Technische Betreuung und Weiterentwicklung des Webauftritts www.gesundheitliche-chancengleichheit.de
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) · Köln, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen BZgA_54_23veröffentlicht 04.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 33 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 33 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Köln50825, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (5 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 28 Monaten
- Heute
Beschreibung
Folgende Leistungen sind Gegenstand des Auftrags für die Website www.gesundheitliche-chancengleichheit.de:
- Einarbeitung und Übernahme - Projektmanagement - Technische Pflege - Funktionale und nicht-funktionale Erweiterungen - Technisch-redaktionelle Betreuung - Technisch-konzeptionelle Weiterentwicklung des Webauftrittes - Beratung SEO-Strategie und deren technische Umsetzung - Erstellung von Berichten - Seitenpflege
Die Laufzeit des Vertrages beginnt am Tag der Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2024. Ausführungsbeginn ist der Tag der Zuschlagserteilung, falls der Zuschlag erst nach diesem Datum erteilt wird. Der Auftraggeber darf den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate verlängern, wenn er gegenüber dem Auftragnehmer spätestens sechs Wochen vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit eine entsprechende Erklärung abgibt. Der Vertrag hat jedoch insgesamt eine Höchstlaufzeit bis zum 31.12.2026.
Gegenstand nach CPV
- 72413000Website-GestaltungHauptgegenstand
- 72420000Internet-Entwicklung
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- genannt
- Beschreibung
- Die Gewichtung wird in den Beschaffungsunterlagen angegeben.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 33 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
Die Laufzeit des Vertrages beginnt am Tag der Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2024. Ausführungsbeginn ist der Tag der Zuschlagserteilung, falls der Zuschlag erst nach diesem Datum erteilt wird. Der Auftraggeber darf den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate verlängern, wenn er gegenüber dem Auf … ganz lesenkürzer
Die Laufzeit des Vertrages beginnt am Tag der Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2024. Ausführungsbeginn ist der Tag der Zuschlagserteilung, falls der Zuschlag erst nach diesem Datum erteilt wird. Der Auftraggeber darf den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate verlängern, wenn er gegenüber dem Auftragnehmer spätestens sechs Wochen vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit eine entsprechende Erklärung abgibt. Der Vertrag hat jedoch insgesamt eine Höchstlaufzeit bis zum 31.12.2026.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabeka … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt. Die Internetadresse der Auftragsunterlagen lautet entgegen von Ziffer 5.1.11: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?1&id=585159.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Webicorns GmbH, Köln | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 50825 Köln
- Website
- bzga.de
- Kontakt
- vergabe@
bho-legal.com
Bei uns erfasst
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- Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Website www.wiederbelebung.de17.03.2025 · 6 Angebote
- Redaktionelle Betreuung und Weiterentwicklung des Internetauftritts www.rauchfrei-info.de und der Social-Media Plattform 'Instagram'10.03.2025 · 1 Angebot
- Neuausschreibung Los 3 des Verfahrens „Leitagentur, Online Kommunikation und die Betreuung der PSHV und Blutspendedienste der bundesweiten Aufklärungskampagne zur Organ- und Gewebespende sowie Blutspende“11.02.2025
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 724 (Internetdienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- 1&1 Versatel Deutschland GmbH2 Zuschläge
- Bietergemeinschaft MN Glasfaser GmbH/MUENET GmbH & Co. KG2 Zuschläge
- GELSEN-NET Kommunikationsgesellschaft mbH2 Zuschläge
- Telekom Deutschland GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Aktualisierte Informationen
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 09.04.2024
- BekanntmachungFrist 09.04.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Rahmenvereinbarung für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 30.06.2029 mit der Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr mit IT-Systemvertrag für das Internetportal der Stadt ArnstadtStadt ArnstadtFrist 11.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 705ab2c5-14b7-4477-97f8-7cf7a44d5994.