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Neugestaltung Buchenbrandareal Schönau Technische Ausrüstung ELT

Gemeindeverwaltungsverband Schönau · Schönau im Schwarzwald, Baden-Württemberg

Aktenzeichen E75365484veröffentlicht 18.12.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 767 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Lörrach.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
264 Tsd. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Verfahrens sind Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung ELT nach HOAI 2021 für die Neugestaltung des Buchenbrandareals in Schönau.

Ausgangslage:

Auf dem Buchenbrandareal der Stadt Schönau befinden sich aktuell folgende Gebäude mit unterschiedlichen Anforderungen an eine Umgestaltung bzw. Erweiterung:

• die neue Mehrzweckhalle • die Buchenbrandhalle • die Gemeinschaftsschule Oberes Wiesental • der Kindergarten Buchenbrand • die Buchenbrand-Grundschule

Die neue Mehrzweckhalle der Stadt Schönau im Schwarzwald wurde im Juni 2021 fertiggestellt und übernimmt die Funktionen der Buchenbrandhalle. Die Buchenbrandhalle soll umgebaut und anderweitig genutzt werden. Bis Ende September 2024 ist die Buchenbrandhalle an den Landkreis Lörrach zur Unterbringung von Flüchtlingen vermietet. Die Flüchtlinge können im Anschluss anderweitig untergebracht werden. Eine Besichtigung ist jederzeit möglich.

Die Gemeinschaftsschule Oberes Wiesental benötigt 4 weitere Klassenräume. 2 Unterrichtsräume sind aktuell außerdem ausgelagert und sollen wieder in das Gebäude integriert werden.

Die Buchenbrandgrundschule muss ab dem Schuljahr 2026/2027 stufenweise eine verlässliche Nachmittagsbetreuung einführen, die auch ein warmes Mittagessen beinhaltet.

Der Kindergarten soll um eine weitere U3-Gruppe erweitert werden und benötigt damit insgesamt 4 Gruppenräume (2x U3 und 2x Ü3) Die aktuellen Räumlichkeiten sind außerdem schon jetzt nicht mehr ausreichend und in der Nutzung eingeschränkt. Sicht- und Lärmschutz des Außengeländes sind nicht ausreichend. Der Außenbereich für die U3-Kinder ist ebenfalls verbesserungsbedürftig.

Die Mensa der Gemeinschaftsschule ist aktuell in zwei ehemaligen Klassenräumen und einem ehemaligen Archiv / Kellerraum der Gemeinschaftsschule untergebracht. Die Kapazitäten sind nicht mehr ausreichend und es wird ein weiter steigender Bedarf erwartet. In der Mensaküche wird auch Essen für die Kindergartenkinder vorbereitet, das in den Kindergarten gebracht wird.

Der Jugendraum des GVV Schönau befindet sich aktuell im Keller des Rathauses. Ein bedarfsgerecht gestaltetes Außengelände mit Street-Workout, Mini-Soccerfield, Scater-Platz, Tischtennisanlagen, Basketballkörbe etc. ist auf dem Buchenbrand-Areal vorhanden.

Das Integrationsbüro des GVV Schönau ist aktuell in einem Gebäude in Schönau zur Miete untergebracht.

Anforderungen an die Planung:

Die vorhandene Bausubstanz von Buchenbrandhalle und Kindergarten soll soweit möglich erhalten bleiben. Ein Umbau soll derart erfolgen, dass sie das Angebot der oben genannten Einrichtungen des Buchenbrand-Areals im Rahmen der bestehenden Anforderungen möglichst optimal ergänzen. Grundsätzlich ist so zu planen, dass die Funktionalität der Gebäude im Vordergrund steht.

Durch die Auslagerung der Mensa werden zwei ehemalige Klassenräume in der Gemeinschaftsschule wieder frei. Dort sollen zwei aktuell ausgelagerte Unterrichtsräume wieder in das Gebäude integriert werden. Darüber hinaus müssen für die Gemeinschaftsschule Räumlichkeiten für 4 zusätzliche Klassenzimmer entstehen. Der Kindergarten soll einen weiteren Gruppenraum für U3-Kinder erhalten. Zukünftige Erweiterungsmöglichkeiten für den Kindergarten sollten mitgedacht werden. Alle Kindergartenräume sollen in der umzuplanenden Buchenbrandhalle untergebracht werden. Ein Abriss des bestehenden Gebäudes sollte aber möglichst vermieden werden.

Auf dem Buchenbrand-Areal soll eine Mensa entstehen mit ausreichend Kapazitäten, um Gemeinschaftsschule, Grundschule und Kindergarten versorgen zu können. Vom Kindergarten sollte die Mensa schnell und möglichst ohne Wege im Freien erreichbar sein. Der Essensraum sollte durch Trennwände teilbar sein und auch über einen separaten Bereich für Kinder, die eigenes Essen mitbringen, verfügen. Zum Zeitpunkt der angestrebten Baufertigstellung (Schuljahr 2027 / 2028) wird eine Gesamtzahl von ca. 270 Schul- und Kindergartenkindern erwartet, die ein warmes Mittagessen in der Mensa benötigen. Zukünftige Erweiterungsmöglichkeiten sollten mitgedacht werden.

Der Jugendraum des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau und das Integrationsbüro sollen auf das Buchenbrandareal verlegt werden. Außerdem werden auf dem Gelände Multifunktionsräume entstehen, die als Besprechungsräume für das Integrationsbüro, für Familien- / Erziehungsberatung, Elterngespräche von Kindergarten und Schulen etc. genutzt werden. Das Integrationsbüro benötigt darüber hinaus ein festes Büro mit zwei PC-Arbeitsplätzen. Diese Räume können sowohl in der umnutzbaren Buchenbrandhalle als auch im dann freiwerdenden Gebäude des Buchenbrandkindergartens eingeplant werden.

Es muss außerdem eine Möglichkeit gefunden werden, 51 weitere Kfz-Stellplätze auf dem Gelände bzw. in fußläufiger Entfernung auszuweisen, ggf. auch E-Ladesäulen. Dies soll oberirdisch erfolgen und es muss dann eine bestimmte Anzahl von PV-Anlagen über den Stellplätzen errichtet werden.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Qualität
Qualität der im Vergabeverhandlungsgespräch vorgestellten Herangehensweise an die Aufgabenstellung und grundsätzlichen Vorgehensweise zur Umsetzung des vorgesehenen Projekts. (Gewichtung 25%)
Qualität
Qualität der Ausführungen/ Antworten auf die im Vergabeverhandlungsgespräch besprochenen Fragenkomplexe zum vorgesehenen Projekt (Gewichtung 20%)
Qualität
Einschätzung der Fachkompetenz der vorgesehenen verantwortlichen Projektmitarbeiter und des Zusammenwirkens des Projektteams (aufgrund des persönlichen Eindrucks im Vergabeverhandlungsgespräch) (Gewichtung 25%)
Preis
Honorarangebot – Plausibilität/ Höhe des Honorarangebotes in Relation zum günstigsten Honorarangebot (auf Grundlage des verbindlichen Honorarangebotes) (Gewichtung 30%)
Beschreibung
Für die Vergabekriterien 1 bis 3 werden anhand der jeweiligen Beurteilungskriterien durch das Gremium jeweils bis zu 5 Wertungspunkte vergeben. Die Bewertung erfolgt anhand der vorgenannten Beurteilungskriterien und im Vergleich zu den Darstellungen der Mitbietenden. Die Vergabe dieser Wertungspunkt … ganz lesenFür die Vergabekriterien 1 bis 3 werden anhand der jeweiligen Beurteilungskriterien durch das Gremium jeweils bis zu 5 Wertungspunkte vergeben. Die Bewertung erfolgt anhand der vorgenannten Beurteilungskriterien und im Vergleich zu den Darstellungen der Mitbietenden. Die Vergabe dieser Wertungspunkte erfolgt nach folgendem Bewertungsschema: 5 Punkte: völlig überzeugend, da sehr hohe Qualität der Ausführungen bzw. sehr hohe Kompetenz. 4 Punkte: gut überzeugend, da hohe Qualität der Ausführungen bzw. hohe Kompetenz. 3 Punkte: überzeugend, da mittlere Qualität der Ausführungen bzw. mittlere Kompetenz. 2 Punkte: wenig überzeugend, da geringe Qualität der Ausführungen bzw. geringe Kompetenz. 1 Punkt: sehr wenig überzeugend, sehr geringe Qualität der Ausführungen bzw. keine Kompetenz. 0 Punkte: keine Angabe / nicht wertbar. Das Vergabekriterium Wertung 4 wird nach folgender Berechnungsformel bewertet: die Bewertung des günstigsten Honorarangebotes erfolgt mit 5 Punkten, die Bewertung der weiteren Honorarangebote erfolgt linear in Relation zum günstigsten Honorarangebot: (günstigstes Honorarangebot / weiteres Honorarangebot) x 5 Punkte. Zwischenwerte werden auf eine Dezimalstelle interpoliert. Die Wertungspunkte werden dann mit dem entsprechenden Gewichtungsfaktor multipliziert, hieraus ergibt sich dann eine Wertungszahl je Kriterium. Die Summe aller Wertungszahlen beträgt maximal 100 Punkte.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
---
Optionen
Die genannte Planungsaufgabe gem. § 55 HOAI soll über das Vergabeverfahren ab LPH 1 stufenweise vergeben werden. Mit Auftragsvergabe sollen die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt werden, die Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 9 erfolgt ggf. stufenweise im Laufe der Projektausarbeitung. Ein Rech … ganz lesenDie genannte Planungsaufgabe gem. § 55 HOAI soll über das Vergabeverfahren ab LPH 1 stufenweise vergeben werden. Mit Auftragsvergabe sollen die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt werden, die Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 9 erfolgt ggf. stufenweise im Laufe der Projektausarbeitung. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Die Beauftragung umfasst die Sanierung und den Umbau der alten Buchenbrandhalle. Die Bereiche Sanierung alter Kindergarten sowie die Umnutzung der alten Mensa sollen optional beauftragt werden. Eine eventuell erforderliche Planung von PV-Anlage und E-Ladesäulen im Zusammenhang mit den auszuweisenden zusätzlichen Stellplätzen soll optional beauftragt werden.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inn … ganz lesenDer Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Abgabe kann ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal erfolgen. Hierzu ist eine kostenfreie Registrierung auf dem Vergabeportal erforderlich bzw. eine Anmeldung mit der bereits vorhandenen Kennung. Eine Abgabe in Papierform, per E-Mail oder Fax ist nach den Vergabebestimmungen nicht zul … ganz lesenDie Abgabe kann ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal erfolgen. Hierzu ist eine kostenfreie Registrierung auf dem Vergabeportal erforderlich bzw. eine Anmeldung mit der bereits vorhandenen Kennung. Eine Abgabe in Papierform, per E-Mail oder Fax ist nach den Vergabebestimmungen nicht zulässig. Mit dem Teilnahmeantrag sind die Unterlagen zum Nachweis der Eignung einzureichen bzw. entsprechende Angaben zu machen. Wertungsrelevante Nachweise und Angaben sind zwingend mit dem Teilnahmeantrag einzureichen und können nicht nachgereicht werden. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Die Unterzeichnung des Antrags kann entweder mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder in Textform nach § 126b BGB zu erfolgen, dies gilt als Unterschrift für alle Anlagen. Für die Unterschrift in Textform ist nur der Name des Bewerbenden, der das Angebot bzw. den Teilnahmeantrag einreicht, an der dafür vorgesehenen Stelle in den Unterlagen anzugeben. Eine elektronische Signatur ist grundsätzlich nicht erforderlich. Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber vor Abgabe der Bewerbung darauf hinzuweisen. Fragen sind in Textform bis spätestens 13.09.2024 12:00 Uhr über das Vergabeportal unter "Bieterkommunikation“ an die Vergabestelle einzureichen. Die Fragen werden in Abhängigkeit von der technischen und/oder (vergabe) rechtliche Komplexität baldmöglichst beantwortet. Die entsprechenden Antworten werden im Bereich „Vergabeunterlagen“ eingestellt und sind für alle Bewerber einsehbar. Bitte stellen Sie sicher, dass diese Informationen bei der Erstellung Ihres Angebots berücksichtigt werden. Auskünfte und Informationen werden nur im Falle einer vorherigen Registrierung an die E-Mail-Adresse versandt, die Sie bei der Registrierung im System hinterlegt haben. Wir empfehlen Ihnen daher, eine Registrierung mit einer zentralen E-Mail-Adresse bzw. eine Vertretungsberechtigung einzurichten. Vom Teilnehmer ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist. Weitere Informationen zur Bedienung des Systems finden sich im Vergabeportal im Bereich „Bedienungsanleitungen“. Bei Fragen zur Bedienung des Systems können Sie sich gerne an die technische Hotline von subreport wenden: 0221 985 78-0. Es ist beabsichtigt für die 2. Stufe des Verfahrens folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen: • Bestandspläne Halle, Querschnitte Bestand und Aufstockung • Bestandspläne Kindergarten • Raumprogramm • Mustervertrag über HOAI-Leistungen • Informationen zum weiteren Ablauf des Verfahrens Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
MEPlus GmbH, Donaueschingen–

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Gemeindeverwaltungsverband Schönau
Anschrift
Talstr. 22, 79677 Schönau im Schwarzwald
Kontakt
info@schoenau-im-schwarzwald.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

549vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (441 Lose mit Angabe)
189.989 €Zuschlagswert im Median
92.059 € – 460.683 €mittlere Hälfte, 223 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 30.09.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 51f81dc0-62df-474f-975e-4e32b7ce8561.