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vergebenEU-weitDienstleistungen

Übertragung der Trägerschaft für das offene Ganztagsangebot an der Grundschule Seester

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen ZV-K3-25-0582000-4121.01veröffentlicht 15.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 502 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (42 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

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in 33 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.08.2025 – 31.07.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Kiel24103, Schleswig-Holstein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (26 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Zuschlagskriterium 130 %
  • Zuschlagskriterium 255 %
  • Zuschlagskriterium 315 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2029
    vor 15 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Übertragung der Trägerschaft für das offene Ganztagsangebot an der Grundschule Seester Beschreibung: Die Grundschule Seester befindet sich derzeit auf dem Weg, sich zu einer Offenen Ganztagsschule zu entwickeln und wird ab dem Schuljahr 2025/26 als diese geführt. Die entsprechende Genehmigung einer Offenen Ganztagsschule liegt seitens des Ministerium bereits vor. Der Schulverband Seestermüher Marsch beabsichtigt, die Trägerschaft für das offene Ganztagsangebot zum Schuljahresbeginn 2025/2026 (01.08.2025) zu vergeben. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Hierzu schließen der Schulverband Seestermüher Marsch als Schulträger und der weitere Träger im Sinne einer partnerschaftlichen und fairen Zusammenarbeit zum Wohle der Kinder an der genannten Grundschule eine Kooperationsvereinbarung. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der weitere Träger übernimmt verantwortlich die Trägerschaft für die offenen Ganztagsangebote an der Grundschule Seester auf Grundlage der „Richtlinie zur Genehmigung und Förderung von offenen Ganztagsschulen sowie zur Einrichtung und Förderung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe (Richtlinie Ganztag und Betreuung)“ des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur in der jeweils aktuellen Fassung. Dies beinhaltet die Organisation, Koordination, Durchführung und Abrechnung des außerunterrichtlichen offenen Ganztagsangebots, sowie die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit einer Mittagsverpflegung.

Beschreibung des Loses

a. Organisation, Koordination, Durchführung und Abrechnung des außerunterrichtlichen Angebots im Rahmen der Offenen Ganztagsschule, sowie Realisierung eines im Bedarfsfall für jede/n Schüler/in vollumfänglichen Betreuungsangebotes mit dem bestehenden Personal (ggf. Ergänzung mit eigenem qualifizierten Personal an der o.g. Grundschule. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- b. Sicherstellung des schultäglichen Angebots einer gesunden, schmackhaften und ausgewogenen Mittagsverpflegung exklusiv für die Schülerinnen und Schüler, sowie der an der Schule weiteren tätigen Personen, unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten an der Grundschule Seester. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der fertigen Verpflegung vom Caterer, Ausgabe und Rücknahme der Verpflegung, die Entsorgung der Speisereste, das Säubern des Geschirrs und die Beaufsichtigung der Kinder während der Mahlzeiten. Die Anlieferung sowie die Zubereitung erfolgt durch den vom weiteren Träger beauftragten Caterer. Die Abrechnung der Kosten erfolgt über den Träger in Absprache mit dem Caterer. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- c. Gewährleistung von einzelnen Blockangeboten, insbesondere einzelner AG Angebote (Angebote von Arbeitsgemeinschaften), welche durch die Eltern gebucht werden können. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- d. Einbindung der Offenen Ganztagsschule in das soziale Umfeld (Vereine, Kindergarten und Organisationen) der Gemeinden Seester, Seestermühe und Neuendeich. Eine entsprechende regionale Vernetzung des weiteren Trägers, insbesondere auch mit weiteren Kooperationspartnern, ist ausdrücklich gewünscht. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- e. Errichtung einer Schnittstelle (Koordinator/ Ansprechpartner) zwischen Schule und weiterem Träger sowie eine entsprechend angemessene Besetzung. Dieser Koordinator/ Ansprechpartner hat qualifiziert und vor Ort zu sein. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- f. Teilnahme an Sitzungen des Schulverbandes nach Absprache mit dem Verbandsvorsteher durch den weiteren Träger. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- g. Die Schulkindbetreuung ist in den Ferienzeiten des Landes SchleswigHolstein sowie an den beweglichen Ferientagen sicher zu stellen. Die Ferienbetreuung ist zu 50% der jeweiligen Ferienzeit (ausgenommen Weihnachtsferien) in Abstimmung mit den Kindergärten Seester, Seestermühe und Neuendeich zeitgleich zu betreuen. Diese Betreuung ist grundsätzlich in den Räumen der Grundschule Seester vorzuhalten. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- h. Es liegt im Ermessen des weiteren Trägers, zusätzliche Betreuungsangebote in den Ferien anzubieten; hierfür sind zusätzliche, kostendeckende Betreuungsentgelte durch diesen zu erheben. Der Schulverband ist demzufolge von Kosten aus den zusätzlichen Diensten freizustellen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- i. Sicherstellung der freiwilligen Teilnahme aller Schülerinnen und Schüler am Angebot des offenen Ganztags, sowie Sicherstellung der Teilnahme für ein Schulhalbjahr, sofern verbindlich angemeldet. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- j. Eine Betreuung von schulfremden Kindern ist grundsätzlich nicht vorgesehen und bedarf im Ausnahmefall der Zustimmung des Schulträgers. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Finanzierung erfolgt aus öffentlichen Zuschüssen des Landes, des Kreises, des Schulträgers, den Elternbeiträgen sowie Drittmitteln (z.B. Spenden, Projektgelder/mittel). Der weitere Träger erhebt eigenverantwortlich die Betreuungs- und Teilnahmegebühren von den Eltern. Er stellt selbstständig die Förderanträge an das Land Schleswig-Holstein und den Kreis Pinneberg und erschließt ggf. weitere Fördermöglichkeiten. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Höhe der Elternbeiträge sollte sich an den Elternbeiträgen im Umland orientieren. Die Elternbeiträge sind ggf. anzupassen und vorrangig vor einer Defizitbeteiligung des Schulverbandes zu erheben. Die Kosten für die Kursangebote im offenen Ganztag sind durch den weiteren Träger kostendeckend von den Eltern zu erheben. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Gemeinde beteiligt sich jährlich an den Kosten im Rahmen einer Defizitbeteiligung mit maximal 600,00 € je Kind (Die Verwaltungskosten sind inkludiert). Diese ist bezogen auf die tatsächliche Zahl der angemeldeten Kinder zum Stichtag 15.02. eines jeden Jahres. Die ggf. darüberhinausgehenden Kosten sind durch den weiteren Träger zu tragen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Zuschlagskriterium 130 %
Zuschlagskriterium 255 %
Zuschlagskriterium 315 %
Preis
Zuschlagskriterium 1Kosten.
Qualität
Zuschlagskriterium 2Nachhaltigkeitskonzept, Verpflegungskonzept, Pädagogisches Raumkonzept, Vernetzung / Kooperationen / Sozialraumorientierung, Elternbeteiligung / Zusammenarbeit mit Eltern und grundlegendes Konzept.
Qualität
Zuschlagskriterium 3Darstellung der Qualifikation und Erfahrungen im einschlägigen Bereich der Schülerbetreuung.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2025
Vertragsende
31.07.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Auftragswerte in dieser Bekanntmachung wurden aus technischen Gründen mit 1 € angegeben. Gemäß § 39 Absatz 6 VgV werden diese Daten nicht veröffentlicht.
Hinweis
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zent … ganz lesenDie EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der eVergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Auftragswerte in dieser Bekanntmachung wurden aus technischen Gründen mit 1 € angegeben. Gemäß § 39 Absatz 6 VgV werden diese Daten nicht veröffentlicht.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
gfi proCare gGmbH, Hamburg–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

37vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (37 Lose mit Angabe)
1,05 Mio. €Zuschlagswert im Median
699.803 € – 1,4 Mio. €mittlere Hälfte, 18 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 23.06.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 100a8607-7c35-43e7-b32b-b13a19cc0132.