Neubau Kita Angersdorf - Möblierung
Gemeinde Teutschenthal · Teutschenthal, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen 112/25veröffentlicht 01.11.2026Lieferleistungen · Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Teutschenthal06179, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Sie erhält im Median 8,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Preis50 %
- Qualität50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 03.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 2 Tagen
- Heute
- Fragen bis 23:59 Uhrin 17 Tagenan Gemeinde Teutschenthal
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrin 28 Tagen
Beschreibung
Derzeit wird im Ortsteil Angersdorf eine Kindertagesstätte neu gebaut. Die hiesige Ausschreibung betrifft die Beschaffung von Möbeln für die Kindertagesstätte.
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Möbelkonzept
Eignung8 von 8 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
1.1 Ausschlussgründe nach § 31 Abs. 1 UVgO i.V.m. §§ 123, 124 GWB Das Unternehmen darf keine Ausschlussgründe nach § 31 Abs. 1 UVgO i.V.m. §§ 123, 124 GWB. Sollte es Ausschlussgründe verwirklichen, sind dazu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt … ganz lesenkürzer
1.1 Ausschlussgründe nach § 31 Abs. 1 UVgO i.V.m. §§ 123, 124 GWB Das Unternehmen darf keine Ausschlussgründe nach § 31 Abs. 1 UVgO i.V.m. §§ 123, 124 GWB. Sollte es Ausschlussgründe verwirklichen, sind dazu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7), wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderungen von Registerauszügen etc. vorbehält. Die Eigenerklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Dies gilt für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer sind die Eigenerklärungen erst auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall sind die Erklärungen bereits mit dem Angebot einzureichen.- Anteil der Unterauftragsvergabe
1.2 Leistungen von Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber 1.2.1 Mitglieder und Leistungsteile der Bietergemeinschaft Falls der Teilnahmeantrag und das spätere Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen … ganz lesenkürzer
1.2 Leistungen von Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber 1.2.1 Mitglieder und Leistungsteile der Bietergemeinschaft Falls der Teilnahmeantrag und das spätere Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7). Die Eigenerklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. 1.2.2 Leistungen der Unterauftragnehmer Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (Anlage B.7). Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft. 1.2.3 Leistungen der Eignungsleihgeber Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang die Eignungsleihe vorgesehen ist. Der Eignungsleihgeber muss angeben, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (Anlage B.7). Die Eigenerklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Dies gilt für den Bieter, für die Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
2.1 Versicherungsnachweis Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen m … ganz lesenkürzer
2.1 Versicherungsnachweis Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen: - Personenschäden mindestens 1.500.000 EUR, - Sach- und Vermögensschäden mindestens 500.000 EUR. Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres darf nicht auf weniger als das Zweifache der Deckungssummen begrenzt sein.- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
3.1 Referenzen - § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV 3.1.1 Mindestanforderung an die Referenz Mit dem Teilnahmeantrag sind mindestens zwei Referenzen einzureichen. Mindestens eine der Referenzen muss die Möbelplanung betreffen. Mindestens eine Referenz muss die Lieferung und Montage von Möbeln betreffen. Alt … ganz lesenkürzer
3.1 Referenzen - § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV 3.1.1 Mindestanforderung an die Referenz Mit dem Teilnahmeantrag sind mindestens zwei Referenzen einzureichen. Mindestens eine der Referenzen muss die Möbelplanung betreffen. Mindestens eine Referenz muss die Lieferung und Montage von Möbeln betreffen. Alternativ kann auch beides in einer Referenz Berücksichtigung finden. In dem Fall, dass die Möbelplanung und die Lieferung in einer Referenz Berücksichtigung findet, ist mindestens eine Referenz einzureichen. Sofern eine Bietergemeinschaft einen Teilnahmeantrag abgibt, dürfen die zum Nachweis der Eignung eingereichten Referenzen kumulativ von denen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen erbracht werden. Die Referenzen müssen folgenden Mindestanforderungen genügen: Erbringungszeitraum Erbringungszeitraum der Leistung sowohl für die Referenz Möbelplanung als auch Lieferung und Montage: Der Beginn der Leistungserbringung muss nach dem 01.01.2020 erfolgt sein. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält. 3.1.2 Bewertung der Referenzen Möbelplanung Als wertungsfähige Referenzleistungen werden nur solche Leistungen erkannt, die den vorgenannten Vorgaben entsprechen. Erfüllt eine Referenz zur Möbelplanung nicht die vorgenannten jeweils einschlägigen Mindestvoraussetzungen, wird diese weder im Rahmen der Eignungsprüfung noch im Rahmen der Wertung berücksichtigt. Jeder Bewerber kann so viele Referenzen nachweisen, wie er möchte. Der Auftraggeber wird jedoch maximal eine Referenz werten. -Die Möbelplanungsleistung betrifft die Planung einer Einrichtung einer Kindertagesstätte, eines anderen Bildungsbaus oder eines Objektes der kommunalen Daseinsvorsorge. Kindertagesstätte = 20 Punkte Anderer Bildungsbau = 10 Punkte Einrichtung der kommunalen Daseinsvorsorge = 5 Punkte -Das Möbelkonzept umfasst vier verschiedene Raumbereiche (z.B. Gruppenraum, Essensraum, Ruheraum, Garderobe). Vier versch. Bereiche = 40 Punkte Drei versch. Bereiche = 30°Punkte Zwei versch. Bereiche = 20 Punkte Ein Bereich = 10°Punkte Höchste erreichbare Punktzahl für die Referenzen zur Möbelplanung=60 3.1.3 Bewertung der Referenz Lieferung Als wertungsfähige Referenzleistungen werden nur solche Leistungen erkannt, die den vorgenannten Vorgaben entsprechen. Erfüllt eine Referenz zur Lieferung und Montage nicht die vorgenannten jeweils einschlägigen Mindestvoraussetzungen, wird diese weder im Rahmen der Eignungsprüfung noch im Rahmen der Wertung berücksichtigt. Jeder Bewerber kann so viele Referenzen nachweisen, wie er möchte. Der Auftraggeber wird jedoch maximal eine Referenz werten. -Die Lieferleistung betrifft die Lieferung von Einrichtungsgegenständen für eine Kindertagesstätte, einen anderen Bildungsbaus oder ein Objekt der kommunalen Daseinsvorsorge. Kindertagesstätte = 20 Punkte Anderer Bildungsbau = 10 Punkte Einrichtung der kommunalen Daseinsvorsorge = 5 Punkte -Die Lieferleistung beinhaltet auch die Montage der Möbel am Lieferort. Ja = 10 Punkte Nein = 0 Punkte -Der Netto-Auftragswerts beträgt: größer oder gleich 250.000 EUR = 10 Punkte größer oder gleich 100.000 EUR = 7 Punkte größer oder gleich 50.000 EUR = 5 Punkte < 50.000 EUR = 0 Punkte Höchste erreichbare Punktzahl für Referenzen Lieferung und Montage=40 Höchste erreichbare Gesamtpunktzahl für die Bewertung beider Referenzen=100- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
4.1 Verschwiegenheitspflicht A Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertr … ganz lesenkürzer
4.1 Verschwiegenheitspflicht A Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich behandeln (Verschwiegenheitspflicht) und dürfen sie nur zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens sowie des sich ggf. anschließenden Auftrags und/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten zu verarbeiten. 4.2 "Russland-Erklärung" A Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ("Russland-Erklärung").- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Landesverwaltungsamt - 1. und 2. Vergabekammer, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhal … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0MM120#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Gemeinde Teutschenthal
- Art
- Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene, Allgemeine öffentliche Verwaltung
- Anschrift
- Am Busch 19, 06179 Teutschenthal
- Kontakt
- vergabeverfahren@
abante.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 10e9babd-79a5-4c8f-b070-f7e339ce626b.