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Frist abgelaufenEU-weitAbfallentsorgungDienstleistungen

Übernahme und stoffliche Verwertung von Altpapier (PPK) für den Zeitraum vom 01.01.2026 - 31.12.2027 einschließlich Verlängerungsoptionen von 2 x 12 Monaten

Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen · Bielefeld, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen ZVS 2025 0399veröffentlicht 07.10.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 361 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2026 – 31.12.2027, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bielefeld33602, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe-westfalen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 108 Tage (105 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (227 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen
    vor 12 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:30 Uhr
    nur elektronisch über vergabe-westfalen.de
    vor 12 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:30 Uhr
    vor 12 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 10 Monaten
  6. Bindefrist endet
    80 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 9 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Übernahme, Umschlag, Transport und stoffliche Verwertung (Recycling) von Altpapier (Papier, Pappe, Kartonagen - PPK) einschließlich verbundener Nebenleistungen für den Zeitraum vom 01.01.2026 - 31.12.2027 einschließlich Verlängerungsoptionen von 2 x 12 Monaten

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung10 von 10 angegeben

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Kopie eines auf den Bieter ausgestellten, gültigen EfB-Zertifikates gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung zum Lagern und Transportieren von Altpapier, das mindestens die Abfallschlüssel 20 01 01 und 15 01 01 enthält. (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Name und Anschrift des vorgesehenen Umschlagplatzes einschließlich des Nachweises, dass über den Umschlagplatz für die Dauer der Vertragslaufzeit verfügt werden kann (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): z.B. durch eine schriftliche, verbindliche Erklärung des Vermieters/ Verpächters/ Eigentümers, falls der Bieter nicht über einen solchen Umschlagplatz selber verfügt.
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Nachweis für den genannten Umschlagplatz, dass das vertragsgegenständliche Altpapier der Abfallschlüsselnummern 20 01 01 und 15 01 01 gemäß der Anlage zur Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis angenommen und umgeschlagen werden kann (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): z.B. durch V … ganz lesenNachweis für den genannten Umschlagplatz, dass das vertragsgegenständliche Altpapier der Abfallschlüsselnummern 20 01 01 und 15 01 01 gemäß der Anlage zur Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis angenommen und umgeschlagen werden kann (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): z.B. durch Vorlage einer Kopie des gültigen Genehmigungsbescheides oder durch ein gültiges Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb oder des Nachweises, dass die Genehmigungsfähigkeit vorliegt, durch eine Erklärung des Bieters, Verpächters, Verkäufers und/oder Nachunternehmers, aus der die Größe, Lage (z.B. Gebietsausweisung nach dem Bebauungsplan) und Verkehrsanbindung hervorgeht, so dass nachvollzogen werden kann, dass eine Nutzung des Standortes als Papierumschlagplatz möglich/gegeben ist
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Einzureichen ist ein aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, nicht älter als 12 Monate, in de … ganz lesenaktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Einzureichen ist ein aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, nicht älter als 12 Monate, in dem der Bieter ansässig ist, oder einen gleichwertigen Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, vorzulegen. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser -unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
Anteil der Unterauftragsvergabe
Ggfls. Eigenerklärung, dass kein Nachunternehmer eingesetzt wird oder Angabe der Teilleistungen, die durch einen Nachunternehmer ausgeführt werden sollen (Anlage.1) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beabsichtigte Bietergemeinschaften sind mit der Abgabe des Angebotes anzugeben (siehe beigefügter Vordruck "Bietergemeinschaftserklärung" Anlage 2). Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal: Verlängerungsoptionen für den Zeitraum 01.01.2028 - 31.12.2028 und für den Zeitraum 01.01.2029 - 31.12.2029
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe-westfalen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
80 Tage
Angebotsöffnung
12.11.2025, 10:30 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet. für die Vertragsausführung gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) und die zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Bielefeld (ZVL).
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftr … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXX0YYDYTNA8D81S Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

229vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (261 Lose mit Angabe)
569.866 €Zuschlagswert im Median
147.722 € – 2,33 Mio. €mittlere Hälfte, 50 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4efe8918-6534-426f-9813-96d9ba8f8c26.