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SWV_Abrechnungsprozesse 2024_VP

Stadtwerke Velbert GmbH · Velbert, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen Stadtwerke Velbert GmbH_Abrechnungsprozesse_2024veröffentlicht 11.12.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (66 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 37 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
17 Mio. €
Laufzeit
5 Jahrebis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Angebotspreis50 %
  • Qualität der angebotenen Leistung50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Ausschreibung zum Abschluss eines Rahmenvertrages zur Implementierung, Bereitstellung und Betrieb eines funktionsbereiten Standardsystems für energie- und wasserwirtschaftliche sowie Breitband-Abrechnungsprozesse, Kundenservice- und -verwaltung, Netzmanagement, Marktkommunikation, Energiedatenmanagement (EDM), Messstellenbetrieb und Gateway-Administration einschließlich Customizing, Schulungsleistungen sowie ergänzender Dienst- und Supportleistungen.

Beschreibung des Loses

Die Stadtwerke Velbert GmbH (nachfolgend "SWV" oder "Auftraggeber" oder "Vergabestelle" genannt), Kettwiger Straße 2, 42549 Velbert, leitete mit der Auftragsbekanntmachung ein europaweites Ausschreibungsverfahren mit dem Ziel, einen Rahmenvertrag zur Implementierung, Bereitstellung und Betrieb eines funktionsbereiten Standardsystems für energiewirtschaftliche Abrechnungsprozesse inkl. Schulungsleistungen und weiterer Dienstleistungen abzuschließen. Der Auftraggeber erwartete aufgrund der besonderen Sensibilität der ausgeschriebenen Leistungen eine Beteiligungs- und Einwirkungsmöglichkeit und hat dies nach Maßgabe der Zuschlagskriterien bewertet. Die Bieter waren daher in der Angebots- und Verhandlungsphase aufgefordert, einen Gestaltungsvorschlag einzureichen, in dem dargestellt ist, welche Steuerungs- und Lenkungsgremien angeboten werden und ggf. bereits existieren, die mit Vertretern von Kundenunternehmen besetzt sind (Beirat o. Ä.). Darzustellen war, welche Aufsichts- und Mitwirkungs- und ggf. Weisungsbefugnisse zu Gunsten des Auftraggebers bestehen. Ferner erwartete der Auftraggeber eine verbindliche Erklärung in dem Angebot, zu welchen finanziellen Konditionen und unter welchen Voraussetzungen zur Sicherstellung der strategischen Governance bei der Dienstleistungserbringung die Möglichkeit und verbindliche Bereitschaft seinerseits besteht, der SWV zu einem zu bestimmenden zukünftigen Zeitpunkt - der nicht später als drei Jahre nach Vertragsabschluss liegen darf - das Eingehen einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung an seinem Unternehmen einzuräumen. Eine Mehrheitsbeteiligung wurde ausgeschlossen. Die Bereitschaft zur Einräumung der Möglichkeit einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung konnte Bestandteil des Verhandlungsverfahrens sein. Die Einräumung einer Erwerbsoption wurde positiv bewertet. Details wurden mit der Angebotsaufforderung mitgeteilt. Die wesentlichen Anforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Angebotspreis50 %
Qualität der angebotenen Leistung50 %
Preis
AngebotspreisDas der Angebotsaufforderung beigefügte Preisblatt war ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Der niedrigste Gesamtpreis gem. Preisblatt bildete den Referenzpreis, der die volle Bewertungspunktzahl von 50 Punkten erhielt. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergab sich nach folgender Formel: Bewertungspunkte = 50 X (Referenzpreis dividiert durch Angebotspreis). Der Bieter hatte seine Preiskalkulation auf einer gesonderten Anlage zu erläutern.
Qualität
Qualität der angebotenen LeistungInnerhalb dieses Kriteriums bewertete die Vergabestelle das Umsetzungskonzept des Bieters zur Umsetzung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung. Bewertet wurde innerhalb dieses Kriteriums der Grad an Plausibilität und Schlüssigkeit des eingereichten Konzeptes zur Erreichung der Zielsetzung, die ausgeschriebenen Leistungen binnen kurzer Zeit zu implementieren. Bewertet wurden dabei in dem Unterkriterium - 3.2.1. das Umsetzungskonzept zur Implementierungsphase (10%); - 3.2.2. das Umsetzungskonzept für die Betriebsphase inkl. Service und Support (20%); - 3.2.3. das Umsetzungskonzept in Bezug auf Einwirkungsmöglichkeiten und Beteiligungsangebot gem. Abschnitt V. der Leistungsbeschreibung (70%).

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
5 Jahre
Verlängerung
bis zu 3-mal: Der Vertrag verlängert sich optional um jeweils zwölf (12) Monate, wenn nicht der Auftraggeber jeweils bis spätestens vier (4) Wochen vor Ablauf der bis dato jeweils laufenden Vertragslaufzeit gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er diese automatische Verlängerungsopt … ganz lesenbis zu 3-mal: Der Vertrag verlängert sich optional um jeweils zwölf (12) Monate, wenn nicht der Auftraggeber jeweils bis spätestens vier (4) Wochen vor Ablauf der bis dato jeweils laufenden Vertragslaufzeit gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er diese automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Die maximale Laufzeit des Vertrags (inklusive aller Verlängerungen) beträgt sechsundneunzig (96) Monate.
Optionen
Ja, unter Beachtung von § 132 GWB.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Abl … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A56TN

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
rku.it GmbH, Herne1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Kettwiger Straße 2, 42549 Velbert
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

662vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (595 Lose mit Angabe)
397.068 €Zuschlagswert im Median
226.032 € – 728.849 €mittlere Hälfte, 106 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6fb3b5dc-09ee-4a68-a4df-a5181bcb4036.