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Umgestaltung der Freianlagen Max-Schmeling-Stadtteilschule am Standort Denksteinweg 17 – Freianlagen gem. §§ 38 HOAI

SBH | Schulbau Hamburg · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen SBH VgV VV 086-24 JSveröffentlicht 06.06.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 851 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
120 Tsd. €
Laufzeit
28 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg20355, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichfbhh-evergabe.web.hamburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (655 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (804 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis / Honorar gem. Zuschlagsmatrix30 %
  • Leistungsbewertung gemäß Zuschlagsmatrix.70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an SBH | Schulbau Hamburg
    vor 28 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 14:00 Uhr
    vor 28 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

SBH | Schulbau Hamburg hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m².

In dieser Tätigkeit wurde SBH mit der Umgestaltung der Freianlagen am Standort Max-Schmeling-Stadtteilschule, Denksteinweg 17, 22043 Hamburg, beauftragt. Im Weiteren siehe Ziffer 2.1.4.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis / Honorar gem. Zuschlagsmatrix30 %
Leistungsbewertung gemäß Zuschlagsmatrix.70 %
Preis
Preis / Honorar gem. ZuschlagsmatrixPreis / Honorar / Gewichtung: 30 %.
Qualität
Leistungsbewertung gemäß Zuschlagsmatrix.Qualitätskriterium – Name: Fachlicher Wert / Gewichtung: 30 %. Qualitätskriterium – Name: Qualität / Gewichtung: 25 %. Qualitätskriterium – Name: Kommunikation, Verfügbarkeit und Ausführungszeitraum / Gewichtung: 15 %.

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
- 3A1: Nachweis der Befähigung des für die Ausführung der Leistung Verantwortlichen: Einschlägiger Studienabschluss (mindestens FH) der Fachrichtung Landschaftsarchitekt/in für die Leistungen gem. §§38 HOAI (Nachweis durch Anlage, Scan der Kammerurkunde)
Kriterium
2A1: Nachweis über bestehende Berufshaftpflichtversicherung: Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (mind. 0,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,25 Mio. EUR für sonstige Schäden). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass … ganz lesen2A1: Nachweis über bestehende Berufshaftpflichtversicherung: Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (mind. 0,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,25 Mio. EUR für sonstige Schäden). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt. Bei Bewerbergemeinschaften ist mit den Bewerbungsunterlagen eine Erklärung der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Im Auftragsfalle ist eine zusätzliche Versicherung gemeinsam mit allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzuschließen. Eine Eigenerklärung ist als Nachweis zulässig. Die Eigenerklärung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und jeweils in voller Deckungshöhe nachgewiesen werden. - 2A2 Bereitschaftserklärung des Bewerbers und 2A3 Bereitschaftserklärung des Versicherungsgebers zur Erhöhung der Deckungssummen im Auftragsfall: Eigenerklärung zur Bereitschaft des Bewerbers und des Versicherungsgebers zur Erhöhung der Deckungssummen im Auftragsfall. Die Deckungssummen müssen mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (jew. 2-fach maximiert) betragen. - 2B: Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers: Erklärung über den Umsatz des Bewerbers gem. §§ 38 HOAI in den letzten 3 Geschäftsjahren. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens 120.000 EUR (netto) erreichen. Sofern in Bewerbergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Mitglieder der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben. Um auch Berufsanfängern die Möglichkeit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu eröffnen, sieht § 45 Abs. 5 VgV aus berechtigten Gründen (z. B. erst vor Kurzem erfolgte Unternehmensgründung) vor, dass die Leistungsfähigkeit durch andere, als geeignet erachtete Belege nachgewiesen werden kann (z. B. über die Höhe des Haftungskapitals, Bürgschaftserklärungen Dritter o.ä.).
Kriterium
- 3A2 Berufliche Qualifikation der vorgesehenen Projektleitung: Die anzugebende Projektleitung muss folgende Erfahrung nachweisen: Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Landschaftsarchitektur oder Landschaftsplanung (mind. FH) Nachweis durch Anlage (Scan Zeugnis/Urkunde) - 3B Qualifikation des Be … ganz lesen- 3A2 Berufliche Qualifikation der vorgesehenen Projektleitung: Die anzugebende Projektleitung muss folgende Erfahrung nachweisen: Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Landschaftsarchitektur oder Landschaftsplanung (mind. FH) Nachweis durch Anlage (Scan Zeugnis/Urkunde) - 3B Qualifikation des Bewerbers hinsichtlich Erfahrung mit vergleichbaren Projekten: Aus den mit dem Teilnahmeantrag in den Abschnitten 3B1 und 3B2 eingereichten Referenzen sind Erfahrungen mit öffentlichen Auftraggebern ersichtlich. - 3C Eigenerklärung über die Beschäftigtenanzahl: Nachweis über die Beschäftigtenzahl durch Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeitenden mit entsprechender fachlicher Qualifikation der letzten 3 Geschäftsjahre. Für den Leistungsbereich Freianlagen gem. §§ 38 HOAI sind = mind. 2 festangestellte Absolventen der Fachrichtung Landschaftsarchitektur oder Landschaftsplanung (mind. FH) (festangestellte Personen, eine Vollzeitbeschäftigung wird nicht vorausgesetzt) inkl. Büroinhaber/in, Geschäftsführer/in etc. Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Beschäftigtenanzahl aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Beschäftigtenanzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
28 Monate
Verlängerung
Erstellen einer Freianlagenbestandsdokumentation: Dies ist eine Besondere Leistung aus der Leistungsphase 8 der Anlage 11 Nummer 11.1 (zu § 39 Abs. 4 HOAI).
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschr … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Max-Schmeling-Schule ist eine Stadtteilschule mit derzeit insgesamt 1.120 Schülern, die aus zwei Standorten besteht. Dem Standort am Denksteinweg 17 (450 Schüler) im Hamburger Stadtteil Jenfeld und dem Standort an der Oktaviostraße 143 (670 Schüler) an der Grenze zum Stadtteil Marienthal. An bei … ganz lesenDie Max-Schmeling-Schule ist eine Stadtteilschule mit derzeit insgesamt 1.120 Schülern, die aus zwei Standorten besteht. Dem Standort am Denksteinweg 17 (450 Schüler) im Hamburger Stadtteil Jenfeld und dem Standort an der Oktaviostraße 143 (670 Schüler) an der Grenze zum Stadtteil Marienthal. An beiden Standorten wird die Sekundarstufe I (Klassen 5-10) derzeit in 3,5 Zügen unterrichtet. Am Standort Marienthal wird zusätzlich die Sekundarstufe II (Klassen 11-13) in vier Zügen unterrichtet. Die Jüngeren in Klasse 5 und 6 sind fest mit allen Unterrichtsstunden an ihrem Standort. Ab Klasse 7 werden einzelne Fächer standortübergreifend angeboten. Aufgrund des hohen Zulaufes der letzten Jahre, soll die Schule erweitert werden. Am Denksteinweg kommen 4 Lerngruppen (100 Schüler) und an der Oktaviostraße kommen 8 Lerngruppen (200 Schüler) hinzu. Im Folgenden werden die Maßnahmen am Standort Denksteinweg beschrieben. Durch die erforderliche Schulerweiterung und im Zusammenhang mit dem Zubau sollen auch die Außenanlagen am Standort im östlichen Teil des Grundstücks erneuert werden. Hier bei sind verschiedene Aspekte zu beachten: Wegeführung Auf Grund des Neubaus wird es einen erhöhten Schülerstrom zwischen dem westlichen und östlichen Grundstücksteil geben. Dieser wird durch den ebenfalls zu sanierenden Altbautrakt (Gebäude 4 ) führen und ist durch die Außenanlagen sinnvoll mit dem Zubau zu verknüpfen. Städtebauliche Belange Es gibt Bestrebungen des Bezirksamtes eine grüne Wegeverbindung in Nord-Süd-Richtung entlang der östlichen Grundstücksgrenze der Belegenheit zu führen. Entsprechende Zuwegungen oder eine Öffnung des Schulhofs sind hier seitens des Bezirksamts gewünscht und sollen in Abstimmung mit der Schule umgesetzt werden. Denkmalschutz Die westlich anschließenden Innenhöfe der Gebäude 1 und 2 stehen unter Denkmalschutz. Diese wurden bereits durch das Landschaftsplanungsbüro CDLandschaft saniert und sind selbst nicht Gegenstand der Maßnahme. Dennoch ist die Planung auf Grund der Sichtbeziehungen mit dem Denkmalschutz abzustimmen. Baumbestand Es gibt schützenswerte Bäume, die in der Planung zu berücksichtigen sind. Ein sensibler Umgang mit dem vorhandenen Baumbestand wird, auch unter Betrachtung der geplanten Grünwegeverbindung, erwartet. Baumfällungen können nur in Ausnahmefällen genehmigt werden, wenn es aus begründeten, konzeptionellen Gründen unvermeidbar ist. Entwässerung und Gestaltung der Außenanlagen Das Grundstück verfügt über einen stark begrenzten Regenentwässerungsanschluss an das städtische Siel. Gleichzeitig ist kaum Versickerungspotenzial im Bereich des Baufeldes vorhanden. Das auf dem Neubau gesammelte Regenwasser muss in den Außenflächen oberflächennah versickert werden. Sportflächen Auf der Fläche sind verschiedene Sportanlagen untergebracht. Diese befinden sich in unterschiedlichem Zustand und müssen teilweise saniert oder neu hergestellt werden. Im Einzelnen: - eine 100 m Laufbahn, welche voraussichtlich im Bestand erhalten bleiben kann, jedoch absehbar einen neuen Belag benötigt. - eine Sprunggrube mit Anlaufbahn, welche im Bereich des Neubaus liegt und daher neu hergestellt werden muss - eine Kugelstoßgrube, welche neu hergestellt werden soll - eine Sportfläche, die aktuell aus zwei Multifunktionsfeldern besteht. Dies werden durch den Neubau teilweise überbaut. Hier ist eine möglichst große und für den Schulbetrieb gut nutzbare Fläche wieder herzustellen Ersatz Garagen Im Bereich des Neubauprojekts befinden sich aktuell zwei Garagen. Diese werden durch den Hausmeister und die Garten-AG der Schule zur Lagerung von Geräten und Utensilien genutzt. Diese sind ggf. auch außerhalb des eigentlichen Planungsgebietes auf dem Schulgelände wieder herzustellen. Rahmenprogramm für Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) Es wurde mit dem Bezirk bereits vorabgestimmt, dass beabsichtigt ist Fördermittel zur Schaffung von öffentlich zugänglichen Aufenthaltsflächen zu beantragen. Wunsch der Schule wären hier überdachet Sportger …
Hinweis
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Ve … ganz lesenBedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet. Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bewerber mit Teilnahmeantrag in Form einer Eigenerklärung zu erklären. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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26vergebene Aufträge
2,5Angebote je Los im Median (30 Lose mit Angabe)
191.241 €Zuschlagswert im Median
160.295 € – 290.420 €mittlere Hälfte, 12 Werte

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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.07.2024

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