SWV_Abrechnungsprozesse 2024_VP
Stadtwerke Velbert GmbH · Velbert, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen Stadtwerke Velbert GmbH_Abrechnungsprozesse_2024veröffentlicht 11.12.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 17 Mio. €
- Laufzeit
- 5 Jahre
- bis zu 3 Verlängerungen
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (66 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 37 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 17 Mio. €
- Laufzeit
- 5 Jahrebis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Velbert42549, Kreis Mettmann, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Angebotspreis50 %
- Qualität der angebotenen Leistung50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 06.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Heute
Beschreibung
Ausschreibung zum Abschluss eines Rahmenvertrages zur Implementierung, Bereitstellung und Betrieb eines funktionsbereiten Standardsystems für energie- und wasserwirtschaftliche sowie Breitband-Abrechnungsprozesse, Kundenservice- und -verwaltung, Netzmanagement, Marktkommunikation, Energiedatenmanagement (EDM), Messstellenbetrieb und Gateway-Administration einschließlich Customizing, Schulungsleistungen sowie ergänzender Dienst- und Supportleistungen.
Beschreibung des Loses
Die Stadtwerke Velbert GmbH (nachfolgend "SWV" oder "Auftraggeber" oder "Vergabestelle" genannt), Kettwiger Straße 2, 42549 Velbert, leitete mit der Auftragsbekanntmachung ein europaweites Ausschreibungsverfahren mit dem Ziel, einen Rahmenvertrag zur Implementierung, Bereitstellung und Betrieb eines funktionsbereiten Standardsystems für energiewirtschaftliche Abrechnungsprozesse inkl. Schulungsleistungen und weiterer Dienstleistungen abzuschließen. Der Auftraggeber erwartete aufgrund der besonderen Sensibilität der ausgeschriebenen Leistungen eine Beteiligungs- und Einwirkungsmöglichkeit und hat dies nach Maßgabe der Zuschlagskriterien bewertet. Die Bieter waren daher in der Angebots- und Verhandlungsphase aufgefordert, einen Gestaltungsvorschlag einzureichen, in dem dargestellt ist, welche Steuerungs- und Lenkungsgremien angeboten werden und ggf. bereits existieren, die mit Vertretern von Kundenunternehmen besetzt sind (Beirat o. Ä.). Darzustellen war, welche Aufsichts- und Mitwirkungs- und ggf. Weisungsbefugnisse zu Gunsten des Auftraggebers bestehen. Ferner erwartete der Auftraggeber eine verbindliche Erklärung in dem Angebot, zu welchen finanziellen Konditionen und unter welchen Voraussetzungen zur Sicherstellung der strategischen Governance bei der Dienstleistungserbringung die Möglichkeit und verbindliche Bereitschaft seinerseits besteht, der SWV zu einem zu bestimmenden zukünftigen Zeitpunkt - der nicht später als drei Jahre nach Vertragsabschluss liegen darf - das Eingehen einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung an seinem Unternehmen einzuräumen. Eine Mehrheitsbeteiligung wurde ausgeschlossen. Die Bereitschaft zur Einräumung der Möglichkeit einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung konnte Bestandteil des Verhandlungsverfahrens sein. Die Einräumung einer Erwerbsoption wurde positiv bewertet. Details wurden mit der Angebotsaufforderung mitgeteilt. Die wesentlichen Anforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- AngebotspreisDas der Angebotsaufforderung beigefügte Preisblatt war ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Der niedrigste Gesamtpreis gem. Preisblatt bildete den Referenzpreis, der die volle Bewertungspunktzahl von 50 Punkten erhielt. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergab sich nach folgender Formel: Bewertungspunkte = 50 X (Referenzpreis dividiert durch Angebotspreis). Der Bieter hatte seine Preiskalkulation auf einer gesonderten Anlage zu erläutern.
- Qualität
- Qualität der angebotenen LeistungInnerhalb dieses Kriteriums bewertete die Vergabestelle das Umsetzungskonzept des Bieters zur Umsetzung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung. Bewertet wurde innerhalb dieses Kriteriums der Grad an Plausibilität und Schlüssigkeit des eingereichten Konzeptes zur Erreichung der Zielsetzung, die ausgeschriebenen Leistungen binnen kurzer Zeit zu implementieren. Bewertet wurden dabei in dem Unterkriterium - 3.2.1. das Umsetzungskonzept zur Implementierungsphase (10%); - 3.2.2. das Umsetzungskonzept für die Betriebsphase inkl. Service und Support (20%); - 3.2.3. das Umsetzungskonzept in Bezug auf Einwirkungsmöglichkeiten und Beteiligungsangebot gem. Abschnitt V. der Leistungsbeschreibung (70%).
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 5 Jahre
- Verlängerung
bis zu 3-mal: Der Vertrag verlängert sich optional um jeweils zwölf (12) Monate, wenn nicht der Auftraggeber jeweils bis spätestens vier (4) Wochen vor Ablauf der bis dato jeweils laufenden Vertragslaufzeit gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er diese automatische Verlängerungsopt … ganz lesenkürzer
bis zu 3-mal: Der Vertrag verlängert sich optional um jeweils zwölf (12) Monate, wenn nicht der Auftraggeber jeweils bis spätestens vier (4) Wochen vor Ablauf der bis dato jeweils laufenden Vertragslaufzeit gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er diese automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Die maximale Laufzeit des Vertrags (inklusive aller Verlängerungen) beträgt sechsundneunzig (96) Monate.- Optionen
- Ja, unter Beachtung von § 132 GWB.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Abl … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A56TN
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| rku.it GmbH, Herne | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Kettwiger Straße 2, 42549 Velbert
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (66 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Materna Information & Communications SE12 Zuschläge
- init AG für digitale Kommunikation12 Zuschläge
- Computacenter AG & Co. oHG11 Zuschläge
- adesso SE10 Zuschläge
- BearingPoint GmbH8 Zuschläge
- Deutsche Telekom Security GmbH8 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- Beratungs- und Prüfleistungen des Kompetenzzentrums BarrierefreiheitLandesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-WestfalenFrist 20.11.2026
- Pflege-, Entwicklungs- sowie weitere Leistungen für Kofax-KomponentenBundesrepublik Deutschland - Bundesamt für JustizFrist 11.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6fb3b5dc-09ee-4a68-a4df-a5181bcb4036.