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Unterhaltsreinigung sowie optionale Sonderreinigung und Grundreinigung auf Abruf in verschiedenen Objekten der Stadt Greven in 2 Losen

Stadt Greven · Greven, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2024-19veröffentlicht 27.03.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 921 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Nordrhein-Westfalen (60 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe-westfalen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 213 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (16 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 45 %, Leistung und Qualität 55 %.

  • Gesamtangebotssumme45 %
  • Qualität55 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 7,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,1 Punkte
25 % teurer−9 Punkte
50 % teurer−15 Punkte
100 % teurer−22,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Stadt Greven
    vor 31 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe-westfalen.de
    vor 30 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:15 Uhr
    Rathaus Stadt Greven, Rathausstraße 6, 48268 Greven Raum B 122
    vor 30 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

EU-Weit Offenes Verfahren der Stadt Greven für die laufende Unterhaltsreinigung sowie optionale Sonder- und Grundreinigung auf Abruf in verschiedenen Objekten in zwei Losen

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
laufende Unterhaltsreinigung sowie optionaler Sonder- und Grundreinigung auf Abruf in verschiedenen Objekten der Stadt Greven

laufende Unterhaltsreinigung sowie optionaler Sonder- und Grundreinigung auf Abruf in 10 Objekten der Stadt Greven mit einer Grundfläche von ca. 30.200 qm und einer Jahresreinigungsfläche von ca. 4.347.200 qm

––
3
laufende Unterhaltsreinigung sowie optionaler Sonder- und Grundreinigung auf Abruf in verschiedenen Objekten der Stadt Greven (Kopie)

laufende Unterhaltsreinigung sowie optionaler Sonder- und Grundreinigung auf Abruf in 8 Objekten der Stadt Gescher mit einer Grundfläche von ca. 26.000 qm und einer Jahresreinigungsfläche von ca. 3.875.200 qm

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Gesamtangebotssumme45 %
Qualität55 %
Preis
Gesamtangebotssumme
Qualität
37% Reinigungszeit pro Jahr, 15 % Konzept, 3% kalkulierte Einsatzzeit für Aufsicht und Kontrolle Vorarbeiter (s. Anlage 2_Angebotsgrundlagen)

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Anlagen zu überprüfen sind mittels der Anlage 9 Formblätter Eignung sowie der Anlagen 05 Eigenerklärung Ausschlussgründe (521EU), 06 Bietergemeinschaftserklärungen (531EU), 07 Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe (532EU) und 08 … ganz lesenAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Anlagen zu überprüfen sind mittels der Anlage 9 Formblätter Eignung sowie der Anlagen 05 Eigenerklärung Ausschlussgründe (521EU), 06 Bietergemeinschaftserklärungen (531EU), 07 Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe (532EU) und 08 Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer Eignungsleihe (533EU) zu übermitteln. Bieter können aus dem Verfahren ausgeschlossen werden oder rechtlich belangt werden, wenn sie die Angaben in der Anlage 9 Formblätter Eignung stark verfälscht oder Informationen zurückgehalten haben oder die Angaben nicht mit zusätzlichen Unterlagen belegt werden können. Neben den Eigenerklärungen werden im Formular insbesondere folgende Angaben gefordert: - Kontaktdaten Bieter / Bietergemeinschaft (Firmenbezeichnung, Anschrift, Ort, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse; Zuständiger Sachbearbeiter mit Name, Durchwahl, Faxdurchwahl,E-Mail-Adresse) - Eigenerklärung über Verstöße gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG), die nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind, - allgemeiner und spezifischer Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Jahren - Erklärung zur Eintragung in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke
Kriterium
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Anlagen zu überprüfen sind mittels der Anlage 10 Formblätter Eignung zu übermitteln. Bieter können aus dem Verfahren ausgeschlossen werden oder rechtlich belangt werden, wenn sie die Angaben in der Anlage 10 Formblätter Eignung s … ganz lesenAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Anlagen zu überprüfen sind mittels der Anlage 10 Formblätter Eignung zu übermitteln. Bieter können aus dem Verfahren ausgeschlossen werden oder rechtlich belangt werden, wenn sie die Angaben in der Anlage 10 Formblätter Eignung stark verfälscht oder Informationen zurückgehalten haben oder die Angaben nicht mit zusätzlichen Unterlagen belegt werden können. Neben den Eigenerklärungen werden im Formular insbesondere folgende Angaben gefordert: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden geforderten Deckungssummen pro Versicherungsfall: - Personenschäden: mind. 3.000.000 EUR (pro Schadenereignis) - Sachschäden: mind. 1.000.000 EUR (pro Schadenereignis) - Vermögensschäden: mind. 100.000 EUR (pro Schadenereignis) - Schlüsselverlust: mind. 100.000 EUR (pro Schadenereignis) - Bearbeitungsschäden: mind. 50.000 EUR (pro Schadenereignis) bzw. eine Absichtserklärung mit der erklärt wird, dass im Zuschlagsfall die Versicherungssummen auf die Mindestdeckungssummen angepasst werden. In diesem Fall ist eine Bestätigung des Versicherungsgebers neben der Absichtserklärung einzureichen. Im Versicherungsschutz gegen Schlüsselschäden sind Kosten für notwendige Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) inbegriffen. Vom Bieterunternehmen sind auf Verlangen der Vergabestelle während der Angebotsprüfung innerhalb von 6 Kalendertagen folgende Nachweise vorzulegen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger (Ausstellungsdatum des Nachweises nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab Angebotsfristende), - Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes (Ausstellungsdatum des Nachweises nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab Angebotsfristende), - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Ausstellungsdatum des Nachweises nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab Angebotsfristende), - Nachweis über die bestehenden (Betriebshaftpflicht-) Versicherungen in Höhe der Mindestdeckungssummen gemäß Ausschreibungsunterlagen (Ausstellungsdatum des Nachweises nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab Angebotsfristende), sofern die Mindestdeckungssummen schon bestehen.
Kriterium
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Anlagen zu überprüfen sind mittels der Anlage 9 Formblätter Eignung zu übermitteln. Bieter können aus dem Verfahren ausgeschlossen werden oder rechtlich belangt werden, wenn sie die Angaben in Anlage 9 Formblätter Eignung stark v … ganz lesenAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Anlagen zu überprüfen sind mittels der Anlage 9 Formblätter Eignung zu übermitteln. Bieter können aus dem Verfahren ausgeschlossen werden oder rechtlich belangt werden, wenn sie die Angaben in Anlage 9 Formblätter Eignung stark verfälscht oder Informationen zurückgehalten haben oder die Angaben nicht mit zusätzlichen Unterlagen belegt werden können. Neben den Eigenerklärungen werden im Formular insbesondere folgende Angaben gefordert: - Vorlage von mindestens zwei Eigenerklärungen über Referenzen des Bieters betreffend die Unterhaltsreinigung von Objekten, welche als Schulen, Sporthalle oder Verwaltungsobjekt genutzt werden, die hinsichtlich nach Art und Umfang der Leistungen und der Gebäudenutzungsart vergleichbar sind und die jedenfalls einmal vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet worden sein müssen. Die Referenzprojekte dürfen zwingend auch nicht länger als drei Jahre vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet worden sein. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn alle untenstehenden Kriterien erfüllt sind: 1. Es werden Leistungen der Unterhaltsreinigung in Objekten wie Schulen, Sporthallen und Verwaltungsobjekten erbracht. 2. Die Jahresreinigungsfläche je genannter Referenz beträgt mindestens 3.100.000 qm 3. Die Leistungen wurden mindestens ein Mal vor dem Datum der EU weiten Bekanntmachung abgerechnet. 4. Die Leistungen dürfen nicht länger als drei Jahre vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet worden sein. Benennung eines Ansprechpartners je Referenz mit Kontaktdaten, Kurzbeschreibung des Auftrages mit Art und Umfang der Leistung, jährlicher Auftragssumme, Jahresreinigungsfläche in qm, Zeitraum der Zusammenarbeit und Datum der letzten Abrechnung - Angaben zu Beschäftigtenzahlen mit Aufteilung nach Verantwortungs- und Ausbildungshintergrund - Erklärung, dass innerhalb von 6 Kalendertagen nach gesonderter Anforderung des Auftraggebers ein Konzept zur Einführung bzw. Start up Phase der Unterhaltsreinigung eingereicht wird - Erklärung, dass innerhalb von 6 Kalendertagen nach gesonderter Anforderung des Auftraggebers eine Beschreibung des während des Auftrages eingesetzten EDV-gestützten Qualitätsmesssystem eingereicht wird. - Eigenerklärung zu Mitarbeiterprofilen und Ausbildungshintergrund und dass innerhalb von 6 Werktagen nach gesonderter Anforderung des Auftraggebers Nachweise zur Qualifikation der Führungskräfte (Zeugnis/Gesellenbrief etc. und Bestätigung der Berufserfahrung durch Unternehmensleitung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft) von der Regionalleitung, Niederlassungsleitung bis zur beabsichtigten Objektleitung (hier Nachweis Weiterbildung zum/zur geprüften Objektleiter/-in im Gebäudereiniger-Handwerk) mit Angaben zur Ausbildung, Erfahrung und Firmenzugehörigkeit. Einer der Führungskräfte oberhalb der Objektleitung muss mindestens eine Ausbildung zum/zur Gebäudereiniger/-in vorgewiesen werden können. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Siehe zuvor sowie die Einhaltung der maximalen Richtleistungen für die laufende Unterhaltsreinigung, Los 1 und 2: - Raumgruppe A - Büro- und Besprechungsräume: 250m²/Std./Reinigungskraft - Raumgruppe B - Aufenthalts- und Sozialräume:200 m²/Std./Reinigungskraft - Raumgruppe C - Lager und Technikräume: 350 m²/Std./Reinigungskraft - Raumgruppe D -Toiletten: 80 m²/Std./Reinigungskraft - Raumgruppe E - Nassbereiche: 130m²/Std./Reinigungskraft - Raumgruppe F - Eingangsbereiche: 400 m²/Std./Reinigungskraft - Raumgruppe G - Verkehrsflächen - Flure: 380 m²/Std./Reinigungskraft - Raumgruppe H - Treppen: 180 m²/Std./Reinigungskraft - Raumgruppe I - Aufzüge: 80 m²/Std./Reinigungskraft - Raumgruppe J - Unterrichtsräume: 250 m²/Std./Reinigungskraft - Raumgruppe K - Umkleiden: 200m²/Std./Reinigungskraft - Raumgruppe L - Sporthallen: 700 m²/Std./Reinigungskraft - Raumgruppe M - Mensa: 350 m²/Std./Reinigungskraft
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Das Vertragsverhältnis endet einheitlich am 31.07.2026. Wird der Vertrag nicht bis neun Monate vor Vertragsbeendigung von einer der Parteien, in Textform gekündigt, so verlängert er sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, ohne dass es einer gesonderten Erklärung der Parteien bedarf. Das Vertr … ganz lesenDas Vertragsverhältnis endet einheitlich am 31.07.2026. Wird der Vertrag nicht bis neun Monate vor Vertragsbeendigung von einer der Parteien, in Textform gekündigt, so verlängert er sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, ohne dass es einer gesonderten Erklärung der Parteien bedarf. Das Vertragsverhältnis kann maximal um insgesamt um zwei Jahre stillschweigend verlängert werden, so dass es spätestens am 31.07.2028 endet. Es soll somit für maximal vier Jahre ein Vertrag geschlossen werden.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe-westfalen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
126 DAYS
Angebotsöffnung
30.04.2024, 10:15 Uhr. Rathaus Stadt Greven, Rathausstraße 6, 48268 Greven Raum B 122. Bieter oder deren Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Siehe Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48128 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung … ganz lesenSofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPWYR4LM53 Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXPWYR4LM53 Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Mit Abgabe der Erklärung in Dokument 15_Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (523EU) zusammen mit dem Angebot gilt diese Eigenerklärung als unterschrieben. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grds. der als Anlage 05_Eigenerklärung Ausschlussgründe (521EU) zu verwenden. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Auftraggeberin Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z.B. eine Eigenerklärung zu mindestens zwei vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Aufraggeberin holt i.R.v. Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunft über Bieter ein, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter i.R.d. Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die ausgefüllten Vordrucke (05_Eigenerklärung Ausschlussgründe (521EU), 15_Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (523EU), 9_Formblätter_Eignung) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über das eingesetzte Vergabeportal durchgeführt. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind dementsprechend in Textform über das Kommunikationsmodul bis zum 23.04.2024 um 10:00 Uhr im Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. Die Vergabestelle wird den Bietern rechtzeitig (d. h. spätestens sieben volle Kalendertage vor Ende der Angebotsfrist) angeforderte Auskünfte erteilen, wenn und soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden allen Bietern, welche die Vergabeunterlagen abgefordert haben, in anonymisierter Form über das eingesetzte Vergabeportal m …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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717vergebene Aufträge
8Angebote je Los im Median (1.180 Lose mit Angabe)
548.102 €Zuschlagswert im Median
260.749 € – 1,54 Mio. €mittlere Hälfte, 296 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 30.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0d0b0808-5e8b-4f8a-b9b8-e196495e0410.