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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Teilauslagerung Interne Revision

NBank · Hannover, Niedersachsen

Aktenzeichen RE 2024.10veröffentlicht 21.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Hannover30177, Region Hannover, Niedersachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 92 Tage (23 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 8 Angebote je Los (38 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Gesamtpreis (brutto)50 %
  • Qualität (Organisation des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals und Prüfungsmethodik)20 %
  • Qualifikation und Erfahrung des einzusetzenden Personals30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Der Auftraggeber macht im Auftrag des Vorstandes von der Möglichkeit der teilweisen Auslagerung von Aufgaben der Internen Revision (Konzernrevision) nach dem Rund-schreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - BaFin - 05/2023 ("Ma-Risk") Gebrauch. Die teilweise Auslagerung von Aufgaben der Internen Revision ist als "Auslagerung" im Sinne des § 25b Kreditwesengesetz (KWG) i.V.m. AT 9 Tz. 1 MaRisk zu behandeln. Mit dem Zuschlag kommt ein Rahmenvertrag zustande. Der Auftragnehmer nimmt die Prüfungsaufgaben der Konzernrevision unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen und vertraglichen Pflichten der NBank selbstständig und unabhängig wahr. Eine Weiterverlagerung von Funktionen im Rahmen des Auftrags-verhältnisses an Dritte ist durch den Auftragnehmer nicht zulässig. Bei dem Auftragnehmer hat es sich um eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu handeln. Die Grundlage der ausgeschriebenen Prüfungstätigkeit ist der von der Internen Revision der NBank jeweils aufgestellte und vom Gesamtvorstand genehmigte risikoorientierte Mehrjahresprüfungsplan. Dabei erstrecken sich die Revisionsleistungen laut Prüfungsplan 2025 und Folgejahre grundsätzlich auf folgende Prüfungsgebiete und Anforderungen: I. Durchführung von planmäßigen Prüfungen in den Gebieten: - IT - Prüfungen (Schwerpunkt BAIT/DORA) - Bankaufsichtsrechtliche Prüfungen (BASEL IV / MaRisk / CRR etc.) - Prüfungen im Finanzbereich (Rechnungswesen) - Prüfung des internen Kontrollsystems - anstehende Follow-up Prüfungen - zusätzliche Prüfungen und Sonderprüfungen nach Absprache - ggf. projektbegleitende Tätigkeiten. Prüfungsthemen können auch ausgelagerte Bereiche der NBank oder zum Konzern gehörige Unternehmen betreffen. II. Prüfung und Qualitätssicherung der Rückmeldungen bzgl. der Feststellungen aus der Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 Satz 2 KWG Der Leistungsbeginn soll frühestmöglich, beginnend spätestens im vierten Quartal 2024 sein. Fest vereinbart ist die Abnahme der Leistungen bis Ende 2025. Optional soll diese auch in den Folgejahren angeboten werden und vom Auftraggeber nach Belieben mit einem angemessenen Vorlauf zu den genannten Konditionen beauftragbar sein. Die QS hat unmittelbar beginnend mit der vollständigen Zulieferung der Unterlagen durch den Auftraggeber zu erfolgen (es gelten die Feiertage in Niedersachsen). Inner-halb von 5 Werktagen nach Zulieferung muss dem Auftraggeber ein aussagekräftiges Ergebnis auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt werden. Die durch den Dienstleister erfolgte QS pro Beanstandung muss nachweisbar und transparent schriftlich dargelegt und kommuniziert werden. Die Form der Nachweisbarkeit hat anhand aussagefähiger Unterlagen zu erfolgen (QS-Bericht). Zwecks Nachvollziehbarkeit der QS-Aktivitäten, hat der Auftragnehmer innerhalb von zehn Werktagen dem Auftraggeber seine Prüfungsdokumentation auszuhändigen. Die Abstimmung bzgl. Mailadresse und Ansprechpartner/Lieferweg erfolgt nach Zuschlagserteilung.

Beschreibung des Loses

Der Prüfungsplan für die Geschäftsjahre 2025 bis 2026 sieht eine Prüfungsvergabe von etwa 200 Prüfungstagen zu den vorgenannten Prüfungsthemen vor (1 Tag entspricht 8 Stunden). Dabei liegt der Prüfungsschwerpunkt größtenteils in der Durchführung von IT-Prüfungen in Anlehnung an die BAIT/DORA. Eine Beauftragung von tat-sächlichen Prüfungstagen je Prüfungsjahr erfolgt im Rahmen des jährlichen mit dem Vorstand der NBank abzustimmenden Prüfungsplans und in Abstimmung mit dem Auftragnehmer. Die NBank plant mit ca. 100 Prüfungstagen pro Jahr (zzgl. ggf. optio-nale Leistungen) und gewährt eine Mindestabnahme von 50 Prüfungstagen für das erste Prüfungsjahr. Die Anzahl der kalkulierten Prüfungstage (Mindestabnahme und variable Abnahme) wird gemeinsam im vierten Quartal analysiert und der Auftraggeber ist berechtigt im Rahmen der Billigkeit eine Anpassung um bis zu 50% der Prüfer-tage des Vorjahres vorzunehmen. Als weiteren und ab dem Jahr 2026 optionalen Bestandteil beinhaltet der Leistungs-umfang die Qualitätssicherung bzw. Umsetzungsüberprüfung der von den Fachbereichen zurückgemeldeten Abarbeitungsstände im Kontext der in der Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 Satz 2 KWG getroffenen Feststellungen. Für das vierte Quartal 2024 sind mindestens 20 PT geplant, für das Jahr 2025 sind mindestens 40 PT geplant. Diese Werte stellen diesbezüglich die Mindestabnahmemenge dar. Optional sollen diese Leistungen mit einem mit dem Auftragnehmer zu vereinbarenden billigem Zeitvorlauf um jeweils 50% erweiterbar sein. Die darüberhinausgehende, sowie die optionale Beauftragung der Leistungen erfolgt jeweils als Einzellabruf und mit der Abarbeitung soll schnellstmöglich, maximal jedoch mit einem Vorlauf von 1 Monat begonnen werden. Sollte der Vertrag verlängert werden, gilt dies ebenfalls für die Bezugsdauer der optionalen Leistung, sofern diese in Anspruch genommen wird. Der Auftragnehmer wirkt bei der Erstellung bzw. Weiterentwicklung der IT-Prüfungsplanung unterstützend mit und macht Vorschläge für neue Prüfungsthemen. Der Auftragnehmer stimmt die Prüfungstermine mit den zu prüfenden Bereichen gemäß der verabschiedeten Prüfungsplanung quartalsweise ab und teilt der Revision die vereinbarten Termine mit. Die Revision unterstützt dabei bezüglich der erforderlichen Ansprechpartner. Sollte der Auftragnehmer im Verlauf der Prüfung feststellen, dass der Prüfungszeit-raum gemäß Prüfungsplanung nicht einzuhalten ist, hat dieser - unter Nennung der Hintergründe - die Revision sofort auf elektronischem Weg zu informieren. Sollte dem Auftragnehmer im Vorfeld der anstehenden Prüfungen bereits bekannt sein, dass der Prüfungszeitraum aufgrund von beim Auftragnehmer zu verorteten Gründen, nicht eingehalten werden kann, ist hierüber die Revision ebenfalls sofort auf selbigem Weg zu benachrichtigen. Der Auftragnehmer führt zu Beginn jeder Prüfung ein Vor-Ort-/Remote-Auftaktgespräch durch, in dem die Prüfungsplanung den geprüften Bereichen / Teams anhand eines Prüfungsplanungsdokuments erläutert wird. Erforderliche Unterlagen werden vom Auftragnehmer im Vorfeld einer anstehenden Prüfung identifiziert und rechtzeitig, mindestens eine Woche vorher angefordert, sodass diese zum Prüfungsauftakt vorliegen. Der Austausch von Unterlagen hat auf elektronischem Weg über passwortgeschützte ZIP-Dateien zu erfolgen. Dies gilt auch für optionale Leistungen. Die Passwortrichtlinie des Auftraggebers ist diesbezüglich zu berücksichtigen (Anlage 11). Optional wird im Laufe des Vertragsverhältnisses überprüft, inwiefern eine Kollaborationsplattform entweder durch den Auftraggeber oder den Auftragnehmer realisierbar ist. Der Auftragnehmer hat als optionale Leistung eine Kollaborationsplattform mitsamt Sicherheitskonzept anzubieten. Diese Lösung muss, um genutzt zu werden, den bankenaufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Die Abstimmungen über die erforderlichen Anforderungen erfolgen nach Vertragsabschluss. Die Dokumentation der Prüfungsergebnisse erfolgt in einem schriftlichen Revisionsbericht sowie ergänzenden Arbeitspapieren. Für einen fachkundigen Dritten (z.B. Aufsichtsprüfer) sind die durch-geführten Prüfungshandlungen, genutzten Nachweise und daraus gewonnenen Erkenntnisse so zu dokumentieren, dass diese auch im Nachgang einer Prüfung nachvollzogen werden können. Bei Stichprobenprüfungen ist das Auswahlverfahren, die erfolgte Auswahl an Vorgängen sowie das Ergebnis schriftlich festzuhalten, sodass im Nachgang Beanstandungen anhand von Einzelvorgängen nachvollziehbar bleiben. Die Prüfungsergebnisse sind vom Auftragnehmer innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Prüfung in mündlicher (Schlussgespräche) und schriftlicher (Revisions-berichte mit Empfehlungen) Form zu erstatten. Das Abschlussgespräch wird in einem Vor-Ort-/Remote-Termin anhand des Berichtsentwurfs innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss des Prüfungszeitraums durch-geführt. Der Auftragnehmer stimmt die Prüfungsergebnisse direkt mit dem Fachbereich anhand eines Berichtsentwurfs ab, der parallel auch der Revision zur Verfügung gestellt wird. Anpassungen erfolgen kurzfristig, sodass innerhalb von zwei Wochen nach dem Abschlussgespräch eine Auslieferung des finalen Berichts erfolgt. Abweichungen von dieser stringenten Vorgehensweise sind - wie bei eigenen Revisionsprüfungen - vom Auftraggeber schriftlich zu dokumentieren. Bei schwerwiegenden Feststellungen während der Prüfungsdurchführung ist sowohl die Revision als auch der Vorstand über den Sachverhalt unverzüglich zu informieren. Ergeben sich im Rahmen der Prüfungen schwerwiegende Feststellungen gegen Mitglieder des Vorstandes, hat der Auftragnehmer dem gesamten Vorstand unverzüglich schriftlich Bericht zu erstatten. Innerhalb von vier Wochen nach Beendigung der Prüfung hat der Auftragnehmer die jeweiligen von ihm während der Prüfungsdurchführung genutzten Prüfungsunterlagen vollständig per passwortgeschützter ZIP-Datei mit nachvollziehbarer Ordnerstruktur der Revision der NBank zur Verfügung zu stellen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Gesamtpreis (brutto)50 %
Qualität (Organisation des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals und Prüfungsmethodik)20 %
Qualifikation und Erfahrung des einzusetzenden Personals30 %
Preis
Gesamtpreis (brutto)Der Angebotspreis ist als Pauschalpreis für einen Tagessatz (8 Stunden) anzugeben. Es ist der Bruttopreis anzugeben. In diesen Pauschalpreis sind sämtliche Nebenkosten, Reisekosten, sonstige Aufwendungen etc. einzukalkulieren. Preisanpassungen sind nicht vorgesehen.
Qualität
Qualität (Organisation des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals und Prüfungsmethodik)Siehe Bewerbungsbedingungen
Qualität
Qualifikation und Erfahrung des einzusetzenden PersonalsSiehe Bewerbungsbedingungen

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Rahmenvertrag weist nachfolgende Laufzeiten auf: 1. Grundlaufzeit: 24 Monate ab der Zuschlagserteilung 2. Laufzeit der Verlängerungsoption 1: 12 Monate 3. Laufzeit der Verlängerungsoption 2: 12 Monate Verlängerungsoption 1: Die erste Option gilt als wahrgenommen, wenn nicht spä … ganz lesenbis zu 2-mal: Der Rahmenvertrag weist nachfolgende Laufzeiten auf: 1. Grundlaufzeit: 24 Monate ab der Zuschlagserteilung 2. Laufzeit der Verlängerungsoption 1: 12 Monate 3. Laufzeit der Verlängerungsoption 2: 12 Monate Verlängerungsoption 1: Die erste Option gilt als wahrgenommen, wenn nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit dem Auftragnehmer schriftlich mitgeteilt wird, dass keine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses erfolgen soll. Verlängerungsoption 2: Die zweite Option gilt als wahrgenommen, wenn nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der ersten Verlängerung dem Auftragnehmer schriftlich mitgeteilt wird, dass keine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses erfolgen soll.
Optionen
siehe Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nachprüfungsstelle Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Fax: 04131/15-2943 E-mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß g … ganz lesenNachprüfungsstelle Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Fax: 04131/15-2943 E-mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y64H7PK

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin6

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Name
NBank
Anschrift
30177, 30177 Hannover
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 792 (Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

11vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 6 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 12.07.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6575d7ee-a2bc-4c92-a649-09de3238aacf.