Umsetzung und Betrieb eines Druck- und Kopierkonzeptes
Landkreis Stendal · Hansestadt Stendal, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen 12/03/2025veröffentlicht 27.10.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 5 Jahre
- 01.01.2026 – 31.12.2030
- Hauptleistung
- Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
- CPV 30000000
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen-Anhalt.
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Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Sachsen-Anhalt (143 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 50 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Jahre01.01.2026 – 31.12.2030
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Hansestadt Stendal39576, Landkreis Stendal, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Leistungspunkte Kriterienkatalog30 %
- Bewertende Teststellung40 %
- Preis30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 31.12.2030
- Heute
Beschreibung
Lieferung und Installation von Drucker und Kopierer
Beschreibung des Loses
'- 131 SW Drucker A4, - 33 Farblaser MFG A4, - 22 Farblaser MFG A3, - 4 Farblaser Drucker A4
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Leistungspunkte KriterienkatalogGewichtung 30% Die maximal erreichbare Leistungspunktzahl Kriterienkatalog Hardware beträgt 3.000 Punkte. Die Gesamtleistungspunkte der Angebote errechnen sich im Rahmen der späteren Bewertung wie folgt: 1.Bewertung der Leistung der sich jeweils auf der untersten Ebene befindenden Einzelkriterien (Vergabe von Bewertungspunkten 0 - 5) 2. Errechnung der Leistungspunkte durch Multiplikation der ermittelten Bewertungspunkte mit den festgelegten Gewichtungspunkten auf der Ebene der Einzelkriterien 3. Summierung der Leistungspunkte der Einzelkriterien und Erreichnung der Leistungspunkte durch Multiplikation mit dem festgelegten Gewichtsungspunkt auf der Ebene der Kriteriengruppen - Bewertungsschritt 1 -
- Qualität
- Bewertende Teststellunggemäß Bewertungsmatrix Teststellung (siehe Anlage Preis- und Kriterienkatalog) Gewichtung 40% Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 4.000 Punkte. Die Teststellung erfolgt in Stendal, Hospitalstraße 1- 2, 39576 Hansestadt Stendal. Zu liefern ist ein Color Multifunktionssystem gem. Punkt 2.3 Kriterienkatalog inklusive Kartenleser, embedded Client Softwarelösung und Finisher. Weiterhin ist die Softwarelösungen gemäß Preis- und Kriterienkatalog "Kriterien Software Verwaltung" auf einer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Instanz zu installieren und entsprechend einzuweisen. -Bewertungsschritt 2 -
- Preis
- Bewertung Angebotspreis Preispunkt: Gewichtung 30% = 3.000 Punkte für den niedrigsten Angebotspreis Die Punkteermittlung für die Angebotspreise der anderen Bieter, erfolgt über das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Preis als Referenzwert und dem zu wertenden Angebotspreis. günstigster Angebotspreis netto in € = x zu bewertender Angebotspreis netto in € = Y - Bewertungsschritt 1 -
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt,, Ernst-Kamieth-Straße 2,, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag unzulässig, wenn: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen d … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag unzulässig, wenn: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 GWB), - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind; das heißt, ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB). Gemäß § 135 Absatz 2 GWB ist die Unwirksamkeit eines Auftrages im Sinne von § 135 Absatz 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren fristgerecht geltend zu machen: - innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der betroffenen Bieter oder Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 1 GWB), - ohne Kenntniserlangung innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 2 GWB), - wenn der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht hat, 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Absatz 2 Satz 2 GWB). Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
1)Im Bewertungsschritt 1 (Preispunkte Bewertung Angebotspreis und Leistungspunkte Kriterienkatalog) werden die ersten drei Bieter mit der höchsten Punktzahl ermittelt. Diese drei Bieter werden zur Teststellung eingeladen. 2) Es werden Nettopreise gewertet. 3)Bieterfragen und Hinweise zu den Vergabeu … ganz lesenkürzer
1)Im Bewertungsschritt 1 (Preispunkte Bewertung Angebotspreis und Leistungspunkte Kriterienkatalog) werden die ersten drei Bieter mit der höchsten Punktzahl ermittelt. Diese drei Bieter werden zur Teststellung eingeladen. 2) Es werden Nettopreise gewertet. 3)Bieterfragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind bis spätestens 25.07.2025 über die Vergabeplattform evergabe.de an die Vergabestelle zu richten. 4) Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist der Auftraggeber verpflichtet für den Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gemäß § 6 Abs. 1 WRegG eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt zu tätigen.- Hinweis
- --
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Schön Bürosysteme GmbH, Magdeburg | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Hospitalstraße 1-2, 39576 Hansestadt Stendal
- Website
- landkreis-stendal.de
- Kontakt
- vergabestelle@
landkreis-stendal.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 05.08.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Motortester und Schulungsfahrzeug für die HWK Dortmund Bildungszentrum Ardeystr.Handwerkskammer DortmundFrist 26.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f96ccf8c-4031-413f-8d64-589b9339ce75.