Tragwerksplanung für die Aufstockung der Mensa des Schulzentrum am Berg in Wendlingen am Neckar
Stadt Wendlingen am Neckar · Wendlingen am Neckar, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 02572-1veröffentlicht 07.05.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 2
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Esslingen.
- Neubau Ambulant Betreute Wohngemeinschaften und Apartments für Betreutes Wohnen Esslingen-Zell - Planerauswahlverfahren Fachplanung HLSEStädtische Pflegeheime Esslingen am Neckar Eigenbetrieb der Stadt Esslingen am Neckar · EsslingenFrist 13.11.2026
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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Wendlingen am Neckar73240, Landkreis Esslingen, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- Honorarangebot70 %
- Referenzen20 %
- Personalkonzept10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 6 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 5 Monatenan Stadt Wendlingen am Neckar
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 5 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Bindefrist endetvor 3 Monaten2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Das Schulzentrum am Berg in Wendlingen am Neckar soll gemäß des Gesamtkonzept der "ARGE Werkgemeinschaft - Bräuning Architekten + bauquadrat" erweitert werden. Beabsichtigt sind als drei Teilprojekte die Herstellung einer barrierefreien Erschließung aller Gebäude des Campus, ein dreigeschossiger Erweiterungsbau, sowie die Aufstockung der Mensa. Für das Teilprojekt Aufstockung Mensa und das Teilprojekt Erweiterungsbau sucht die Stadt Wendlingen am Neckar einen Planer zur Erfüllung des Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung gem. §§ 49 und 51 HOAI.
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Aufstockung der Mensa Für die Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 49, 51 HOAI LPH 2-6 wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Die Beauftragung erfolgt in der ersten Stufe für die LPHs 2-3. | – | – |
| 2 | Erweiterungsbau Für die Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 49, 51 HOAI LPH 2-6 wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Die Beauftragung erfolgt in der ersten Stufe für die LPHs 2-3. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- HonorarangebotDie Beschreibung des Wertungskriteriums ist dem Verfahrensleitfaden zu entnehmen.
- Qualität
- ReferenzenDie Beschreibung des Wertungskriteriums ist dem Verfahrensleitfaden zu entnehmen.
- Qualität
- PersonalkonzeptDie Beschreibung des Wertungskriteriums ist dem Verfahrensleitfaden zu entnehmen.
Eignung7 von 7 angegeben
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Die Beschreibung des Kriteriums ist dem Verfahrensleitfaden zu entnehmen.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Die Beschreibung des Kriteriums ist dem Verfahrensleitfaden zu entnehmen.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Die Beschreibung des Kriteriums ist dem Verfahrensleitfaden zu entnehmen.
- Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
- Die Beschreibung des Kriteriums ist dem Verfahrensleitfaden zu entnehmen.
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Die Beschreibung des Kriteriums ist dem Verfahrensleitfaden zu entnehmen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- DTVP
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Demnach wird bezüglich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren auf § 160 GWB verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interess … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Demnach wird bezüglich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren auf § 160 GWB verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bezüglich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten §§ 134, 135 GWB. Nach § 134 Abs.1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Nach § 134 Abs.2 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4DMZMAJH# Es werden lediglich Bieter/Bietergemeinschaften berücksichtigt, bei denen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 ff. GWB vorliegen und deren Eignung den Vorgaben des Auftraggebers entspricht. Die eingegangenen Angebote werden auf Vollständigkeit, auf fachliche un … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4DMZMAJH# Es werden lediglich Bieter/Bietergemeinschaften berücksichtigt, bei denen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 ff. GWB vorliegen und deren Eignung den Vorgaben des Auftraggebers entspricht. Die eingegangenen Angebote werden auf Vollständigkeit, auf fachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft. Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot anhand der festgelegten Zuschlagskriterien erteilt. Hierzu werden die Angebote anhand der festgelegten Zuschlagskriterien geprüft und bewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen im Rahmen des gesetzlich Zulässigen bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Unvollständige Angebote, die trotz gegebenenfalls erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots anhand der Zuschlagskriterien und zur Bewertung der Zuschlagskriterien wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Stadt Wendlingen am Neckar
- Anschrift
- Am Marktplatz 2, 73240 Wendlingen am Neckar
- Website
- wendlingen.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Sanierung Schulzentrum am Berg19.07.2024
- Sanierung Schulzentrum am Berg18.07.2024
- Sanierung Schulzentrum am Berg18.07.2024
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Neher Butz Plus GmbH25 Zuschläge
- EGS-plan Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbH15 Zuschläge
- IGP Ingenieurgesellschaft für Technische Ausrüstung mbH15 Zuschläge
- Paul + Gampe + Partner GmbH13 Zuschläge
- Vertec GmbH13 Zuschläge
- RÖWAPLAN AG12 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 500d6713-3c8d-4140-bec9-bd469b32fcfd.