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vergebenEU-weitDienstleistungen

Übertragung der Trägerschaft für das offene Ganztagsangebot an der Grundschule Wiepeldorn

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen ZV-K3-25-0694000-4121.01veröffentlicht 01.08.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (42 offen)

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.08.2025 – 31.07.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Kiel24103, Schleswig-Holstein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (24 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.

  • Zuschlagskriterium 135 %
  • Zuschlagskriterium 250 %
  • Zuschlagskriterium 315 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,2 Punkte
25 % teurer−7 Punkte
50 % teurer−11,7 Punkte
100 % teurer−17,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2029
    vor 15 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Grundschule Wiepeldorn (Standort Klein Offenseth­-Sparrieshoop sowie Außenstelle Lutzhorn) wird seit dem Schuljahr 2018/ 2019 als Offene Ganztagsschule geführt. Die Gemeinde Klein Offenseth­-Sparrieshoop beabsichtigt, die Trägerschaft für das offene Ganztagsangebot zum Schuljahresbeginn 2025/2026 zu vergeben. Hierzu schließen die Gemeinde Klein Offenseth-Sparrieshoop als Schulträger und der weitere Träger im Sinne einer partnerschaftlichen und fairen Zusammenarbeit zum Wohle der Kinder an der genannten Grundschule eine Kooperationsvereinbarung. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- ­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­Der weitere Träger übernimmt verantwortlich die Trägerschaft für die offenen Ganztagsangebote an der Grundschule Wiepeldorn auf Grundlage der „Richtlinie zur Genehmigung und Förderung von Offenen Ganztagsschulen sowie zur Einrichtung und Förderung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe (Richtlinie Ganztag und Betreuung Schleswig­-Holstein)“ des Ministeriums für Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur in der jeweils aktuellen Fassung. ­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Dies beinhaltet die Organisation, Koordination, Durchführung und Abrechnung des außerunterrichtlichen offenen Ganztagsangebots, sowie die Ausgabe des durch einen von der Gemeinde beauftragten Caterer gelieferten Mittagessens. Bei der Durchführung der Betreuungsangebote am Standort Lutzhorn ist der dort etablierte Kooperationspartner einzubinden, aktuell der Elternverein „Zwergentreff“. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Finanzierung erfolgt aus öffentlichen Zuschüssen des Landes, ggf. des Kreises, des Schulträgers, den Elternbeiträgen sowie Drittmitteln (z.B. Spenden, Projektgelder/­mittel). Der weitere Träger erhebt eigenverantwortlich die Betreuungs­- und Teilnahmegebühren von den Eltern. Die zu erhabenen Betreuungs-­ und Teilnahmegebühren von den Eltern durch den weiteren Träger werden in der zu schließenden Kooperationsvereinbarung konkretisiert. Der weitere Träger stellt selbstständig die Förderanträge an das Land Schleswig-­Holstein und ggf. den Kreis Pinneberg und erschließt ggf. weitere Fördermöglichkeiten.

Beschreibung des Loses

Art und Umfang der Leistung: a. Organisation, Koordination, Durchführung und Abrechnung des außerunterrichtlichen Angebots im Rahmen der Offenen Ganztagsschule sowie Realisierung des Betreuungsangebotes mit eigenem qualifiziertem Personal an der o.g. Grundschule. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Standort Klein Offenseth­-Sparrieshoop: b. Sicherstellung einer gemeinsamen Mittagspause und Ausgabe des gelieferten Mittagessens exklusiv für die Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten an der Grundschule Wiepeldorn. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der fertigen Verpflegung vom Caterer, Ausgabe und Rücknahme der Verpflegung, die Entsorgung der Speisereste über den Caterer, das Säubern des Geschirrs und die Beaufsichtigung der Kinder während der Mahlzeiten. Die Abrechnung der Mittagsentgelte mit den Erziehungsberechtigten sowie die Organisation erfolgt durch den Caterer. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- c. Gewährleistung von einzelnen Blockangeboten, insbesondere einzelner AG Angebote (Angebote von Arbeitsgemeinschaften), welche durch die Eltern gebucht werden können. ­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- d. Einbindung der Offenen Ganztagsschule in das soziale Umfeld (Vereine und Organisation) der Gemeinden Klein Offenseth-­Sparrieshoop und Lutzhorn. Eine entsprechende regionale Vernetzung des weiteren Trägers, insbesondere auch mit weiteren Kooperationspartnern, ist ausdrücklich gewünscht. ­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- e. Errichtung einer Schnittstelle (Koordinator/ Ansprechpartner) zwischen Schule und weiterem Träger sowie eine entsprechend angemessene Besetzung. Dieser Koordinator/ Ansprechpartner hat qualifiziert und vor Ort zu sein. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- f. Teilnahme an Referenztreffen des zuständigen gemeindlichen Ausschusses auf Einladung durch die Amtsverwaltung, aktuell ca. 7 Mal jährlich. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- g. Schulkindbetreuung in den Ferienzeiten des Landes Schleswig­-Holstein (alle Ferien sind in Abstimmung mit den jeweiligen ortsansässigen Kindergärten hälftig (50 %) zeitgleich zu betreuen). --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Darüber hinaus ist an den beweglichen Ferientagen, den zwei Tagen nach Neujahr sowie den Tagen der Schulentwicklung, die Betreuung im vollen Umfang sicherzustellen. Diese Betreuung ist grundsätzlich in den Räumen der Grundschule am Standort Klein Offenseth-Sparrieshoop vorzuhalten. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- h. Zusätzlich zu den unter g. genannten Zeiträumen soll den Eltern die Möglichkeit gegeben werden, eine ergänzende ortsnahe Ferienbetreuung für ihre Kinder zu buchen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Standort Lutzhorn: i. Sicherstellung der freiwilligen Teilnahme aller Schülerinnen und Schüler, insbesondere der Schüler/innen der Außenstelle Lutzhorn, am Angebot des Offenen Ganztags am Standort Klein Offenseth-­Sparrieshoop. Die Beförderung der SchülerInnen aus Lutzhorn nach Klein Offenseth-Sparrieshoop wird durch die Gemeinde Klein Offenseth­-Sparrieshoop organisiert. Das Mittagessen am Standort Lutzhorn wird durch den etablierten Kooperationspartner sichergestellt. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- j. Eine Betreuung von schulfremden Kindern ist grundsätzlich nicht vorgesehen und bedarf im Ausnahmefall der Zustimmung des Schulträgers. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Betreuungszeiten sowie weitere relevante Informationen zur Leistungserbringung, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Zuschlagskriterium 135 %
Zuschlagskriterium 250 %
Zuschlagskriterium 315 %
Preis
Zuschlagskriterium 1Verwaltungskosten pro Jahr + Betreuungskosten je Kind.
Qualität
Zuschlagskriterium 2Nachhaltigkeitskonzept, Pädagogisches Raumkonzept / Raumgestaltung, Vernetzung / Kooperationen / Sozialraumorientierung, Elternbeteiligung / Zusammenarbeit mit Eltern und grundlegendes Konzept gem. Bewertungsmatrix und Leistungsbeschreibung sowie Ferienbetreuung, Betreuungszeiten & zusätzliche Ferientage gem. Bewertungsmatrix und Leistungsbeschreibung.
Qualität
Zuschlagskriterium 3Qualifikation und Erfahrungen im einschlägigen Bereich der Schülerbetreuung gem. Bewertungsmatrix und Leistungsbeschreibung.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2025
Vertragsende
31.07.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-­ und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Auftragswerte in dieser Bekanntmachung wurden aus technischen Gründen mit 1 € angegeben. Gemäß § 39 Absatz 6 VgV werden diese Daten nicht veröffentlicht.
Hinweis
Die EU­-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen­ und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-­vergabe-­sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist z … ganz lesenDie EU­-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen­ und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-­vergabe-­sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-­vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e­-vergabe-­sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der eVergabe­-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Auftragswerte in dieser Bekanntmachung wurden aus technischen Gründen mit 1 € angegeben. Gemäß § 39 Absatz 6 VgV werden diese Daten nicht veröffentlicht.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Schleswig-Holstein Süd/Ost, Lübeck–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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37vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (37 Lose mit Angabe)
1,05 Mio. €Zuschlagswert im Median
699.803 € – 1,4 Mio. €mittlere Hälfte, 18 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 07.07.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ad08a5f6-7e35-4ae2-ae81-dd1ddea9cfe3.