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vergebenEU-weitDienstleistungenmögliche Doppelmeldung

Technisches Gebäudemanagement für das Bundesministerium des Innern und für Heimat in Bonn

Einrichtung des Öffentlichen Rechts · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 007-24veröffentlicht 29.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 873 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 29.04.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
70 Monate02.08.2024 – 31.05.2030
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 29 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.05.2030
    vor 27 Monaten
  4. Bindefrist endet
    58 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 27 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Es werden Leistungen des Technischen Gebäudemanagements für das Bundesministerium des Innern und für Heimat in Bonn ausgeschrieben.

Beschreibung des Loses

Mit dieser Ausschreibung und der projektbegleitenden Steuerung des Auftragnehmers (AN) über die gesamte Laufzeit des Vertrages soll für die ausgeschriebenen Leistungen des Betreibens, Bedienens und des Störungsmanagements der technischen Anlagen des Bundesministeriums des Innern und für Heimat ein qualitativ hochwertiges Gebäudemanagement zu wirtschaftlich günstigen Konditionen sichergestellt werden. --- Es ist eine uneingeschränkte Nutzung des Gebäudes und der technischen Anlagen (365/366 Tage pro Jahr / 24 Stunden am Tag) mit möglichst geringfügigen Störungen und Unterbrechungen des Dienstbetriebes anzustreben. --- Die technischen Anlagen sind verteilt auf 12 Gebäude als Einzelbebauung, die zum Teil mit Laubengängen auf Erd- bzw. auf Höhe des 1./2. Obergeschosses miteinander verbunden sind. Das Haus 10 ist ein Kasino- und Kongresszentrum. Ebenso befinden sich auf dem Gelände eine große Tiefgarage (im Sinne Sonderbauverordnung NRW) mit vier Ebenen im Gebäude 5 und eine kleine Diensttiefgarage im Gebäude 6. --- Die Leistungen des AN umfassen nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen, welche für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der Liegenschaft, der Gebäude und der technischen Anlagen erforderlich sind und die Betreiberpflichten durch den AN sicherstellt. Der AN ist damit unter anderem für die zyklische und termingerechte Wartung; Inspektion und Prüfung während und nach Ablauf der Herstellergewährleistung vollumfänglich verantwortlich. Im Rahmen des Störungsmanagements gewährleistet der AN 24 Stunden täglich und an 365/366 Tagen im Jahr einen Störungsdienst. -- Die geforderten Leistungen sind entsprechend der DIN 31051 / EN 13306, DIN 32736, den Richtlinien des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) sowie der VDMA 24186 zu erbringen. --- Weitere Leistungsbestandteile sind u.a. das Energie-, Kommunikations- und Stillstandsmanagement, ggf. die Gewährleistungsüberwachung, alle Wiederholungsprüfungen durch Sachverständige für alle prüfpflichtigen Anlagen, die Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher Betriebsmittel und die Entsorgung. -- Weitere Leistungen sind die der Start-Up-Phase / Vertragsauslaufphase mit der geordnete Übernahme der Anlagen zu Leistungsbeginn sowie die reibungslose Übergabe nach Leistungsende, des Instandhaltungsmanagements und Bereitschaftsdienstes, der Objektleitung und Haustechnikleistungen. -- Der AN hat über den durch Vertrag vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Aufträge gegen Entgelt zu übernehmen. Dazu können Bau- oder Dienstleistungsaufträge in unterschiedlichem Umfang/Auftragswert gehören. -- Der AN setzt für die Bereiche Bürokommunikation (Word, Excel, Outlook), Zeiterfassung der Mitarbeiter des AN, Instandhaltungsplanung, Kaufmännisches Management und Energiemanagement eigenständig moderne EDV- bzw. CAFM-Systeme zur Weitergabe der benötigten Daten an die AG ein. Das CAFM-System des AN muss sowohl software- als auch hardwareseitig den ITSicherheitsanforderungen des BSI entsprechen. -- Dem AN stehen Räumlichkeiten (Werkstatt, Umkleide, Lager) sowie Wärme, Wasser und Elektroenergie für seine Vertragserfüllung unentgeltlich zur Verfügung. Der AN stellt alle erforderlichen Werkzeuge, Geräte und Materialien für seine Leistungserbringung. -- Das eingesetzte Personal des AN einschließlich genehmigter Unterauftragnehmer muss grundsätzlich im Besitz einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung SÜ2 Sabotageschutz nach § 9 SÜG sein. --- Für die Ausführung der Leistungen werden u.a. 1 Objektleiter und 2 Haustechniker sowie deren Vertreter benötigt. Es ist eine Präsenzzeit des Objektleiters von 9:00 bis 12:00 Uhr immer dienstags und mittwochs und 3 Stunden in der Woche an einem variablen Tag nach vorheriger Absprache mit AG zu gewährleisten. --- Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Kriterium
Zuschlagskriterium Preis 60 Punkte bzw. 60 % Zuschlagskriterium Konzept (Qualität) 40 Punkte bzw. 40 %Gewichtung (Punkte, genau) 60Preis: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise (ohne Bedarfspositionen) laut Leistungsverzeichnis festgelegt. Konzept: Grundlage für die Konzeption (das Konzept) sind die aus dem Vertrag, der Leistungsbeschreibung, der Liegenschaftsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmenden Anforderungen. --- Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Die Gesamtpunktzahl (maximal 100 Punkte) ergibt sich aus der Addition der Punktzahl für das schriftliche Konzept (maximal 40 Punkte) und der Punktzahl für den Preis (maximal 60 Punkte). Bei gleicher Gesamtpunktzahl hat dasjenige Angebot den Vorrang, dass im Zuschlagskriterium Preis die höhere Punktzahl erhalten hat. Bei weiterer Gleichheit behält sich die Vergabestelle einen Losentscheid vor. --- 1. Wertungskriterium Preis: Zum Zweck der Wertung wird die im Leistungsverzeichnis angegebene Summe als Grundlage des Kriteriums Preis verwendet. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die maximale Punktzahl von 60 Punkten. Die anderen Angebote werden in absteigender Bepunktung jeweils im Verhältnis zum günstigsten Angebot gewertet, indem der niedrigste geprüfte Preis durch den Preis des jeweiligen Angebotes dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 60 Punkten multipliziert wird. Die Punktzahlen werden auf zwei Nachkommastellen genau berechnet, wobei nach der sogenannten kaufmännischen Rundung auf- bzw. abgerundet wird. -- 2. Wertungskriterium Konzept: Die Konzeption des Bieters wird als Qualitätskriterium in die Wertung mit einbezogen. Grundlage für die Konzeption sind die aus dem Vertrag, der Leistungsbeschreibung, der Liegenschaftsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmenden Anforderungen. Das Gesamtkonzept ist auf maximal 6 DIN A4 Seiten (ohne Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und Anlagen, wie z. B. Material- und Werkzeuglisten) zu erläutern (Schriftart Arial, Schriftgröße 10, Zeilenabstand 1,5). - Folgende Teilkonzepte sind Bestandteil des Gesamtkonzepts und sind entsprechend zu erläutern. - Wartungs-, Inspektions- und Prüfmanagement (Gewichtung 20 %) - Störungsmanagement (Gewichtung 10 %) - Qualitätsmanagement (Gewichtung 5 %) - Start-Up-Phase und Vertragsauslauf- und Übergangsphase (Gewichtung 5 %) - Übersteigt die Seitenzahl des eingereichten Gesamtkonzeptes die geforderten 6 Seiten, fließen diese nicht mehr in die Bewertung ein. - Die Konzepte werden Bestandteil des Vertrages. - 2.1. Konzept des Wartungs-, Inspektions- und Prüfmanagements Dieses Konzept soll Erläuterungen zu folgenden Punkten beinhalten: - Steuerung des Wartungs-, Inspektions- und Prüfungsprozesses Abbildung der Prozesse zur Wartung/ Prüfung und Inspektion; Eigenleistungsquote der Wartungs-, Inspektions- und Prüfleistungen; Musterwartungs- und Prüfplan - Darstellung der Verfahrensweise bzgl. Dokumentation bei der Integration einer neuen techn. Anlage; - Vorbeugenden Instandhaltung Erläuterung eines Materialmanagements (u. a. Vorhaltung von Ersatzteilen/ Verschleißteilen), Schwachstellenanalyse - 2.2. Konzept des Störungsmanagements Dieses Konzept soll Erläuterungen zu folgenden Punkten beinhalten: - Fehlersuche, Ursachenfeststellung, Feststellung der Schadenshöhe und Dokumentation des Schadens - Wie werden die geforderten Reaktionszeiten sichergestellt? - Prozesserläuterung und -abbildung unter Einbeziehung der Reaktionszeiten - das Vorgehen für den nachfolgend aufgeführten Havariefall: Stromausfall - 2.3. Konzept des Qualitätsmanagements Dieses Konzept soll Erläuterungen zu folgenden Punkten beinhalten: - Angaben zum CAFM-System Art und Weise des Zugriffs durch den Auftraggeber auf welche Daten und Bericht; Qualitätsmesssystem (Inhalt und Beschreibung); Zeitdauer der bereits erfolgten Anwendung; Art und Weise der Protokollübergabe - Vorgehen zur Verbesserung des Anlagenbestandes Erhebung und Darstellung von Verbräuchen, Nachhaltigkeitsaspekte Analyse und Verbesserungsverfahren; Methoden/ Wirtschaftlichkeitsberechnungen Kommunikation m …

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
Die Angaben der Ziffern 2.1 und 2.2 sind wie folgt auszufüllen: 2.1. Angabe zu: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Umsatzteuer-ID, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbeh … ganz lesenDie Angaben der Ziffern 2.1 und 2.2 sind wie folgt auszufüllen: 2.1. Angabe zu: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Umsatzteuer-ID, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter/-in, Ansprechperson, Telefon, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort 2.2 Zusätzliche Angaben, sofern keine Eintragung im Handelsregister vorliegt (z.B. nicht eingetragener Einzelunternehmer, Freiberufler oder unternehmerisch tätige GbR) - Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten: Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit
Kriterium
zu 3) Nicht abgegebene Eigenerklärungen gem. § 123 und § 124 GWB in der Bieterauskunft stellen gem. Ziffer 2.1.6 Ausschlussgründe dar. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn das Unternehmen erklärt und nachweist, dass es: -seinen Verpflichtungen nach § 123 Abs. 4 S. 1 GWB zwischenzeitlic … ganz lesenzu 3) Nicht abgegebene Eigenerklärungen gem. § 123 und § 124 GWB in der Bieterauskunft stellen gem. Ziffer 2.1.6 Ausschlussgründe dar. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn das Unternehmen erklärt und nachweist, dass es: -seinen Verpflichtungen nach § 123 Abs. 4 S. 1 GWB zwischenzeitlich dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat (§ 123 Abs. 4 S. 2 GWB) -Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 Abs. 1 GWB ergriffen hat --- zu 4) Gemäß Verordnung (EU) 2022/576 dürfen ab dem 9. April 2022 keine öffentlichen Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen. Dies betrifft nicht nur Bieter und Teilnehmer, sondern auch Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten, die mit mehr als 10% am Auftragswert beteiligt sind. Folgende Erklärungen sind abzugeben: – das Unternehmen ist nicht in Russland niedergelassen ist und der Unternehmer – im Fall der Bewerbung als Einzelkaufmann - nicht die russische Staatsangehörigkeit besitzt – dass an dem Unternehmen kein in Russland niedergelassenes Unternehmen und keine natürliche Person mit russischer Staatsangehörigkeit zu mehr als 50% beteiligt ist – das Unternehmen handelt nicht im Namen oder auf Anweisung eines in Russland niedergelassenen Unternehmens oder einer natürlichen Person mit russischer Staatsangehörigkeit – für die Ausführung des Auftrags werden nicht die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, Eignungsverleihers oder Lieferanten in Anspruch genommen, der in Russland niedergelassen ist oder die russische Staatsangehörigkeit besitzt – das Unternehmen nimmt nicht die Kapazitäten eines Unternehmens in Anspruch, an dem zu mehr als 50% ein in Russland niedergelassenes Unternehmen oder ein russischer Staatsangehöriger beteiligt sind oder das im Namen und auf Anweisung eines in Russland niedergelassenen Unternehmens oder russischen Staatsangehörigen handelt. Der Bieter / das Mitglied einer Bietergemeinschaft / der Unterauftragnehmer, die vorstehende Erklärung nicht abgeben, aber einen Einsatz dennoch für gerechtfertigt halten, können dieses mit einer eigenen Erklärung begründen. --- zu 5) Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft erklärt, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.0000€ wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Und dass zur Kenntnis genommen wird, dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss.
Kriterium
zu 6) Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung - Geforderte Deckungssummen (pro Schadensfall und pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 5,0 Mio. €, Sachschäden: mindestens 5,0 Mio. €, Vermögensschäden: mindestens 500.000 €, … ganz lesenzu 6) Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung - Geforderte Deckungssummen (pro Schadensfall und pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 5,0 Mio. €, Sachschäden: mindestens 5,0 Mio. €, Vermögensschäden: mindestens 500.000 €, Schlüsselschäden: mindestens 300.000 €. Erklärung, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird oder dass, sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, die Anpassung unmittelbar nach Zuschlagserteilung entsprechend der geforderten Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vorgenommen wird. --- zu 7) Die Gesamtumsätze und separat die Umsätze für die ausgeschriebene Leistung sind für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu benennen.
Kriterium
8) Erklärung, dass: - das Unternehmen ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt - dass künfttigen Objektteam die technische Ausstattung (Maschinen, Werkzeuge, Materialien, u.a.) zur Verfügung steht, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und u … ganz lesen8) Erklärung, dass: - das Unternehmen ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt - dass künfttigen Objektteam die technische Ausstattung (Maschinen, Werkzeuge, Materialien, u.a.) zur Verfügung steht, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen - das in den Liegenschaften eingesetzte Personal in der Lage ist, die eingesetzten Gebäudeleittechnik- und IT-Programme der AG fachgerecht zu nutzen und bedienen kann; das Personal ist entsprechend geschult. - das Zertifikat gem. ISO 27001 oder gleichw. vorliegt. Die Gleichwertigkeit ist zu begründen. - die Nachweise der Erfüllung von Mindestanforderungen zur Gewährleistung der Informationssicherheit (Anlage C-08) des vorgesehenen CAFM-Systems nach Aufforderung der Vergabestelle vorgelegt werden. Eigenerklärungen und Nachweise zum für den Einsatz vorgesehenen Personal: Objektleitung: - Die OL u. seine Vertretung (eigenes Personal den AN) verfügen über einen Abschluss als Diplomingenieur (FH), Bachelor, Staatlich geprüfter Techniker, Meister (DQR/EQR mindestens Niveau 6) in einer dem technischen Gebäudebetrieb entsprechenden Fachrichtung: Elektrotechnik, Versorgungstechnik, Gebäudetechnik, Facility-Management oder eine vergl. Fachrichtung. Die Vergleichbarkeit ist zu begründen. - Die namentliche Benennung und die Vorlage der Nachweise der Qualifikation für die OL u. seine Vertretung erfolgen auf Anforderung der Vergabestelle nach Ablauf der Angebotsfrist und vor Zuschlagserteilung. - Die OL u. seine Vertretung verfügen mindestens über 5 Jahre Berufserfahrung im vergleichbaren Aufgaben- und Verantwortungsbereich. - Ein Projektlebenslauf über 5 Jahre Berufserfahrung der OL u. seiner Vertretung im vergleichbaren Aufgaben- und Verantwortungsbereich wird auf Anforderung der Vergabestelle nach Ablauf der Angebotsfrist und vor Zuschlagserteilung vorgelegt. Die OL u. seine Vertretung verfügen über Kenntnisse/Fähigkeiten gem. Pkt. 5.1.6 Allg. Inform.. Haustechniker (HT): - Der HT 1 u. seine Vertretung (eigenes Personal des AN) verfügen über einen Abschluss nach mind. 3-jähriger Berufsausbildung (DQR/EQR mindestens Niveau 4) in der Elektrotechnik oder in einer vergl. Fachrichtung. Die Vergleichbarkeit ist zu begründen. - Der HT 2 u. seine Vertretung (eigenes Personal des AN) verfügen über einen Abschluss nach mind. 3-jähriger Berufsausbildung (DQR/EQR mindestens Niveau 4) in einem Gewerk der Versorgungstechnik (Installations-/Sanitär-/Heizungs-/Lüftungs- und Klimatechnik) oder in einem vergl. Gewerk. Die Vergleichbarkeit ist zu begründen. - Die namentliche Benennung und die Nachweise der Qualifikation für die vier vorgesehenen HT erfolgt auf Anforderung der Vergabestelle nach Ablauf der Angebotsfrist und vor Zuschlagserteilung. - Die vorgesehenen vier HT verfügen über mind. 3 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position. - Ein Projektlebenslauf über 3 Jahre Berufserfahrung der vier HT wird auf Anforderung der Vergabestelle nach Ablauf der Angebotsfrist und vor Zuschlagserteilung vorgelegt. - Die vorgesehenen vier HT verfügen über Kenntnisse/Fähigkeiten gem. Pkt. 5.1.6 Allg. Inform.. Weitere Vorlage von Nachweisen auf Anforderung der Vergabestelle (nach Angebotsfrist und vor Zuschlagserteilung): 1. Schriftl. Nachw. als Beauftragte Person f. Aufzugsanlagen gem. BetrSichV, Anhang 1, Pkt. 4.1 (Aufzugswärter) mit Berechtigung zur Personenbefreiung für alle vier HT bzw. Erklärung, dass noch nicht von allen HT ein schriftlicher Nachweis als Beauftragte Person f. Aufzugsanlagen gem. BetrSichV, Anhang 1, Pkt. 4.1 (Aufzugswärter) mit Berechtigung zur Personenbefreiung vorliegt, und diese Berechtigung nach Zuschlagserteilung unverzüglich eingeholt wird. Ggf. vorhandene Berechtigungen werden auf Anforderung der Vergabestelle vorgelegt. 2. Schriftl. Nachw. der Berechtigung für das Arbeiten an Feststellanlagen (Fachkraft für Feststellanlagen) für einen HT u. eine Vertretung. 3. Sc …
Kriterium
zu 11) Erklärung, dass beabsichtigt wird, als Bietergemeinschaft ein Angebot abzugeben und Angaben dazu, für welches Los, für welchen Teilbereich der Leistung und in welchem Umfang --- zu 12) Erklärung, dass beabsichtigt wird, Unterauftragnehmer einzusetzen und Angaben dazu, für welches Los, für w … ganz lesenzu 11) Erklärung, dass beabsichtigt wird, als Bietergemeinschaft ein Angebot abzugeben und Angaben dazu, für welches Los, für welchen Teilbereich der Leistung und in welchem Umfang --- zu 12) Erklärung, dass beabsichtigt wird, Unterauftragnehmer einzusetzen und Angaben dazu, für welches Los, für welche Teilleistungen und in welchem Umfang --- zu 13) Erklärung, dass für die Erbringung der Leistungen eine Eignungsleihe nach § 47 VgV vorgenommen wird und Angabe in Bezug auf welche Aspekte --- zu IV) Erklärung, - dass zur Leistungserbringung nur Beschäftigte eingesetzt werden, die erfolgreich sicherheitsüberprüft sind (Ü 2 Sab.). - dass zum Beginn der Start-up-Phase ausreichend Personal bereitgehalten wird, welches bereit ist, sich einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung (SÜ 2 Sabotageschutz) nach § 9 SÜG zu unterziehen (mindestens ein Objektleiter und 2 Haustechniker verschiedener Gewerke, 1 x HLS + 1 x Elektrotechnik). Das Personal ist im Unternehmen tätig und wird vollumfänglich für die Übernahmephase und den anschließenden Regelbetrieb zur Verfügung stehen - dass für den 24h/365-Tage-Regelbetrieb der Liegenschaften ausreichend qualifizierte Mitarbeiter bereitgehalten werden, welche bereit sind, sich einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (Ü2 Sabotageschutz) zu unterziehen. - dass für die zur Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die bereits erfolgreich sicherheitsüberprüft sind (Ü 2 Sab.), die entsprechenden Nachweise nach Zuschlagserteilung und Aufforderung durch das Objekteam der AG vorgelegt werden. - dass hinsichtlich der zur Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die noch nicht sicherheitsüberprüft sind, unmittelbar nach Zuschlagserteilung und Aufforderung durch das Objektteam der AG für eine kurzfristige Beibringung der für die Sicherheitsüberprüfung (Ü 2 Sab.) notwendigen Angaben und Auskünfte Sorge getragen wird. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzuläs … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Zahlungsunfähigkeit

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
02.08.2024
Vertragsende
31.05.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG um 5 Jahre verlängert werden, also maximal bis 31.05.2035. Die Optionsausübung muss dem AN bis spätestens neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform zugehen; anderenfalls erlischt das Verlängerungsoptionsrecht der AG. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
58 Tage
Angebotsöffnung
Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines … ganz lesenEs gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Leistungserbringung erfolgt in folgenden Stufen: 1.Start-Up-Phase: beginnt mit Zuschlagserteilung, geplant ist der 02.08.2024, spätester Beginn: 01.03.2025 2.Regelbetrieb: Beginn 01.06.2025 bis Vertragsende: 31.05.2030 (ggf. optionale Verlängerung bis 31.05.2035) 3.Vertragsauslaufphase mit Obje … ganz lesenDie Leistungserbringung erfolgt in folgenden Stufen: 1.Start-Up-Phase: beginnt mit Zuschlagserteilung, geplant ist der 02.08.2024, spätester Beginn: 01.03.2025 2.Regelbetrieb: Beginn 01.06.2025 bis Vertragsende: 31.05.2030 (ggf. optionale Verlängerung bis 31.05.2035) 3.Vertragsauslaufphase mit Objektrückgabe bzw. -übergabe an die AG oder ggf. an einen neuen Dienstleister zu Ende des Leistungszeitraumes ---- Start-Up-Phase: - Einarbeitung des AN in sämtliche Aufgabenbereiche / Abläufe in Abstimmung mit der Auftraggeberin (AG) - bereits ab Zuschlagserteilung sind regelmäßige Besprechungs- und Abstimmungstermine vorgesehen, an welchen seitens des AN mindestens der Projekt-, der Objektleiter sowie dessen Vertreter teilnehmen sollen - für die Übernahme der Liegenschaft hat der AN in ausreichenden Umfang Personal (Start-Up-Team) bereitzustellen, dem mind. der vorgesehe Objektleiter und ein erfahrener Projektleiter agehören; Zu den wesentlichen Aufgaben und Pflichten des AN während der Start-Up-Phase gehören u. a.: - Kennenlernen der Liegenschaft, der technischen Anlagen und Systeme - Einweisung des Objekt- und Servicepersonals in die Liegenschaft und in die Hausordnung des Nutzers - Übernahme der technischen Anlagen und Systeme - Übernahme und Vervollständigung der Anlagendokumentation und Einarbeitung in die Betriebsanweisungen der Hersteller sowie Vorbereitung aller weiteren Dokumentationsaufgaben gemäß der Leistungsbeschreibung (LB) - Einbindung der Liegenschaft in alle vom AN genutzten EDV-Systeme zur Gebäudebewirtschaftung - Zusammenstellung aller Informationen und Unterlagen, die zur Verfolgung der Gewährleistung von Bedeutung sind - detaillierter Anlagenabgleich (Soll/Ist) der vertragsgegenständlichen Anlagen und Systeme - Protokollieren der Übernahme - Einrichtung der Büro- und Lagerstätten - Teilnahme der Objektleiter an regelmäßig stattfindenden Besprechungen mit AG und Nutzer - Begleiten von Einweisungen, Abnahmen und Übergaben - Erstellung Notfallordner für den Bereitschaftsdienst - Unterstützen bei der Beweissicherung - Erstellung von Einarbeitungskonzepten für neue Objektmitarbeiter - Funktionsprüfung zur Feststellung des Zustandes technischer Anlagen - Funktionsmessung - Betreuung der Wartungsverträge - kundenspezifische Anpassung des CAFM-Systems - Klärung zu Art und Umfang der Implementierung der Datensicherung des CAFM-Systems - Klärung und Abstimmung grundlegender Prozesse für die Instandhaltungsplanung, Instandsetzung und Berichtswesen - Erstellung der Dokumentations- und Archivordnung Aufbau des Monats- und Jahresberichtswesens - Übernahme von Anlagen und technischen Systemen einschl. Funktionsprüfung - Dokumentation der Übernahme je technische Anlage - Übernahme und Verwaltung der Ersatz- und Verschleißteile sowie Komponenten und Baugruppen inkl. Aufbau einer CAFM-Lagerverwaltung. - Erstellung der AN-spezifischen Gefährdungsanalysen für die Durchführung der Leistungen des AN an den technischen Anlagen der Liegenschaft. - Vollständiger Aufbau der Dokumentation - Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen - Erstellung von Nachunternehmerlisten Konkretisierungen der Leistungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. --- Regelbetrieb a) geforderte Leistungen: - Betreiben - Inspektion - Sachkunde- und Sachverständigenprüfungen - DGUV Vorschrift 4 - Leistungen (ortsfeste und ortsveränderliche Anlagen und Betriebsmittel) - Stellen der verantwortlichen Elektrofachkraft und Anlagenverantwortliche - Wartung - Instandsetzung - Optimieren - Störungsmanagement - ggf. Gewährleistungsüberwachung - Berichten - Dokumentieren - Energiemanagement - Stillstandsmanagement / Stillstandswartung - Entsorgung - Kommunikationsmanagement - EDV - Nutzung eines CAFM-Systems - Instandhaltungsmanagement und Bereitschaftsdienst - Objektleitung - Haustechnikleistungen nach wirtschaftlichen, betrieblichen und ökologischen Erfordernissen unter Einhaltung - der jeweils gültigen Bestimmungen - der behördlichen Auflagen und Bestimmungen - der …
Hinweis
Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen: 1. Angebotsschreiben (Anl. B-01) 2. Leistungsverzeichnis in PDF- und GAEB-Format (Anl. B-02) 3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anl. B-03) 4. Grundlagen der Angebotskalkulation (Anl. B-04) (nur bei Angebot eines Festprei … ganz lesenMit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen: 1. Angebotsschreiben (Anl. B-01) 2. Leistungsverzeichnis in PDF- und GAEB-Format (Anl. B-02) 3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anl. B-03) 4. Grundlagen der Angebotskalkulation (Anl. B-04) (nur bei Angebot eines Festpreises über die gesamte Vertragslaufzeit) 5. Ggf. Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anl. B-05) 6. Preisgleitklausel Objektleiter und Haustechniker (Anl. C-04.01 u. C-04.02) 7. Angaben zum CAFM-System (Anl. C-08, Seite 1) 8. Zertifikat gem. ISO 27001 oder gleichwertig zum Nachweis der Informationssicherheit, Gleichwertigkeit muss benannt und nachgewiesen werden 9. Eigenes Konzept zur Leistungserbringung - Die Unterlagen die auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind, werden im späteren Verlauf aufgeführt. --- Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden. --- Im Leistungsverzeichnis (LV) müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im LV führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. --- Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. --- Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. --- Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. --- Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. ---- Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. ---- Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausr …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 507 (Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

126vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (140 Lose mit Angabe)
260.000 €Zuschlagswert im Median
138.560 € – 576.317 €mittlere Hälfte, 57 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 28.06.2024 auf 28.06.2024 verschoben
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.06.2024
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 18.06.2024 auf 28.06.2024 verschoben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 89e0ee97-1d37-4099-b220-d588936603c0.