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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Telemedizinische Dienstleistungen für den Justizvollzug Baden-Württemberg

Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen Telemedizin 2024veröffentlicht 03.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 885 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
8,9 Mio. €
Laufzeit
4 Jahre01.08.2024 – 31.07.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Stuttgart70173, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (11 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Leistung70 %
  • Preiskriterium30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 29 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 12:30 Uhr
    vor 29 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2028
    vor 27 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung über telemedizinische Dienstleistungen für den Justizvollzug Baden-Württemberg

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
LeistungGewichtung (Punkte, genau) 70
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Eigenerklärung oder Eintragung in Präqualifikationsverzeichnis über die aktuelle Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister.
Kriterium
Eigenerklärung oder Eintragung in Präqualifikationsverzeichnis über 1) Gesamtjahresumsatz für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre; 2) Jahresumsatz über telemedizinische Dienstleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung über telemedizinische Dienstleistung … ganz lesenEigenerklärung oder Eintragung in Präqualifikationsverzeichnis über 1) Gesamtjahresumsatz für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre; 2) Jahresumsatz über telemedizinische Dienstleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung über telemedizinische Dienstleistungen vergleichbar sind; jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre; 3) Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Geforderte Mindeststandards: Zu (2) Im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre: Durchschnittlicher Jahresumsatz mit telemedizinischen Dienstleistungen und anderen Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung über telemedizinische Dienstleistungen vergleichbar sind, in Höhe von jeweils mindestens 250 000 Euro (ohne MwSt.). Zu (3) Der Bieter hat durch Eigenerklärung nachzuweisen, dass er spätestens zu Beginn der Auftragsausführung bei einem oder mehreren in der EU niedergelassenen Versicherungsunternehmen über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gegen Personenschäden und Sach- und Vermögensschäden verfügt und diese mindestens bis zur Beendigung des Vertrags aufrechterhält. Die Deckungssumme dieser Versicherungen muss pro Jahr mindestens 10 Millionen € und pro Schadensfall mindestens 5 Millionen € betragen.
Kriterium
A) Eigenerklärung über mindestens einen Referenzauftrag, im Zeitraum 03.05.2019 bis 02.05.2024 erbracht (vollständig oder zu einem erheblichen Teil erbracht) und im Hinblick auf alle wesentlichen Anforderungen mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar, jeweils unter Angabe - Name Referenzprojekt; … ganz lesenA) Eigenerklärung über mindestens einen Referenzauftrag, im Zeitraum 03.05.2019 bis 02.05.2024 erbracht (vollständig oder zu einem erheblichen Teil erbracht) und im Hinblick auf alle wesentlichen Anforderungen mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar, jeweils unter Angabe - Name Referenzprojekt; - Name, Kontaktdaten (Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) damaliger Auftraggeber und eines informierten Ansprechpartners des damaligen Auftraggebers; - Leistungszeit. Der Auftraggeber berücksichtigt mit dem o.a. Referenzzeitraum auch mehr als drei Jahre zurückliegende Referenzaufträge. B) Eigenerklärung Technische Fachkräfte C) Eigenerklärung Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. D) Eigenerklärung des Bieters zu § 46 Absatz 2 VgV. Geforderte Mindeststandards: Zu A) Referenzauftrag Mehrere frühere Aufträge, die nur in ihrer Gesamtheit den (Mindest-)Anforderungen an eine Referenz entsprechen, sind für den Nachweis einer Referenz nicht ausreichend. Der Referenzauftrag - wurde im Zeitraum 03.05.2019 bis 02.05.2024 vollständig oder zu mindestens 50% des Referenzauftragsvolumens erbracht; - hatte telemedizinische Leistungen (insbesondere Sprechstunden und Bereitschaftsdienste) zum Gegenstand; - hatte Bereitstellung und Einsatz digitaler Medizingeräte (z.B. Digitales Stethoskop) zur Erbringung telemedizinischer Leistungen zum Gegenstand; und - hatte Gesamtwert von insgesamt 250.000 Euro oder mehr (netto ohne Umsatzsteuer). Zu B) Technische Fachkräfte Namen der zur Erbringung folgender Leistungen vorgesehenen Ärzte und Psychotherapeuten mit und ohne Vollzugserfahrung (VZE, d.h. mehr als 3-monatige Tätigkeit in Justizvollzug oder telemedizinischer Gefangenenversorgung), unabhängig davon, ob sie dem Bieterunternehmen angehören oder nicht: - Allgemeinmedizinischer Bereitschaftsdienst und Allgemeinmedizinische Sprechstunde; - Substitutionsberatung und –behandlung; - Dermatologisches Konsil; und - Telepsychotherapeutische Beratung und –behandlung. Für jeden Arzt (A) und Psychotherapeuten (P) mit VZE anzugeben: - Art der Tätigkeit/Erfahrung im Justizvollzug; - Name der Einrichtung, in der VZE erworben wurde (JVA oder telemedizinischer Dienstleister mit Erfahrung in Behandlung von Gefangenen); - Zeitraum der Tätigkeit (auf den Kalendertag genau), in der VZE erworben wurde. Für jeden A und P ohne VZE Angabe, dass spätestens zum jeweiligen Zeitpunkt der Leistungserbringung ein Wissens- und Erfahrungsstand vergleichbar mit Ärzten oder Psychotherapeuten mit VZE besteht. Dazu jeweils anzugeben: - Art der Schulung des A/P. Hierzu erforderlich ist jeweils Schulung in einem mind. 3-monatigem Traineeprogramm, die (für Ärzte) die Grundlagen der med. Versorgung im Justizvollzug, typischerweise dort vorkommende Krankheitsbilder, besondere Anforderungen der Anstalts-/Gefängnismedizin und den Berufsalltag von Anstaltsärzten; und (für Psychotherapeuten) die Grundlagen der psychotherapeutischen Beratung und Behandlung im Justizvollzug, typischerweise dort vorkommende Krankheitsbilder, besondere Anforderungen der Anstalts-/Gefängnispsychotherapie und den Berufsalltag des Psychologischen Diensts umfassen. Mindestinhalt des Traineeprogramms: Theoretischer Teil mit dem jeweils vorgenannten Inhalt, der z.B. auch durch Teilnahme an Gefängnismedizintagen oder vergleichbaren anderen anerkannten Fachtagungen abgegolten werden kann; praktischer Teil im Wege der Hospitation von mind. 6 Wochen in einer JVA (auch via Telemedizin möglich). Während Traineeprogramm und im 1. Monat danach ist enge Anbindung des Trainees an bestimmten Betreuer sicherzustellen mit Supervision durch den Betreuer mindestens wöchentlich. Betreuer eines A kann nur ein A, Betreuer eines P kann nur ein P sein. Der Betreuer muss über besonders ausgeprägte VZE und besonders fundiertes Fachwissen verfügen. - Name der Einrichtung, in der Person ohne VZE Hospitation abgeleistet hat (JVA oder telemedizinischer Dienstleister m …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2024
Vertragsende
31.07.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
48 DAYS
Angebotsöffnung
06.06.2024, 12:30 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
A. Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eine … ganz lesenA. Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. B. Gemäß § 135 GWB gilt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#
Hinweis
1. Die Angaben zur Rechtsform des Erwerbers (oben, unter Ziffer 1.1) sind automatisch erzeugt und unzutreffend. Es handelt sich um ein Ministerium des Landes Baden-Württemberg. Die Angaben zur Rahmenvereinbarung (unten, unter Ziffer 5.1.15), es handele sich um eine “Rahmenvereinbarung, teilweise mit … ganz lesen1. Die Angaben zur Rechtsform des Erwerbers (oben, unter Ziffer 1.1) sind automatisch erzeugt und unzutreffend. Es handelt sich um ein Ministerium des Landes Baden-Württemberg. Die Angaben zur Rahmenvereinbarung (unten, unter Ziffer 5.1.15), es handele sich um eine “Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb”, ist ebenfalls automatisch erzeugt und unzutreffend. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen und ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb. Die Angabe, dass Ausschlussgründe "Rein nationale Ausschlussgründe" seien (unten, unter 2.1.6), ist automatisch erzeugt und ebenfalls unzutreffend. 2. Als Belege über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen werden anerkannt im Fall von - § 123 Abs. 1-4 GWB: Eigenerklärung; - § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 und Abs. 2 GWB: Eigenerklärung; - Artikel 5k VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen gegen Russland wegen Destabilisierung der Ukraine: Eigenerklärung. 3. Mit jedem Angebot sind Nachweise über die Einhaltung der für den Bieter geltenden gesetzlichen Auftragsausführungsbedingungen einzureichen: - Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, - Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt. 4. Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Wirkung, wenn die Höchstmengen an Leistungsabrufen aller vertraglichen Leistungen während der Vertragslaufzeit erreicht sind, die in der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung genannt sind.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Schillerplatz 4, 70173 Stuttgart
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
HAVER & MAILÄNDER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Stuttgart, Rechtsanwalt Dr. Alexander Hübner

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 851 (Dienstleistungen des Gesundheitswesens) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

40vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (49 Lose mit Angabe)
514.476 €Zuschlagswert im Median
110.788 € – 1,1 Mio. €mittlere Hälfte, 12 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.06.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ff7c6e60-1206-4960-92a9-19e694122f71.