Telemedizinische Dienstleistungen für den Justizvollzug Baden-Württemberg
Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen Telemedizin 2024veröffentlicht 03.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 8,9 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.08.2024 – 31.07.2028
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 8,9 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre01.08.2024 – 31.07.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Stuttgart70173, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (11 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Leistung70 %
- Preiskriterium30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 30 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 29 Monatennur elektronisch über deutsche-evergabe.de
- Öffnung der Angebote 12:30 Uhrvor 29 Monaten
- Vertragsbeginnvor 27 MonatenLaufzeit bis 31.07.2028
- Heute
Beschreibung
Rahmenvereinbarung über telemedizinische Dienstleistungen für den Justizvollzug Baden-Württemberg
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- LeistungGewichtung (Punkte, genau) 70
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- Eigenerklärung oder Eintragung in Präqualifikationsverzeichnis über die aktuelle Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister.
- Kriterium
Eigenerklärung oder Eintragung in Präqualifikationsverzeichnis über 1) Gesamtjahresumsatz für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre; 2) Jahresumsatz über telemedizinische Dienstleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung über telemedizinische Dienstleistung … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung oder Eintragung in Präqualifikationsverzeichnis über 1) Gesamtjahresumsatz für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre; 2) Jahresumsatz über telemedizinische Dienstleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung über telemedizinische Dienstleistungen vergleichbar sind; jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre; 3) Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Geforderte Mindeststandards: Zu (2) Im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre: Durchschnittlicher Jahresumsatz mit telemedizinischen Dienstleistungen und anderen Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung über telemedizinische Dienstleistungen vergleichbar sind, in Höhe von jeweils mindestens 250 000 Euro (ohne MwSt.). Zu (3) Der Bieter hat durch Eigenerklärung nachzuweisen, dass er spätestens zu Beginn der Auftragsausführung bei einem oder mehreren in der EU niedergelassenen Versicherungsunternehmen über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gegen Personenschäden und Sach- und Vermögensschäden verfügt und diese mindestens bis zur Beendigung des Vertrags aufrechterhält. Die Deckungssumme dieser Versicherungen muss pro Jahr mindestens 10 Millionen € und pro Schadensfall mindestens 5 Millionen € betragen.- Kriterium
A) Eigenerklärung über mindestens einen Referenzauftrag, im Zeitraum 03.05.2019 bis 02.05.2024 erbracht (vollständig oder zu einem erheblichen Teil erbracht) und im Hinblick auf alle wesentlichen Anforderungen mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar, jeweils unter Angabe - Name Referenzprojekt; … ganz lesenkürzer
A) Eigenerklärung über mindestens einen Referenzauftrag, im Zeitraum 03.05.2019 bis 02.05.2024 erbracht (vollständig oder zu einem erheblichen Teil erbracht) und im Hinblick auf alle wesentlichen Anforderungen mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar, jeweils unter Angabe - Name Referenzprojekt; - Name, Kontaktdaten (Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) damaliger Auftraggeber und eines informierten Ansprechpartners des damaligen Auftraggebers; - Leistungszeit. Der Auftraggeber berücksichtigt mit dem o.a. Referenzzeitraum auch mehr als drei Jahre zurückliegende Referenzaufträge. B) Eigenerklärung Technische Fachkräfte C) Eigenerklärung Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. D) Eigenerklärung des Bieters zu § 46 Absatz 2 VgV. Geforderte Mindeststandards: Zu A) Referenzauftrag Mehrere frühere Aufträge, die nur in ihrer Gesamtheit den (Mindest-)Anforderungen an eine Referenz entsprechen, sind für den Nachweis einer Referenz nicht ausreichend. Der Referenzauftrag - wurde im Zeitraum 03.05.2019 bis 02.05.2024 vollständig oder zu mindestens 50% des Referenzauftragsvolumens erbracht; - hatte telemedizinische Leistungen (insbesondere Sprechstunden und Bereitschaftsdienste) zum Gegenstand; - hatte Bereitstellung und Einsatz digitaler Medizingeräte (z.B. Digitales Stethoskop) zur Erbringung telemedizinischer Leistungen zum Gegenstand; und - hatte Gesamtwert von insgesamt 250.000 Euro oder mehr (netto ohne Umsatzsteuer). Zu B) Technische Fachkräfte Namen der zur Erbringung folgender Leistungen vorgesehenen Ärzte und Psychotherapeuten mit und ohne Vollzugserfahrung (VZE, d.h. mehr als 3-monatige Tätigkeit in Justizvollzug oder telemedizinischer Gefangenenversorgung), unabhängig davon, ob sie dem Bieterunternehmen angehören oder nicht: - Allgemeinmedizinischer Bereitschaftsdienst und Allgemeinmedizinische Sprechstunde; - Substitutionsberatung und –behandlung; - Dermatologisches Konsil; und - Telepsychotherapeutische Beratung und –behandlung. Für jeden Arzt (A) und Psychotherapeuten (P) mit VZE anzugeben: - Art der Tätigkeit/Erfahrung im Justizvollzug; - Name der Einrichtung, in der VZE erworben wurde (JVA oder telemedizinischer Dienstleister mit Erfahrung in Behandlung von Gefangenen); - Zeitraum der Tätigkeit (auf den Kalendertag genau), in der VZE erworben wurde. Für jeden A und P ohne VZE Angabe, dass spätestens zum jeweiligen Zeitpunkt der Leistungserbringung ein Wissens- und Erfahrungsstand vergleichbar mit Ärzten oder Psychotherapeuten mit VZE besteht. Dazu jeweils anzugeben: - Art der Schulung des A/P. Hierzu erforderlich ist jeweils Schulung in einem mind. 3-monatigem Traineeprogramm, die (für Ärzte) die Grundlagen der med. Versorgung im Justizvollzug, typischerweise dort vorkommende Krankheitsbilder, besondere Anforderungen der Anstalts-/Gefängnismedizin und den Berufsalltag von Anstaltsärzten; und (für Psychotherapeuten) die Grundlagen der psychotherapeutischen Beratung und Behandlung im Justizvollzug, typischerweise dort vorkommende Krankheitsbilder, besondere Anforderungen der Anstalts-/Gefängnispsychotherapie und den Berufsalltag des Psychologischen Diensts umfassen. Mindestinhalt des Traineeprogramms: Theoretischer Teil mit dem jeweils vorgenannten Inhalt, der z.B. auch durch Teilnahme an Gefängnismedizintagen oder vergleichbaren anderen anerkannten Fachtagungen abgegolten werden kann; praktischer Teil im Wege der Hospitation von mind. 6 Wochen in einer JVA (auch via Telemedizin möglich). Während Traineeprogramm und im 1. Monat danach ist enge Anbindung des Trainees an bestimmten Betreuer sicherzustellen mit Supervision durch den Betreuer mindestens wöchentlich. Betreuer eines A kann nur ein A, Betreuer eines P kann nur ein P sein. Der Betreuer muss über besonders ausgeprägte VZE und besonders fundiertes Fachwissen verfügen. - Name der Einrichtung, in der Person ohne VZE Hospitation abgeleistet hat (JVA oder telemedizinischer Dienstleister m …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2024
- Vertragsende
- 31.07.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 48 DAYS
- Angebotsöffnung
- 06.06.2024, 12:30 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
A. Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eine … ganz lesenkürzer
A. Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. B. Gemäß § 135 GWB gilt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:freelance#
- Hinweis
1. Die Angaben zur Rechtsform des Erwerbers (oben, unter Ziffer 1.1) sind automatisch erzeugt und unzutreffend. Es handelt sich um ein Ministerium des Landes Baden-Württemberg. Die Angaben zur Rahmenvereinbarung (unten, unter Ziffer 5.1.15), es handele sich um eine “Rahmenvereinbarung, teilweise mit … ganz lesenkürzer
1. Die Angaben zur Rechtsform des Erwerbers (oben, unter Ziffer 1.1) sind automatisch erzeugt und unzutreffend. Es handelt sich um ein Ministerium des Landes Baden-Württemberg. Die Angaben zur Rahmenvereinbarung (unten, unter Ziffer 5.1.15), es handele sich um eine “Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb”, ist ebenfalls automatisch erzeugt und unzutreffend. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen und ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb. Die Angabe, dass Ausschlussgründe "Rein nationale Ausschlussgründe" seien (unten, unter 2.1.6), ist automatisch erzeugt und ebenfalls unzutreffend. 2. Als Belege über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen werden anerkannt im Fall von - § 123 Abs. 1-4 GWB: Eigenerklärung; - § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 und Abs. 2 GWB: Eigenerklärung; - Artikel 5k VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen gegen Russland wegen Destabilisierung der Ukraine: Eigenerklärung. 3. Mit jedem Angebot sind Nachweise über die Einhaltung der für den Bieter geltenden gesetzlichen Auftragsausführungsbedingungen einzureichen: - Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, - Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt. 4. Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Wirkung, wenn die Höchstmengen an Leistungsabrufen aller vertraglichen Leistungen während der Vertragslaufzeit erreicht sind, die in der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung genannt sind.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Schillerplatz 4, 70173 Stuttgart
- Website
- justiz-bw.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- HAVER & MAILÄNDER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Stuttgart, Rechtsanwalt Dr. Alexander Hübner
Bei uns erfasst
- Labordiagnostische Untersuchungen in den JVA des Landes BW17.05.2026 · 3 Angebote
- Fortführung des Betriebs von "Mein Justizpostfach" (MJP)05.05.2026 · 3 Angebote
- Juristische Datenbank - Integration einer zusätzlichen Funktionalität05.05.2026 · 1 Angebot
- Fortschreibung 2027 des Personalbedarfsberechnungssystems "PEBB§Y"26.01.2026 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 851 (Dienstleistungen des Gesundheitswesens) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- BG prevent GmbH4 Zuschläge
- 21Dx GmbH2 Zuschläge
- Medservio GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.06.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ff7c6e60-1206-4960-92a9-19e694122f71.