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Tragwerksplanungsleistungen Neugestaltung Buchenbrandareal Schönau

Gemeindeverwaltungsverband Schönau · Schönau im Schwarzwald, Baden-Württemberg

Aktenzeichen E67242286veröffentlicht 07.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 823 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
186 Tsd. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Gemeindeverwaltungsverband Schönau
    vor 28 Monaten
  3. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 27 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    vor 27 Monaten
  5. Bindefrist endet
    6 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 21 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Verfahrens sind Tragwerksplanungsleistungen nach HOAI 2021 für die Neugestaltung des Buchenbrandareals in Schönau.

Ausgangslage:

Auf dem Buchenbrandareal der Stadt Schönau befinden sich aktuell folgende Gebäude mit unterschiedlichen Anforderungen an eine Umgestaltung bzw. Erweiterung:

• die neue Mehrzweckhalle • die Buchenbrandhalle • die Gemeinschaftsschule Oberes Wiesental • der Kindergarten Buchenbrand • die Buchenbrand-Grundschule

Die neue Mehrzweckhalle der Stadt Schönau im Schwarzwald wurde im Juni 2021 fertiggestellt und übernimmt die Funktionen der Buchenbrandhalle. Die Buchenbrandhalle soll umgebaut und anderweitig genutzt werden. Bis Ende September 2024 ist die Buchenbrandhalle an den Landkreis Lörrach zur Unterbringung von Flüchtlingen vermietet. Die Flüchtlinge können im Anschluss anderweitig untergebracht werden. Eine Besichtigung ist jederzeit möglich.

Die Gemeinschaftsschule Oberes Wiesental benötigt 4 weitere Klassenräume. 2 Unterrichtsräume sind aktuell außerdem ausgelagert und sollen wieder in das Gebäude integriert werden.

Die Buchenbrandgrundschule muss ab dem Schuljahr 2026/2027 stufenweise eine verlässliche Nachmittagsbetreuung einführen, die auch ein warmes Mittagessen beinhaltet. (siehe auch https://km-bw.de/,Lde/startseite/schule/rechtsanspruch-ganztagsbetreuung-im-grundschulalter)

Der Kindergarten soll um eine weitere U3-Gruppe erweitert werden und benötigt damit insgesamt 4 Gruppenräume (2x U3 und 2x Ü3) Die aktuellen Räumlichkeiten sind außerdem schon jetzt nicht mehr ausreichend und in der Nutzung eingeschränkt. Sicht- und Lärmschutz des Außengeländes sind nicht ausreichend. Der Außenbereich für die U3-Kinder ist ebenfalls verbesserungsbedürftig.

Die Mensa der Gemeinschaftsschule ist aktuell in zwei ehemaligen Klassenräumen und einem ehemaligen Archiv / Kellerraum der Gemeinschaftsschule untergebracht. Die Kapazitäten sind nicht mehr ausreichend und es wird ein weiter steigender Bedarf erwartet. In der Mensaküche wird auch Essen für die Kindergartenkinder vorbereitet, das in den Kindergarten gebracht wird.

Der Jugendraum des GVV Schönau befindet sich aktuell im Keller des Rathauses. Ein bedarfsgerecht gestaltetes Außengelände mit Street-Workout, Mini-Soccerfield, Scater-Platz, Tischtennisanlagen, Basketballkörbe etc. ist auf dem Buchenbrand-Areal vorhanden.

Das Integrationsbüro des GVV Schönau ist aktuell in einem Gebäude in Schönau zur Miete untergebracht.

Anforderungen an die Planung:

Die vorhandene Bausubstanz von Buchenbrandhalle und Kindergarten soll soweit möglich erhalten bleiben. Ein Umbau soll derart erfolgen, dass sie das Angebot der oben genannten Einrichtungen des Buchenbrand-Areals im Rahmen der bestehenden Anforderungen möglichst optimal ergänzen. Grundsätzlich ist so zu planen, dass die Funktionalität der Gebäude im Vordergrund steht.

Durch die Auslagerung der Mensa werden zwei ehemalige Klassenräume in der Gemeinschaftsschule wieder frei. Dort sollen zwei aktuell ausgelagerte Unterrichtsräume wieder in das Gebäude integriert werden. Darüber hinaus müssen für die Gemeinschaftsschule Räumlichkeiten für 4 zusätzliche Klassenzimmer entstehen. Der Kindergarten soll einen weiteren Gruppenraum für U3-Kinder erhalten. Zukünftige Erweiterungsmöglichkeiten für den Kindergarten sollten mitgedacht werden. Alle Kindergartenräume sollen in der umzuplanenden Buchenbrandhalle untergebracht werden. Ein Abriss des bestehenden Gebäudes sollte aber möglichst vermieden werden.

Auf dem Buchenbrand-Areal soll eine Mensa entstehen mit ausreichend Kapazitäten, um Gemeinschaftsschule, Grundschule und Kindergarten versorgen zu können. Vom Kindergarten sollte die Mensa schnell und möglichst ohne Wege im Freien erreichbar sein. Der Essensraum sollte durch Trennwände teilbar sein und auch über einen separaten Bereich für Kinder, die eigenes Essen mitbringen, verfügen. Zum Zeitpunkt der angestrebten Baufertigstellung (Schuljahr 2027 / 2028) wird eine Gesamtzahl von ca. 270 Schul- und Kindergartenkindern erwartet, die ein warmes Mittagessen in der Mensa benötigen. Zukünftige Erweiterungsmöglichkeiten sollten mitgedacht werden.

Der Jugendraum des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau und das Integrationsbüro sollen auf das Buchenbrandareal verlegt werden. Außerdem werden auf dem Gelände Multifunktionsräume entstehen, die als Besprechungsräume für das Integrationsbüro, für Familien- / Erziehungsberatung, Elterngespräche von Kindergarten und Schulen etc. genutzt werden. Das Integrationsbüro benötigt darüber hinaus ein festes Büro mit zwei PC-Arbeitsplätzen. Diese Räume können sowohl in der umnutzbaren Buchenbrandhalle als auch im dann freiwerdenden Gebäude des Buchenbrandkindergartens eingeplant werden.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
Zuschlagskriterium 1: Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit: Referenzobjekte (40 %, 40 Punkte)Referenzobjekt 1: 20 % (20 Punkte) • Es handelt sich um eine Sanierung / einen Umbau eines Nichtwohngebäudes mit Aufstockung oder Einbau einer Zwischenebene. • Referenzprojekt mind. in HZ III gem. § 52 HOAI eingeordnet • Die Inbetriebnahme des Referenzprojektes ist zum Zeitpunkt der Bekannt- machung abgeschlossen und liegt nicht länger als 7 Jahre zurück. • Es wurden mind. die Leistungsphasen 2 – 6 vollständig selbst erbracht. • Vergleichbare Größenordnung (Kostengruppen 300 + 400) mind. 2,5 Mio. € netto 1 vergleichbares Objekt: 20 Punkte Referenzobjekt 2: 20 % (20 Punkte) • Es handelt sich um eine Sanierung / einen Umbau eines Nichtwohngebäudes. • Referenzprojekt mind. in HZ III gem. § 52 HOAI eingeordnet • Die Inbetriebnahme des Referenzprojektes ist zum Zeitpunkt der Bekannt- machung abgeschlossen und liegt nicht länger als 7 Jahre zurück. • Es wurden mind. die Leistungsphasen 2 – 3 mit Nachweis der Erdbebensicherheit für Erdbebenzone 2 vollständig selbst erbracht. • Vergleichbare Größenordnung (Kostengruppen 300 + 400) mind. 2,5 Mio. € netto 1 vergleichbares Objekt: 20 Punkte Bewertung: In jeder Kategorie (Referenzobjekt 1 und 2) kann nur ein passendes Referenzobjekt angegeben werden. Damit können pro Kategorie maximal 20 Punkte erreicht werden. Die maximale Punktzahl von 40 Punkten wird erreicht, wenn für jede Kategorie ein passendes Referenzobjekt angegeben wurde. Doppelnennungen sind möglich.
Qualität
Zuschlagskriterium 2: Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit: Berufserfahrung des Projektleiters (30 %, 30 Punkte)Berufserfahrung des Projektleiters: Berufserfahrung des Projektleiters im Bereich Tragwerksplanung: 15% (15 Punkte) Bewertung: 10 Jahre oder mehr: 15 Punkte Unter 5 Jahre: 0 Punkte Werte zwischen 5 und 10 Jahren werden interpoliert: angegebene Berufserfahrung in Jahren / 10 Jahre x 15 Punkte Berufserfahrung des Projektleiters als Projektleiter: 15% (15 Punkte) Bewertung: 10 Jahre oder mehr: 15 Punkte Unter 3 Jahre: 0 Punkte Werte zwischen 3 und 10 Jahren werden interpoliert: angegebene Berufserfahrung in Jahren / 10 Jahre x 15 Punkte
Preis
Zuschlagskriterium 3: Honorarangebot (30 %, 30 Punkte)Honorarangebot – Plausibilität/ Höhe des Honorarangebotes in Relation zum günstigsten Honorarangebot (auf Grundlage des verbindlichen Honorarangebotes) (Gewichtung 30%) Bewertung: Die Bewertung des Zuschlagskriteriums erfolgt nach folgender Berechnungsformel: Die Bewertung des günstigsten Honorarangebotes erfolgt mit 30 Punkten. Die Bewertung der weiteren Honorarangebote erfolgt linear in Relation zum günstigsten Honorarangebot: (günstigstes Honorarangebot / weiteres Honorarangebot) x 30 Punkte. Zwischenwerte werden auf eine Dezimalstelle interpoliert.

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Zum Verfahren zugelassen sind Einzelunternehmen, GbR, GmbH, Bewerbergemeinschaft oder andere mit Angabe der Nr. der Eintragung in einem öffentlichen Register und Registergericht oder Genehmigungsbehörde falls zutreffend.
Kriterium
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Nachweis des besonderen Berufsstandes, § 75 (1) und (3) VgV: Natürliche Personen erfüllen die fachlichen Anforderungen, wenn sie über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis für Tragwerksplanung v … ganz lesenDie Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Nachweis des besonderen Berufsstandes, § 75 (1) und (3) VgV: Natürliche Personen erfüllen die fachlichen Anforderungen, wenn sie über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis für Tragwerksplanung verfügen, dessen Anerkennung den Vorgaben von Berufsqualifikationen entspricht, die berechtigen in der Bundesrepublik Deutschland als Tragwerksplaner/-in tätig zu werden. Juristische Personen sind nur zugelassen, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die zuvor genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Nachweis bei Bewerbern mit Sitz in einem EU-Staat durch Vorlage durch das nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers maßgeblichen Dokuments gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates.
Kriterium
Der Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft wird anhand der nachfolgend geforderten Erläuterungen und Nachweise geprüft. 1. Angaben zum Bewerber (Name und Rechtsform des Unternehmens, Vertretung, Kontaktdaten). 2. Erklärung zur Zusammensetzung bei einer Bewerber-/Bieterg … ganz lesenDer Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft wird anhand der nachfolgend geforderten Erläuterungen und Nachweise geprüft. 1. Angaben zum Bewerber (Name und Rechtsform des Unternehmens, Vertretung, Kontaktdaten). 2. Erklärung zur Zusammensetzung bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (§ 43 VgV). 3. Erklärung zu vorgesehenen Nachunternehmerleistungen, sofern im Auftragsfall Teile des Auftrags als Unterauftrag an Nachunternehmen vergeben werden sollen (§ 36 VgV). 4. Eigenerklärung zu einer beabsichtigten Eignungsleihe, sofern zum Nachweis der Eignung die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens in Anspruch genommen wird (§ 47 VgV). 5. Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, insbesondere durch wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen und dass keine Interessen bestehen, die im Widerspruch zur Ausführung des Auftrags stehen oder diese nachteilig beeinflussen könnten (§ 46 Abs. 2 VgV). 6. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB. 7. Eigenerklärung, dass die Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (LTMG) erfüllt werden. 8. Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen / Personen / Lieferanten (Auftragsverbot). 9. Eigenerklärung, dass das Unternehmen über den gesamten Leistungszeitraum über eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht-versicherung in Höhe von mind. 2,0 Mio. Euro für Personenschäden und mind. 2,0 Mio. Euro für Sachschäden verfügen. Die Schadensersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr betragen (§ 45 Abs.1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV). 10. Nachweis besondere Berufsqualifikation gemäß § 75 VgV (siehe Nr. III.2.1). 11. Angaben zum vorgesehenen Projektteam gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (Name und Qualifikation der Projektleitung, Stellvertretende Projektleitung, Bauleitung). 12. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
Kriterium
Als geeignet werden Bewerber eingestuft, die ein Referenzobjekt gemäß den Mindestanforderungen erbracht haben. Vorgaben zu Mindestforderungen: 1) Eignungsprüfung des Büros allgemein: • Es handelt sich um eine Sanierung / Umbau eines Nichtwohngebäudes. • Referenzprojekt mind. in HZ III gem. § 52 HOAI … ganz lesenAls geeignet werden Bewerber eingestuft, die ein Referenzobjekt gemäß den Mindestanforderungen erbracht haben. Vorgaben zu Mindestforderungen: 1) Eignungsprüfung des Büros allgemein: • Es handelt sich um eine Sanierung / Umbau eines Nichtwohngebäudes. • Referenzprojekt mind. in HZ III gem. § 52 HOAI eingeordnet. • Die Inbetriebnahme des Referenzobjektes ist zum Zeitpunkt der Bekanntmachung abgeschlossen und liegt nicht länger als 5 Jahre zurück. • Es wurden mind. vier aufeinanderfolgende Leistungsphasen vollständig selbst erbracht. • Vergleichbare Größenordnung (Kostengruppen 300 + 400) mind. 2 Mio. € netto.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Beauftragung umfasst die Sanierung und den Umbau der alten Buchenbrandhalle. Die Bereiche Sanierung alter Kindergarten sowie die Umnutzung der alten Mensa sollen optional beauftragt werden.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
6 Monate
Angebotsöffnung
06.08.2024, 23:59 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inn … ganz lesenDer Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Abgabe kann ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal erfolgen. Hierzu ist eine kostenfreie Registrierung auf dem Vergabeportal erforderlich bzw. eine Anmeldung mit der bereits vorhandenen Kennung. Eine Abgabe in Papierform, per E-Mail oder Fax ist nach den Vergabebestimmungen nicht zul … ganz lesenDie Abgabe kann ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal erfolgen. Hierzu ist eine kostenfreie Registrierung auf dem Vergabeportal erforderlich bzw. eine Anmeldung mit der bereits vorhandenen Kennung. Eine Abgabe in Papierform, per E-Mail oder Fax ist nach den Vergabebestimmungen nicht zulässig. Mit dem Teilnahmeantrag sind das Honorarangebot sowie die Unterlagen zum Nachweis der Eignung und zur Auswertung der Zuschlagskriterien einzureichen bzw. entsprechende Angaben zu machen. Wertungsrelevante Nachweise und Angaben sind zwingend mit dem Teilnahmeantrag einzureichen und können nicht nachgereicht werden. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Die Unterzeichnung des Antrags kann entweder mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder in Textform nach § 126b BGB zu erfolgen, dies gilt als Unterschrift für alle Anlagen. Für die Unterschrift in Textform ist nur der Name des Bewerbenden, der das Angebot bzw. den Teilnahmeantrag einreicht, an der dafür vorgesehenen Stelle in den Unterlagen anzugeben. Eine elektronische Signatur ist grundsätzlich nicht erforderlich. Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber vor Abgabe der Bewerbung darauf hinzuweisen. Fragen sind in Textform bis spätestens 23.07.2024 12:00 Uhr über das Vergabeportal unter "Bieterkommunikation“ an die Vergabestelle einzureichen. Die Fragen werden in Abhängigkeit von der technischen und/oder (vergabe)rechtlichen Komplexität baldmöglichst beantwortet. Die entsprechenden Antworten werden im Bereich „Vergabeunterlagen“ eingestellt und sind für alle Bewerber einsehbar. Bitte stellen Sie sicher, dass diese Informationen bei der Erstellung Ihres Angebots berücksichtigt werden. Auskünfte und Informationen werden nur im Falle einer vorherigen Registrierung an die E-Mail-Adresse versandt, die Sie bei der Registrierung im System hinterlegt haben. Wir empfehlen Ihnen daher, eine Registrierung mit einer zentralen E-Mail-Adresse bzw. eine Vertretungsberechtigung einzurichten. Vom Teilnehmer ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist. Weitere Informationen zur Bedienung des Systems finden sich im Vergabeportal im Bereich „Bedienungsanleitungen“. Bei Fragen zur Bedienung des Systems können Sie sich gerne an die technische Hotline von subreport wenden: 0221 985 78-0. Die genannte Planungsaufgabe gem. § 51 HOAI soll über das Vergabeverfahren ab LPH 1 stufenweise vergeben werden. Mit Auftragsvergabe sollen die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt werden, die Beauftragung der Leistungsphase 4 bis 6 sowie der besonderen Leistungen Erdbebennachweis und Objektüberwachung erfolgt ggf. stufenweise im Laufe der Projektausarbeitung. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Gemeindeverwaltungsverband Schönau
Anschrift
Talstr. 22, 79677 Schönau im Schwarzwald
Kontakt
info@schoenau-im-schwarzwald.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

549vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (441 Lose mit Angabe)
189.989 €Zuschlagswert im Median
92.059 € – 460.683 €mittlere Hälfte, 223 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ac0eb657-3017-448b-bd1b-9f7c5c7b53a7.