Unterhalts- und Glasreinigung für die Liegenschaft des Ministeriums für Inneres und Sport Halberstädter Str. 2, 39112 Magdeburg
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt · Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen 13.12-OV-2024-01veröffentlicht 20.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.09.2024 – 31.08.2026
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Bereits vergeben. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Magdeburg.
- Vergabe von Reinigungsdienstleistungen (Unterhalts-, Bedarfs- sowie Glas- und Fensterreinigung und Sonderreinigungen) in den Gerichten und Justizbehörden der Hansestadt StendalZentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg · MagdeburgFrist 17.12.2026
- Gebäudereinigung - Landeshauptstadt MagdeburgLandeshauptstadt Magdeburg · MagdeburgFrist 18.12.2026
- Reinigungsdienstleistung PI MagdeburgPolizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt · MagdeburgFrist 26.11.2026
- Infrastrukturelles Gebäudemanagement für die Abschiebungssicherungseinrichtung (ASE) in VolkstedtIPS Immobilien- und Projektmanagementgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH · MagdeburgFrist 23.11.2026
Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Sachsen-Anhalt (9 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
gilt für alle 2 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.09.2024 – 31.08.2026, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Magdeburg39112, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Angebotspreis40 %
- Leistungsbemessungswert30 %
- Qualitätskonzept30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 26 MonatenLaufzeit bis 31.08.2026
- Veröffentlichungvor 26 Monaten
- Heute
Beschreibung
Los 1 Unterhaltsreinigung für die Liegenschaft des Ministeriums für Inneres und Sport Halberstädter Str. 2 in 39112 Magdeburg einschl. Schmutzfangmattenservice Los 2 Fenster- und Rahmenreinigung für die Liegenschaft des Ministeriums für Inneres und Sport Halberstädter Str. 2 in 39112 Magdeburg
Gegenstand nach CPV
- 90911200GebäudereinigungHauptgegenstand
- 90911300Fensterreinigung
Lose2 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 Unterhaltsreinigung für die Liegenschaft des Ministeriums für Inneres und Sport Halberstädter Str. 2 in 39112 Magdeburg Das Vergabeverfahren richtet sich auf den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die Unterhaltsreinigung, Schmutzfangmattenservice und optionale Bedarfsreinigungsleistungen für die in dieser Leistungsbeschreibung genannten Liegenschaft. Es ist von einer Jahresreinigungsfläche von ca. 1.112.631,68 m² auszugehen. | 2 Jahre | – |
| 2 | Los 2 Fenster- und Rahmenreinigung für die Liegenschaft des Ministeriums für Inneres und Sport Halberstädter Str. 2 in 39112 Magdeburg Das Vergabeverfahren richtet sich auf den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die Fenster- und Rahmenreinigung für die in dieser Leistungsbeschreibung genannten Liegenschaft. Es ist von einer Jahresreinigungsfläche von 12.255,29 m² auszugehen. | 2 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- AngebotspreisDer Zuschlag wird gem. § 127 Abs. 1 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ergibt sich anhand der folgenden Zuschlagskriterien: 40 % Preis 30 % Leistungsbemessungswert 30 % Qualitätskonzept Unterkriterien Qualitätskonzept: Unterkriterium Eigenkontrolle 10%; Unterkriterium Vorgehen bei Beschwerden und Mängeln 10% und Unterkriterium Reaktionszeiten 10%. Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag. Die Punkte werden mit vier Stellen nach dem Komma ermittelt. Im Falle einer Punktgleichheit wird dem Bieter mit dem günstigeren Preis der Zuschlag erteilt. Ausführungen zu den Zuschlagskriterien können der Anlage 20 entnommen werden. Kriterium Wertungspreis: Die Wertungspreise A, B und C (siehe Anlage 03 Tabelle 1 Preisblatt UHR) werden auf die Laufzeit von 4 Jahren hochgerechnet und gehen Brutto in die Wertung ein. Skonto wird nicht berücksichtigt. Es wird der Gesamtpreis brutto ermittelt und der niedrigste Preis erhält die Höchstpunkte von 40. Die übrigen Punkte werden mit folgender Formel ermittelt: Leistungspunkte Angebotspreis = (niedrigster Preis*40 Punkte) / Angebotspreis.
- Qualität
- LeistungsbemessungswertDer Zuschlag wird gem. § 127 Abs. 1 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ergibt sich anhand der folgenden Zuschlagskriterien: 40 % Preis 30 % Leistungsbemessungswert 30 % Qualitätskonzept Unterkriterien Qualitätskonzept: Unterkriterium Eigenkontrolle 10%; Unterkriterium Vorgehen bei Beschwerden und Mängeln 10% und Unterkriterium Reaktionszeiten 10%. Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag. Die Punkte werden mit vier Stellen nach dem Komma ermittelt. Im Falle einer Punktgleichheit wird dem Bieter mit dem günstigeren Preis der Zuschlag erteilt. Ausführungen zu den Zuschlagskriterien können der Anlage 20 entnommen werden. Kriterium Leistungsbemessungswert: Der kalkulierte Gesamtobjektleistungswert in m²/Stunde (= Jahresreinigungsfläche / Jahresstunden Reinigung) gem. Anlage 03 Tabelle 1 Preisblatt UHR darf den Wert von 230 m²/h nicht übersteigen, sonst erfolgt der Ausschluss des Angebotes (Ausschlusskriterium). Es werden somit nur Angebotswerte zugelassen, die kleiner/gleich 230 m²/h sind. Die Angebote verbleiben im Verfahren und die Punkte werden wie folgt vergeben: Der niedrigste Gesamtobjektleistungswert in m²/Stunde erhält die Höchstpunkte von 30. Die dann folgenden Punkte werden mit folgender Formel ermittelt: Leistungspunkte Leistungsbemessungswert = (niedrigster LBW*30 Punkte) / angebotener LBW
- Qualität
- QualitätskonzeptDer Zuschlag wird gem. § 127 Abs. 1 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ergibt sich anhand der folgenden Zuschlagskriterien: 40 % Preis 30 % Leistungsbemessungswert 30 % Qualitätskonzept Unterkriterien Qualitätskonzept: Unterkriterium Eigenkontrolle 10%; Unterkriterium Vorgehen bei Beschwerden und Mängeln 10% und Unterkriterium Reaktionszeiten 10%. Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag. Die Punkte werden mit vier Stellen nach dem Komma ermittelt. Im Falle einer Punktgleichheit wird dem Bieter mit dem günstigeren Preis der Zuschlag erteilt. Ausführungen zu den Zuschlagskriterien können der Anlage 20 entnommen werden. Kriterium Qualitätskonzept: Es erfolgt eine Bewertung der Konzepte. Die Höchstpunkte sind 30. Die genauen Ausführungen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.09.2024
- Vertragsende
- 31.08.2026
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
a) Verlängerungsoption: Vertragslaufzeit 1. September 2024 bis 31. August 2026 Im Anschluss bestehen zwei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber er … ganz lesenkürzer
a) Verlängerungsoption: Vertragslaufzeit 1. September 2024 bis 31. August 2026 Im Anschluss bestehen zwei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt: - bis zum 28. Februar 2026 für das Optionsjahr 2026/2027, - bis zum 28. Februar 2027 für das Optionsjahr 2027/2028 die Verlängerungsoption nicht auszuüben. b) Bedarfsleistungen bei Los 1 gem. Anlage 02 Leistungsbeschreibung Ziffer 5.19 und Ziffer 5.20 und Anlage 03 Tabelle 1 Preisblatt. Ein Anspruch auf Ausführung in einem bestimmten Umfang besteht für die optionalen Positionen nicht. Die optionalen Positionen werden nur im Bedarfsfall beauftragt. Die optionalen Positionen gehen in die Wertung ein.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt 1. und 2. Vergabekammer, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Ab … ganz lesenkürzer
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt hat; 3. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (MI) gerügt hat; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann von der Nachprüfungsbehörde nicht aufgehoben werden. Der Zuschlag kann ab dem in der Bieterinformation gem. § 134 Abs. 1 GWB genannten, frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses erteilt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt –1. Und 2. Vergabekammer- Ernst - Kamieth - Straße 2 06112 Halle (Saale) zu richten.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Zur Zielerreichung eines einwandfreien Hygiene- und Reinigungszustandes im Objekt und zur Vermeidung von zu dokumentierenden vertragsschädlichen Schlechtleistungen wird folgender maximaler Gesamtobjektleistungswert als Ausschlusskriterium vorgegeben: Der Gesamtobjektleistungswert in m²/Stunde muss k … ganz lesenkürzer
Zur Zielerreichung eines einwandfreien Hygiene- und Reinigungszustandes im Objekt und zur Vermeidung von zu dokumentierenden vertragsschädlichen Schlechtleistungen wird folgender maximaler Gesamtobjektleistungswert als Ausschlusskriterium vorgegeben: Der Gesamtobjektleistungswert in m²/Stunde muss kleiner/gleich 230 m²/Stunde sein. Siehe Anlage 03 Tabelle 1 Preisblatt UHR - kalkulierter Objektleistungswert in m²/je Stunde (= Jahresreinigungsfläche / Jahresstunden Reinigung). Leistungswerte, die die o.g. Anforderung einhalten, gehen in die Wertungsmatrix ein. Für Los 1 gilt der Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer (TV Mindestlohn) bzw. Lohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 2. Juni 2022. Demnach sind zum jetzigen Zeitpunkt für die Lohngruppe 1 folgender Mindeststundensatz anzusetzen: 13,50 Euro.- Hinweis
Mit dem Angebot sind zwingend folgende Unterlagen einzureichen: -Angebotsblatt (Anlage 01) -für Los 1: Anlage 3 Tabelle 1 Preisblatt Los 1; Anlage 3 Tabelle 2 Kalkulation SVS je Los, Anlage 3 Tabelle 3 Schmutzfangmatten -für Los 2: Anlage 7 Tabelle 1 Preisblatt Los 2, Anlage 7 Tabelle 2 Kalkulation … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot sind zwingend folgende Unterlagen einzureichen: -Angebotsblatt (Anlage 01) -für Los 1: Anlage 3 Tabelle 1 Preisblatt Los 1; Anlage 3 Tabelle 2 Kalkulation SVS je Los, Anlage 3 Tabelle 3 Schmutzfangmatten -für Los 2: Anlage 7 Tabelle 1 Preisblatt Los 2, Anlage 7 Tabelle 2 Kalkulation SVS Los 2 -Qualitätskonzepte zu den Losen 1 und 2 -Besichtigungsnachweis (Anlage 11) Es ist erforderlich vor Erstellung und Abgabe des Angebotes die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zu besichtigen. Die Objektbesichtigungen bilden die Grundlage für die Kalkulation des Bieters und sind daher zwingend. Es ist eine Pflichtbesichtigung durchzuführen. Dafür ist eine feste, verbindliche vorherige Anmeldung erforderlich. Die Besichtigung wird durch ein Bestätigungsschreiben (siehe Formblatt – Nachweis über die Besichtigung der Dienstliegenschaft, Gebäudeinnen- und Glasreinigung) dokumentiert. Dieses Schreiben ist dem Angebot beizulegen (Bestandteil des Angebots!). Um mögliche Bieterfragen rechtzeitig abgeben zu können, ist die Besichtigung bis zum 19. April 2024 vorgesehen. Ein Termin ist zwingend vorab zu vereinbaren. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der wahrzunehmende Termin rein der Besichtigung des Objektes dient. Fragen die sich bei der Besichtigung ergeben, müssen anschließend bis zum 24. April 2024 über die eVergabe Plattform eingereicht werden. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Es darf nur Personal eingesetzt werden, welches vorab einer Zuverlässigkeitsprüfung (siehe Anlage 05 bzw. Anlage 09) unterzogen wurde. Bei Verweigerung der Einwilligung zur Zuverlässigkeitsprüfung ist eine Tätigkeit beim Auftraggeber (AG) nicht möglich. Das hierfür notwendige Formulare (siehe Erklärungen Anlage 05 bzw. Anlage 09) hat der Auftragnehmer (AN) unverzüglich nach Zuschlagserteilung ausgefüllt einzureichen. Der AN ist für die rechtzeitige Einreichung der Unterlagen verantwortlich. Ein Zutritt des gemeldeten Personals ist nur nach Abschluss der Überprüfung der Mitarbeiter mit positivem Ergebnis möglich ist. Sofern der Einsatz des benannten Personals seitens des AG abgelehnt wird, hat der AN unverzüglich neues, geeignetes Personal zu benennen. Mögliche sich daraus ergebene Verzögerung beim Auftragsbeginn hat der AN zu vertreten.
Los 2
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- AngebotspreisDer Zuschlag wird gem. § 127 Abs. 1 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ergibt sich anhand der folgenden Zuschlagskriterien: 40 % Preis 30 % Leistungsbemessungswert 30 % Qualitätskonzept Unterkriterien Qualitätskonzept: Unterkriterium Eigenkontrolle 10%; Unterkriterium Vorgehen bei Beschwerden und Mängeln 10% und Unterkriterium Reaktionszeiten 10%. Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag. Die Punkte werden mit vier Stellen nach dem Komma ermittelt. Im Falle einer Punktgleichheit wird dem Bieter mit dem günstigeren Preis der Zuschlag erteilt. Ausführungen zu den Zuschlagskriterien können der Anlage 20 entnommen werden. Kriterium Wertungspreis: Die Reinigung (R) = jährlicher Angebotspreise (A) (siehe Anlage 07 Tabelle 1 Preisblatt GLAS) geht in die Wertung ein. Es wird der Gesamtpreis brutto auf 4 Jahre ermittelt und der niedrigste Preis erhält die Höchstpunkte von 40. Skonto wird bei der Wertung nicht berücksichtig. Die folgenden Punkte der anderen Angebote werden mit folgender Formel ermittelt: Leistungspunkte Angebotspreis = (niedrigster Preis*40 Punkte) / Angebotspreis
- Qualität
- LeistungsbemessungswertDer Zuschlag wird gem. § 127 Abs. 1 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ergibt sich anhand der folgenden Zuschlagskriterien: 40 % Preis 30 % Leistungsbemessungswert 30 % Qualitätskonzept Unterkriterien Qualitätskonzept: Unterkriterium Eigenkontrolle 10%; Unterkriterium Vorgehen bei Beschwerden und Mängeln 10% und Unterkriterium Reaktionszeiten 10%. Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag. Die Punkte werden mit vier Stellen nach dem Komma ermittelt. Im Falle einer Punktgleichheit wird dem Bieter mit dem günstigeren Preis der Zuschlag erteilt. Ausführungen zu den Zuschlagskriterien können der Anlage 20 entnommen werden. Kriterium Leistungsbemessungswert: Der kalkulierte Gesamtobjektleistungswert in m²/Stunde (= Jahresreinigungsfläche / Jahresstunden Reinigung) gem. Anlage 07 Tabelle 1 Preisblatt Glas darf bei der zweiseitigen Vermessung den Wert von 15 m²/h nicht übersteigen, sonst erfolgt der Ausschluss des Angebotes (Ausschlusskriterium). Es werden somit nur Angebotswerte zugelassen, die kleiner/gleich 15 m²/h sind. Die Angebote verbleiben im Verfahren und die Punkte werden wie folgt vergeben: Der niedrigste Gesamtobjektleistungswert in m²/Stunde erhält die Höchstpunkte von 30. Die dann folgenden Punkte werden mit folgender Formel ermittelt: Leistungspunkte Leistungsbemessungswert = (niedrigster LBW*30 Punkte) / angebotener LBW
- Qualität
- QualitätskonzeptDer Zuschlag wird gem. § 127 Abs. 1 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ergibt sich anhand der folgenden Zuschlagskriterien: 40 % Preis 30 % Leistungsbemessungswert 30 % Qualitätskonzept Unterkriterien Qualitätskonzept: Unterkriterium Eigenkontrolle 10%; Unterkriterium Vorgehen bei Beschwerden und Mängeln 10% und Unterkriterium Reaktionszeiten 10%. Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag. Die Punkte werden mit vier Stellen nach dem Komma ermittelt. Im Falle einer Punktgleichheit wird dem Bieter mit dem günstigeren Preis der Zuschlag erteilt. Ausführungen zu den Zuschlagskriterien können der Anlage 20 entnommen werden. Kriterium Qualitätskonzept: Es erfolgt eine Bewertung der Konzepte. Die Höchstpunkte sind 30. Die genauen Ausführungen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.09.2024
- Vertragsende
- 31.08.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
a) Verlängerungsoption: Vertragslaufzeit 1. September 2024 bis 31. August 2026 Im Anschluss bestehen zwei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber er … ganz lesenkürzer
a) Verlängerungsoption: Vertragslaufzeit 1. September 2024 bis 31. August 2026 Im Anschluss bestehen zwei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt: - bis zum 28. Februar 2026 für das Optionsjahr 2026/2027, - bis zum 28. Februar 2027 für das Optionsjahr 2027/2028 die Verlängerungsoption nicht auszuüben. Ein Anspruch auf Ausführung in einem bestimmten Umfang besteht für die Optionen nicht.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt 1. und 2. Vergabekammer, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Ab … ganz lesenkürzer
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt hat; 3. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (MI) gerügt hat; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann von der Nachprüfungsbehörde nicht aufgehoben werden. Der Zuschlag kann ab dem in der Bieterinformation gem. § 134 Abs. 1 GWB genannten, frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses erteilt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt –1. Und 2. Vergabekammer- Ernst - Kamieth - Straße 2 06112 Halle (Saale) zu richten.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die angegebenen Glas- und Rahmenflächen wurden zweiseitig vermessen. Zur Sicherung einer fachgerechten Glas- und Rahmenreinigung werden die maximalen Leistungswerte in Quadratmeter je Stunde und Reinigungskraft wie folgt vorgeschrieben: Glas – Rahmenreinigung einseitig max. 30 m²/h (bei einseitiger … ganz lesenkürzer
Die angegebenen Glas- und Rahmenflächen wurden zweiseitig vermessen. Zur Sicherung einer fachgerechten Glas- und Rahmenreinigung werden die maximalen Leistungswerte in Quadratmeter je Stunde und Reinigungskraft wie folgt vorgeschrieben: Glas – Rahmenreinigung einseitig max. 30 m²/h (bei einseitiger Vermessung für eine einseitige Reinigung) Glas – Rahmenreinigung zweiseitig max.15 m²/h (bei einseitiger Vermessung für eine zweiseitige Reinigung) Leistungswerte, die die o.g. Anforderung einhalten, gehen in die Wertungsmatrix ein. Angebote, die die o.g. Maximalanforderung überschreiten, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Der Gesamtobjektleistungswert in m²/Stunde muss somit kleiner/gleich sein. Siehe Anlage 07 Tabelle 1 Preisblatt GLAS - kalkulierter Objektleistungswert in m²/je Stunde (= Jahresreinigungsfläche / Jahresstunden Reinigung). Für die Vergabe Los 2 gilt der Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer (TV Mindestlohn) bzw. Lohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 2.Juni 2022. Demnach ist zum jetzigen Zeitpunkt für die Lohngruppe 6 folgender Mindesstundensatz anzusetzen: 16,70 Euro.- Hinweis
Mit dem Angebot sind zwingend folgende Unterlagen einzureichen: -Angebotsblatt (Anlage 01) -für Los 1: Anlage 3 Tabelle 1 Preisblatt Los 1; Anlage 3 Tabelle 2 Kalkulation SVS je Los, Anlage 3 Tabelle 3 Schmutzfangmatten -für Los 2: Anlage 7 Tabelle 1 Preisblatt Los 2, Anlage 7 Tabelle 2 Kalkulation … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot sind zwingend folgende Unterlagen einzureichen: -Angebotsblatt (Anlage 01) -für Los 1: Anlage 3 Tabelle 1 Preisblatt Los 1; Anlage 3 Tabelle 2 Kalkulation SVS je Los, Anlage 3 Tabelle 3 Schmutzfangmatten -für Los 2: Anlage 7 Tabelle 1 Preisblatt Los 2, Anlage 7 Tabelle 2 Kalkulation SVS Los 2 -Qualitätskonzepte zu den Losen 1 und 2 -Besichtigungsnachweis (Anlage 11) Es ist erforderlich vor Erstellung und Abgabe des Angebotes die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zu besichtigen. Die Objektbesichtigungen bilden die Grundlage für die Kalkulation des Bieters und sind daher zwingend. Es ist eine Pflichtbesichtigung durchzuführen. Dafür ist eine feste, verbindliche vorherige Anmeldung erforderlich. Die Besichtigung wird durch ein Bestätigungsschreiben (siehe Formblatt – Nachweis über die Besichtigung der Dienstliegenschaft, Gebäudeinnen- und Glasreinigung) dokumentiert. Dieses Schreiben ist dem Angebot beizulegen (Bestandteil des Angebots!). Um mögliche Bieterfragen rechtzeitig abgeben zu können, ist die Besichtigung bis zum 19. April 2024 vorgesehen. Ein Termin ist zwingend vorab zu vereinbaren. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der wahrzunehmende Termin rein der Besichtigung des Objektes dient. Fragen die sich bei der Besichtigung ergeben, müssen anschließend bis zum 24. April 2024 über die eVergabe Plattform eingereicht werden. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Es darf nur Personal eingesetzt werden, welches vorab einer Zuverlässigkeitsprüfung (siehe Anlage 05 bzw. Anlage 09) unterzogen wurde. Bei Verweigerung der Einwilligung zur Zuverlässigkeitsprüfung ist eine Tätigkeit beim Auftraggeber (AG) nicht möglich. Das hierfür notwendige Formulare (siehe Erklärungen Anlage 05 bzw. Anlage 09) hat der Auftragnehmer (AN) unverzüglich nach Zuschlagserteilung ausgefüllt einzureichen. Der AN ist für die rechtzeitige Einreichung der Unterlagen verantwortlich. Ein Zutritt des gemeldeten Personals ist nur nach Abschluss der Überprüfung der Mitarbeiter mit positivem Ergebnis möglich ist. Sofern der Einsatz des benannten Personals seitens des AG abgelehnt wird, hat der AN unverzüglich neues, geeignetes Personal zu benennen. Mögliche sich daraus ergebene Verzögerung beim Auftragsbeginn hat der AN zu vertreten.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Zehm Vertrieb und Service GmbH, Burg | – |
| 2 | Gegenbauer Service GmbH, Berlin | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Halberstädter Str. 2 /am Platz des 17. Juni, 39112 Magdeburg
- Website
- mi.sachsen-anhalt.de
- Kontakt
- beschaffung@
mi.sachsen-anhalt.de
Bei uns erfasst
- Beförderung und Zustellung von Wahlbriefen einschließlich Sonntagszustellung zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September 202617.04.2026 · 1 Angebot
- VV-2026-01 Leasing von Dienstfahrzeugen des Ministeriums für Inneres und Sport 202725.03.2026
- Beschaffung von 1.595 Tablet-Hüllen12.08.2025
- Unterhalts- und Glasreinigung für verschiedene Liegenschaften des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt09.07.2025
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Sachsen-Anhalt (9 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Apleona Infra Services GmbH13 Zuschläge
- CLEAN UP GmbH13 Zuschläge
- RSN Gebäudereinigung und Dienste GmbH12 Zuschläge
- HT Service GmbH11 Zuschläge
- Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG8 Zuschläge
- Zehm Vertrieb und Service GmbH7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 07.05.2024
- BekanntmachungFrist 07.05.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 07.05.2024
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0388b5b7-8666-46c8-aca8-d01182ab9920.