Überlassung von hochleistungsfähiger Telekommunikationsinfrastruktur an einen privaten Netzbetreiber zum Betrieb
Stadt Künzelsau · Künzelsau, Baden-Württemberg
Aktenzeichen #1veröffentlicht 30.11.2023DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 5,56 Mio. €
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 5,56 Mio. €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Künzelsau74653, Hohenlohekreis, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 110 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 90 %, Leistung und Qualität 10 %.
- Pacht50 %
- Endkundenpreise40 %
- Open-Access Konzept5 %
- Service- und Betriebskonzept5 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 15 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −8,2 Punkte |
| 25 % teurer | −18 Punkte |
| 50 % teurer | −30 Punkte |
| 100 % teurer | −45 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 35 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 34 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Künzelsau schreibt den Betrieb von hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastrukturnetzen nach KonzVgV aus. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Überlassung dieser hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur im Wege der Verpachtung an einen oder mehrere private Betreiber zur Sicherstellung einer NGA-Breitbandversorgung im Wege einer Dienstleistungskonzession. Der/die ausgewählte(n) Betreiber hat/haben als Konzessionsnehmer entsprechend den Vorgaben dieses Verfahrens den Netzbetrieb und Mehrfachdienste gegenüber den Endkunden entgeltlich zur Verfügung zu stellen. Anderen Unternehmen wird ein Zugang zum Endkunden einschließlich einer nachfragegerechten Entbündelung ("open access") möglich sein. Die Stadt Künzelsau stellt dem/n privaten Betreiber(n) hierfür Teile der bereits verlegten bzw. der noch zu verlegenden Breitband-Infrastruktur zur Nutzung zur Verfügung. Die Vergabe erfolgt im Wege einer Gesamtvergabe in einem Gesamtlos. Eine Vergabe in einzelnen Losen erfolgt nicht. Das Netzgebiet setzt sich aus (i.) dem Bestands-Netz mit FTTC, (ii.) Bereichen, die nach der "Weiße Flecken" Förderung" ausgebaut wurden/werden, (iii.) Bereichen, die nach der "Graue Flecken" Förderung ausgebaut wurden/werden, und (iv.) Gebieten zusammen, die von der Stadt Künzelsau eigenwirtschaftlich ausgebaut wurden. Eine Beschreibung des Netzgebiets ist in der Leistungsbeschreibung enthalten. Diejenigen Bewerber, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erhalten zusammen mit der Angebotsaufforderung eine exakte Trassenaufteilung und Adressen-Liste. Für die ausgeschriebene Konzession sind die nachfolgend dargestellten Mindestanforderungen zu beachten. Das zu beauftragende finale Angebot muss diese Mindestanforderungen beachten. Die Mindestanforderungen sind nicht verhandelbar, vgl. § 12 Abs. 2 KonzVgV. Mindestanforderungen sind: - der im Verfahren ausgewählte Betreiber muss für die Dauer der Verpachtung Mitbewerbern Zugang auf Vorleistungsebene zu der passiven Infrastruktur, einschließlich einer nachfragegerechten Entbündelung einräumen ("open access"). Im Rahmen dieses Zugangs ist eine vollständige physikalische Entbündelung des Teilnehmeranschlusses so-wie Bitstream-Zugangs bereitzustellen. Ein zeitlich unbefristeter offener Zugang ist für die Nutzung von Kabelschutzrohren und Masten, unbeschalteten Glasfaserleitungen und Straßenverteilerkästen zu gewähren. Der offene Zugang muss sowohl für die geförderte Infrastruktur als auch für die für die jeweilige Maßnahme eingesetzte, schon existierende Infrastruktur (des Netzbetreibers) gewährt werden. Der Zugang ist unverzüglich auf Nachfrage zu gewähren. Die Verpflichtung zum offenen Netzzugang gilt unabhängig von der Veränderung bei Eigentumsverhältnissen. - Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Einhaltung EU-rechtlicher Vorgaben, die mit dem Subventionsempfänger vertraglich vereinbart wurden, regelmäßig zu überwachen und der Bewilligungsbehörde jederzeit hierüber Auskunft zu geben. Die auf dieser Grundlage vorgesehenen vertraglichen Regelungen sind nicht verhandelbar. - Der ausgewählte Betreiber ist verpflichtet, weitere Diensteanbieter zu vorher festgelegten, gleichen, nichtdiskriminierenden Bedingungen in einem transparenten Verfahren unter Berücksichtigung der Vorgaben der Vergabeordnung zuzulassen und eigene Endkunden in dem versorgten Gebiet nicht zu Sonderbedingungen zu bedienen. Über die Einhaltung dieser Bedingungen wacht der Auftraggeber. - Der ausgewählte Betreiber verpflichtet sich die Förderbestimmungen der geförderten Netzinfrastruktur einzuhalten.
Beschreibung des Loses
Ausgeschrieben wird die Verpachtung und der Betrieb der bestehenden und in Errichtung befindlichen passiven NGA-Netze (FTTH/FTTC/FTTB) zur Breitbandversorgung in verschiedenen Teilgebieten der Stadt Künzelsau an einen oder mehrere private(n) Netzbetreiber. Die Vergabe erfolgt im Wege einer Gesamtvergabe in einem Gesamtlos. Eine Vergabe in einzelnen Losen erfolgt nicht. Das Netzgebiet setzt sich aus (i.) dem Bestands-Netz mit FTTC, (ii.) Bereichen, die nach der "Weiße Flecken" Förderung" ausgebaut wurden/werden, (iii.) Bereichen, die nach der "Graue Flecken" Förderung ausgebaut wurden/werden, und (iv.) Gebieten zusammen, die von der Stadt Künzelsau eigenwirtschaftlich ausgebaut wurden. Der Netzbetreiber hat dauerhaft einen störungs- und diskriminierungsfreien Netzbetrieb sowie die zur Durchführung notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen zu gewährleisten, sodass die überlassene Netzinfrastruktur im Zielgebiet dem Stand der Technik entspricht. Der Netzbetreiber stellt Endkundendienste bereit und gewährt Dienst- sowie Drittanbietern einen offenen Zugang. Grundlage des Netzbetriebs ist der Mustervertrag "Netzbetriebs- und Pachtvertrag" ("Mustervertrag") im Betreibermodell vom 31.03.2023 für das "Graue Flecken"-Förderprogramm, der von den Projektträgern unter https://gigabit-projekttraeger.de/downloads/ zur Verfügung gestellt wird. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe wird die Vergabestelle den Bietern den Mustervertrag mit Anpassungen und Konkretisierungen zur Verfügung stellen. Dieser ist Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Die Erstlaufzeit des Netzbetriebs- und Pachtvertrags beträgt zehn (10) Jahre. Der Vertrag verlängert sich sodann um bis zu dreimal um je weitere zwei (2) Jahre, wenn er nicht vom Auftraggeber unter Einhaltung der Vorgaben im Netzbetriebs- und Pachtvertrags rechtzeitig beendet wird. Die Netzbeschreibung ist in der Leistungsbeschreibung dargestellt. Durch die zu verpachtende Telekommunikationsinfrastruktur soll eine Versorgung der Endkunden mit 1 Gigabit/s in weißen sowie grauen Flecken gewährleistet werden
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- PachtDas Angebot mit dem höchsten Pachtzins erhält beim Zuschlagskriterium Pacht 50 Punkte. Alle anderen Angebote erhalten beim Zuschlagskriterium Pacht eine Punktzahl, die entsprechend dem prozentualen Abstand zum höchsten Pachtzins reduziert ist. Dabei erfolgt, je nach Art des ausgeschriebenen Netzes, eine weitergehende Unterscheidung zwischen folgenden Pachtarten: 1. Fixpacht je angeschlossener Adresse FTTB 2. Fixpacht je erreichbarerer Adresse über FTTC 3. Zusatzpacht für versorgte Geschäftskundenanschlüsse über FTTB 4. Zusatzpacht für versorgte Privatkundenanschlüsse über FTTB 5. Zusatzpacht für versorgte Endkunden (nicht Adressen!) über das Kupferkabelnetz (FTTC) 6. Umsatzabhänge Pacht für individuelle Geschäftskundenanschlüsse und Vorleistungs-produkte an Dritte, zum Beispiel im Rahmen von open access (Prozentsatz vom Um-satz)
- Preis
- EndkundenpreiseDas Angebot mit den niedrigsten Endabnehmerpreisen erhält beim Zuschlagskriterium Endabnehmerpreise 40 Punkte.
- Qualität
- Open-Access KonzeptDer Bieter ist dazu verpflichtet, Dritten zu dem von ihm betriebenen Vertragsgegenstand auf Vorleistungsebene zu vorher festgestellten, gleichen, nichtdiskriminierenden Bedingungen, schnellstmöglich Zugang einschließlich einer nachfragegerechten Entbündelung zu gewähren (open access) und ihnen zu ermöglichen, zeitgleich mit dem Auftragnehmer Endkundenprodukte anzubieten und bereitzustellen. Im Rahmen dieses Zugangs ist eine vollständige physikalische Entbündelung des Teilnehmeranschlusses sowie Bitstrom-Zugang bereitzustellen. Die Vorgaben zum open access richten sich im Übrigen nach § 7 Abs. 2 - 7 NGA-Rahmenregelung bzw. nach § 8 Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grau-en Flecken" (Gigabitrahmenregelung) - soweit einschlägig - sowie den Vorgaben des Netzbetriebsvertrages, der im weiteren Verfahren mitgeteilt wird. Bei der Angebotsabgabe sind vom Bieter Produktbeschreibungen und Preisangaben zu folgenden Vorleistungsprodukte zu liefern: - Bitstromzugang (Layer 2), Preis pro Endkundenanschluss/Monat - Bitstromzugang (Layer 3), Preis pro Endkundenanschluss/Monat - Vollständig entbündelter Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung, Preis pro Endkundenanschluss/Monat - Zugang zu Leerrohren, Preis pro Meter /Monat - Zugang zu unbeschalteten Glasfasern, Preis pro Meter /Monat - Zugang zu Verteilern (bzw. Bereitstellung von Kollokationsflächen) Der Bieter hat konzeptionelle Angaben dazu machen, wie er das open-access Konzept um-setzen will. Angebote, die die dargelegten Mindestanforderungen nicht erfüllen, kommen für den Zu-schlag nicht in Betracht. Im Weiteren werden die Konzepte nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet werden: 5 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsun-terlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 3,75 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 2,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 1,25 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt des-halb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 0,0 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
- Qualität
- Service- und BetriebskonzeptErwartet wird die detaillierte, vollständige, schlüssige und widerspruchsfreie Darstellung des vom Betreiber vorgesehenen Konzepts für Betrieb und Instandhaltung, Störungsbeseitigung sowie Service. 1. Betriebskonzept und Konzept zur Absicherung der Funktionalität: Durch die Bieter ist detailliert und nachvollziehbar darzulegen, wie der Betrieb und die Instandhaltung der Hochgeschwindigkeitsnetze unter Beachtung der fachlichen Anforderungen der Leistungsbeschreibung umgesetzt werden. Hierbei werden konkrete und nachvollziehbare Aussagen zur Backbone-Anbindung, zur Absicherung der Funktionalität der aktiven und passiven Technik und zur ersten Wiederherstellung der Funktionalität nach einer Havarie durch den Bieter/ die Bietergemeinschaft erwartet. 2. Qualitätskonzept: Von den Bietern werden konkrete und nachvollziehbare Aussagen zu folgenden Punkten erwartet: - Garantierte Reaktionszeit - Zeit von Eingang der Störmeldung bis zur ersten Entstöraktion (Stunden), - Garantierte Entstörzeit - Zeit vom Eingang der Störmeldung bis zur Störungsbeseitigung und Funktionswiederherstellung (Stunden), - Dokumentation der Reaktionszeit, der Entstörzeit und der vorgenommenen Maßnahmen. 3. Servicekonzept: Von den Bietern werden konkrete und nachvollziehbare Aussagen zu den folgenden Punkten erwartet: - Kundenanschluss: Regeldauer (95 % der Aufträge müssen in diesem Zeitraum abgewickelt werden) gerechnet ab Auftragseingang bis zur Bereitstellung des Anschlusses bei bestehenden Glasfaserhausanschluss, - Darstellung der Serviceorganisation (Umfang, Art der Erreichbarkeit, regionale Verteilung) und der Serviceprozesse, - Servicebereitschaft (h/Tag) - Zeit in der ein Servicetechniker zur Störungsbeseitigung auch beim Kunden vor Ort verfügbar ist (Angabe Werktage (Mo-Fr) Sa-So-/Feiertage ggf. mit Uhrzeit). 4. Bewertung: Der Bieter hat konzeptionelle Angaben dazu machen, wie er das Service- und Betriebskonzept hinsichtlich der vorstehend dargestellten Kriterien umsetzen will. Insgesamt wird das Kriterium Service- und Betriebskonzept mit fünf Punkten bewertet. Dabei wird wie folgt weiter differenziert: Betriebskonzept und Konzept zur Absicherung der Funktionalität: 2 Punkte Qualitätskonzept: 1,5 Punkte Servicekonzept: 1,5 Punkte Angebote, die die dargelegten Mindestanforderungen nicht erfüllen, kommen für den Zuschlag nicht in Betracht. Im Weiteren werden die Konzepte nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet werden: 2 bzw. 1,5 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 1,5 bzw. 1,125 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen über-durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 1,00 bzw. 0,75 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 0,5 bzw. 0,375 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 0,0 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertrags-unterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: I. Vorbemerkung Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise vo … ganz lesenkürzer
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: I. Vorbemerkung Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehen Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Angebots nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt wer-den. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschluss-gründen nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für den Nachweis nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend. II. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen in Bezug auf Ausschlussgründe abzugeben: (1) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen. (2) Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). (3) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB). (4) Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). (5) Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). (6) Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). (7) Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)vorliegt. (8) Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktions-VO) vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft. Die Vergabestelle behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschluss-gründe vorliegen und bei denen keine Selbstreinigung durchgeführt wurde, auszuschließen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs. 1 Nr. 4 GewO und/oder dem Wettbewerbsregister anzufordern. III. Vorzulegende Nachweise zur Befähigung der Berufsausübung (1) Firmenprofil mit Unternehmensdarstellung einschließlich Konzernzugehörigkeit. (2) Nachweis über aktuell gültige Eintragung in das Berufs-/Handelsregister (wobei der Nachweis nicht älter als 12 Monate ab der EU-weiten Bekanntmachung der Vergabebekanntmachung sein darf). (3) Bescheinigung nach § …- Kriterium
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien; Angaben der erforderlichen Informationen und Dokumente: (1) Eigenerklärung über den Umsatz (netto) in den Jahren 2020, 2021 und 2022 im Bereich der zu vergebenden Leistungen (Betrieb eines hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzes; bei Bi … ganz lesenkürzer
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien; Angaben der erforderlichen Informationen und Dokumente: (1) Eigenerklärung über den Umsatz (netto) in den Jahren 2020, 2021 und 2022 im Bereich der zu vergebenden Leistungen (Betrieb eines hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzes; bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert). (2) Mindest-Umsatz in den Jahren 2020, 2021 und 2022 von insgesamt mindestens EUR 500.000,00. (3) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 5 Mio. für Personenschäden und mindestens EUR 3 Mio. für Sach- und Vermögensschäden, jeweils zweifach maximiert pro Jahr, oder Eigenerklärung, dass im Falle der Zuschlagserteilung vor dem Vertragsschluss eine Berufs-bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 5 Mio. für Personenschäden und mindestens EUR 3 Mio. für Sach- und Vermögensschäden, jeweils zweifach maximiert pro Jahr, abgeschlossen wird. (4) Erklärung eines in der Europäischen Union niedergelassenen Kreditinstituts, dass dieses im Auftragsfall eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von EUR 2 Mio. stellen wird.- Kriterium
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angaben der erforderlichen Informationen und Dokumente: (1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ersichtlich ist. Die Anzahl der Führung … ganz lesenkürzer
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angaben der erforderlichen Informationen und Dokumente: (1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ersichtlich ist. Die Anzahl der Führungskräfte, die Anzahl der Mitarbeiter im technischen Bereich und die An-zahl der Mitarbeiter im kaufmännischen Bereich sind gesondert in tabellarischer Form auszuweisen. (2) Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens. (3) Eigenerklärung zu Referenzen über vom Bewerber betriebene NGA-Netze. Vom Bewerber sind mindestens zwei Referenzen über den Betrieb von NGA-Netzen in Landkreisen oder Gemeinden vorzulegen; Gegenstand des Netzbetriebs muss auch die Gewährung von Open-Access gewesen sein. Die Netze müssen zum Zeitpunkt des Eingangs der Teilnahmeanträge für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr innerhalb der letzten drei Jahre (frühestens ab August 2020) betrieben worden sein.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 MONTHS
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: (1) Die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, den Zuschlag zu erteilen; sie ist berechtigt, das Vergabeverfahren nach § 32 KonzVgV aufzuheben. (2) Der Abschluss durch Zuschlagserteilung steht insbesondere unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bundesnetzagentur zum endverhandelten Vertrag … ganz lesenkürzer
Leistung: (1) Die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, den Zuschlag zu erteilen; sie ist berechtigt, das Vergabeverfahren nach § 32 KonzVgV aufzuheben. (2) Der Abschluss durch Zuschlagserteilung steht insbesondere unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bundesnetzagentur zum endverhandelten Vertrag; wird diese Genehmigung nicht erteilt, ist die Vergabestelle berechtigt, dieses Vergabeverfahren aufzuheben oder in einen früheren Stand zurückzuversetzen- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenkürzer
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4Y22H60C
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Künzelsau
- Anschrift
- Stuttgarter Straße 7, 74653 Künzelsau
- Kontakt
- info@
kuenzelsau.de - Auskünfte
- Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 724 (Internetdienste) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Baden-Württemberg (20 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Deutsche GigaNetz GmbH3 Zuschläge
- NetCom BW GmbH2 Zuschläge
- Telekom Deutschland GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a93a5a66-651d-4f2b-ad5d-11bf844dbfca.