Tragsystemprüfung-Beleuchtungsanlagen
Stuttgart Netze GmbH · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen SNETZE-2025-0007.veröffentlicht 24.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 48 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 2
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.
- A6 Ost 6-streifiger Ausbau, PA-3 Schadstoffuntersuchung bei NeuensteinDie Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest · StuttgartFrist 10.12.2026
- A98 Bürgerwaldtunnel und Heidenäckertunnel - BOL und BÜDie Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest · StuttgartFrist 08.12.2026
- Generalplanerleistungen: Objektplanung, Tragwerksplanung, Thermische Bauphysik und SchallimmissionsschutzStaatl. Hochbauamt Stuttgart · StuttgartFrist 13.12.2026
- Freiraum- und verkehrsplanerischer Planungswettbewerb für den Arnulf-Klett-Platz in StuttgartAmt für Stadtplanung und Wohnen Stuttgart - Beschaffung · StuttgartFrist 02.12.2026
Alle Ausschreibungen: Planung in Baden-Württemberg (259 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 2 Lose · in 39 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 48 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Stuttgart70327, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (19 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (36 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Qualität50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Stuttgart Netze GmbH beabsichtigt in diesem Vergabeverfahren die Tragsystemprüfung für Beleuchtungsanlagen im Stadtgebiet Stuttgart auszuschreiben.
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Mastprüfung Los1 Mastprüfung: Im Los1 sind folgende Masten zu prüfen: Standardmasten - Stahlmasten < 12m Lichtpunkthöhe - Betonmasten < 9m Lichtpunkthöhe Großmasten - Stahlmasten >= 12m Lichtpunkthöhe - Betonmasten >= 9m Lichtpunkthöhe Die Prüfung der Mastsysteme erfolgt in Anlehnung an die DIN 1076 (Bauwerksprüfung) sowie die daraus resultierende Richtline RI-EBW-PRÜF (Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen). Der genaue Umfang der zu liefernden Leistungen und der benötigten technischen Konfigurationen und Voraussetzungen ergibt sich aus dem Lastenheft (250827) Technische Spezifikation Mastpruefung.pdf), welches den Vergabeunterlagen beiliegt und deren Bestandteil wird. | 48 Monate | – |
| 2 | Seilankerprüfung Los2 Seilankerprüfung: Im Los2 sind folgende Aufhängungspunkte zu prüfen: - Mauerhaken unterschiedlicher Varianten - Dachhaken unterschiedlicher Varianten Die Prüfung der Mastsysteme erfolgt in Anlehnung an die DIN 1076 (Bauwerksprüfung) sowie die daraus resultierende Richtline RI-EBW-PRÜF (Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen). Der genaue Umfang der zu liefernden Leistungen und der benötigten technischen Konfigurationen und Voraussetzungen ergibt sich aus dem Lastenheft (250827 Technische Spezifikation Seilankerpruefung.pdf), welches den Vergabeunterlagen beiliegt und deren Bestandteil wird. | 48 Monate | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- In der Wertung werden die Testmethodik, die Datenübergabe /-übernahme und die Dokumentation bewertet. Die Wertung setzt sich aus einer Papierwertung und einer Teststellung zusammen.
- Preis
- Die Wertung setzt sich aus einer Papierwertung und einer Teststellung zusammen. Das wertungsfähige Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält die volle Punktzahl (100 Punkte). Dieses Angebot wird fiktiv verdoppelt und ab dieser verdoppelten Summe erhalten alle Angebote null Punkte. Angebote zwischen diesen beiden Werten erhalten eine interpolierte Punktzahl.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- Die Verträge sollen über zwei Jahre geschlossen werden und zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein Kalenderjahr bieten.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstrasse 17, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüf … ganz lesenkürzer
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/DocumentLibraries/Documents/15_vk_merkblatt.pdf wird hingewiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
> Es sind mit dem Angebot einzureichen: < - Angebotsschreiben (633_Angebot) - Wertungsfragen je Los: (Wertungsfragen_Masten_25-10-14_V1.xlsx) bzw. (Wertungsfragen_Zuganker_25-10-14_V1.xlsx) - Preisblatt je Los (250806_Leistungsblatt_Ausschreibung_Mastpruefung.xlsx) bzw. (250806_Leistungsblatt_Aussc … ganz lesenkürzer
> Es sind mit dem Angebot einzureichen: < - Angebotsschreiben (633_Angebot) - Wertungsfragen je Los: (Wertungsfragen_Masten_25-10-14_V1.xlsx) bzw. (Wertungsfragen_Zuganker_25-10-14_V1.xlsx) - Preisblatt je Los (250806_Leistungsblatt_Ausschreibung_Mastpruefung.xlsx) bzw. (250806_Leistungsblatt_Ausschreibung_Seilankerpruefung.xlsx) - Bietererklärung (ANLAGE 1) - Erklärung Betriebshaftpflicht (ANLAGE 2) und Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Versicherungsbestätigung - Eigenerklärung Mindestumsatz (ANLAGE 3) - Eigenerklärung Referenzen (ANLAGE 4) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (ANLAGE 5) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister (ANLAGE 6) - Eigenerklärung Russlandsanktionen (ANLAGE 7) - Eigenerklärung über Selbstreinigungsmaßnahmen (ANLAGE 8) - Verpflichtungserklärung LTMG (ANLAGE 9) - Eigenerklärung Eignungsleihe (ANLAGE 10) - Verpflichtungserklärung eignungsvermittelndes Unternehmen (ANLAGE 11) - Eigenerklärung Nachunternehmer (ANLAGE 12) - Erklärung Nachunternehmer (ANLAGE 13) - Erklärung Bietergemeinschaft (ANLAGE 14) - Erklärung Nichtvorliegen von Wettbewerbsbeschränkungen (ANLAGE 15) > Weitere Dokumente: - Beschreibung Testverfahren/Methodik (vgl. Kriterium 1 der Wertungsmatrix) - Beschreibung Daten und Dokumentation (vgl. Kriterium 2 der Wertungsmatrix) >> Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: << Bereitstellung der Vergabeunterlagen - Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. Registrierung, Nutzung bestimmter Software - Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine eindeutige Bieterbezeichnung sowie eine elektronischen Adresse (Registrierung) angegeben werden. Die Registrierung hat über das Vergabeportal zu erfolgen. - Für die Rechtzeitigkeit der Registrierung, die Nutzung der Software (AI BIETERCOCKPIT) bei Angebotsabgabe und Abgabe von sonstigen Erklärungen etc. ist der Bewerber/Bieter verantwortlich. Abrufung von Informationen, Zugang von Informationen - Der Bewerber/Bieter ist für die Abrufung der bereitgestellten zusätzlichen Informationen (z.B. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen), die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich. Eine gesonderte Bekanntmachung erfolgt - soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der Vergabeverfahrensordnungen vorgeschrieben - nicht mehr. Gleiches gilt für etwaige Aufforderungen, Mitteilungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber dem Bewerber/Bieter. - Mitteilungen an den Bewerber/Bieter, die über die Vergabeplattform an den Bewerber/Bieter übermittelt werden, gelten mit der Bereitstellung auf der Vergabeplattform im Bereich des Bewerbers/Bieters als abgesendet. - Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, seinen Account auf der Vergabeplattform auf den Zugang von Informationen jeglicher Art hin zu kontrollieren. Mitteilungen an den Bewerber/Bieter (einschließlich Mitteilungen nach § 134 GWB) werden über das Bewerber-/ Bieterpostfach der Vergabeplattform bereitgestellt. Das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform hat die Funktion eines (elektronischen) Briefkastens. Mit Bereitstellung der Mitteilung im Bieterpostfach auf der Vergabeplattform gehen die Mitteilungen dem Bewerber/Bieter zu. Der Bewerber/Bieter ist für die Kontrolle des Bewerber-/Bieterpostfachs der Vergabeplattform eigenverantwortlich zuständig. Der Bewerber/Bieter hat unabhängig vom Zugang zusätzlicher Nachrichten über einen Posteingang im Bewerber-/Bieterpostfach dieses selbständig auf das Vorhandensein von Mitteilungen zu kontrollieren.
Los 2
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Für die Zugankerprüfung werden ausschließlich die Testmethodik und die Datenübergabe /-übernahme und die Dokumentation bewertet.
- Preis
- Das wertungsfähige Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält die volle Punktzahl (100 Punkte). Dieses Angebot wird fiktiv verdoppelt und ab dieser verdoppelten Summe erhalten alle Angebote null Punkte. Angebote zwischen diesen beiden Werten erhalten eine interpolierte Punktzahl.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- Die Verträge sollen über zwei Jahre geschlossen werden und zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein Kalenderjahr bieten.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstrasse 17, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüf … ganz lesenkürzer
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/DocumentLibraries/Documents/15_vk_merkblatt.pdf wird hingewiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
> Es sind mit dem Angebot einzureichen: < - Angebotsschreiben (633_Angebot) - Wertungsfragen je Los: (Wertungsfragen_Masten_25-10-14_V1.xlsx) bzw. (Wertungsfragen_Zuganker_25-10-14_V1.xlsx) - Preisblatt je Los (250806_Leistungsblatt_Ausschreibung_Mastpruefung.xlsx) bzw. (250806_Leistungsblatt_Aussc … ganz lesenkürzer
> Es sind mit dem Angebot einzureichen: < - Angebotsschreiben (633_Angebot) - Wertungsfragen je Los: (Wertungsfragen_Masten_25-10-14_V1.xlsx) bzw. (Wertungsfragen_Zuganker_25-10-14_V1.xlsx) - Preisblatt je Los (250806_Leistungsblatt_Ausschreibung_Mastpruefung.xlsx) bzw. (250806_Leistungsblatt_Ausschreibung_Seilankerpruefung.xlsx) - Bietererklärung (ANLAGE 1) - Erklärung Betriebshaftpflicht (ANLAGE 2) und Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Versicherungsbestätigung - Eigenerklärung Mindestumsatz (ANLAGE 3) - Eigenerklärung Referenzen (ANLAGE 4) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (ANLAGE 5) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister (ANLAGE 6) - Eigenerklärung Russlandsanktionen (ANLAGE 7) - Eigenerklärung über Selbstreinigungsmaßnahmen (ANLAGE 8) - Verpflichtungserklärung LTMG (ANLAGE 9) - Eigenerklärung Eignungsleihe (ANLAGE 10) - Verpflichtungserklärung eignungsvermittelndes Unternehmen (ANLAGE 11) - Eigenerklärung Nachunternehmer (ANLAGE 12) - Erklärung Nachunternehmer (ANLAGE 13) - Erklärung Bietergemeinschaft (ANLAGE 14) - Erklärung Nichtvorliegen von Wettbewerbsbeschränkungen (ANLAGE 15) > Weitere Dokumente: - Beschreibung Testverfahren/Methodik (vgl. Kriterium 1 der Wertungsmatrix) - Beschreibung Daten und Dokumentation (vgl. Kriterium 2 der Wertungsmatrix) >> Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: << Bereitstellung der Vergabeunterlagen - Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. Registrierung, Nutzung bestimmter Software - Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine eindeutige Bieterbezeichnung sowie eine elektronischen Adresse (Registrierung) angegeben werden. Die Registrierung hat über das Vergabeportal zu erfolgen. - Für die Rechtzeitigkeit der Registrierung, die Nutzung der Software (AI BIETERCOCKPIT) bei Angebotsabgabe und Abgabe von sonstigen Erklärungen etc. ist der Bewerber/Bieter verantwortlich. Abrufung von Informationen, Zugang von Informationen - Der Bewerber/Bieter ist für die Abrufung der bereitgestellten zusätzlichen Informationen (z.B. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen), die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich. Eine gesonderte Bekanntmachung erfolgt - soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der Vergabeverfahrensordnungen vorgeschrieben - nicht mehr. Gleiches gilt für etwaige Aufforderungen, Mitteilungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber dem Bewerber/Bieter. - Mitteilungen an den Bewerber/Bieter, die über die Vergabeplattform an den Bewerber/Bieter übermittelt werden, gelten mit der Bereitstellung auf der Vergabeplattform im Bereich des Bewerbers/Bieters als abgesendet. - Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, seinen Account auf der Vergabeplattform auf den Zugang von Informationen jeglicher Art hin zu kontrollieren. Mitteilungen an den Bewerber/Bieter (einschließlich Mitteilungen nach § 134 GWB) werden über das Bewerber-/ Bieterpostfach der Vergabeplattform bereitgestellt. Das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform hat die Funktion eines (elektronischen) Briefkastens. Mit Bereitstellung der Mitteilung im Bieterpostfach auf der Vergabeplattform gehen die Mitteilungen dem Bewerber/Bieter zu. Der Bewerber/Bieter ist für die Kontrolle des Bewerber-/Bieterpostfachs der Vergabeplattform eigenverantwortlich zuständig. Der Bewerber/Bieter hat unabhängig vom Zugang zusätzlicher Nachrichten über einen Posteingang im Bewerber-/Bieterpostfach dieses selbständig auf das Vorhandensein von Mitteilungen zu kontrollieren.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Roch Services GmbH, Lübeck | 2 |
| 2 | REI-LUX Prüf-,Mess-,Verfahrenstechnik GmbH Co. KG, Erkelenz | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Kesselstraße 21-23, 70327 Stuttgart
- Website
- stuttgart-netze.de
- Kontakt
- vergabestelle@
stuttgart-netze.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 716 (Technische Tests, Analysen und Beratung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Baden-Württemberg (259 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- OMS Prüfservice GmbH3 Zuschläge
- EHS beratende Ingenieure für Bauwesen GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 25.11.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung aead844b-7572-4aba-bf74-1074776c4f84.