Trassenpflege TEO
GASCADE Gastransport GmbH · Kassel, Hessen
Aktenzeichen 2026-010veröffentlicht 25.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 10
- Hauptleistung
- Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
- CPV 77000000
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kassel.
- Rahmenvereinbarung über Druckerzeugnisse für die SVLFGSozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) · KasselFrist 04.12.2026
- Rahmenvertrag Grünflächenpflege 2027Magistrat der Stadt Kassel · KasselFrist 14.12.2026
- Unterhalts- und Glasreinigung Johannes-Vatter-Schule in Friedberg, LWV HessenLandeswohlfahrtsverband Hessen - Zentrale Vergabestelle · KasselFrist 01.12.2026
- Unterhalts- und Grundreinigung in der FasanenhofschuleMagistrat der Stadt Kassel · KasselFrist 01.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (152 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 10Angebot auf bis zu 10
- Verfahren
- Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (16 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 06.11.2026
- Veröffentlichungvor 7 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 7 Monatenan GASCADE Gastransport GmbH
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 6 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Bindefrist endetvor 4 Monaten60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Beschaffung sind Rahmenvereinbarungen mit jeweils einem Rahmenver-tragspartner über die Trassenpflege an den Erdgashochdruckfernleitungen NEL, OPAL, EUGAL, JAGAL und STEGAL in zehn (10) Losen. Betreiber bzw. Eigentümer der Erdgashochdruckfernleitungen OPAL, EUGAL, JAGAL, STEGAL ist die GASCADE Gastransport GmbH. Betreiber bzw. Eigentümer der Erdgashochdruckfernleitung NEL ist die NEL Gas-transport GmbH. Auftraggeber in den Losen 1 - 8 ist die GASCADE Gastransport GmbH. Auftraggeber in den Losen 9 und 10 ist die NEL Gastransport GmbH.
Gegenstand nach CPV
Lose10 Lose · Angebot auf bis zu 10
Alle 10 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 (OPAL, EUGAL) Von der Trassenpflege sind die in den Leistungsverzeichnissen für die Lose 1 - 10 genannten Leistungen umfasst. Dabei sind folgende Arbeiten zu unterscheiden: - Freihaltungs- und Pflegearbeiten Diese Arbeiten betreffen die zu pflegenden Flächen der Erdgasabsperrstationen, auf-geteilt in Gehölzpflanzungen, Wiesen- oder Rasenflächen, Schotterrasen oder Schot-terflächen, Zufahrtsflächen (Schotter oder Verbundpflaster) und die Traufflächen (Kiesstreifen oder Betonplatten um Stationszaun). Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu er-bringen. - Trassenfreihaltung Diese Arbeiten betreffen die von Bäumen und unerwünschtem Gehölzaufwuchs frei-zuhaltenden Schutzstreifenflächen der Erdgasfern- und Anschlussleitungen in Wald-bereichen, Sukzessions- und Brachflächen sowie Uferrandbepflanzungen, Wegebe-gleitgrün, Baum-, Strauch- und Feldhecken. Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu erbringen. - Arbeiten nach Bedarf Diese Arbeiten betreffen zusätzliche Arbeiten, insbesondere bei der Trassenfreihaltung oder der Pflege der Erdgasabsperrstationen, z.B. das Häckseln von Schnittgut. Dafür sind in den Leistungsverzeichnissen entsprechende Bedarfspositionen ausgeschrie-ben. Der Arbeitsumfang wird vor Ausführungsbeginn durch Auftraggeber und Auf-tragnehmer gemeinsam nach Ortsbesichtigung festgelegt. | – | – |
| 2 | Los 2 (OPAL, EUGAL) Von der Trassenpflege sind die in den Leistungsverzeichnissen für die Lose 1 - 10 genannten Leistungen umfasst. Dabei sind folgende Arbeiten zu unterscheiden: - Freihaltungs- und Pflegearbeiten Diese Arbeiten betreffen die zu pflegenden Flächen der Erdgasabsperrstationen, auf-geteilt in Gehölzpflanzungen, Wiesen- oder Rasenflächen, Schotterrasen oder Schot-terflächen, Zufahrtsflächen (Schotter oder Verbundpflaster) und die Traufflächen (Kiesstreifen oder Betonplatten um Stationszaun). Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu er-bringen. - Trassenfreihaltung Diese Arbeiten betreffen die von Bäumen und unerwünschtem Gehölzaufwuchs frei-zuhaltenden Schutzstreifenflächen der Erdgasfern- und Anschlussleitungen in Wald-bereichen, Sukzessions- und Brachflächen sowie Uferrandbepflanzungen, Wegebe-gleitgrün, Baum-, Strauch- und Feldhecken. Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu erbringen. - Arbeiten nach Bedarf Diese Arbeiten betreffen zusätzliche Arbeiten, insbesondere bei der Trassenfreihaltung oder der Pflege der Erdgasabsperrstationen, z.B. das Häckseln von Schnittgut. Dafür sind in den Leistungsverzeichnissen entsprechende Bedarfspositionen ausgeschrie-ben. Der Arbeitsumfang wird vor Ausführungsbeginn durch Auftraggeber und Auf-tragnehmer gemeinsam nach Ortsbesichtigung festgelegt. | – | – |
| 3 | Los 3 (OPAL, EUGAL, JAGAL) Von der Trassenpflege sind die in den Leistungsverzeichnissen für die Lose 1 - 10 genannten Leistungen umfasst. Dabei sind folgende Arbeiten zu unterscheiden: - Freihaltungs- und Pflegearbeiten Diese Arbeiten betreffen die zu pflegenden Flächen der Erdgasabsperrstationen, auf-geteilt in Gehölzpflanzungen, Wiesen- oder Rasenflächen, Schotterrasen oder Schot-terflächen, Zufahrtsflächen (Schotter oder Verbundpflaster) und die Traufflächen (Kiesstreifen oder Betonplatten um Stationszaun). Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu er-bringen. - Trassenfreihaltung Diese Arbeiten betreffen die von Bäumen und unerwünschtem Gehölzaufwuchs frei-zuhaltenden Schutzstreifenflächen der Erdgasfern- und Anschlussleitungen in Wald-bereichen, Sukzessions- und Brachflächen sowie Uferrandbepflanzungen, Wegebe-gleitgrün, Baum-, Strauch- und Feldhecken. Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu erbringen. - Arbeiten nach Bedarf Diese Arbeiten betreffen zusätzliche Arbeiten, insbesondere bei der Trassenfreihaltung oder der Pflege der Erdgasabsperrstationen, z.B. das Häckseln von Schnittgut. Dafür sind in den Leistungsverzeichnissen entsprechende Bedarfspositionen ausgeschrie-ben. Der Arbeitsumfang wird vor Ausführungsbeginn durch Auftraggeber und Auf-tragnehmer gemeinsam nach Ortsbesichtigung festgelegt. | – | – |
| 4 | Los 4 (OPAL, EUGAL) Von der Trassenpflege sind die in den Leistungsverzeichnissen für die Lose 1 - 10 genannten Leistungen umfasst. Dabei sind folgende Arbeiten zu unterscheiden: - Freihaltungs- und Pflegearbeiten Diese Arbeiten betreffen die zu pflegenden Flächen der Erdgasabsperrstationen, auf-geteilt in Gehölzpflanzungen, Wiesen- oder Rasenflächen, Schotterrasen oder Schot-terflächen, Zufahrtsflächen (Schotter oder Verbundpflaster) und die Traufflächen (Kiesstreifen oder Betonplatten um Stationszaun). Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu er-bringen. - Trassenfreihaltung Diese Arbeiten betreffen die von Bäumen und unerwünschtem Gehölzaufwuchs frei-zuhaltenden Schutzstreifenflächen der Erdgasfern- und Anschlussleitungen in Wald-bereichen, Sukzessions- und Brachflächen sowie Uferrandbepflanzungen, Wegebe-gleitgrün, Baum-, Strauch- und Feldhecken. Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu erbringen. - Arbeiten nach Bedarf Diese Arbeiten betreffen zusätzliche Arbeiten, insbesondere bei der Trassenfreihaltung oder der Pflege der Erdgasabsperrstationen, z.B. das Häckseln von Schnittgut. Dafür sind in den Leistungsverzeichnissen entsprechende Bedarfspositionen ausgeschrie-ben. Der Arbeitsumfang wird vor Ausführungsbeginn durch Auftraggeber und Auf-tragnehmer gemeinsam nach Ortsbesichtigung festgelegt. | – | – |
| 5 | Los 5 (JAGAL) Von der Trassenpflege sind die in den Leistungsverzeichnissen für die Lose 1 - 10 genannten Leistungen umfasst. Dabei sind folgende Arbeiten zu unterscheiden: - Freihaltungs- und Pflegearbeiten Diese Arbeiten betreffen die zu pflegenden Flächen der Erdgasabsperrstationen, auf-geteilt in Gehölzpflanzungen, Wiesen- oder Rasenflächen, Schotterrasen oder Schot-terflächen, Zufahrtsflächen (Schotter oder Verbundpflaster) und die Traufflächen (Kiesstreifen oder Betonplatten um Stationszaun). Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu er-bringen. - Trassenfreihaltung Diese Arbeiten betreffen die von Bäumen und unerwünschtem Gehölzaufwuchs frei-zuhaltenden Schutzstreifenflächen der Erdgasfern- und Anschlussleitungen in Wald-bereichen, Sukzessions- und Brachflächen sowie Uferrandbepflanzungen, Wegebe-gleitgrün, Baum-, Strauch- und Feldhecken. Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu erbringen. - Arbeiten nach Bedarf Diese Arbeiten betreffen zusätzliche Arbeiten, insbesondere bei der Trassenfreihaltung oder der Pflege der Erdgasabsperrstationen, z.B. das Häckseln von Schnittgut. Dafür sind in den Leistungsverzeichnissen entsprechende Bedarfspositionen ausgeschrie-ben. Der Arbeitsumfang wird vor Ausführungsbeginn durch Auftraggeber und Auf-tragnehmer gemeinsam nach Ortsbesichtigung festgelegt. | – | – |
| 6 | Los 6 (JAGAL) Von der Trassenpflege sind die in den Leistungsverzeichnissen für die Lose 1 - 10 genannten Leistungen umfasst. Dabei sind folgende Arbeiten zu unterscheiden: - Freihaltungs- und Pflegearbeiten Diese Arbeiten betreffen die zu pflegenden Flächen der Erdgasabsperrstationen, auf-geteilt in Gehölzpflanzungen, Wiesen- oder Rasenflächen, Schotterrasen oder Schot-terflächen, Zufahrtsflächen (Schotter oder Verbundpflaster) und die Traufflächen (Kiesstreifen oder Betonplatten um Stationszaun). Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu er-bringen. - Trassenfreihaltung Diese Arbeiten betreffen die von Bäumen und unerwünschtem Gehölzaufwuchs frei-zuhaltenden Schutzstreifenflächen der Erdgasfern- und Anschlussleitungen in Wald-bereichen, Sukzessions- und Brachflächen sowie Uferrandbepflanzungen, Wegebe-gleitgrün, Baum-, Strauch- und Feldhecken. Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu erbringen. - Arbeiten nach Bedarf Diese Arbeiten betreffen zusätzliche Arbeiten, insbesondere bei der Trassenfreihaltung oder der Pflege der Erdgasabsperrstationen, z.B. das Häckseln von Schnittgut. Dafür sind in den Leistungsverzeichnissen entsprechende Bedarfspositionen ausgeschrie-ben. Der Arbeitsumfang wird vor Ausführungsbeginn durch Auftraggeber und Auf-tragnehmer gemeinsam nach Ortsbesichtigung festgelegt. | – | – |
| 7 | Los 7 (STEGAL) Von der Trassenpflege sind die in den Leistungsverzeichnissen für die Lose 1 - 10 genannten Leistungen umfasst. Dabei sind folgende Arbeiten zu unterscheiden: - Freihaltungs- und Pflegearbeiten Diese Arbeiten betreffen die zu pflegenden Flächen der Erdgasabsperrstationen, auf-geteilt in Gehölzpflanzungen, Wiesen- oder Rasenflächen, Schotterrasen oder Schot-terflächen, Zufahrtsflächen (Schotter oder Verbundpflaster) und die Traufflächen (Kiesstreifen oder Betonplatten um Stationszaun). Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu er-bringen. - Trassenfreihaltung Diese Arbeiten betreffen die von Bäumen und unerwünschtem Gehölzaufwuchs frei-zuhaltenden Schutzstreifenflächen der Erdgasfern- und Anschlussleitungen in Wald-bereichen, Sukzessions- und Brachflächen sowie Uferrandbepflanzungen, Wegebe-gleitgrün, Baum-, Strauch- und Feldhecken. Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu erbringen. - Arbeiten nach Bedarf Diese Arbeiten betreffen zusätzliche Arbeiten, insbesondere bei der Trassenfreihaltung oder der Pflege der Erdgasabsperrstationen, z.B. das Häckseln von Schnittgut. Dafür sind in den Leistungsverzeichnissen entsprechende Bedarfspositionen ausgeschrie-ben. Der Arbeitsumfang wird vor Ausführungsbeginn durch Auftraggeber und Auf-tragnehmer gemeinsam nach Ortsbesichtigung festgelegt. | – | – |
| 8 | Los 8 (STEGAL) Von der Trassenpflege sind die in den Leistungsverzeichnissen für die Lose 1 - 10 genannten Leistungen umfasst. Dabei sind folgende Arbeiten zu unterscheiden: - Freihaltungs- und Pflegearbeiten Diese Arbeiten betreffen die zu pflegenden Flächen der Erdgasabsperrstationen, auf-geteilt in Gehölzpflanzungen, Wiesen- oder Rasenflächen, Schotterrasen oder Schot-terflächen, Zufahrtsflächen (Schotter oder Verbundpflaster) und die Traufflächen (Kiesstreifen oder Betonplatten um Stationszaun). Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu er-bringen. - Trassenfreihaltung Diese Arbeiten betreffen die von Bäumen und unerwünschtem Gehölzaufwuchs frei-zuhaltenden Schutzstreifenflächen der Erdgasfern- und Anschlussleitungen in Wald-bereichen, Sukzessions- und Brachflächen sowie Uferrandbepflanzungen, Wegebe-gleitgrün, Baum-, Strauch- und Feldhecken. Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu erbringen. - Arbeiten nach Bedarf Diese Arbeiten betreffen zusätzliche Arbeiten, insbesondere bei der Trassenfreihaltung oder der Pflege der Erdgasabsperrstationen, z.B. das Häckseln von Schnittgut. Dafür sind in den Leistungsverzeichnissen entsprechende Bedarfspositionen ausgeschrie-ben. Der Arbeitsumfang wird vor Ausführungsbeginn durch Auftraggeber und Auf-tragnehmer gemeinsam nach Ortsbesichtigung festgelegt. | – | – |
| 9 | Los 9 (NEL) Von der Trassenpflege sind die in den Leistungsverzeichnissen für die Lose 1 - 10 genannten Leistungen umfasst. Dabei sind folgende Arbeiten zu unterscheiden: - Freihaltungs- und Pflegearbeiten Diese Arbeiten betreffen die zu pflegenden Flächen der Erdgasabsperrstationen, auf-geteilt in Gehölzpflanzungen, Wiesen- oder Rasenflächen, Schotterrasen oder Schot-terflächen, Zufahrtsflächen (Schotter oder Verbundpflaster) und die Traufflächen (Kiesstreifen oder Betonplatten um Stationszaun). Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu er-bringen. - Trassenfreihaltung Diese Arbeiten betreffen die von Bäumen und unerwünschtem Gehölzaufwuchs frei-zuhaltenden Schutzstreifenflächen der Erdgasfern- und Anschlussleitungen in Wald-bereichen, Sukzessions- und Brachflächen sowie Uferrandbepflanzungen, Wegebe-gleitgrün, Baum-, Strauch- und Feldhecken. Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu erbringen. - Arbeiten nach Bedarf Diese Arbeiten betreffen zusätzliche Arbeiten, insbesondere bei der Trassenfreihaltung oder der Pflege der Erdgasabsperrstationen, z.B. das Häckseln von Schnittgut. Dafür sind in den Leistungsverzeichnissen entsprechende Bedarfspositionen ausgeschrie-ben. Der Arbeitsumfang wird vor Ausführungsbeginn durch Auftraggeber und Auf-tragnehmer gemeinsam nach Ortsbesichtigung festgelegt. | – | – |
| 10 | Los 10 (NEL) Von der Trassenpflege sind die in den Leistungsverzeichnissen für die Lose 1 - 10 genannten Leistungen umfasst. Dabei sind folgende Arbeiten zu unterscheiden: - Freihaltungs- und Pflegearbeiten Diese Arbeiten betreffen die zu pflegenden Flächen der Erdgasabsperrstationen, auf-geteilt in Gehölzpflanzungen, Wiesen- oder Rasenflächen, Schotterrasen oder Schot-terflächen, Zufahrtsflächen (Schotter oder Verbundpflaster) und die Traufflächen (Kiesstreifen oder Betonplatten um Stationszaun). Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu er-bringen. - Trassenfreihaltung Diese Arbeiten betreffen die von Bäumen und unerwünschtem Gehölzaufwuchs frei-zuhaltenden Schutzstreifenflächen der Erdgasfern- und Anschlussleitungen in Wald-bereichen, Sukzessions- und Brachflächen sowie Uferrandbepflanzungen, Wegebe-gleitgrün, Baum-, Strauch- und Feldhecken. Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu erbringen. - Arbeiten nach Bedarf Diese Arbeiten betreffen zusätzliche Arbeiten, insbesondere bei der Trassenfreihaltung oder der Pflege der Erdgasabsperrstationen, z.B. das Häckseln von Schnittgut. Dafür sind in den Leistungsverzeichnissen entsprechende Bedarfspositionen ausgeschrie-ben. Der Arbeitsumfang wird vor Ausführungsbeginn durch Auftraggeber und Auf-tragnehmer gemeinsam nach Ortsbesichtigung festgelegt. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung11 von 11 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktionen Russland) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): PL3: Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktionen Russland)
- Eintragung in das Handelsregister
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): PL2: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ist möglich.
- Eintragung in das Handelsregister
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): PL1: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie), sofern der Bieter in d … ganz lesenkürzer
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): PL1: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie), sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist Für den Fall der Nichteintragung: Die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: Oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Der Nachweis kann in (nicht beglaubigter) Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt wer-den, muss jedoch eindeutig lesbar sein. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung nicht älter als 12 Monate sein- Spezifischer Jahresumsatz
WL1: Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 (drei) ab-geschlossenen Geschäftsjahren - WL1: Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahren Sofern ein Unternehmen erst innerhalb der letzten drei Jahre gegründet wurde … ganz lesenkürzer
WL1: Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 (drei) ab-geschlossenen Geschäftsjahren - WL1: Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahren Sofern ein Unternehmen erst innerhalb der letzten drei Jahre gegründet wurde und daher noch keine drei abgeschlossenen Geschäftsjahre aufweist, legt es für die feh-lenden Jahre eine Unternehmensplanung für die Zukunft unter Angabe der erwarteten Jahresumsätze vor. Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Der jährliche Umsatz der letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäfts-jahre aus vergleichbaren Tätigkeiten muss in EUR (netto) mindestens 1,5 Millionen betragen. Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 6.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
WL2: Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung für Personen-, Sach- und Vermö-gensschäden. - WL2: Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versich … ganz lesenkürzer
WL2: Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung für Personen-, Sach- und Vermö-gensschäden. - WL2: Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung für Personen-, Sach- und Vermö-gensschäden. Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Die Haftpflichtdeckungshöhe muss für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mindestens EUR 5.000.000,00 je Versicherungsjahr betragen. Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von 1. einer Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, ei-ne entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftragge-bers abzuschließen und 2. die unwiderrufliche Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigte Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versiche-rung bereit ist. Der Nachweis kann in Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, muss jedoch eindeutig lesbar sein. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Ein-reichung der Angebote nicht älter als 12 Monate sein. Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Nachweis 2.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
TL1: Referenzen - - TL1: Angaben über die Ausführung einschlägiger und vergleichbarer Leistun-gen (Referenzen) in den letzten maximal fünf (5) Jahren seit Veröffentli-chung der Bekanntmachung mit Angabe der durchgeführten Lieferung / Leistungen gefordert, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit, mi … ganz lesenkürzer
TL1: Referenzen - - TL1: Angaben über die Ausführung einschlägiger und vergleichbarer Leistun-gen (Referenzen) in den letzten maximal fünf (5) Jahren seit Veröffentli-chung der Bekanntmachung mit Angabe der durchgeführten Lieferung / Leistungen gefordert, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit, mit der hier zu vergebenden Leis-tung vergleichbar sind. Eine Vergleichbarkeit setzt voraus, dass die aufgeführten Referenzen sowohl leis-tungs- als auch themenspezifisch mit dem geforderten Leistungspaket vergleichbar sind. Vergleichbar ist eine Referenz insbesondere dann, wenn es sich um Leistungen handelt, die hinsichtlich Größe und Komplexität auf eine entsprechende Eignung des Bewerbers schließen lassen. Hierbei ist zu beachten, dass ein Referenzprojekt im Sinne dieser Eigenerklärung vergleichbar ist, sofern in dem Referenzprojekt folgende Leistungen durchgeführt wurden: - Freihaltungs- und Pflegearbeiten an Erdgasfernleitungen oder anderen vergleichbaren Fernleitungen der Energiewirtschaft (z.B. Wasser oder Strom) und angeschlossener Infra-struktur (z. B. Erdgasabsperrstationen, Erdgasverdichterstationen, Umspannwerken, etc.). Die Referenz muss zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Anga-ben enthalten: 1. Referenztitel 2. Auftraggeber (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.3) (Sollte der Auftraggeber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Industrie, andere Sektorenauftraggeber).) 3. Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.3, z.B. E-Mail, Telefonnummer) (Sollte der Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht be-nannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (In-dustrie, andere Sektorenauftraggeber).) 4. Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung 5. Auftragswert in EUR (netto) 6. Ausführungszeitraum (Auftrags- und Lieferdatum tagesgenau angeben) Um die Richtigkeit der gemachten Angaben zu gewährleisten, behält sich der Auftrag-geber vor, die Referenzen nachzuprüfen. Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Es sind mindestens drei (3) (und möglichst nicht mehr als fünf (5)) einschlägi-ge (vergleichbare) Referenzen einzureichen. Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 7.- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
- TL2: Nachweis MVAS - Nachweis der erforderlichen Fachkenntnisse nach dem Merkblatt über Rahmen-bedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung an Arbeits-stellen an Straßen (MVAS) oder gleichwertig. Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Nachweis 3
- Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
- TL2: Nachweis DGUV - Nachweis einer Ausbildung zur Führung und Benutzung von Motorsägen/ Ketten-sägen entsprechend der Anlage B.6 Merkblatt DGUV oder gleichwertig. Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Nachweis 4
- Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
- TL2: Nachweis DVGW GW 129 - Nachweis eines Fachkundenachweises für Arbeiten im Bereich von Versorgungs-leitungen gemäß DVGW Regelwerk GW 129 oder gleichwertig. Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Nachweis 5
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: siehe Verfahrensunterlagen
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Ver … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXVHYH0YTQK7ZTVF# siehe Verfahrensunterlagen
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme
- Anschrift
- Kölnische Str. 108-112, 34119 Kassel
- Website
- gascade.de
- Kontakt
- vergabe@
gascade.de
Bei uns erfasst
- Evakuierungsarbeiten von Pipelines zum Gastransport, Abfackeln von Restmengen, Inertisieren von Pipelines zum Gastransport Im Rahmen einer nicht abschließenden Rahmenvereinbarung29.10.2026
- Lieferung mobile Verdichter und Gasgenerator zum Antrieb von mobilen Verdichtern21.10.2026 · 2 Angebote
- Unterhaltsreinigung Verwaltungsgebäude18.10.2026
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- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 27.04.2026
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4ed5aba3-a83d-4714-9f83-bd11180832d0.