Unterhaltsreinigung und Glasreinigung BASE Berlin
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 0239/24veröffentlicht 23.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- Stülerbau West-Museum Berggruen - Sanierung Stülerbau West - Bau- und Feinreinigung - Vergabe 2690/2026Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz · BerlinFrist 08.12.2026
- Parkreinigung und Müllmanagement 2027 ff.Grün Berlin GmbH · BerlinFrist 30.11.2026
- Technischer Betrieb PergamonmuseumStiftung Preußischer Kulturbesitz · BerlinFrist 23.11.2026
- Reinigungsdienstleistungen für Sportobjekte des Landes BerlinSenatsverwaltung für Inneres und Sport · BerlinFrist 16.11.2026
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 2 Lose · in 25 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahrebis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 107 Tage (15 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 45 %, Leistung und Qualität 55 %.
- Angebotspreis45 %
- Höhe der angegebenen Produktivstunden30 %
- Durchführungskonzept25 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 7,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,1 Punkte |
| 25 % teurer | −9 Punkte |
| 50 % teurer | −15 Punkte |
| 100 % teurer | −22,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 22 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Reinigungsverträgen für zwei Lose: Los 1: Unterhaltsreinigung Los 1 betrifft die Erbringung von Reinigungsleistungen für zwei Bürogebäude des BASE in Berlin. Die Objekte befinden sich in der Wegelystraße 8, 10623 Berlin und Salzufer 8, 10587 Berlin. Los 2: Glasreinigung Los 2 betrifft die Erbringung von Reinigungsleistungen für drei Bürogebäude des BASE in Berlin. Die Objekte befinden sich in der Wegelystraße 8, 10623 Berlin, Salzufer 8, 10587 Berlin und Gutenbergstraße 2, 10587 Berlin. Die Einzelheiten des Auftragsgegenstandes und der zu erbringenden Leistungen ergeben sich jeweils aus der Leistungsbeschreibung, den Preisblättern und den Vertragsunterlagen. Diese sind Teil der Vergabeunterlagen und bei der Angebotserstellung zwingend zu beachten. Für jedes Los wird ein separater Vertrag mit jeweils einem Vertragspartner abgeschlossen.
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Unterhaltsreinigung Los 1: Unterhaltsreinigung Los 1 betrifft die Erbringung von Reinigungsleistungen für zwei Bürogebäude des BASE in Berlin. Die Objekte befinden sich in der Wegelystraße 8, 10623 Berlin und Salzufer 8, 10587 Berlin. Die Einzelheiten des Auftragsgegenstandes und der zu erbringenden Leistungen ergeben sich jeweils aus der Leistungsbeschreibung, den Preisblättern und den Vertragsunterlagen. Diese sind Teil der Vergabeunterlagen und bei der Angebotserstellung zwingend zu beachten. | 4 Jahre | – |
| 2 | Glasreinigung Los 2: Glasreinigung Los 2 betrifft die Erbringung von Reinigungsleistungen für drei Bürogebäude des BASE in Berlin. Die Objekte befinden sich in der Wegelystraße 8, 10623 Berlin, Salzufer 8, 10587 Berlin und Gutenbergstraße 2, 10587 Berlin. Die Einzelheiten des Auftragsgegenstandes und der zu erbringenden Leistungen ergeben sich jeweils aus der Leistungsbeschreibung, den Preisblättern und den Vertragsunterlagen. Diese sind Teil der Vergabeunterlagen und bei der Angebotserstellung zwingend zu beachten. | 4 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Angebotspreis
- Qualität
- Höhe der angegebenen ProduktivstundenHöhe der angebotenen Produktivstunden
- Qualität
- Durchführungskonzept
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 4 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 3-mal
- Optionen
- Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande und ist auf ein Jahr befristet. Die Leistungserbringung durch den AN beginnt nach einer Rüstzeit des AN von 2 Monaten, ab Zuschlagserteilung, d.h. am 01.11.2024. Das Vertragsverhältnis verlängert sich maximal dreimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich oder in Textform (per E-Mail) von der AG gekündigt wird.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in sei … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die Bietenden sind verpflichtet, erkannte Vergaberechtsverstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Rechtsschutz gegen Entscheidungen der Auftraggeberin kann erlangt werden bei: Vergabekammer beim Bundeskartella … ganz lesenkürzer
Die Bietenden sind verpflichtet, erkannte Vergaberechtsverstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Rechtsschutz gegen Entscheidungen der Auftraggeberin kann erlangt werden bei: Vergabekammer beim Bundeskartellamt des Bundes Postanschrift: Villemombler Straße 76 Ort: Bonn Postleitzahl: 53123 Land: Deutschland E-Mail: vk@bundeskartellamt.de-mail.de Telefon: +49 22894990 Fax: +49 2289499163 Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach §§ 160f. GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist u.a. unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Ausschlussfrist).
Los 2
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Angebotspreis
- Qualität
- Höhe der angegebenen ProduktivstundenHöhe der angebotenen Produktivstunden
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 4 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 3-mal
- Optionen
- Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande und ist auf ein Jahr befristet. Die Leistungserbringung durch den AN beginnt nach einer Rüstzeit des AN von 2 Monaten, d.h. am 01.11.2024. Das Vertragsverhältnis verlängert sich maximal dreimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich oder in Textform (per E-Mail) von der AG gekündigt wird.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in sei … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die Bietenden sind verpflichtet, erkannte Vergaberechtsverstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Rechtsschutz gegen Entscheidungen der Auftraggeberin kann erlangt werden bei: Vergabekammer beim Bundeskartella … ganz lesenkürzer
Die Bietenden sind verpflichtet, erkannte Vergaberechtsverstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Rechtsschutz gegen Entscheidungen der Auftraggeberin kann erlangt werden bei: Vergabekammer beim Bundeskartellamt des Bundes Postanschrift: Villemombler Straße 76 Ort: Bonn Postleitzahl: 53123 Land: Deutschland E-Mail: vk@bundeskartellamt.de-mail.de Telefon: +49 22894990 Fax: +49 2289499163 Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach §§ 160f. GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist u.a. unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Ausschlussfrist).
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Günter Jacobi, Glas- und Gebäudereinigung G.m.b.H., Griesheim | 8 |
| 2 | RUWE GmbH, Berlin | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Wegelystraße 8, 10623 Berlin
- Website
- base.bund.de
- Kontakt
- vergabestelle@
base.bund.de
Bei uns erfasst
- Stand von Endlagerprojekten im internationalen Vergleich (Seti)19.08.2026 · 11 Angebote
- Geowissenschaftliche 3D Interpretationssoftware14.07.2026 · 2 Angebote
- Endlager Konrad: Sachverständiger der atomrechtlichen Aufsicht nach § 20 AtG: Begutachtung von Fragestellungen in Bezug auf straßen- und gleisgebundene Fahrzeugtechnik über und unter Tage01.06.2026
- Gutachterliche Prüfung des Sicherheitsberichts zwecks temporärer Aufbewahrung der in staatlicher Verwahrung befindlichen Strahlenquelle28.05.2026
Mehr von Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
- Digitale BeteiligungsplattformBundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung · BerlinFrist 18.11.2026
- Rahmenvereinbarung Stakeholder Monitoring & Stakeholder Management zur nuklearen EntsorgungBundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung · BerlinFrist 09.12.2026
Alle 2 offenen Ausschreibungen von Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Berlin (10 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Apleona Infra Services GmbH16 Zuschläge
- RUWE GmbH10 Zuschläge
- Gebäudeservice248 Zuschläge
- Capital Infradienst GmbH7 Zuschläge
- 3B Dienstleistung Deutschland GmbH6 Zuschläge
- GRG Services Berlin GmbH & Co. KG6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 31.07.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Stülerbau West-Museum Berggruen - Sanierung Stülerbau West - Bau- und Feinreinigung - Vergabe 2690/2026Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung der Stiftung Preußischer KulturbesitzFrist 08.12.2026
- Parkreinigung und Müllmanagement 2027 ff.Grün Berlin GmbHFrist 30.11.2026
- UHR 2027 für AG Stiftung Berliner MauerStiftung Berliner MauerFrist 19.11.2026
- Rahmenvertrag MietmattenserviceHumboldt-Universität zu BerlinFrist 25.11.2026
- Reinigungsdienstleistungen für Sportobjekte des Landes BerlinSenatsverwaltung für Inneres und SportFrist 16.11.2026
- Facility Management - Regionalzentren50Hertz Transmission GmbHFrist 16.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 07384a4e-6230-40cf-aed2-a081e801336f.