Technische Hotline für die Kunden der öffentlichen Ladeinfrastruktur
Berliner Wasserbetriebe · Berlin, Berlin
Aktenzeichen EK-L_EC-2026-0004veröffentlicht 18.05.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.07.2026 – 30.06.2028
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
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- GrünflächenpflegeGrün Berlin GmbH · BerlinFrist 09.11.2026
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- Versendung von Geschäftspost per BriefpostBundesdruckerei GmbH · BerlinFrist 07.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 20 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.07.2026 – 30.06.2028, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 106 Tage (209 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (720 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 85 %, Leistung und Qualität 15 %.
- Fachliche Anforderungen15 %
- Preis85 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 14,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −7,7 Punkte |
| 25 % teurer | −17 Punkte |
| 50 % teurer | −28,3 Punkte |
| 100 % teurer | −42,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 6 Monaten
- Vertragsbeginnvor 4 MonatenLaufzeit bis 30.06.2028
- Heute
Beschreibung
Auftraggeber sind die Berliner Stadtwerke Energieparter (EP) und die Berliner Stadtwerke KommunalPartner (KP). Die Berliner Wasserbetriebe fungieren in diesem Fall als zentrale Beschaffungsstelle. Die Berliner Stadtwerke GmbH (BSW) ist die Muttergesellschaft der Berliner Stadtwerke Energiepartner GmbH (BSW EP) und der Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH (BSW KP). Die Berliner Stadtwerke gehören über die Berliner Wasserbetriebe AöR zu 100% dem Land Berlin. Die BSW KP hat den Auftrag die Ladestationen im öffentlichen Raum sowie für landeseigene Unternehmen einzurichten und zu betreiben (z.B. SenUVK, Bezirksämter, kommunale Wohnungswirtschaft etc.). Die BSW EP soll die Ladestationen bei privaten Kunden einrichten und betreiben (private Wohnungswirtschaft etc.). Die Geschäftsfelder der Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH sind technische Projektierung und Umsetzung von Energieprojekten für das Land Berlin (z.B. Photovoltaik- Pachtmodelle für öffentliche Gebäude) sowie die Stromlieferung an die Abnahmestellen des Landes Berlin und seiner Einrichtungen. Neu hinzugekommen ist das Geschäftsfeld EMobilität, das unter anderem die Grundversorgung der öffentlichen Ladeinfrastruktur in Berlin gewährleisten soll. Vorbemerkungen Ausgangssituation Zu Mitte 2022 (bis zum Jahr 2030) übernimmt die BSW KP im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) rund 525 öffentlich bestehende Ladestationen mit ca. 998 Ladepunkten des bisherigen Betreibers. Ab dem Zeitpunkt der Übernahme soll die Ladeinfrastruktur (LIS) in Berlin kontinuierlich weiter ausgebaut werden. Um den Betrieb und den Ausbau gewährleisten zu können, führen die Berliner Stadtwerke mehrere europaweite Vergaben durch: - Beschaffung der Hardware, - Errichtung und Installation, - Wartung, - entsprechendes Backend mit Zahlungsdienstleistung sowie - einer technischen Hotline Die Ausschreibungsgegenstände unterliegen hierbei den Anforderungen des Berliner Modells (siehe hierzu Erläuterung unter Zielsetzung). Auch der Immobiliendienstleister BIM (Berliner Immobilien Management GmbH), verantwortlich für über 5.000 Immobilien des Landes Berlins und die kommunale Wohnungswirtschaft (WoWi) werden in den nächsten Jahren kontinuierlich ihr Angebot an Ladeinfrastruktur auf- und ausbauen. Zielsetzungen Seit der Einführung des Berliner Modells im Jahr 2015 müssen Betreiber einen öffentlich-rechtlichen Betreibervertrag mit dem Land abschließen, um im öffentlichen Straßenland Ladepunkte errichten und betreiben zu können. Durch die vertraglich festgelegten Auflagen für Betreiber soll u. a. sichergestellt werden, dass durch den Ladeinfrastrukturausbau die sehr knappen verfügbaren Flächen im öffentlichen Raum Berlins möglichst effizient genutzt werden können. Zentral ist hier, dass über die Vorgaben des Berliner Modells die betreiberübergreifende Zugänglichkeit der Ladeinfrastruktur für alle E-Fahrzeug-Nutzenden sichergestellt wird. Die Ziele der SenUVK sind - der Einstieg in ein postfossiles Verkehrssystem, - die Sicherung der Erreichbarkeit, - die Verbesserung der örtlichen Luftqualität, - die Verminderung des Verkehrslärms, - der Beitrag zum Klimaschutz und - einer stadtverträglichen Gestaltung der Ladeinfrastruktur. Diese Ziele sollen durch einen diskriminierungsfreien und interoperablen Zugang zur Ladeinfrastruktur gewährleistet werden. Des Weiteren wird direkt mit den Bezirken und mit kommunalen Kunden wie der BIM, der kommunalen Wohnungswirtschaft (z.B. Gesobau, Gewobag) und auch der privaten Wohnungswirtschaft und weiteren privaten Kunden die Ladeinfrastruktur an einer Vielzahl von Standorten in Berlin ausgebaut. Um Leistungen des technischen Kundendienstes zu beschaffen, führen die BSW KP für die BSW EP eine gemeinsame Beschaffung durch. Mit dem wirtschaftlichsten Bieter soll hierzu sowohl ein Vertrag mit der BSW KP und ein identischer Vertrag mit der BSW EP geschlossen werden (2 Verträge). Angaben zum Verfahren Dieses Leistungsverzeichnis beschreibt die vom Anbieter bereitzustellenden Anforderungen an eine technische Kundenhotline. Das System verbleibt im Eigentum des Dienstleistungsunternehmens und steht nur für die Vertragslaufzeit den Zwecken der Berliner Stadtwerke zur Verfügung. Die vom Dienstleistungsunternehmen zu erbringenden Anforderungen werden in diesem Leistungsverzeichnis und der dazugehörenden Leistungsbeschreibung als weitere Anlage zum Vertrag geregelt. Zielsetzung Zielsetzung ist die vom Berliner Senat geforderte Errichtung einer technischen Hotline für die Kunden der öffentlichen LIS im Land Berlin sowie die Betreuung weiterer kommunaler und privater Kunden. Die Bereitstellung des Hotline-Services soll eine 24-Stunden Lösung sein, an 365 Tagen im Jahr. Die Hotline ist hierbei mit Personal zu besetzen, welches Zugriff auf die Fernwartung der LIS über ein vom AG bereitgestelltes Backend-System hat. Die Anrufe der Kunden werden dabei unverzüglich entgegengenommen und in einer vorgegebenen Bearbeitungsfrist bearbeitet. Zeitplan Die Übernahme der öffentlichen LIS ist zum 01.07.2026 geplant. Spätestens bis dahin muss der Hotline-Service mit geschultem Personal und eventuell angebundenen Schnittstellen bereitstehen und implementiert sein. Entsprechend der Bearbeitung innerhalb der zu beachtenden Prozessketten und Fristigkeiten, auch unter Berücksichtigung von Test- und Schulungszeiten, ergeben sich aus Sicht der BSW KP/BSW EP für die Bereitstellung der Dienstleistungen jeweils unterschiedliche Termine, die zusammen in einem vom Auftragnehmer (AN) bereitgestellten Projektplan/Zeitplan beschlossen und abgebildet werden.
Gegenstand nach CPV
- 64214200TelefonzentraldiensteHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Fachliche Anforderungen
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2026
- Vertragsende
- 30.06.2028
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Verlängerung des Vertrages um 2 x 1 Jahr
- Optionen
- Zwei optionale Verlängerungen um jeweils ein Jahr.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Straße 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. I … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Frauenförderung: Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| bluepartner GmbH, Berlin | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Neue Jüdenstr. 2, 10179 Berlin
- Kontakt
- vergabe-l@
bwb.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 642 (Fernmeldedienste) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Telekom Deutschland GmbH2 Zuschläge
- Vodafone GmbH2 Zuschläge
- Vodafone GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 19.03.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c173fd51-a71e-448b-ab2e-5ff506f45e7e.