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Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Unstrut-Hainich-Kreis

Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis · Mühlhausen, Thüringen

Aktenzeichen EU 2/2023 LDveröffentlicht 22.01.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 1209 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Thüringen.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Thüringen (3 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
830 Tsd. €
Laufzeit
2 Jahre01.01.2024 – 31.12.2025, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2025
    vor 34 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 34 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Übernahme (ggf. Nachtransport, Umladung und Separierung) und ordnungsgemäße Verwertung des im Unstrut-Hainich-Kreis eingesammelten Altpapiersammelgemisches (Papier, Pappe und Kartonagen) bestehend aus dem kommunalen Anteil und dem Verpackungsanteil.

Beschreibung des Loses

Der Auftraggeber ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Unstrut-Hainich-Kreis. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Übernahme, der Nachtransport und die stoffliche Verwertung des im Unstrut-Hainich-Kreis eingesammelten Altpapiersammelgemisches, bestehend aus Druckerzeugnissen, sonstigem Papier und Kartonagen, Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Kartonagen sowie im üblichen Umfang Störstoffe. Die Leistungen beziehen sich somit auf die Abfälle der Abfallschlüsselnummer 20 01 01 (Abfallbezeichnung: Papier und Pappe) und auf die Abfälle der Abfallschlüsselnummer 15 01 01 (Abfallbezeichnung: Verpackungen aus Papier und Pappe) gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV) vom 10.12.2001 (BGBl I S. 3379), zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 30.06.2020 (BGBl. I S. 3005). Die Verwertung des Verpackungsanteils am Altpapiersammelgemisch obliegt, aufgrund der Regelungen des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme un die hochwertige Verwertung von Verpackung (Verpackungsgesetz - VerpackG) vom 05.07.2017 (BGBl. I. S. 2234), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.05.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 124, den Betreibern dualer Systeme (BdS). Der jeweilige prozentuale Anteil am Verpackungsanteil ist nach Wahl eines jeden BdS vom Auftragnehmer entweder gemeinsam mit dem kommunalen Anteil am Altpapiersammelgemisch zu vewerten oder körperlich an den jeweiligen BdS herauszugeben. Soweit von dem oder den BdS eine Herausgabe verlangt wird, sind vom Auftragnehmer alle erforderlichen Maßnahmen zur Herausgabe zu erbringen. Die Einsammlung des Altpapiersammelgemisches erfolgt durch den Auftraggeber im Entsorgungsgebiet über Abfallsammelbehälter mit einem Fassungsvermögen von 240 Litern und 1.100 Litern. Die Einsammlung des Altpapiersammelgemisches ist mithin nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
genannt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2024
Vertragsende
31.12.2025
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Vertrag verlängert sich, wenn er nicht vom Auftraggeber bis zum 30.06.2025 mit Wirkung zum 31.12.2025 gekündigt wird, um ein Jahr bis zum 31.12.2026.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Fr … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Veolia Umweltservice Wertstoffmanagement GmbH, Hamburg–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Thüringen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

29vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (29 Lose mit Angabe)
384.000 €Zuschlagswert im Median
260.585 € – 939.647 €mittlere Hälfte, 15 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 18.07.2023

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fbe7aaa9-bc71-4a06-b43a-8de87fa82f05.