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vergebenEU-weitDienstleistungen

Übertragung der gesetzlichen Aufgabe zur gesonderten Beratung und Betreuung von Personen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AufnG)

Landkreis Stendal, Rechtsamt/Vergabestelle · Hansestadt Stendal, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 52/01/2025veröffentlicht 04.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 460 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2026 – 31.12.2027, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.

  • Konzept über die vorgesehenen Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen und Erfahrungen40 %
  • vorgehaltene Fremdsprachen der Beratungsstelle30 %
  • Lage und Erreichbarkeit (ÖPNV) der Beratungsstelle10 %
  • Öffnungszeiten der Beratungsstelle10 %
  • Angaben zum Bieter10 %
  • Preis0 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    über evergabe.de
    vor 15 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    vor 15 Monaten
  4. Bindefrist endet
    81 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 12 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 10 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

gesonderte Beratung und Betreuung (gBB) von Personen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 AufnG sowie sonstigen Zuwanderern

Beschreibung des Loses

Es ist die gesonderte Beratung und Betreuung der im Landkreis Stendal dezentral in Wohnungen untergebrachten folgenden Personenkreise durchzuführen: - nicht dauerhaft bleibeberechtigte Personen insbesondere in einem Familienverband nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummern 5 bis 8 Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AufnG) und allein reisende Frauen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummern 5 bis 8 AufnG, - insbesondere nicht dauerhaft bleibeberechtigte Einzelpersonen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummern 5 bis 8 AufnG, - Personen und Familien nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 4 AufnG, - rechtmäßig und auf Dauer im Landkreis Stendal lebende Ausländerinnen und Ausländer, die nicht unter § 1 Absatz 1 AufnG fallen, können im Rahmen verfügbarer Kapazitäten in die Beratung und Betreuung einbezogen werden.

Die gesonderte Beratung und Betreuung soll Personen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 4 AufnG den Einstieg in das berufliche, kulturelle und soziale Leben in Deutschland erleichtern. Weiterhin soll die gesonderte Beratung und Betreuung Personen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummern 5 bis 8 AufnG in die Lage versetzen, sich in dem für sie fremden Lebens- und Kulturbereich Deutschland zurechtzufinden und ihr Leben selbstständig zu gestalten.

Der Auftragnehmer erhält dafür gemäß § 2 Absatz 4 AufnG in Verbindung mit § 3 Absatz 1 und Absatz 3 Verordnung über die Ausführung des Aufnahmegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (AufnGAVO) 3,0 Beraterstellen.

Die Beratungsstelle muss in der Hansestadt Stendal liegen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag6 von 6 angegeben

Konzept über die vorgesehenen Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen und Erfahrungen40 %
vorgehaltene Fremdsprachen der Beratungsstelle30 %
Lage und Erreichbarkeit (ÖPNV) der Beratungsstelle10 %
Öffnungszeiten der Beratungsstelle10 %
Angaben zum Bieter10 %
Preis0 %
Qualität
Konzept über die vorgesehenen Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen und ErfahrungenZielgruppenorientierung (vielfältige Beratungsmethoden, Kurse, Veranstaltungen), Flexibilität und Mobilität in der Betreuung und Beratung (mobiles Arbeiten im direkten und indirekten Kundenkontakt), zusätzliche Leistungsangebote des Bieters, Erfahrung des Bieters in der gesonderten Beratung und Betreuung
Qualität
vorgehaltene Fremdsprachen der BeratungsstelleEnglisch, Französisch, Russisch, Arabisch, Persisch, andere Sprache
Qualität
Lage und Erreichbarkeit (ÖPNV) der BeratungsstelleEntfernung der Beratungsstelle von der ÖPNV-Haltestelle (ÖPNV = Öffentlicher Personennahverkehr)
Qualität
Öffnungszeiten der Beratungsstelle
Qualität
Angaben zum BieterTräger der freien Wohlfahrtspflege, Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts oder rechtfähiger und als gemeinnützig eingetragener Verein
Preis
Der Preis stellt kein Zuschlagskriterium dar. Es ist eine maximale Vergütung der Leistung gemäß § 3 Absatz 1 und Absatz 3 AufnGAVO festgelegt. Diese wird dem Landkreis Stendal (Auftraggeber) gemäß § 2 Absatz 4 AufnG in Verbindung mit § 3 Absatz 1 und Absatz 3 AufnGAVO durch das Land erstattet.

Eignung3 von 3 angegeben

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
1) Mit dem Angebot ist vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft die Eigenerklärung zur Eignung einzureichen (Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei). Die Eigenerklärung zur Eignung umfasst folgende Angaben: 1.1) Erklärung zur Qualifikation des Personals (technische und berufliche Leist … ganz lesen1) Mit dem Angebot ist vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft die Eigenerklärung zur Eignung einzureichen (Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei). Die Eigenerklärung zur Eignung umfasst folgende Angaben: 1.1) Erklärung zur Qualifikation des Personals (technische und berufliche Leistungsfähigkeit): Es ist zu erklären, dass das Personal für die ausgeschriebenen Beraterstellen, welches die Aufgaben ab 01.01.2026 wahrnimmt, mindestens den nachfolgenden fachlichen und persönlichen Anforderungsmerkmalen entspricht: 1.1.1) Berufsausbildung: Sozialarbeiter/in (Diplom, Bachelor, Master) mit staatlicher Anerkennung oder Sozialpädagoge/-pädagogin (Diplom, Bachelor, Master) mit staatlicher Anerkennung oder Personen mit gleichwertiger Ausbildung Personen, die diesen beruflichen Qualifikationen nicht entsprechen, können als Berater/in eingesetzt werden, wenn sie mindestens drei Jahre in einem regulären Beschäftigungsverhältnis einer Stelle der gesonderten Beratung und Betreuung, der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderer oder des Jugendmigrationsdienstes des Bundes tätig waren, die letzte Beschäftigung nicht länger als drei Jahre zurückliegt und sie sich vertraglich verpflichten, in geeigneter Weise aus-, fort- und weiterzubilden. 1.1.2) Kenntnisse: Kenntnisse in mindestens einer erforderlichen Fremdsprache (Englisch, Französisch, Russisch, Arabisch, Persisch, andere Sprache), Kenntnisse in den zu beratenden und betreuenden Personen betreffenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften (insbesondere Asylbewerberleistungsgesetz, Aufnahmegesetz, Aufenthaltsgesetz, Sozialgesetzbuch II und XII), Kenntnisse in der allgemeinen Verwaltungspraxis und bei Verwaltungsverfahren 1.1.3) Führerschein: Fahrerlaubnis Klasse B 1.1.4) persönliche und soziale Kompetenzen: ausgeprägte Sozialkompetenz, Engagement, Flexibilität, hohe Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft, eigenständige, zuverlässige und gründliche Arbeitsweise 1.2) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB Liegen Ausschlussgründe vor, besteht gemäß § 125 GWB die Möglichkeit der Selbstreinigung. 2) Nimmt der Bieter im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Eignungsleihe), ist durch den Bieter mit dem Angebot die unter 1) genannte Eigenerklärung zur Eignung in Bezug auf die in Anspruch genommenen Kapazitäten auch für die Eignungsverleiher einzureichen. 3) Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist die unter 1) genannte Eigenerklärung zur Eignung mit den unter 1.2) genannten Angaben und mit den, soweit sie für die vom Unterauftragnehmer zu übernehmenden Leistungsteile relevant sind, in Bezug auf die zu übernehmenden Leistungsteile unter 1.1) genannten Angaben durch den Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen einzureichen. 4) Die Eignung kann neben der Eigenerklärung zur Eignung auch durch Teilnahme an Präqualifizierungssystemen (§ 122 Abs. 3 GWB i.V.m. § 48 Abs. 8 VgV), die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, durch Einreichung des entsprechenden Zertifikates/Bescheinigung über die Eintragung des präqualifizierten Unternehmens, erbracht werden. Das entsprechende Zertifikat/Bescheinigung ist vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft und Eignungsverleiher mit dem Angebot, vom Unterauftragnehmer auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Geforderte Unterlagen, die in der Präqualifizierung nicht niedergelegt sind oder die geforderten Anforderungen nicht oder nicht hinreichend belegen/erfüllen, sind zusätzlich einzureichen. 5) Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist der Auftraggeber verpflichtet für den Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt zu tätigen. Wird ein …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Der Vertrag verlängert sich um 1 Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf die Kündigung durch den Auftraggeber erfolgt. Es ist nur eine 2-malige Verlängerung möglich.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
81 Tage
Angebotsöffnung
05.08.2025, 09:00 Uhr. Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Die Angebotsöffnung erfolgt gemäß § 55 VgV. Es dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: 1) Mit dem Angebot ist vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft eine Eigenerklärung, dass der Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft nicht zu den Personen/Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland aufweisen (Artikel 5 k der Verordnung (EU) Nummer 833/2014 in der Fassung des … ganz lesenLeistung: 1) Mit dem Angebot ist vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft eine Eigenerklärung, dass der Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft nicht zu den Personen/Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland aufweisen (Artikel 5 k der Verordnung (EU) Nummer 833/2014 in der Fassung des Artikels 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022), einzureichen. 2) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Eigenerklärungen gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) einzureichen: - Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit gemäß § 11 TVergG LSA und - Erklärung zum Nachunternehmereinsatz gemäß § 14 Absatz 2 und 4 TVergG LSA. Fortsetzung unter "Zusätzliche Informationen" dieser Bekanntmachung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag unzulässig, wenn: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber … ganz lesenGemäß § 160 Absatz 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag unzulässig, wenn: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 GWB), - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind; das heißt, ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB). Gemäß § 135 Absatz 2 GWB ist die Unwirksamkeit eines Auftrages im Sinne von § 135 Absatz 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren fristgerecht geltend zu machen: - innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 1 GWB), - ohne Kenntniserlangung innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 2 GWB), - wenn der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht hat, 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Absatz 2 Satz 2 GWB). Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#1) Fortsetzung zu "Bedingungen für die Ausführung des Auftrags": Bei Einsatz von Unterauftragnehmern und/oder Eignungsverleihern ist die Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit gemäß § 11 TVergG LSA auf gesondertes Verlangen auch fü … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme#1) Fortsetzung zu "Bedingungen für die Ausführung des Auftrags": Bei Einsatz von Unterauftragnehmern und/oder Eignungsverleihern ist die Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit gemäß § 11 TVergG LSA auf gesondertes Verlangen auch für diese Unternehmen einzureichen. Die Eigenerklärungen gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) können vorab eingesehen werden unter: https://www.landkreis-stendal.de/de/eigenerklaerungen-tariftreue-vergabegesetz.html Für die ausgeschriebene Leistung ist das vergabespezifische Mindeststundenentgelt maßgeblich. Das vergabespezifische Mindeststundenentgelt ist wie folgt bekannt: in der Zeit vom 01.02.2025 bis 31.10.2025: 15,67 Euro/Stunde. Da sich das vergabespezifische Mindeststundenentgelt nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder berechnet, kann dieses nur für die aktuelle Vertragslaufzeit des Tarifvertrages angegeben werden. Bei der Ausführung sind jedoch die jeweils geltenden Tarifverträge und vergabespezifischen Mindeststundenentgelte zu berücksichtigen. Die Information über das vergabespezifische Mindeststundenentgelt ab 01.11.2025 wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt bereitgestellt, sobald dieses berechnet wurde. 2) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft - Formblatt 234) aller Mitglieder in Textform abzugeben: - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 3) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er in seinem Angebot die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten und die Namen dieser Unternehmen benennen (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen - Formblatt 235). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist vom Bieter ein Verfügbarkeitsnachweis zum Beispiel eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - Formblatt 236) dieser Unternehmen einzureichen. Der Bieter kann gemäß § 47 Absatz 1 Satz 3 VgV die Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe (Bezug: Eigenerklärung zur Eignung: Erklärung zur Qualifikation des Personals) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden, d.h. der Eignungsverleiher hat die Leistung, für die er die erforderliche Eignung verleiht, als Unterauftragnehmer auszuführen. 4) Die genannten Formblätter (Eigenerklärung zur Eignung, Eigenerklärungen gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA), Eigenerklärung, dass der Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft nicht zu den Personen/Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland aufweisen (Verordnung (EU) 2022/576), Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft - Formblatt 234, Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen - Formblatt 235, Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - Formblatt 236) liegen den Vergabeunterlagen bei. 5) Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind bis spätestens 25.07.2025 über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

18vergebene Aufträge
1,5Angebote je Los im Median (18 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 9 Meldungen plausibel angegeben

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.08.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0eaae198-07ce-4c45-b7a0-fc224de5a541.