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vergebenEU-weitLieferleistungen

Umsetzung und Betrieb eines Druck- und Kopierkonzeptes

Landkreis Stendal · Hansestadt Stendal, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 12/03/2025veröffentlicht 04.07.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 460 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen-Anhalt.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Sachsen-Anhalt (143 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Jahre01.01.2026 – 31.12.2030
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Leistungspunkte Kriterienkatalog30 %
  • Bewertende Teststellung40 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über evergabe.de
    vor 15 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 15 Monaten
  4. Bindefrist endet
    81 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 12 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2030
    vor 10 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Lieferung und Installation von Drucker und Kopierer

Beschreibung des Loses

'- 131 SW Drucker A4, - 33 Farblaser MFG A4, - 22 Farblaser MFG A3, - 4 Farblaser Drucker A4

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Leistungspunkte Kriterienkatalog30 %
Bewertende Teststellung40 %
Preis30 %
Qualität
Leistungspunkte KriterienkatalogGewichtung 30% Die maximal erreichbare Leistungspunktzahl Kriterienkatalog Hardware beträgt 3.000 Punkte. Die Gesamtleistungspunkte der Angebote errechnen sich im Rahmen der späteren Bewertung wie folgt: 1.Bewertung der Leistung der sich jeweils auf der untersten Ebene befindenden Einzelkriterien (Vergabe von Bewertungspunkten 0 - 5) 2. Errechnung der Leistungspunkte durch Multiplikation der ermittelten Bewertungspunkte mit den festgelegten Gewichtungspunkten auf der Ebene der Einzelkriterien 3. Summierung der Leistungspunkte der Einzelkriterien und Erreichnung der Leistungspunkte durch Multiplikation mit dem festgelegten Gewichtsungspunkt auf der Ebene der Kriteriengruppen - Bewertungsschritt 1 -
Qualität
Bewertende Teststellunggemäß Bewertungsmatrix Teststellung (siehe Anlage Preis- und Kriterienkatalog) Gewichtung 40% Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 4.000 Punkte. Die Teststellung erfolgt in Stendal, Hospitalstraße 1- 2, 39576 Hansestadt Stendal. Zu liefern ist ein Color Multifunktionssystem gem. Punkt 2.3 Kriterienkatalog inklusive Kartenleser, embedded Client Softwarelösung und Finisher. Weiterhin ist die Softwarelösungen gemäß Preis- und Kriterienkatalog "Kriterien Software Verwaltung" auf einer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Instanz zu installieren und entsprechend einzuweisen. -Bewertungsschritt 2 -
Preis
Bewertung Angebotspreis Preispunkt: Gewichtung 30% = 3.000 Punkte für den niedrigsten Angebotspreis Die Punkteermittlung für die Angebotspreise der anderen Bieter, erfolgt über das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Preis als Referenzwert und dem zu wertenden Angebotspreis. günstigster Angebotspreis netto in € = x zu bewertender Angebotspreis netto in € = Y - Bewertungsschritt 1 -

Eignung4 von 4 angegeben

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
1) Mit dem Angebot ist vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft die Eigenerklärung zur Eignung einzureichen, diese liegt den Vergabunterlagen bei. Die Eigenerklärung zur Eignung umfasst folgende Angaben: -Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, liegen Ausschlussgründe vo … ganz lesen1) Mit dem Angebot ist vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft die Eigenerklärung zur Eignung einzureichen, diese liegt den Vergabunterlagen bei. Die Eigenerklärung zur Eignung umfasst folgende Angaben: -Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, liegen Ausschlussgründe vor, besteht gem § 125 GWB die Möglichkeit der Selbstreinigung -Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung -Angabe zu Insolvenzen und Liquidation -Angabe zu Registereintragungen (Berufs-/Handelsregister) -Angaben zur Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung (wirtschaftliche und finanzielleLeistungsfähigkeit) -Umsatz des Unternehmens (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) -Angabe zu Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (technische und berufliche Leistungsfähigkeit) -Angaben zu Arbeitskräften (technische und berufliche Leistungsfähigkeit) -Angaben Zertifikate angebotener Hard- und Softwarehersteller (technische und berufliche Leistungsfähigkeit) 2)Mit dem Angebot sind der Vergabestelle vom Bieter/der Bietergemeinschaft zur Bestätigung der Eigenerklärung zur Eignung folgende Nachweise/Zertifikate einzureichen, seitens der angebotenen Hard- und Softwarehersteller: 2.1) eine aktuelle Vertriebs- und Serviceautorisierung 2.2) eine Zertifizierung nach Herstellervorgaben 3)Auf gesondertes Verlangen sind der Vergabestelle vom Bieter/ jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zur Bestätigung der Eigenerklärung zur Eignung folgende Nachweise einzureichen: 3.1) Nachweis Versicherung Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme getrennt nach Personen-, Sach- und Vermögensschäden von mindestens 1.000.000,00 EURO je Schadensfall bzw. Zusicherung des Versicherers in gefordertem Umfang und geforderter Höhe 3.2) 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen, hinsichtlich Umfang, Komplexität und Anforderung der letzten 5 Jahre. Vergleichbar ist: es muss sich um die Umsetzung eines Paper-Output-Management -POM- als Full-Service-Lösung mit mindestens 100 Systemen handeln. Darüber hinaus müssen die Leistungen zum Zeitpunkt des Datums der Auftragsbekanntmachung seit mindestens 6 Monaten im Produktivbetrieb erbracht werden und eine Laufzeit von mindestens 4 Jahren haben. Die Referenzen haben folgende Mindestangabe: Angabe von Auftraggeber; Ausführungszeitraum, Art der ausgeführten Leistung; Auftragswert netto 4) Die hier unter 1), 2) und 3) genannten Erklärungen/Angaben können auch durch Teilnahme an Präqualifizierungssystemen, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, durch Einreichung des entsprechenden Zertifikates/Bescheinigung über die Eintragung des präqualifizierten Unternehmens erbracht werden. Das entsprechende Zertifikat/Bescheinigung ist vom Bieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Geforderte Unterlagen, die in der Präqualifizierung nicht niedergelegt sind oder die geforderten Anforderungen nicht oder nicht hinreichend belegen/erfüllen, sind von dem jeweiligen Unternehmen zusätzlich einzureichen. 5) Unterauftragnehmer / Eignungsleihe: 5.1) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten sowie die Namen der Unternehmen in seinem Angebot benennen (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen - Formblatt 235). 5.2) Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt einen Verfügbarkeitsnachweis zum Beispiel eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - Formblatt 236) dieser Unternehm …
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Sonstiges: Bedingungen für die Ausführung des Auftrages: 1)Vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft, ist mit der Angebotsabgabe die Eigenerklärung, dass der Bieter nicht zu den Personen/Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland aufweisen (gem. Art. 5 k) der Verordnung (EU) in der … ganz lesenSonstiges: Bedingungen für die Ausführung des Auftrages: 1)Vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft, ist mit der Angebotsabgabe die Eigenerklärung, dass der Bieter nicht zu den Personen/Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland aufweisen (gem. Art. 5 k) der Verordnung (EU) in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022, einzureichen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, ist vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft die Eigenerklärung gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA): Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz nach § 14 Abs. 2 und 4 TVergG LSA, einzureichen. Die Eigenerklärung gemäß TVergG LSA liegt den Vergabeunterlagen unter www.evergabe.de bei. Diese kann vorab eingesehen werden unter dem Link: https://www.landkreis-stendal.de/de/datei/anzeigen/id/1264765,1037/eigenerklaerung_zum_nachunternehmereinsatz.pdf 2)Im Bewertungsschritt 1 (Preispunkte Bewertung Angebotspreis und Leistungspunkte Kriterienkatalog) werden die ersten drei Bieter mit der höchsten Punktzahl ermittelt. Diese drei Bieter werden zur Teststellung eingeladen. 3) Es werden Nettopreise gewertet. 4)Bieterfragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind bis spätestens 25.07.2025 über die Vergabeplattform evergabe.de an die Vergabestelle zu richten. 5) Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist der Auftraggeber verpflichtet für den Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gemäß § 6 Abs. 1 WRegG eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt zu tätigen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
81 Tage
Angebotsöffnung
05.08.2025, 10:00 Uhr. Angabe über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Die Angebotsöffnung erfolgt gemäß § 55 VgV. Es dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: 1)Vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft, ist mit der Angebotsabgabe die Eigenerklärung, dass der Bieter nicht zu den Personen/Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland aufweisen (gem. Art. 5 k) der Verordnung (EU) in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 20 … ganz lesenLeistung: 1)Vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft, ist mit der Angebotsabgabe die Eigenerklärung, dass der Bieter nicht zu den Personen/Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland aufweisen (gem. Art. 5 k) der Verordnung (EU) in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022, einzureichen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, ist vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft die Eigenerklärung gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA): Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz nach § 14 Abs. 2 und 4 TVergG LSA, einzureichen. Die Eigenerklärung gemäß TVergG LSA liegt den Vergabeunterlagen unter www.evergabe.de bei. Diese kann vorab eingesehen werden unter dem Link: https://www.landkreis-stendal.de/de/datei/anzeigen/id/1264765,1037/eigenerklaerung_zum_nachunternehmereinsatz.pdf Punkt 2) bis 5) bitte einsehen - Eignung - "Sonstiges" (der Platz zum Beschreiben reicht hier nicht aus.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt,, Ernst-Kamieth-Straße 2,, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag unzulässig, wenn: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber d … ganz lesenGemäß § 160 Absatz 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag unzulässig, wenn: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 GWB), - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind; das heißt, ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB). Gemäß § 135 Absatz 2 GWB ist die Unwirksamkeit eines Auftrages im Sinne von § 135 Absatz 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren fristgerecht geltend zu machen: - innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 1 GWB), - ohne Kenntniserlangung innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 2 GWB), - wenn der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht hat, 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Absatz 2 Satz 2 GWB). Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#1)Im Bewertungsschritt 1 (Preispunkte Bewertung Angebotspreis und Leistungspunkte Kriterienkatalog) werden die ersten drei Bieter mit der höchsten Punktzahl ermittelt. Diese drei Bieter werden zur Teststellung eingeladen. 2) Es werden Nettopreise gewertet. 3)Bi … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme#1)Im Bewertungsschritt 1 (Preispunkte Bewertung Angebotspreis und Leistungspunkte Kriterienkatalog) werden die ersten drei Bieter mit der höchsten Punktzahl ermittelt. Diese drei Bieter werden zur Teststellung eingeladen. 2) Es werden Nettopreise gewertet. 3)Bieterfragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind bis spätestens 25.07.2025 über die Vergabeplattform evergabe.de an die Vergabestelle zu richten. 4) Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist der Auftraggeber verpflichtet für den Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gemäß § 6 Abs. 1 WRegG eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt zu tätigen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 300 (Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen) in Sachsen-Anhalt gibt es in den letzten 24 Monaten nur 8 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.08.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 184db1f8-2083-4717-a45a-de6a0dff9c06.