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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Überführungen von stillgelegten LKW und KOM für die BwFuhrparkService GmbH auf eigener Achse

BwFuhrparkService GmbH · Siegburg, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 25/Überführung stillgelegter KOM und LKW/01veröffentlicht 15.05.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 502 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
533 Tsd. €
Laufzeit
4 Jahre
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (40 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (88 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an BwFuhrparkService GmbH
    vor 17 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 16 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 13:00 Uhr
    vor 16 Monaten
  5. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 13 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Überführung von stillgelegten Fahrzeugen der Fahrzeuggruppen LKW und KOM auf eigener Achse.

Beschreibung des Loses

Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Überführung stillgelegter LKW und KOM auf eigener Achse, welche innerhalb von 10 Arbeitstagen (14 Kalendertage) im Bundesgebiet mit Anlieferung an definierte Zieladressen durchgeführt werden müssen. Arbeitstage sind definiert als Tage von Montag bis Freitag. Die Start- und Zielorte befinden sich im gesamten Bundesgebiet. Die Leistungserbringung muss bundesweit und ohne regionale Einschränkungen erbracht werden. Das zu überführende Fahrzeug muss im Zustand der Übernahme, mit Ausnahme der Laufleistung, am Zielort übergeben werden. Durch den Auftragnehmer sind Überführungskennzeichen zu stellen, ein ausreichender Versicherungsschutz des Fahrzeuges muss sichergestellt sein sowie eine Registrierung für Maut. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Fahrer, für die Überführung von Fahrzeugen auf eigener Achse, müssen über einen für die jeweilige Fahrzeugklasse gültigen Führerschein verfügen und diesen Führerschein bei der Auftragsdurchführung bei sich führen. Zusätzlich müssen die eingesetzten Fahrer mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens 2 Jahren über die gültige Fahrerlaubnisklasse, gemäß § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) für das zu überführende Fahrzeuge, verfügen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Fahrer und die Fahrer seiner Unterauftragnehmer einer Sicherheitsüberprüfung gemäß SÜG unterziehen zu lassen, sofern dies seitens der Bundeswehr gefordert und sodann vom Auftraggeber vorgegeben wird. Die Überprüfung selbst ist für den Auftragnehmer kostenfrei. Etwaige Kosten für die Vorbereitung auf Seiten des Auftragnehmers werden jedoch nicht ersetzt. Darüber hinaus stellt der Auftragnehmer sicher, dass nur Personen bei der Anlieferung und Abholung eingesetzt werden, welche keine Staatsangehörigkeit gemäß der aktuell gültigen Staatenliste, festgelegt durch das Bundesministerium des Innern im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG (Sicherheitsüberprüfungsgesetz), haben. Die Staatenliste selbst sowie die Anpassungen der Staatenliste können im Internet unter "www.bmi.bund.de" recherchiert werden. Des Weiteren ist durch den Auftragnehmer sicher zu stellen, dass die eingesetzten Fahrer über gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. Dies ist nötig, um den Austausch mit den Vertretern der Bundeswehr an den Liegenschaften sicherzustellen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Kosten
Entscheidungswert in EuroDas einzige Zuschlagskriterium ist der Preis. Zur Auswahl des wirtschaftlichsten Bieters, werden die jeweiligen Angebote gemäß der im Verfahrensleitfaden und in der Anlage Bewertungsmatrix aufgeführten/dargestellten Bewertungskriterien miteinander verglichen. --- Der Zuschlag wird auf den geeigneten Bieter erteilt, welche unter Berücksichtigung der in Anlage Bewertungsmatrix aufgeführten Bewertungskriterien, das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Die Wirtschaftlichkeit wird anhand des in der Anlage Bewertungsmatrix enthaltenen Entscheidungswertes in Euro bemessen. Dies bedeutet, dass der niedrigste Entscheidungswert das wirtschaftlichste Angebot darstellt. Die detaillierte Berechnungsmethode kann aus der Anlage Bewertungsmatrix entnommen werden. --- Die benannten Unterlagen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Eignung3 von 3 angegeben

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgenden Mindestversicherungssummen gefordert: - Deckung für Personen- und Sachschäde … ganz lesenNachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgenden Mindestversicherungssummen gefordert: - Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 10 Mio. EUR, - Deckung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 100.000 EUR. --- Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung im Angebotsformular unter Ziffer 2.3, welches den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Folgende Möglichkeiten des Nachweises stehen zur Verfügung: 1. Das Unternehmen verfügt zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über eine solche Betriebshaftpflichtversicherung. Die Erklärung erfolgt in den dafür vorgesehenen Ankreuzfeldern (Ja/Nein). Die Kopie der Police kann vom Auftraggeber nachgefordert werden. 2. Das Unternehmen verfügt zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht über eine solche Betriebshaftpflichtversicherung; es liegt jedoch zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe eine Erklärung der Versicherungsgesellschaft vor, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit ausreichender Deckung zu schließen. Die Erklärung erfolgt in den dafür vorgesehenen Ankreuzfeldern (Ja/Nein). Die Erklärung der Versicherungsgesellschaft ist dem Angebot beizufügen. --- Sofern hier zweimal mit "Nein" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
24.06.2025, 13:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Siehe Vergabeunterlagen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Intere … ganz lesenHinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHU5A2C Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Abteilung Vergaben vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. ----- Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YHU5A2C Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Abteilung Vergaben vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. ----- Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise gemäß Ziffer 2 des Angebotsformulars von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. ----- Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck muss der Bieter/die Bietergemeinschaft, die den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage Verpflichtungserklärung Eignungsleihe des betreffenden Unternehmens vorlegen. Diese Anlage ist dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft. ----- Ab einem Auftragswert von 30.000,00 Euro netto wird die Abteilung Vergaben beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (gemäß § 6 Abs. 1 WRegG) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. ----- Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 600 (Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

79vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (290 Lose mit Angabe)
499.498 €Zuschlagswert im Median
259.401 € – 1,07 Mio. €mittlere Hälfte, 22 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 24.06.2025

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