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Übernahme und Verwertung von Bioabfall aus dem Unstrut-Hainich-Kreis

Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis · Mühlhausen, Thüringen

Aktenzeichen EU 1/2026 LDveröffentlicht 25.09.2026erstmals 10.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 18 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
682 Tsd. €
Laufzeit
2 Jahre01.01.2027 – 31.12.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 59 Tagen
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 44 Tagen
  3. Fragen bis 10:00 Uhr
    an Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis
    vor 33 Tagen
  4. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 19 Tagen
  5. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    vor 19 Tagen
  6. Heute
  7. Bindefrist endet
    27 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 8 Tagen
  8. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    in 54 Tagen

Beschreibung

Gegenstand des offenen Verfahrens ist die Übernahme, Verwiegung, gegebenenfalls Umladung und der Nachtransport sowie die hochwertige, ordnungsgemäße und schadlose Verwertung getrennt erfasster Bioabfälle aus privaten Haushaltungen des Unstrut-Hainich-Kreises. Die Sammlung und der Transport bis zur Übernahmestelle durch den Auftraggeber sind nicht Bestandteil der Beschaffung.

Der ausgeschriebene Stoffstrom umfasst den Inhalt der kommunalen Biotonne aus privaten Haushaltungen einschließlich pflanzlicher Gartenabfälle, soweit diese nach der örtlichen Abfallsatzung in der Biotonne zulässig sind. Nicht umfasst sind insbesondere separat erfasste Garten- und Parkabfälle, Landschaftspflegeabfälle, Straßenbegleitgrün, Friedhofsabfälle, kommunales Grüngut, Marktabfälle sowie Bioabfälle aus Gastronomie, Gewerbe, Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft und sonstigen Herkunftsbereichen.

Die Leistung umfasst insbesondere die Übernahme an einer verbindlich zu benennenden, öffentlich-rechtlich zulässigen Übernahmestelle, die geeichte Verwiegung einschließlich Wiegescheinen und Mengennachweisen, gegebenenfalls die Umladung und den Nachtransport, die Aufbereitung und Verwertung, die Fremdstoffentfrachtung sowie die rechtmäßige Verwertung oder Beseitigung von Fremd- und Reststoffen. Außerdem sind die erforderliche Dokumentation, das Stoffstrom- und Qualitätsmonitoring, die Qualitätssicherung sowie Maßnahmen zur Ausfallvorsorge geschuldet.

Die Übernahmestelle muss sich innerhalb einer Entfernung von höchstens 10 km, gemessen auf der kürzesten für schwere Lastkraftwagen zugelassenen Wegstrecke von der Kreuzung Langensalzaer Straße/Martinistraße in Mühlhausen/Thüringen, befinden. Die Leistungserbringung erfolgt verbindlich ab dem 01.01.2027 für zunächst zwei Jahre bis zum 31.12.2028. Eine Verlängerung bis zum 31.12.2029 und bis zum 31.12.2030 ist nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung vorgesehen.

Für die Jahre 2027 bis 2030 werden unverbindliche Schätzmengen von insgesamt 10.730 Tonnen zugrunde gelegt. Diese verteilen sich auf 2.300 Tonnen im Jahr 2027, 2.550 Tonnen im Jahr 2028, 2.800 Tonnen im Jahr 2029 und 3.080 Tonnen im Jahr 2030. Zusätzlich kann der Auftraggeber bis zu 10 % der geschätzten Gesamtmenge, mithin höchstens 1.073 Tonnen, als Option abrufen. Die maximal abrufbare Gesamtmenge beträgt damit 11.803 Tonnen.

Der Auftragnehmer hat verbindlich entweder Variante A: anaerobe Vergärung mit energetischer Nutzung des Biogases und anschließender aerober Nachrotte oder Kompostierung der festen Gärreste, oder Variante B: reine aerobe Kompostierung, anzubieten. Eine bloße Vergärung ohne gesicherte rechtmäßige Behandlung und hochwertige Verwertung der Gärprodukte oder Gärreste ist nicht ausreichend. Die Leistungen sind unter Beachtung der jeweils geltenden abfall-, immissionsschutz-, düngemittel-, bodenschutz-, wasser- und sonstigen einschlägigen öffentlich-rechtlichen Anforderungen zu erbringen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Preis Gewichtung: 80 %Bewertet wird der wertbare Gesamtbruttoangebotspreis. Das Angebot mit dem niedrigsten wertbaren Gesamtbruttoangebotspreis erhält 80 Punkte. Die übrigen Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: Punkte = niedrigster wertbarer Gesamtbruttoangebotspreis / eigener wertbarer Gesamtbruttoangebotspreis × 80 Der wertbare Gesamtbruttoangebotspreis wird auf Grundlage der im Preisblatt eingetragenen Nettopreise und der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer ermittelt. In die Wertung fließen die Dienstleistungspauschale für die Übernahme, Verwiegung, Behandlung, Verwertung, Fremdstoffentfrachtung beziehungsweise Entsorgung, das Reststoffmanagement, die Dokumentation und die Ausfallvorsorge sowie – sofern nach dem verbindlichen Verwertungskonzept erforderlich – die Dienstleistungspauschale für Umladung und Nachtransport ein. Es können höchstens 80 Punkte erreicht werden.
Qualität
Verwertung Gewichtung: 20 %Bewertet wird die angebotene Verwertungsart. Für Variante A – anaerobe Vergärung mit energetischer Nutzung des Biogases, anschließender aerober Nachrotte oder Kompostierung der festen Gärreste sowie hochwertiger Verwertung des Endprodukts – werden 20 Punkte vergeben. Für Variante B – reine aerobe Kompostierung – werden 0 Punkte vergeben. Die angebotene Verwertungsvariante ist im Angebot eindeutig anzugeben und wird Bestandteil des Vertrags. Es können höchstens 20 Punkte erreicht werden.

Eignung10 von 10 angegeben

Spezifischer Jahresumsatz
Der Bieter muss Angaben zum Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre machen, soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind insbesondere Leistungen zur Übernahme, gegebenenfalls Umladung und zum Nachtransport sowie zur Aufber … ganz lesenDer Bieter muss Angaben zum Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre machen, soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind insbesondere Leistungen zur Übernahme, gegebenenfalls Umladung und zum Nachtransport sowie zur Aufbereitung und hochwertigen Verwertung von Bioabfällen oder vergleichbaren getrennt erfassten Abfallströmen. Mit dem Angebot ist die entsprechende Eigenerklärung vorzulegen. Die Umwandlung der Eigenerklärung zur Eignung („Anlage 2 - Eigenerklärung Eignung VgV“) in geeignete Nachweise wird auf gesondertes Verlangen verlangt.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der Bieter muss zur Abdeckung der Haftungsrisiken über eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen verfügen: Personenschäden: mindestens 2,5 Millionen Euro. Sachschäden: mindestens 1 Million Euro. Mit dem Angebot ist das Bestehen der Haftpflichtversicherung mit den vorgegebene … ganz lesenDer Bieter muss zur Abdeckung der Haftungsrisiken über eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen verfügen: Personenschäden: mindestens 2,5 Millionen Euro. Sachschäden: mindestens 1 Million Euro. Mit dem Angebot ist das Bestehen der Haftpflichtversicherung mit den vorgegebenen Deckungssummen nachzuweisen. Der Fortbestand des Versicherungsschutzes ist dem Auftraggeber jährlich auf dessen Verlangen nachzuweisen.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Der Bieter muss in einem Berufs- oder Handelsregister seines Sitzes oder Wohnsitzes eingetragen sein, soweit eine entsprechende Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, erforderlich oder vorgesehen ist. Mit dem Angebot ist die entsprechende Angabe bez … ganz lesenDer Bieter muss in einem Berufs- oder Handelsregister seines Sitzes oder Wohnsitzes eingetragen sein, soweit eine entsprechende Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, erforderlich oder vorgesehen ist. Mit dem Angebot ist die entsprechende Angabe beziehungsweise Eigenerklärung („Anlage 2 - Eigenerklärung Eignung VgV“) zur Eintragung in ein Berufsregister vorzulegen. Der Nachweis der Eintragung ist auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Bieter muss in den letzten drei Jahren Leistungen ausgeführt haben, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind insbesondere Leistungen zur Übernahme, gegebenenfalls Umladung und zum Nachtransport sowie zur Aufbereitung und hochwertigen Verwertung von Bioabfällen ode … ganz lesenDer Bieter muss in den letzten drei Jahren Leistungen ausgeführt haben, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind insbesondere Leistungen zur Übernahme, gegebenenfalls Umladung und zum Nachtransport sowie zur Aufbereitung und hochwertigen Verwertung von Bioabfällen oder vergleichbaren getrennt erfassten Abfallströmen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Jahren vorzulegen. Die Umwandlung der Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 2 - „Eigenerklärung Eignung VgV“) in geeignete Nachweise wird auf gesondertes Verlangen verlangt.
Versorgungssicherheit
Der Bieter muss die Entsorgungssicherheit auch bei Störfällen sicherstellen. Mit dem Angebot ist eine Kurzdarstellung des Verwertungswegs vorzulegen, die insbesondere die Sicherstellung der Entsorgung bei Störfällen enthält. Anzugeben sind eine Ausfallanlage für die Verwertung beziehungsweise Beseitigung sowie vorhandene Lagerkapazitäten oder sonstige geeignete Überbrückungslösungen.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Der Bieter muss über eine geeignete und ausreichende Übernahme-, gegebenenfalls Umlade-, Behandlungs- und Verwertungskapazität verfügen. Mit dem Angebot sind für jede vorgesehene Verwertungs- und/oder Beseitigungsanlage der Name, die vollständige Adresse, der Eigentümer, der Betreiber, der Standort, … ganz lesenDer Bieter muss über eine geeignete und ausreichende Übernahme-, gegebenenfalls Umlade-, Behandlungs- und Verwertungskapazität verfügen. Mit dem Angebot sind für jede vorgesehene Verwertungs- und/oder Beseitigungsanlage der Name, die vollständige Adresse, der Eigentümer, der Betreiber, der Standort, die Kapazität, der Genehmigungsstatus, die Annahmeberechtigung für den Abfallschlüssel AVV 20 03 01 und der vorgesehene Verwertungsweg anzugeben. Außerdem ist die Behandlung der erzeugten Produkte, Gärreste, Fremdstoffe und Reststoffe zu beschreiben. Für sämtliche mit dem Angebot angegebenen und für die Leistungserbringung eingesetzten Anlagen sind die erforderlichen Genehmigungen oder sonstigen behördlichen Zulässigkeitsnachweise mit dem Angebot vorzulegen. Die Nachweise müssen die Annahme und Behandlung des ausgeschriebenen Stoffstroms AVV 20 03 01, das konkrete Behandlungsverfahren, eine für die ausgeschriebenen Bioabfallmengen ausreichende Kapazität, die konkrete Betriebsstätte sowie die Behandlung und Verwertung der erzeugten Produkte und anfallenden Reststoffe abdecken.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Der Bieter muss für die nach dem angebotenen Verwertungsweg erzeugten Gärprodukte und Kompost-Endprodukte eine auf die konkrete Betriebsstätte sowie auf den betreffenden Produkt- und Abfallbereich bezogene Qualitätssicherung nachweisen. Wird bei Variante A ein Gärprodukt unmittelbar als solches abge … ganz lesenDer Bieter muss für die nach dem angebotenen Verwertungsweg erzeugten Gärprodukte und Kompost-Endprodukte eine auf die konkrete Betriebsstätte sowie auf den betreffenden Produkt- und Abfallbereich bezogene Qualitätssicherung nachweisen. Wird bei Variante A ein Gärprodukt unmittelbar als solches abgegeben oder verwertet, ist, soweit einschlägig, ein gültiger Nachweis über die Gütesicherung nach RAL-GZ 245 „Gärprodukt“ oder über ein funktional gleichwertiges, unabhängiges und regelmäßig überwachtes Qualitätssicherungssystem mit dem Angebot vorzulegen. Werden bei Variante A feste Gärreste einer aeroben Nachrotte oder Kompostierung zugeführt und anschließend als Kompost-Endprodukt abgegeben oder verwertet, ist ein gültiger Nachweis über die Gütesicherung nach RAL-GZ 251 „Kompost“ beziehungsweise „Frischkompost“ oder über ein funktional gleichwertiges Qualitätssicherungssystem mit dem Angebot vorzulegen. Wird Variante B angeboten, ist für das erzeugte Kompost-Endprodukt ein gültiger Nachweis über die Gütesicherung nach RAL-GZ 251 „Kompost“ beziehungsweise „Frischkompost“ oder über ein funktional gleichwertiges Qualitätssicherungssystem mit dem Angebot vorzulegen. Das Gütezeichen oder Qualitätssicherungssystem muss während der Vertragslaufzeit gültig sein und mindestens unabhängige Probenahme, Eigen- und Fremdüberwachung, Vorgaben zu Hygiene, biologischer Stabilisierung, Schadstoffen und Fremdstoffen, Rückverfolgbarkeit sowie ein dokumentiertes Abweichungsmanagement umfassen.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Der Bieter muss, soweit einschlägig, für die konkret angebotenen und ausgeübten abfallrechtlichen Tätigkeiten über die Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung oder über einen funktional gleichwertigen Nachwei … ganz lesenDer Bieter muss, soweit einschlägig, für die konkret angebotenen und ausgeübten abfallrechtlichen Tätigkeiten über die Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung oder über einen funktional gleichwertigen Nachweis nach dem Recht des Niederlassungs- oder Anlagenstaats verfügen. Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zur Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder zum Vorliegen eines funktional gleichwertigen Nachweises vorzulegen („Anlage 3 – Eigenerklärung Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertiger Nachweis“). Die Eigenerklärung muss sich auf die ausgeschriebenen Abfälle der Abfallschlüsselnummer 20 03 01 der Anlage zu § 2 Abs. 1 Abfallverzeichnis-Verordnung und auf die tatsächlich angebotenen Tätigkeiten beziehen, insbesondere auf die Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verwertung und gegebenenfalls Beseitigung. Die Umwandlung der bereits von den Bietern abgeforderten Eigenerklärung zur Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder zum Vorliegen eines funktional gleichwertigen Nachweises in den entsprechenden Nachweis wird auf gesondertes Verlangen verlangt. Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten können funktional gleichwertige Nachweise nach dem Recht ihres Niederlassungs- oder Anlagenstaats vorlegen. Die Gleichwertigkeit muss sich auf die konkrete Abfallart und auf sämtliche tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten beziehen. Die erforderlichen ausländischen Nachweise sind mit vollständiger deutscher Übersetzung vorzulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Der Vertrag verlängert sich, wenn er nicht vom Auftraggeber bis zum 31.03.2028 mit Wirkung zum 31.12.2028 gekündigt wird, um ein Jahr bis zum 31.12.2029 und wiederum um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2030, wenn er nicht bis zum 31.03.2029 durch den Auftraggeber mit Wirkung zum 31.12.2029 gekündigt wird.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
27 Tage
Angebotsöffnung
20.10.2026, 10:01 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
Fristen für Nachprüfungsanträge
Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren … ganz lesenEtwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrag erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Thüringen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

29vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (29 Lose mit Angabe)
384.000 €Zuschlagswert im Median
260.585 € – 939.647 €mittlere Hälfte, 15 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 13.10.2026 auf 20.10.2026 verschoben
  2. BekanntmachungFrist 13.10.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 326575a1-d713-4b01-935f-4d76ae5108f8.