Übertragung der gesetzlichen Aufgabe zur gesonderten Beratung und Betreuung von Personen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AufnG)
Landkreis Stendal, Rechtsamt/Vergabestelle · Hansestadt Stendal, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen 52/01/2025veröffentlicht 04.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.01.2026 – 31.12.2027
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen-Anhalt.
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (43 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.01.2026 – 31.12.2027, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Hansestadt Stendal39576, Landkreis Stendal, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.
- Konzept über die vorgesehenen Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen und Erfahrungen40 %
- vorgehaltene Fremdsprachen der Beratungsstelle30 %
- Lage und Erreichbarkeit (ÖPNV) der Beratungsstelle10 %
- Öffnungszeiten der Beratungsstelle10 %
- Angaben zum Bieter10 %
- Preis0 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 15 Monatenüber evergabe.de
- Öffnung der Angebote 09:00 Uhrvor 15 Monaten
- Bindefrist endetvor 12 Monaten81 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 31.12.2027
- Heute
Beschreibung
gesonderte Beratung und Betreuung (gBB) von Personen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 AufnG sowie sonstigen Zuwanderern
Beschreibung des Loses
Es ist die gesonderte Beratung und Betreuung der im Landkreis Stendal dezentral in Wohnungen untergebrachten folgenden Personenkreise durchzuführen: - nicht dauerhaft bleibeberechtigte Personen insbesondere in einem Familienverband nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummern 5 bis 8 Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AufnG) und allein reisende Frauen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummern 5 bis 8 AufnG, - insbesondere nicht dauerhaft bleibeberechtigte Einzelpersonen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummern 5 bis 8 AufnG, - Personen und Familien nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 4 AufnG, - rechtmäßig und auf Dauer im Landkreis Stendal lebende Ausländerinnen und Ausländer, die nicht unter § 1 Absatz 1 AufnG fallen, können im Rahmen verfügbarer Kapazitäten in die Beratung und Betreuung einbezogen werden.
Die gesonderte Beratung und Betreuung soll Personen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 4 AufnG den Einstieg in das berufliche, kulturelle und soziale Leben in Deutschland erleichtern. Weiterhin soll die gesonderte Beratung und Betreuung Personen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummern 5 bis 8 AufnG in die Lage versetzen, sich in dem für sie fremden Lebens- und Kulturbereich Deutschland zurechtzufinden und ihr Leben selbstständig zu gestalten.
Der Auftragnehmer erhält dafür gemäß § 2 Absatz 4 AufnG in Verbindung mit § 3 Absatz 1 und Absatz 3 Verordnung über die Ausführung des Aufnahmegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (AufnGAVO) 3,0 Beraterstellen.
Die Beratungsstelle muss in der Hansestadt Stendal liegen.
Gegenstand nach CPV
- 85312300Orientierungs- und BeratungsdiensteHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag6 von 6 angegeben
- Qualität
- Konzept über die vorgesehenen Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen und ErfahrungenZielgruppenorientierung (vielfältige Beratungsmethoden, Kurse, Veranstaltungen), Flexibilität und Mobilität in der Betreuung und Beratung (mobiles Arbeiten im direkten und indirekten Kundenkontakt), zusätzliche Leistungsangebote des Bieters, Erfahrung des Bieters in der gesonderten Beratung und Betreuung
- Qualität
- vorgehaltene Fremdsprachen der BeratungsstelleEnglisch, Französisch, Russisch, Arabisch, Persisch, andere Sprache
- Qualität
- Lage und Erreichbarkeit (ÖPNV) der BeratungsstelleEntfernung der Beratungsstelle von der ÖPNV-Haltestelle (ÖPNV = Öffentlicher Personennahverkehr)
- Qualität
- Öffnungszeiten der Beratungsstelle
- Qualität
- Angaben zum BieterTräger der freien Wohlfahrtspflege, Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts oder rechtfähiger und als gemeinnützig eingetragener Verein
- Preis
- Der Preis stellt kein Zuschlagskriterium dar. Es ist eine maximale Vergütung der Leistung gemäß § 3 Absatz 1 und Absatz 3 AufnGAVO festgelegt. Diese wird dem Landkreis Stendal (Auftraggeber) gemäß § 2 Absatz 4 AufnG in Verbindung mit § 3 Absatz 1 und Absatz 3 AufnGAVO durch das Land erstattet.
Eignung3 von 3 angegeben
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
1) Mit dem Angebot ist vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft die Eigenerklärung zur Eignung einzureichen (Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei). Die Eigenerklärung zur Eignung umfasst folgende Angaben: 1.1) Erklärung zur Qualifikation des Personals (technische und berufliche Leist … ganz lesenkürzer
1) Mit dem Angebot ist vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft die Eigenerklärung zur Eignung einzureichen (Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei). Die Eigenerklärung zur Eignung umfasst folgende Angaben: 1.1) Erklärung zur Qualifikation des Personals (technische und berufliche Leistungsfähigkeit): Es ist zu erklären, dass das Personal für die ausgeschriebenen Beraterstellen, welches die Aufgaben ab 01.01.2026 wahrnimmt, mindestens den nachfolgenden fachlichen und persönlichen Anforderungsmerkmalen entspricht: 1.1.1) Berufsausbildung: Sozialarbeiter/in (Diplom, Bachelor, Master) mit staatlicher Anerkennung oder Sozialpädagoge/-pädagogin (Diplom, Bachelor, Master) mit staatlicher Anerkennung oder Personen mit gleichwertiger Ausbildung Personen, die diesen beruflichen Qualifikationen nicht entsprechen, können als Berater/in eingesetzt werden, wenn sie mindestens drei Jahre in einem regulären Beschäftigungsverhältnis einer Stelle der gesonderten Beratung und Betreuung, der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderer oder des Jugendmigrationsdienstes des Bundes tätig waren, die letzte Beschäftigung nicht länger als drei Jahre zurückliegt und sie sich vertraglich verpflichten, in geeigneter Weise aus-, fort- und weiterzubilden. 1.1.2) Kenntnisse: Kenntnisse in mindestens einer erforderlichen Fremdsprache (Englisch, Französisch, Russisch, Arabisch, Persisch, andere Sprache), Kenntnisse in den zu beratenden und betreuenden Personen betreffenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften (insbesondere Asylbewerberleistungsgesetz, Aufnahmegesetz, Aufenthaltsgesetz, Sozialgesetzbuch II und XII), Kenntnisse in der allgemeinen Verwaltungspraxis und bei Verwaltungsverfahren 1.1.3) Führerschein: Fahrerlaubnis Klasse B 1.1.4) persönliche und soziale Kompetenzen: ausgeprägte Sozialkompetenz, Engagement, Flexibilität, hohe Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft, eigenständige, zuverlässige und gründliche Arbeitsweise 1.2) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB Liegen Ausschlussgründe vor, besteht gemäß § 125 GWB die Möglichkeit der Selbstreinigung. 2) Nimmt der Bieter im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Eignungsleihe), ist durch den Bieter mit dem Angebot die unter 1) genannte Eigenerklärung zur Eignung in Bezug auf die in Anspruch genommenen Kapazitäten auch für die Eignungsverleiher einzureichen. 3) Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist die unter 1) genannte Eigenerklärung zur Eignung mit den unter 1.2) genannten Angaben und mit den, soweit sie für die vom Unterauftragnehmer zu übernehmenden Leistungsteile relevant sind, in Bezug auf die zu übernehmenden Leistungsteile unter 1.1) genannten Angaben durch den Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen einzureichen. 4) Die Eignung kann neben der Eigenerklärung zur Eignung auch durch Teilnahme an Präqualifizierungssystemen (§ 122 Abs. 3 GWB i.V.m. § 48 Abs. 8 VgV), die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, durch Einreichung des entsprechenden Zertifikates/Bescheinigung über die Eintragung des präqualifizierten Unternehmens, erbracht werden. Das entsprechende Zertifikat/Bescheinigung ist vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft und Eignungsverleiher mit dem Angebot, vom Unterauftragnehmer auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Geforderte Unterlagen, die in der Präqualifizierung nicht niedergelegt sind oder die geforderten Anforderungen nicht oder nicht hinreichend belegen/erfüllen, sind zusätzlich einzureichen. 5) Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist der Auftraggeber verpflichtet für den Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt zu tätigen. Wird ein …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- Der Vertrag verlängert sich um 1 Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf die Kündigung durch den Auftraggeber erfolgt. Es ist nur eine 2-malige Verlängerung möglich.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 81 Tage
- Angebotsöffnung
- 05.08.2025, 09:00 Uhr. Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Die Angebotsöffnung erfolgt gemäß § 55 VgV. Es dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: 1) Mit dem Angebot ist vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft eine Eigenerklärung, dass der Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft nicht zu den Personen/Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland aufweisen (Artikel 5 k der Verordnung (EU) Nummer 833/2014 in der Fassung des … ganz lesenkürzer
Leistung: 1) Mit dem Angebot ist vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft eine Eigenerklärung, dass der Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft nicht zu den Personen/Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland aufweisen (Artikel 5 k der Verordnung (EU) Nummer 833/2014 in der Fassung des Artikels 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022), einzureichen. 2) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Eigenerklärungen gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) einzureichen: - Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit gemäß § 11 TVergG LSA und - Erklärung zum Nachunternehmereinsatz gemäß § 14 Absatz 2 und 4 TVergG LSA. Fortsetzung unter "Zusätzliche Informationen" dieser Bekanntmachung- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag unzulässig, wenn: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Absatz 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag unzulässig, wenn: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 GWB), - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind; das heißt, ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB). Gemäß § 135 Absatz 2 GWB ist die Unwirksamkeit eines Auftrages im Sinne von § 135 Absatz 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren fristgerecht geltend zu machen: - innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 1 GWB), - ohne Kenntniserlangung innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 2 GWB), - wenn der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht hat, 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Absatz 2 Satz 2 GWB). Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#1) Fortsetzung zu "Bedingungen für die Ausführung des Auftrags": Bei Einsatz von Unterauftragnehmern und/oder Eignungsverleihern ist die Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit gemäß § 11 TVergG LSA auf gesondertes Verlangen auch fü … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:other-sme#1) Fortsetzung zu "Bedingungen für die Ausführung des Auftrags": Bei Einsatz von Unterauftragnehmern und/oder Eignungsverleihern ist die Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit gemäß § 11 TVergG LSA auf gesondertes Verlangen auch für diese Unternehmen einzureichen. Die Eigenerklärungen gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) können vorab eingesehen werden unter: https://www.landkreis-stendal.de/de/eigenerklaerungen-tariftreue-vergabegesetz.html Für die ausgeschriebene Leistung ist das vergabespezifische Mindeststundenentgelt maßgeblich. Das vergabespezifische Mindeststundenentgelt ist wie folgt bekannt: in der Zeit vom 01.02.2025 bis 31.10.2025: 15,67 Euro/Stunde. Da sich das vergabespezifische Mindeststundenentgelt nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder berechnet, kann dieses nur für die aktuelle Vertragslaufzeit des Tarifvertrages angegeben werden. Bei der Ausführung sind jedoch die jeweils geltenden Tarifverträge und vergabespezifischen Mindeststundenentgelte zu berücksichtigen. Die Information über das vergabespezifische Mindeststundenentgelt ab 01.11.2025 wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt bereitgestellt, sobald dieses berechnet wurde. 2) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft - Formblatt 234) aller Mitglieder in Textform abzugeben: - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 3) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er in seinem Angebot die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten und die Namen dieser Unternehmen benennen (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen - Formblatt 235). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist vom Bieter ein Verfügbarkeitsnachweis zum Beispiel eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - Formblatt 236) dieser Unternehmen einzureichen. Der Bieter kann gemäß § 47 Absatz 1 Satz 3 VgV die Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe (Bezug: Eigenerklärung zur Eignung: Erklärung zur Qualifikation des Personals) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden, d.h. der Eignungsverleiher hat die Leistung, für die er die erforderliche Eignung verleiht, als Unterauftragnehmer auszuführen. 4) Die genannten Formblätter (Eigenerklärung zur Eignung, Eigenerklärungen gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA), Eigenerklärung, dass der Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft nicht zu den Personen/Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland aufweisen (Verordnung (EU) 2022/576), Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft - Formblatt 234, Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen - Formblatt 235, Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - Formblatt 236) liegen den Vergabeunterlagen bei. 5) Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind bis spätestens 25.07.2025 über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Hospitalstraße 1 - 2, 39576 Hansestadt Stendal
- Website
- landkreis-stendal.de
- Kontakt
- vergabestelle@
landkreis-stendal.de
Bei uns erfasst
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- Sekundarschule Wladimir Komarow, Stadtseeallee 95, 39576 Hansestadt Stendal17.10.2025
- Pfeilersanierung Brücke Hämerten10.09.2025
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.08.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0eaae198-07ce-4c45-b7a0-fc224de5a541.