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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Trassenpflege TEO

GASCADE Gastransport GmbH · Kassel, Hessen

Aktenzeichen 2026-010veröffentlicht 12.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 192 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (152 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
10
Verfahren
Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Kassel34119, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (16 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Beschaffung sind Rahmenvereinbarungen mit jeweils einem Rahmenver-tragspartner über die Trassenpflege an den Erdgashochdruckfernleitungen NEL, OPAL, EUGAL, JAGAL und STEGAL in zehn (10) Losen. Betreiber bzw. Eigentümer der Erdgashochdruckfernleitungen OPAL, EUGAL, JAGAL, STEGAL ist die GASCADE Gastransport GmbH. Betreiber bzw. Eigentümer der Erdgashochdruckfernleitung NEL ist die NEL Gas-transport GmbH. Auftraggeber in den Losen 1 - 8 ist die GASCADE Gastransport GmbH. Auftraggeber in den Losen 9 und 10 ist die NEL Gastransport GmbH.

Lose10 Lose

Alle 10 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 (OPAL, EUGAL)

Von der Trassenpflege sind die in den Leistungsverzeichnissen für die Lose 1 - 10 genannten Leistungen umfasst. Dabei sind folgende Arbeiten zu unterscheiden: - Freihaltungs- und Pflegearbeiten Diese Arbeiten betreffen die zu pflegenden Flächen der Erdgasabsperrstationen, auf-geteilt in Gehölzpflanzungen, Wiesen- oder Rasenflächen, Schotterrasen oder Schot-terflächen, Zufahrtsflächen (Schotter oder Verbundpflaster) und die Traufflächen (Kiesstreifen oder Betonplatten um Stationszaun). Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu er-bringen. - Trassenfreihaltung Diese Arbeiten betreffen die von Bäumen und unerwünschtem Gehölzaufwuchs frei-zuhaltenden Schutzstreifenflächen der Erdgasfern- und Anschlussleitungen in Wald-bereichen, Sukzessions- und Brachflächen sowie Uferrandbepflanzungen, Wegebe-gleitgrün, Baum-, Strauch- und Feldhecken. Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu erbringen. - Arbeiten nach Bedarf Diese Arbeiten betreffen zusätzliche Arbeiten, insbesondere bei der Trassenfreihaltung oder der Pflege der Erdgasabsperrstationen, z.B. das Häckseln von Schnittgut. Dafür sind in den Leistungsverzeichnissen entsprechende Bedarfspositionen ausgeschrie-ben. Der Arbeitsumfang wird vor Ausführungsbeginn durch Auftraggeber und Auf-tragnehmer gemeinsam nach Ortsbesichtigung festgelegt.

––
2
Los 2 (OPAL, EUGAL)

Von der Trassenpflege sind die in den Leistungsverzeichnissen für die Lose 1 - 10 genannten Leistungen umfasst. Dabei sind folgende Arbeiten zu unterscheiden: - Freihaltungs- und Pflegearbeiten Diese Arbeiten betreffen die zu pflegenden Flächen der Erdgasabsperrstationen, auf-geteilt in Gehölzpflanzungen, Wiesen- oder Rasenflächen, Schotterrasen oder Schot-terflächen, Zufahrtsflächen (Schotter oder Verbundpflaster) und die Traufflächen (Kiesstreifen oder Betonplatten um Stationszaun). Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu er-bringen. - Trassenfreihaltung Diese Arbeiten betreffen die von Bäumen und unerwünschtem Gehölzaufwuchs frei-zuhaltenden Schutzstreifenflächen der Erdgasfern- und Anschlussleitungen in Wald-bereichen, Sukzessions- und Brachflächen sowie Uferrandbepflanzungen, Wegebe-gleitgrün, Baum-, Strauch- und Feldhecken. Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu erbringen. - Arbeiten nach Bedarf Diese Arbeiten betreffen zusätzliche Arbeiten, insbesondere bei der Trassenfreihaltung oder der Pflege der Erdgasabsperrstationen, z.B. das Häckseln von Schnittgut. Dafür sind in den Leistungsverzeichnissen entsprechende Bedarfspositionen ausgeschrie-ben. Der Arbeitsumfang wird vor Ausführungsbeginn durch Auftraggeber und Auf-tragnehmer gemeinsam nach Ortsbesichtigung festgelegt.

––
3
Los 3 (OPAL, EUGAL, JAGAL)

Von der Trassenpflege sind die in den Leistungsverzeichnissen für die Lose 1 - 10 genannten Leistungen umfasst. Dabei sind folgende Arbeiten zu unterscheiden: - Freihaltungs- und Pflegearbeiten Diese Arbeiten betreffen die zu pflegenden Flächen der Erdgasabsperrstationen, auf-geteilt in Gehölzpflanzungen, Wiesen- oder Rasenflächen, Schotterrasen oder Schot-terflächen, Zufahrtsflächen (Schotter oder Verbundpflaster) und die Traufflächen (Kiesstreifen oder Betonplatten um Stationszaun). Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu er-bringen. - Trassenfreihaltung Diese Arbeiten betreffen die von Bäumen und unerwünschtem Gehölzaufwuchs frei-zuhaltenden Schutzstreifenflächen der Erdgasfern- und Anschlussleitungen in Wald-bereichen, Sukzessions- und Brachflächen sowie Uferrandbepflanzungen, Wegebe-gleitgrün, Baum-, Strauch- und Feldhecken. Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu erbringen. - Arbeiten nach Bedarf Diese Arbeiten betreffen zusätzliche Arbeiten, insbesondere bei der Trassenfreihaltung oder der Pflege der Erdgasabsperrstationen, z.B. das Häckseln von Schnittgut. Dafür sind in den Leistungsverzeichnissen entsprechende Bedarfspositionen ausgeschrie-ben. Der Arbeitsumfang wird vor Ausführungsbeginn durch Auftraggeber und Auf-tragnehmer gemeinsam nach Ortsbesichtigung festgelegt.

––
4
Los 4 (OPAL, EUGAL)

Von der Trassenpflege sind die in den Leistungsverzeichnissen für die Lose 1 - 10 genannten Leistungen umfasst. Dabei sind folgende Arbeiten zu unterscheiden: - Freihaltungs- und Pflegearbeiten Diese Arbeiten betreffen die zu pflegenden Flächen der Erdgasabsperrstationen, auf-geteilt in Gehölzpflanzungen, Wiesen- oder Rasenflächen, Schotterrasen oder Schot-terflächen, Zufahrtsflächen (Schotter oder Verbundpflaster) und die Traufflächen (Kiesstreifen oder Betonplatten um Stationszaun). Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu er-bringen. - Trassenfreihaltung Diese Arbeiten betreffen die von Bäumen und unerwünschtem Gehölzaufwuchs frei-zuhaltenden Schutzstreifenflächen der Erdgasfern- und Anschlussleitungen in Wald-bereichen, Sukzessions- und Brachflächen sowie Uferrandbepflanzungen, Wegebe-gleitgrün, Baum-, Strauch- und Feldhecken. Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu erbringen. - Arbeiten nach Bedarf Diese Arbeiten betreffen zusätzliche Arbeiten, insbesondere bei der Trassenfreihaltung oder der Pflege der Erdgasabsperrstationen, z.B. das Häckseln von Schnittgut. Dafür sind in den Leistungsverzeichnissen entsprechende Bedarfspositionen ausgeschrie-ben. Der Arbeitsumfang wird vor Ausführungsbeginn durch Auftraggeber und Auf-tragnehmer gemeinsam nach Ortsbesichtigung festgelegt.

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5
Los 5 (JAGAL)

Von der Trassenpflege sind die in den Leistungsverzeichnissen für die Lose 1 - 10 genannten Leistungen umfasst. Dabei sind folgende Arbeiten zu unterscheiden: - Freihaltungs- und Pflegearbeiten Diese Arbeiten betreffen die zu pflegenden Flächen der Erdgasabsperrstationen, auf-geteilt in Gehölzpflanzungen, Wiesen- oder Rasenflächen, Schotterrasen oder Schot-terflächen, Zufahrtsflächen (Schotter oder Verbundpflaster) und die Traufflächen (Kiesstreifen oder Betonplatten um Stationszaun). Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu er-bringen. - Trassenfreihaltung Diese Arbeiten betreffen die von Bäumen und unerwünschtem Gehölzaufwuchs frei-zuhaltenden Schutzstreifenflächen der Erdgasfern- und Anschlussleitungen in Wald-bereichen, Sukzessions- und Brachflächen sowie Uferrandbepflanzungen, Wegebe-gleitgrün, Baum-, Strauch- und Feldhecken. Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu erbringen. - Arbeiten nach Bedarf Diese Arbeiten betreffen zusätzliche Arbeiten, insbesondere bei der Trassenfreihaltung oder der Pflege der Erdgasabsperrstationen, z.B. das Häckseln von Schnittgut. Dafür sind in den Leistungsverzeichnissen entsprechende Bedarfspositionen ausgeschrie-ben. Der Arbeitsumfang wird vor Ausführungsbeginn durch Auftraggeber und Auf-tragnehmer gemeinsam nach Ortsbesichtigung festgelegt.

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6
Los 6 (JAGAL)

Von der Trassenpflege sind die in den Leistungsverzeichnissen für die Lose 1 - 10 genannten Leistungen umfasst. Dabei sind folgende Arbeiten zu unterscheiden: - Freihaltungs- und Pflegearbeiten Diese Arbeiten betreffen die zu pflegenden Flächen der Erdgasabsperrstationen, auf-geteilt in Gehölzpflanzungen, Wiesen- oder Rasenflächen, Schotterrasen oder Schot-terflächen, Zufahrtsflächen (Schotter oder Verbundpflaster) und die Traufflächen (Kiesstreifen oder Betonplatten um Stationszaun). Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu er-bringen. - Trassenfreihaltung Diese Arbeiten betreffen die von Bäumen und unerwünschtem Gehölzaufwuchs frei-zuhaltenden Schutzstreifenflächen der Erdgasfern- und Anschlussleitungen in Wald-bereichen, Sukzessions- und Brachflächen sowie Uferrandbepflanzungen, Wegebe-gleitgrün, Baum-, Strauch- und Feldhecken. Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu erbringen. - Arbeiten nach Bedarf Diese Arbeiten betreffen zusätzliche Arbeiten, insbesondere bei der Trassenfreihaltung oder der Pflege der Erdgasabsperrstationen, z.B. das Häckseln von Schnittgut. Dafür sind in den Leistungsverzeichnissen entsprechende Bedarfspositionen ausgeschrie-ben. Der Arbeitsumfang wird vor Ausführungsbeginn durch Auftraggeber und Auf-tragnehmer gemeinsam nach Ortsbesichtigung festgelegt.

––
7
Los 7 (STEGAL)

Von der Trassenpflege sind die in den Leistungsverzeichnissen für die Lose 1 - 10 genannten Leistungen umfasst. Dabei sind folgende Arbeiten zu unterscheiden: - Freihaltungs- und Pflegearbeiten Diese Arbeiten betreffen die zu pflegenden Flächen der Erdgasabsperrstationen, auf-geteilt in Gehölzpflanzungen, Wiesen- oder Rasenflächen, Schotterrasen oder Schot-terflächen, Zufahrtsflächen (Schotter oder Verbundpflaster) und die Traufflächen (Kiesstreifen oder Betonplatten um Stationszaun). Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu er-bringen. - Trassenfreihaltung Diese Arbeiten betreffen die von Bäumen und unerwünschtem Gehölzaufwuchs frei-zuhaltenden Schutzstreifenflächen der Erdgasfern- und Anschlussleitungen in Wald-bereichen, Sukzessions- und Brachflächen sowie Uferrandbepflanzungen, Wegebe-gleitgrün, Baum-, Strauch- und Feldhecken. Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu erbringen. - Arbeiten nach Bedarf Diese Arbeiten betreffen zusätzliche Arbeiten, insbesondere bei der Trassenfreihaltung oder der Pflege der Erdgasabsperrstationen, z.B. das Häckseln von Schnittgut. Dafür sind in den Leistungsverzeichnissen entsprechende Bedarfspositionen ausgeschrie-ben. Der Arbeitsumfang wird vor Ausführungsbeginn durch Auftraggeber und Auf-tragnehmer gemeinsam nach Ortsbesichtigung festgelegt.

––
8
Los 8 (STEGAL)

Von der Trassenpflege sind die in den Leistungsverzeichnissen für die Lose 1 - 10 genannten Leistungen umfasst. Dabei sind folgende Arbeiten zu unterscheiden: - Freihaltungs- und Pflegearbeiten Diese Arbeiten betreffen die zu pflegenden Flächen der Erdgasabsperrstationen, auf-geteilt in Gehölzpflanzungen, Wiesen- oder Rasenflächen, Schotterrasen oder Schot-terflächen, Zufahrtsflächen (Schotter oder Verbundpflaster) und die Traufflächen (Kiesstreifen oder Betonplatten um Stationszaun). Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu er-bringen. - Trassenfreihaltung Diese Arbeiten betreffen die von Bäumen und unerwünschtem Gehölzaufwuchs frei-zuhaltenden Schutzstreifenflächen der Erdgasfern- und Anschlussleitungen in Wald-bereichen, Sukzessions- und Brachflächen sowie Uferrandbepflanzungen, Wegebe-gleitgrün, Baum-, Strauch- und Feldhecken. Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu erbringen. - Arbeiten nach Bedarf Diese Arbeiten betreffen zusätzliche Arbeiten, insbesondere bei der Trassenfreihaltung oder der Pflege der Erdgasabsperrstationen, z.B. das Häckseln von Schnittgut. Dafür sind in den Leistungsverzeichnissen entsprechende Bedarfspositionen ausgeschrie-ben. Der Arbeitsumfang wird vor Ausführungsbeginn durch Auftraggeber und Auf-tragnehmer gemeinsam nach Ortsbesichtigung festgelegt.

––
9
Los 9 (NEL)

Von der Trassenpflege sind die in den Leistungsverzeichnissen für die Lose 1 - 10 genannten Leistungen umfasst. Dabei sind folgende Arbeiten zu unterscheiden: - Freihaltungs- und Pflegearbeiten Diese Arbeiten betreffen die zu pflegenden Flächen der Erdgasabsperrstationen, auf-geteilt in Gehölzpflanzungen, Wiesen- oder Rasenflächen, Schotterrasen oder Schot-terflächen, Zufahrtsflächen (Schotter oder Verbundpflaster) und die Traufflächen (Kiesstreifen oder Betonplatten um Stationszaun). Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu er-bringen. - Trassenfreihaltung Diese Arbeiten betreffen die von Bäumen und unerwünschtem Gehölzaufwuchs frei-zuhaltenden Schutzstreifenflächen der Erdgasfern- und Anschlussleitungen in Wald-bereichen, Sukzessions- und Brachflächen sowie Uferrandbepflanzungen, Wegebe-gleitgrün, Baum-, Strauch- und Feldhecken. Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu erbringen. - Arbeiten nach Bedarf Diese Arbeiten betreffen zusätzliche Arbeiten, insbesondere bei der Trassenfreihaltung oder der Pflege der Erdgasabsperrstationen, z.B. das Häckseln von Schnittgut. Dafür sind in den Leistungsverzeichnissen entsprechende Bedarfspositionen ausgeschrie-ben. Der Arbeitsumfang wird vor Ausführungsbeginn durch Auftraggeber und Auf-tragnehmer gemeinsam nach Ortsbesichtigung festgelegt.

––
10
Los 10 (NEL)

Von der Trassenpflege sind die in den Leistungsverzeichnissen für die Lose 1 - 10 genannten Leistungen umfasst. Dabei sind folgende Arbeiten zu unterscheiden: - Freihaltungs- und Pflegearbeiten Diese Arbeiten betreffen die zu pflegenden Flächen der Erdgasabsperrstationen, auf-geteilt in Gehölzpflanzungen, Wiesen- oder Rasenflächen, Schotterrasen oder Schot-terflächen, Zufahrtsflächen (Schotter oder Verbundpflaster) und die Traufflächen (Kiesstreifen oder Betonplatten um Stationszaun). Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu er-bringen. - Trassenfreihaltung Diese Arbeiten betreffen die von Bäumen und unerwünschtem Gehölzaufwuchs frei-zuhaltenden Schutzstreifenflächen der Erdgasfern- und Anschlussleitungen in Wald-bereichen, Sukzessions- und Brachflächen sowie Uferrandbepflanzungen, Wegebe-gleitgrün, Baum-, Strauch- und Feldhecken. Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu erbringen. - Arbeiten nach Bedarf Diese Arbeiten betreffen zusätzliche Arbeiten, insbesondere bei der Trassenfreihaltung oder der Pflege der Erdgasabsperrstationen, z.B. das Häckseln von Schnittgut. Dafür sind in den Leistungsverzeichnissen entsprechende Bedarfspositionen ausgeschrie-ben. Der Arbeitsumfang wird vor Ausführungsbeginn durch Auftraggeber und Auf-tragnehmer gemeinsam nach Ortsbesichtigung festgelegt.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Kriterium
genannt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Ver … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYH0YT1QM8KVP# siehe Verfahrensunterlagen

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Andreas Eirich, Espelkamp–
2Andreas Eirich, Espelkamp–
3Andreas Eirich, Espelkamp–
4Andreas Eirich, Espelkamp–
5Andreas Eirich, Espelkamp–
6Andreas Eirich, Espelkamp–
7Andreas Eirich, Espelkamp–
8Andreas Eirich, Espelkamp–
9Andreas Eirich, Espelkamp–
10Andreas Eirich, Espelkamp–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 770 (Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht) in Hessen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 8 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 27.04.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8de31fd7-bd22-4d4b-aef7-477164b4762e.