit den Leistungen des Los 1 vergleichbar sind. Vergleichbar sind solche Leistungen, die Unterhaltsreinigungsleistungen in Bezug auf Gebäude betreffen, welche von öffentlichen Auftraggebern im Sinne von §§ 98, 99 GWB zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben genutzt werden. In Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gilt im Falle einer Angebotsabgabe für Los 1 folgende Mindestanforderung: In den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss mit Leistungen, die mit den in Los 1 zu erbringenden Leistungen vergleichbar sind, ein durchschnittlicher jährlicher Mindestumsatz von 65.000 EUR (netto) erzielt worden sein. Umsätze der Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden kumuliert berücksichtigt. Sofern sich ein Bietender im Rahmen der Eignungsleihe auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines benannten Nachunternehmenden oder Dritten berufen will, sind im Formblatt „Erklärung zur Eignung Los 1“ auch die relevanten Umsätze des benannten Nachunternehmenden bzw. Dritten anzugeben. Darüber hinaus ist eine Verpflichtungserklärung gemäß Formblatt „Eignungsleihe“ des benannten Nachunternehmenden bzw. Dritten vorzulegen.- Kriterium
Dem Formblatt „Erklärung zur Eignung Los 1“ ist zudem ein Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall beizufügen: - Personen- und Sachschäden mindestens: 5.000.000,00 EUR - Vermögensschäden mindestens: 2.500.000,00 EUR - Allmählichk … ganz lesenkürzer
Dem Formblatt „Erklärung zur Eignung Los 1“ ist zudem ein Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall beizufügen: - Personen- und Sachschäden mindestens: 5.000.000,00 EUR - Vermögensschäden mindestens: 2.500.000,00 EUR - Allmählichkeits- und Abwasserschäden mindestens: 2.500.000,00 EUR - Tätigkeitsschäden mindestens: 2.500.000,00 EUR - Schlüsselverlustrisiko: 200.000,00 EUR Verfügt der Bietende aktuell noch nicht über eine entsprechende Haftpflichtversicherung, besteht die Möglichkeit, sich stattdessen durch Erklärung im Formblatt "Erklärung zur Eignung“ zum unverzüglichen Abschluss einer solchen und zu deren Nachweis gegenüber der Auftraggeberin binnen 2 Wochen nach Zuschlagserteilung zu verpflichten.- Kriterium
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von den Bietenden als Mindestanforderung die folgende Eigenerklärung abzugeben: Anzahl der Angestellten bzw. Mitarbeitenden im relevanten Bereich Die Bietenden erklären im Formblatt „Erklärung zur Eignung Los 1“, wie viele Angestel … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von den Bietenden als Mindestanforderung die folgende Eigenerklärung abzugeben: Anzahl der Angestellten bzw. Mitarbeitenden im relevanten Bereich Die Bietenden erklären im Formblatt „Erklärung zur Eignung Los 1“, wie viele Angestellte bzw. Mitarbeitende in ihrem Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Leistungen erbracht haben, die mit den Leistungen des Los 1 vergleichbar sind. Anzugeben ist das jährliche Mittel, jeweils auf die vergangenen drei Geschäftsjahre aufgeschlüsselt. Vergleichbar sind in diesem Sinne solche Leistungen, die Unterhaltsreinigungsleistungen in Bezug auf Gebäude betreffen, welche von öffentlichen Auftraggebern im Sinne von §§ 98, 99 GWB zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben genutzt werden. Sofern sich ein Bietender im Rahmen der Eignungsleihe auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines benannten Nachunternehmens oder Dritten berufen will, sind im Formblatt „Erklärung zur Eignung Los 1“ die Angaben auch in Bezug auf das benannte Nachunternehmen bzw. Dritten einzutragen. Darüber hinaus ist eine Verpflichtungserklärung mittels Formblatt „Eignungsleihe“ des benannten Nachunternehmens bzw. Dritten vorzulegen.- Kriterium
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von den Bietenden als Mindestanforderung die folgende Eigenerklärung abzugeben: Mitarbeiterqualifikationen Die Bietenden haben im Formblatt „Erklärung zur Eignung Los 1“ eine Eigenerklärung zum verpflichtenden Einsatz von ausgebilde … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von den Bietenden als Mindestanforderung die folgende Eigenerklärung abzugeben: Mitarbeiterqualifikationen Die Bietenden haben im Formblatt „Erklärung zur Eignung Los 1“ eine Eigenerklärung zum verpflichtenden Einsatz von ausgebildetem und geeignetem Personal abzugeben. Im Einzelnen für Los 1 Unterhaltsreinigung: Durch die Bietenden ist zu bestätigen, dass die vom Bietenden eingesetzten Mitarbeitenden über die folgenden Qualifikationen verfügen: Die im Rahmen der Auftragserfüllung eingesetzten Personen können ein eintragungsfreies Führungszeugnis vorweisen, welches bis eine Woche vor dem Einsatz im Objekt vorgelegt wird. Dieses darf zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 6 Monate sein. Die Bietenden haben eine Person als Objektleitung zu benennen. Die als Objektleitung zu benennende Person hat die in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 1.4 beschriebenen Aufgaben zu erfüllen. Mindestanforderungen: Die als Objektleitung benannte Person muss über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in der Gebäudereinigung verfügen und davon mindestens ein Jahr Berufserfahrung als Objektleitung vorweisen können. Die als Objektleitung benannte Person muss zudem die deutsche Sprache auf dem Niveau eines Muttersprachlers oder mindestens C2 gemäß des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens beherrschen. Sofern sich ein Bietender im Rahmen der Eignungsleihe auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines benannten Nachunternehmens oder Dritten berufen will, sind im Formblatt „Erklärung zur Eignung Los 1“ die nachstehenden Angaben auch in Bezug auf das benannte Nachunternehmen bzw. Dritten einzutragen. Dabei sind Angaben bezüglich Objektleitung oder Aufsichtsperson nur zu tätigen, sofern der Bietende sich zum Nachweis seiner Eignung insoweit der Mitarbeiterqualifikation des Nachunternehmens bzw. Dritten bedient. Darüber hinaus ist eine Verpflichtungserklärung mittels Formblatt „Eignungsleihe“ des benannten Nachunternehmens bzw. Dritten vorzulegen.- Kriterium
Mindestanforderung: Die Qualifikation der Bietenden ist durch Angabe von mindestens drei vergleichbaren Referenzprojekten aus den letzten drei Jahren nachzuweisen. Ein Referenzprojekt ist vergleichbar, wenn Leistungen zur Unterhaltsreinigung in Bezug auf Gebäude, welche von öffentlichen Auftraggeber … ganz lesenkürzer
Mindestanforderung: Die Qualifikation der Bietenden ist durch Angabe von mindestens drei vergleichbaren Referenzprojekten aus den letzten drei Jahren nachzuweisen. Ein Referenzprojekt ist vergleichbar, wenn Leistungen zur Unterhaltsreinigung in Bezug auf Gebäude, welche von öffentlichen Auftraggebern im Sinne von §§ 98, 99 GWB zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben genutzt werden, erbracht worden sind und die Leistungen einen vergleichbaren Umfang aufweisen. Die Leistungen weisen einen vergleichbaren Umfang auf, wenn diese mindestens einen Umfang von 50 % der mit dieser Ausschreibung ausgeschriebenen Leistungen (bezogen auf die Jahresreinigungsfläche) in qm/a aufweisen. Die Referenzen sind im Formblatt „Erklärung zur Eignung Los 1“ darzustellen. Zu jedem Referenzprojekt ist der Auftraggebende und eine Ansprechperson dergestalt anzugeben, dass eine persönliche Kontaktaufnahme möglich ist. Die Referenzprojekte sind so zu beschreiben, dass die Vergleichbarkeit durch die Auftraggeberin anhand der Darstellung des Bietenden nachvollzogen werden kann. Sofern sich ein Bietender im Rahmen der Eignungsleihe auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines benannten Nachunternehmens oder Dritten berufen will, sind im Formblatt „Erklärung zur Eignung Los 1“ die nachstehenden Angaben auch in Bezug auf das benannte Nachunternehmen bzw. Dritten einzutragen. Darüber hinaus ist eine Verpflichtungserklärung mittels Formblatt „Eignungsleihe“ des benannten Nachunternehmens bzw. Dritten vorzulegen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenkürzer
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, cred-arran, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 4 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 3-mal
- Optionen
- Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande und ist auf ein Jahr befristet. Die Leistungserbringung durch den AN beginnt nach einer Rüstzeit des AN von 2 Monaten, ab Zuschlagserteilung, d.h. am 01.11.2024. Das Vertragsverhältnis verlängert sich maximal dreimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich oder in Textform (per E-Mail) von der AG gekündigt wird.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 4 Monate
- Angebotsöffnung
- 31.07.2024, 10:01 Uhr. Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in sei … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:selbst#
- Hinweis
Die Bietenden sind verpflichtet, erkannte Vergaberechtsverstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Rechtsschutz gegen Entscheidungen der Auftraggeberin kann erlangt werden bei: Vergabekammer beim Bundeskartella … ganz lesenkürzer
Die Bietenden sind verpflichtet, erkannte Vergaberechtsverstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Rechtsschutz gegen Entscheidungen der Auftraggeberin kann erlangt werden bei: Vergabekammer beim Bundeskartellamt des Bundes Postanschrift: Villemombler Straße 76 Ort: Bonn Postleitzahl: 53123 Land: Deutschland E-Mail: vk@bundeskartellamt.de-mail.de Telefon: +49 22894990 Fax: +49 2289499163 Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach §§ 160f. GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist u.a. unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Ausschlussfrist).
Los 2
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Angebotspreis
- Qualität
- Höhe der angegebenen ProduktivstundenHöhe der angebotenen Produktivstunden
Eignung8 von 8 angegeben
- Kriterium
- Dem Formblatt „Erklärung zur Eignung Los 2“ ist zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ein Nachweis (Kopie) über die Eintragung im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister als Anlage beizufügen.
- Kriterium
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind im Formblatt „Erklärung zur Eignung Los 2“ die folgenden Angaben gefordert: • Umsatz (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre • Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit den … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind im Formblatt „Erklärung zur Eignung Los 2“ die folgenden Angaben gefordert: • Umsatz (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre • Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit den Leistungen des Los 2 vergleichbar sind Vergleichbar sind solche Leistungen, die Glasreinigungsleistungen in Bezug auf Gebäude betreffen, welche von öffentlichen Auftraggebern im Sinne von §§ 98, 99 GWB zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben genutzt werden. Umsätze der Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden kumuliert berücksichtigt. Sofern sich ein Bietender im Rahmen der Eignungsleihe auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines benannten Nachunternehmenden oder Dritten berufen will, sind im Formblatt „Erklärung zur Eignung Los 2“ auch die relevanten Umsätze des benannten Nachunternehmenden bzw. Dritten anzugeben. Darüber hinaus ist eine Verpflichtungserklärung gemäß Formblatt „Eignungsleihe“ des benannten Nachunternehmenden bzw. Dritten vorzulegen.- Kriterium
Dem Formblatt „Erklärung zur Eignung Los 2“ ist zudem ein Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall beizufügen: - Personen- und Sachschäden mindestens: 5.000.000,00 EUR - Vermögensschäden mindestens: 2.500.000,00 EUR - Allmählich … ganz lesenkürzer
Dem Formblatt „Erklärung zur Eignung Los 2“ ist zudem ein Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall beizufügen: - Personen- und Sachschäden mindestens: 5.000.000,00 EUR - Vermögensschäden mindestens: 2.500.000,00 EUR - Allmählichkeits- und Abwasserschäden mindestens: 2.500.000,00 EUR - Tätigkeitsschäden mindestens: 2.500.000,00 EUR - Schlüsselverlustrisiko: 200.000,00 EUR Verfügt der Bietende aktuell noch nicht über eine entsprechende Haftpflichtversicherung, besteht die Möglichkeit, sich stattdessen durch Erklärung im Formblatt "Erklärung zur Eignung Los 2“ zum unverzüglichen Abschluss einer solchen und zu deren Nachweis gegenüber der Auftraggeberin binnen 2 Wochen nach Zuschlagserteilung zu verpflichten.- Kriterium
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von den Bietenden als Mindestanforderung die folgende Eigenerklärung abzugeben: Anzahl der Angestellten bzw. Mitarbeitenden im relevanten Bereich Die Bietenden erklären im Formblatt „Erklärung zur Eignung Los 2“, wie viele Angestel … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von den Bietenden als Mindestanforderung die folgende Eigenerklärung abzugeben: Anzahl der Angestellten bzw. Mitarbeitenden im relevanten Bereich Die Bietenden erklären im Formblatt „Erklärung zur Eignung Los 2“, wie viele Angestellte bzw. Mitarbeitende in ihrem Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Leistungen erbracht haben, die mit den Leistungen des jeweiligen Loses, auf welches sich das Angebot bezieht, vergleichbar sind. Anzugeben ist das jährliche Mittel, jeweils auf die vergangenen drei Geschäftsjahre aufgeschlüsselt. Vergleichbar sind in diesem Sinne solche Leistungen, die Glasreinigungsleistungen in Bezug auf Gebäude betreffen, welche von öffentlichen Auftraggebern im Sinne von §§ 98, 99 GWB zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben genutzt werden. Sofern sich ein Bietender im Rahmen der Eignungsleihe auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines benannten Nachunternehmens oder Dritten berufen will, sind im Formblatt „Erklärung zur Eignung Los 2“ die Angaben auch in Bezug auf das benannte Nachunternehmen bzw. Dritten einzutragen. Darüber hinaus ist eine Verpflichtungserklärung mittels Formblatt „Eignungsleihe“ des benannten Nachunternehmens bzw. Dritten vorzulegen.- Kriterium
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von den Bietenden als Mindestanforderung die folgende Eigenerklärung abzugeben: Mitarbeiterqualifikationen Die Bietenden haben im Formblatt „Erklärung zur Eignung“ eine Eigenerklärung zum ver-pflichtenden Einsatz von ausgebildetem u … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von den Bietenden als Mindestanforderung die folgende Eigenerklärung abzugeben: Mitarbeiterqualifikationen Die Bietenden haben im Formblatt „Erklärung zur Eignung“ eine Eigenerklärung zum ver-pflichtenden Einsatz von ausgebildetem und geeignetem Personal abzugeben. Im Einzelnen für Los 2 Glasreinigung: Durch die Bietenden ist zu bestätigen, dass die vom Bietenden eingesetzten Mitarbeitenden über die folgenden Qualifikationen verfügen: Die im Rahmen der Auftragserfüllung eingesetzten Personen können ein eintragungsfreies Führungszeugnis vorweisen, welches bis eine Woche vor dem Einsatz im Objekt vorgelegt wird. Dieses darf zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 6 Monate sein. Die Bietenden haben einen Mitarbeitenden als Aufsichtsperson zu benennen. Mindestanforderung: Diese/r muss die deutsche Sprache auf dem Niveau eines Muttersprachlers oder mindes-tens C2 gemäß des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens beherrschen. Sofern sich ein Bietender im Rahmen der Eignungsleihe auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines benannten Nachunternehmens oder Dritten berufen will, sind im Formblatt „Erklärung zur Eignung Los 2“ die nachstehenden Angaben auch in Bezug auf das benannte Nachunternehmen bzw. Dritten einzutragen. Dabei sind Angaben bezüglich Objektleitung oder Aufsichtsperson nur zu tätigen, sofern der Bietende sich zum Nachweis seiner Eignung insoweit der Mitarbeiterqualifikation des Nachunternehmens bzw. Dritten bedient.- Kriterium
Mindestanforderung: Die Qualifikation der Bietenden ist durch Angabe von mindestens drei vergleichbaren Referenzprojekten aus den letzten drei Jahren nachzuweisen. Ein Referenzprojekt ist vergleichbar, wenn Leistungen zur Glasreinigung in Bezug auf Gebäude, welche von öffentlichen Auftraggebern im S … ganz lesenkürzer
Mindestanforderung: Die Qualifikation der Bietenden ist durch Angabe von mindestens drei vergleichbaren Referenzprojekten aus den letzten drei Jahren nachzuweisen. Ein Referenzprojekt ist vergleichbar, wenn Leistungen zur Glasreinigung in Bezug auf Gebäude, welche von öffentlichen Auftraggebern im Sinne von §§ 98, 99 GWB zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben genutzt werden, erbracht worden sind und die Leistungen einen vergleichbaren Umfang aufweisen. Die Leistungen weisen einen vergleichbaren Umfang auf, wenn diese mindestens einen Umfang von 50 % der mit dieser Ausschreibung ausgeschriebenen Leistungen (bezogen auf die Jahresreinigungsfläche) in qm/a aufweisen. Die Referenzen sind im Formblatt „Erklärung zur Eignung Los 2“ darzustellen. Zu jedem Referenzprojekt ist der Auftraggebende und eine Ansprechperson dergestalt anzugeben, dass eine persönliche Kontaktaufnahme möglich ist. Die Referenzprojekte sind so zu beschreiben, dass die Vergleichbarkeit durch die Auftraggeberin anhand der Darstellung des Bietenden nachvollzogen werden kann. Sofern sich ein Bietender im Rahmen der Eignungsleihe auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines benannten Nachunternehmens oder Dritten berufen will, sind im Formblatt „Erklärung zur Eignung Los 2“ die nachstehenden Angaben auch in Bezug auf das benannte Nachunternehmen bzw. Dritten einzutragen. Darüber hinaus ist eine Verpflichtungserklärung mittels Formblatt „Eignungsleihe“ des benannten Nachunternehmens bzw. Dritten vorzulegen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenkürzer
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, cred-arran, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 4 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 3-mal
- Optionen
- Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande und ist auf ein Jahr befristet. Die Leistungserbringung durch den AN beginnt nach einer Rüstzeit des AN von 2 Monaten, d.h. am 01.11.2024. Das Vertragsverhältnis verlängert sich maximal dreimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich oder in Textform (per E-Mail) von der AG gekündigt wird.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 4 Monate
- Angebotsöffnung
- 31.07.2024, 10:01 Uhr. Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in sei … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
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Die Bietenden sind verpflichtet, erkannte Vergaberechtsverstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Rechtsschutz gegen Entscheidungen der Auftraggeberin kann erlangt werden bei: Vergabekammer beim Bundeskartella … ganz lesenkürzer
Die Bietenden sind verpflichtet, erkannte Vergaberechtsverstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Rechtsschutz gegen Entscheidungen der Auftraggeberin kann erlangt werden bei: Vergabekammer beim Bundeskartellamt des Bundes Postanschrift: Villemombler Straße 76 Ort: Bonn Postleitzahl: 53123 Land: Deutschland E-Mail: vk@bundeskartellamt.de-mail.de Telefon: +49 22894990 Fax: +49 2289499163 Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach §§ 160f. GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist u.a. unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Ausschlussfrist).
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Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7dd7f2c1-7725-4364-b220-209eac3853c5.