Zuschlagsempfänger
agp Weiterbildung und Beruf GmbH & Co. KG
24941 FlensburgUSt-ID DE228284296Zuschläge 07.10.2025 bis 30.01.2026
Aufträge2Vergabemeldungen mit Zuschlag
Lose2gewonnene Lose
Zuschlagswert2,02 Mio. €Summe aus 2 von 2 Losen mit Wert
Auftraggeber1verschiedene Vergabestellen
Angaben aus den Bekanntmachungen
- Name
- agp Weiterbildung und Beruf GmbH & Co. KG
- Ort
- 24941 Flensburg, DEU
- USt-ID
- DE228284296
- Größe
- –
- Zuordnung
- USt-ID aus der Bekanntmachung
Zuschläge2 Lose
| Datum | Auftrag | Auftraggeber | Angebote | Wert |
|---|---|---|---|---|
| 30.01.2026 | Maßnahme zur ganzheitlichen (beschäftigungsbegleitenden) Betreuung nach §§ 16e, i und k SGB II: Individuelles Coaching | Kreis Schleswig-Flensburg - Der Landrat | 3 | 1,18 Mio. € |
| 07.10.2025 | Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahme mit Praktikum in 2 Losen · Los 2 | Kreis Schleswig-Flensburg - Der Landrat | 2 | 840.107 € |
Umfeldvon uns ausgewertet
Tätigkeitsfelder (CPV des Hauptgegenstands)
Auftraggeber
- Kreis Schleswig-Flensburg - Der Landrat2 Aufträge · 2,02 Mio. €
Regionen der Aufträge
- Schleswig-Holstein2 Aufträge
Aufträge je Jahr
- 20251 · 840.107 €
- 20261 · 1,18 Mio. €
Offene Ausschreibungen für Unternehmen wie agp Weiterbildung und Beruf GmbH & Co. KGgleiche Tätigkeitsfelder und Regionen wie die bisherigen Zuschläge
- veröffentlicht 15.10.2026EU-weitOffenes Verfahren
10-31-26-189; Ganztagsangebot mit Ferienbetreuung an den beiden Förderzentren des Kreises Pinneberg
Kreis Pinneberg, Zentrale Vergabestelle · Elmshorn, Schleswig-Holstein
Fristnoch 10 Tageoffen Merken
Zuschlagsdaten stammen aus eForms. Januar–Oktober 2026: EU-Vergabemeldungen zu 92 % mit Gewinner, zu 50 % mit Zuschlagswert (Vergabestellen dürfen Werte zurückhalten); nationale Vergabemeldungen nur zu 3 % mit Gewinnername und ohne Kennung/Wert. Anbieter = Rechtsträger (USt-ID, sonst Name); natürliche Personen sind ausgeblendet. Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachungen.