Zum Inhalt
Menü

Uniklinikum Mannheim, Apotheke Haus 25 Aufstockung - Verkehrsanlagenplanung (prov. Baustraße durch Park, Wiederherrichten der BE) gem. § 47 Abs. 1 Nr. 2 - 9 HOAI

Universitätsklinikum Mannheim GmbH · Mannheim, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 732.1veröffentlicht 08.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 880 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Mannheim.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Mannheim68167, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 125 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (14 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Preis60 %
  • Projektteam40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Universitätsklinikum Mannheim GmbH
    vor 29 Monaten
  3. Angebotsfrist 14:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 29 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 14:01 Uhr
    vor 29 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Verkehrswegeplanung im Rahmen des Umbaus und der Aufstockung Haus 25 als erste Groß-Baumaßnahme auf dem Gelände der UMM.

Beschreibung des Loses

Verkehrsanlagenplanung (prov. Baustraße durch Park, Wiederherrichten der BE) gem. § 47 Abs. 1 Nr. 2 - 9 HOAI. Es erfolgt eine Stufenweise Beauftragung. Es sind folgende Beauftragungsstufen geplant: 1. Beauftragungsstufe: Leistungsphase 2 - 4 gem. § 47 Abs. 1 HOAI 2. Beauftragungsstufe: Leistungsphase 5 - 8 gem. § 47 Abs. 1 HOAI 3. Beauftragungsstufe: Leistungsphase 9 gem. § 47 Abs. 1 HOAI Es wird voraussichtlich eine zusätzliche Baustraße im Gelände erforderlich sein, die nachfolgende logistische Ziele erfüllen soll: - Die zusätzliche Zu- und Abfahrt verbindet - Die vorhandenen Verkehrswege vom Baustellenverkehr freistellt - Für alle künftigen Baumaßnahmen der Masterplanung als Baustraße dienen kann

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis60 %
Projektteam40 %
Preis
Siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Qualität
ProjektteamSiehe Aufforderung zur Angebotsabgabe.

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Handelsregisterauszug, sofern der Bieter oder die Mitglieder der Bietergemeinschaft eintragungspflichtig in das Handelsregister sind, der nicht älter 6 Monate sein soll.
Kriterium
Zum Nachweis der fachlichen Eignung haben die Bieter oder Bietergemeinschaft zwei Referenzen einzureichen, die nachfolgende Mindestanforderungen erfüllt: Es sind nur solche Referenzprojekte zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen gemäß den nac … ganz lesenZum Nachweis der fachlichen Eignung haben die Bieter oder Bietergemeinschaft zwei Referenzen einzureichen, die nachfolgende Mindestanforderungen erfüllt: Es sind nur solche Referenzprojekte zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen gemäß den nachfolgenden Festle-gungen vergleichbar sind. Vergleichbar sind solche Referenzen, die die Leistungsphase 2 - 8 gem. § 47 ff. HOAI zum Inhalt hatten. Eingereichte Referenzen werden nur gewertet, sofern deren Leistungsbeginn mit der Erbringung der Leistungsphase 2 gem. § 47 Abs. 1, Nr. 2 HOAI nach dem 01.01.2018 war und die Fertigstellung der Leistungsphase 8 HOAI bis zum Ende der Angebotsfrist abgeschlossen (Mindestanforderung) war. Mindestanforderung beide Referenzen Art der Leistung: Erbringung von Fachingenieurleistungen für die Planung der Verkehrsanlagen ent-sprechend § 47 Abs. 1 HOAI für die Leistungsphasen 2 - 8 Die vorgenannten geforderten Leistungsphasen 2 - 8 müssen in einer Referenz er-bracht worden sein. Umfang der Leistung: Anrechenbare Kosten gem. DIN 276 für die Kostengruppe 500 in Höhe von mindestens 500.000,00 EUR.
Kriterium
Erklärung zum Netto-Jahresgesamtumsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Bietererklärung Netto-Jahresumsatz). Als "Mindestanforderung" für die Zulassung zum Ausschreibungsverfahren gilt ein mittlerer Netto-Gesamtjahresumsatz ("Durchschnittswert der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre") von 200.000,00 Euro des Bieters/ der Bietergemeinschaft.
Kriterium
Erklärung des Bieters/Bietergemeinschaft über die Anzahl der in den Kalenderjahren 2018-2023 bei ihm beschäftigten Mitarbeiter-/innen, die auf dem Gebiet der Planung von Verkehrsanlagen tätig sind und über einen Abschluss als Ingenieur oder gleichwertig nach DQR-Standard Stufe 5 oder größer verfügen … ganz lesenErklärung des Bieters/Bietergemeinschaft über die Anzahl der in den Kalenderjahren 2018-2023 bei ihm beschäftigten Mitarbeiter-/innen, die auf dem Gebiet der Planung von Verkehrsanlagen tätig sind und über einen Abschluss als Ingenieur oder gleichwertig nach DQR-Standard Stufe 5 oder größer verfügen Als "Mindestanforderung" für die Zulassung zum Ausschreibungsverfahren gilt ein mitt-lerer Personalbestand des Bieters/ der Bietergemeinschaft in den Jahren 2018-2023 (= "Durchschnittswert der vorbenannten drei Geschäftsjahre") von mindestens 4 Personen, die Fachingenieurleistungen auf dem Gebiet der Planung der Verkehrsanlagenplanung mit einem Abschluss als Ingenieur-/in oder vergleichbarer Abschluss nach DQR-Standard größer/gleich Stufe 5 verfügen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Es sind folgende Beauftragungsstufen geplant: 1. Beauftragungsstufe: Leistungsphase 2 - 4 gem. § 47 Abs. 1 HOAI 2. Beauftragungsstufe: Leistungsphase 5 - 8 gem. § 47 Abs. 1 HOAI 3. Beauftragungsstufe: Leistungsphase 9 gem. § 47 Abs. 1 HOAI
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 MONTHS
Angebotsöffnung
10.06.2024, 14:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zur Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LKSG.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an d … ganz lesenFür die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen." Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance# Mit dem Angebot einzureichen sind: 1. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Für die geforderten Erklärungen ist der den Vergabeunterlagen beigefügte Teilnahmeantrag zu verwenden, soweit mit dem Angebot keine Einheitliche Euro … ganz lesen#Besonders geeignet für:freelance# Mit dem Angebot einzureichen sind: 1. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Für die geforderten Erklärungen ist der den Vergabeunterlagen beigefügte Teilnahmeantrag zu verwenden, soweit mit dem Angebot keine Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorgelegt wird. 2. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - (LTMG) Baden-Württemberg 3. Eigenerklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 4. Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften sind zugelassen und werden wie Einzelbieter behandelt, § 43 Abs. 2 VgV. Einer Bietergemeinschaft können maximal drei Wirtschaftsteilnehmer angehören. Sofern Bietergemeinschaften in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich genannt werden, sind unter dem Begriff Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften aus zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern/Bietergemeinschaften führt in jedem Fall zwingend zum Angebotsausschluss. 5. Nachforderung fehlender/fehlerhafter Erklärungen/Nachweise: Die Auftraggeberin behält es sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. 6. Eignungsleihe: Für den Fall, dass Bieter zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von dritten Unternehmen verweisen, ist das Formblatt "Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen" und/oder "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" zu verwenden. 8. Die elektronische Einreichung des Angebotes samt Anlagen muss bis zum xx.xx.xx24 um 14 Uhr über das Bietertool des DTVP erfolgen. Bieterfragen dürfen bis zum xx.xx.xx24 über das Kommunikationstool des DTVP gestellt werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, später eingehende Nachrichten nicht zu beantworten. Die Auftraggeberin empfiehlt dringend, die Angebote mit angemessenem zeitlichen Vorlauf hochzuladen und eventuelle Restriktionen durch die bietereigene IT-Infrastruktur (Kapazität des zur Verwendung vorgesehenen Internetanschlusses, Firewalls, etc.) vorab zu prüfen. 9. Für die zu erbringenden Planungsleistungen erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Planungsleistungen nach Leistungsphasen gem. HOAI.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNAHNVW Sofern der Auftragnehmer aus einer Bietergemeinschaft in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts besteht, verpflichten sich die Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei einem insolvenzbedingten Ausscheiden eines Gesellschafters die Geschäftsanteil … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YNAHNVW Sofern der Auftragnehmer aus einer Bietergemeinschaft in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts besteht, verpflichten sich die Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei einem insolvenzbedingten Ausscheiden eines Gesellschafters die Geschäftsanteile des ausscheidenden Gesellschafters im Wege einer Anwachsung gemäß § 730 BGB zu übernehmen und die vertraglich vereinbarten Leistungen bis zur Restfertigstellung vertragsgerecht zu erbringen. Sofern der Auftragnehmer eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist und die Gesellschaft nur aus zwei Gesellschaftern besteht, ist der Auftraggeber berechtigt, bei einem insolvenzbedingten Ausscheiden eines Gesellschafters der Gesellschaft, die noch offenen restlichen Leistungen im Wege einer Gesamtrechtsnachfolge auf den verbliebenen Gesellschafter zu übertragen. Zur Aufrechterhaltung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist der Auftragnehmer mit Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, einen neuen Gesellschafter in die Gesellschaft bürgerlichen Rechts aufzunehmen, sofern der neue Gesellschafter die im ursprünglichen Ausschreibungsverfahren geforderten wirtschaftlichen, technischen und personellen Mindestanforderungen vollumfänglich erfüllt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

549vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (441 Lose mit Angabe)
189.989 €Zuschlagswert im Median
92.059 € – 460.683 €mittlere Hälfte, 223 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.06.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2762905f-69b3-40e0-9182-7b6c30d9289c.