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Systemisches Coaching

BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 110-2024veröffentlicht 05.03.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 667 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Personaldienstleistungen in Berlin (3 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 3 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin10715, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 68 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (19 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Die jeweiligen Stundensätze der Preisposition 1 und 2 aller Angebote werden untereinander bewertet. Der niedrigste Wert erhält die Höchstpunktzahl 10, höhere Werte erhalten im Verhältnis dazu einen geringeren Punktwert. Der erreichte Punktwert aus Preispos. 1 fließt zu 20/30 und aus Preispos. 2 fließt zu 10/30 in die Gesamtpunktzahl des Zuschlagskriteriums Preis ein.30 %
  • Coachingerfahrung des eingesetzten Personals20 %
  • Umsetzungskonzept50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand der zu vergebenden Aufgabe ist die Durchführung von systemischen Einzelcoachings. Zielgruppe der Coachings sind vorrangig Führungskräfte, aber auch Mitarbeitende können im Bedarfsfall Coachings wahrnehmen.

Beschreibung des Loses

Systemisches Coaching ist ein anerkanntes Personalentwicklungsinstrument im beruflichen Kontext. Mit Hilfe einer professionellen und individuellen Begleitung und Unterstützung durch einen Coach gelingt häufig eine Steigerung der Selbstreflexionsfähigkeit sowie eine Verhaltensänderung auf Seiten des Coachees. Im vertrauensvollen Rahmen des systemischen Einzelcoachings erhalten Coachees die Möglichkeit, mit einem Coach an individuellen beruflichen Herausforderungen im Rahmen der aktuellen Tätigkeit zu arbeiten. Der Coach ermöglicht das Erkennen von Problemursachen und unterstützt bei der Lösung bzw. Neugestaltung der zum Problem führenden Prozesse. Coachees werden zur Selbstreflexion hinsichtlich Rolle, Verhalten, Einstellungen, Erwartungen und Ressourcen angeregt und erreichen die Kompetenz, eigene Lösungen für ihre Praxisherausforderungen im beruflichen Kontext zu entwickeln. Aus diesem Grund möchte der Auftraggeber seinen Beschäftigten die Möglichkeit geben, im Bedarfsfall auf ein professionelles, systemisches Coaching zurückzugreifen. Dies betrifft vorrangig Führungskräfte. Kollegen in anderen Steuerungsfunktionen, wie z.B. Projektleitungen, können das Coachingangebot ebenfalls wahrnehmen Auch Mitarbeitenden, die sich mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sehen, soll ein Coaching offenstehen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Die jeweiligen Stundensätze der Preisposition 1 und 2 aller Angebote werden untereinander bewertet. Der niedrigste Wert erhält die Höchstpunktzahl 10, höhere Werte erhalten im Verhältnis dazu einen geringeren Punktwert. Der erreichte Punktwert aus Preispos. 1 fließt zu 20/30 und aus Preispos. 2 fließt zu 10/30 in die Gesamtpunktzahl des Zuschlagskriteriums Preis ein.30 %
Coachingerfahrung des eingesetzten Personals20 %
Umsetzungskonzept50 %
Preis
Die jeweiligen Stundensätze der Preisposition 1 und 2 aller Angebote werden untereinander bewertet. Der niedrigste Wert erhält die Höchstpunktzahl 10, höhere Werte erhalten im Verhältnis dazu einen geringeren Punktwert. Der erreichte Punktwert aus Preispos. 1 fließt zu 20/30 und aus Preispos. 2 fließt zu 10/30 in die Gesamtpunktzahl des Zuschlagskriteriums Preis ein.Kosten für Onlinecoaching oder Präsenzcoaching am Standort der BG BAU (Preisposition 1 des Preisblattes) sowie Kosten für Präsenzcoaching in externer Räumlichkeit (Preisposition 2 des Preisblattes)
Qualität
Coachingerfahrung des eingesetzten PersonalsCoachingerfahrung des eingesetzten Personals. Es müssen mindestens 14 und maximal 18 zur Leistungserbringung befähigte Coaches zur Verfügung stehen, die regional eingesetzt werden. Zur Leistungserbringung sind ausschließlich Personen befähigt, die folgende Qualifikationen erfüllen: [a] Systemische Coachingausbildung, d. h. eine von einem deutschen Coachingverband zertifizierte Ausbildung mit mind. 120 Präsenzstunden, einem fundierten Praxisanteil und Abschlussprüfung. // [b] Mindestens zwei Jahre leistungsrelevante Berufserfahrung außerhalb der Coachingtätigkeit. Mit "leistungsrelevant" ist insbesondere Berufserfahrung als Selbstständige(r) oder Angestellte(r) in Unternehmen oder bei öffentlichen Arbeitgebern gemeint. Dazu gehören beispielsweise Positionen in Personalentwicklung, Organisationsentwicklung, Bildung, Arbeits- und Organisationspsychologie, Führungstätigkeiten, Projekt(leitungs)funktionen oder Tätigkeiten in Kommunikation, Marketing, Vertrieb o. Ä. // [c] Mindestens zwei absolvierte Weiterbildungs- bzw. Qualifikationsmaßnahmen in den letzten fünf Jahren. Es muss dabei ein inhaltlicher Bezug zur Coachingtätigkeit gegeben sein. // [d] Mindestens drei Jahre Erfahrung in der Durchführung systemischer Einzelcoachings von Führungskräften zu den leistungsrelevanten Themen. [Hinweis zur Wertung] Die Coachingerfahrung wird mit folgenden "Erfahrungspunkten" bewertet: 1 Punkt für Erfahrungen von weniger als vier Jahren; 2 Punkte für Erfahrungen von mindestens vier und weniger als sechs Jahren; 3 Punkte für Erfahrungen von sechs Jahren und mehr. Die "Erfahrungspunkte", die jeder angebotene Coach als Erfahrungswert erreicht, werden zu einer Punktsumme addiert. Werden mehr als 14 Coaches zur Leistungserbringung angeboten, so fließen nur die 14 besten Punktwerte in die Addition ein. Mithin ist eine Höchstpunktzahl von 42 "Erfahrungspunkten" erreichbar. Die Wertungspunktzahl wird wie folgt ermittelt: Summe der Erfahrungspunkte des zu wertenden Angebots dividiert durch 42 erreichbare Erfahrungspunkte. Das Ergebnis wird mit der Zahl 10 multipliziert und ergibt somit denn in diesem Wertungskriterieum erreichten Punktwert.
Qualität
UmsetzungskonzeptFür das Umsetzungskonzept sind die beiden vorgegebenen Coachingfälle zu bearbeiten. Wertungsrelevante Unterkriterien sind die Grobplanung des Prozesses sowie das inhaltliche und methodische Vorgehen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beginnt mit dem Zuschlag und hat eine Dauer von zwei Jahren. Sie kann von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Rahmenvereinbarung gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Laufzeit der Rahmenvereinbarung um jeweils e … ganz lesenDie Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beginnt mit dem Zuschlag und hat eine Dauer von zwei Jahren. Sie kann von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Rahmenvereinbarung gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Laufzeit der Rahmenvereinbarung um jeweils ein Jahr. Die Rahmenvereinbarung endet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf, nach einer Höchstdauer von vier Jahren.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Bitte beachten Sie hierzu den Wortlaut von § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 dur … ganz lesenBitte beachten Sie hierzu den Wortlaut von § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Pawlik Consultants GmbH, Hamburg–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 796 (Personaleinstellung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

59vergebene Aufträge
7Angebote je Los im Median (107 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 9 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Personaldienstleistungen in Berlin (3 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens7 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Vergabebekanntmachung
  3. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  4. BekanntmachungFrist 06.01.2025
  5. 1. BerichtigungFrist 06.01.2025
  6. BekanntmachungFrist 22.10.2024
  7. BekanntmachungFrist 11.10.2024

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Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4606c7e7-baef-43b2-8aa4-dba7a5ffc001.