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SV-KTR-250310-002, Bereitstellung und Betrieb von Cloud Services

SWM Services GmbH · München, Bayern

Aktenzeichen SV-KTR-250310-002veröffentlicht 12.11.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 537 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (54 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 70 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
7 Jahre01.09.2025 – 31.08.2032, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
München80992, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 126 Tage (81 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (149 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.08.2032
    vor 14 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Stadtwerke München (SWM bzw. Auftraggeber) werden auf Basis ihrer neuen, integrierten Cloud- und Datacenter-Strategie Clouddienste einsetzen und auf die Nutzung der Public Cloud setzen. Mit dieser Ausschreibung soll die bisherige Nutzung der Public Cloud neu ausgeschrieben werden; zusätzlich sind Annahmen zu potenziell zusätzlichen Bedarfen über die Laufzeit getroffen.

Beschreibung des Loses

Die Ausschreibung richtet sich an Cloud Reseller, die Cloud Services von mehreren verschiedenen Hyperscalern anbieten können. Es wird ein Rahmenvertrag mit einem Cloud Reseller geschlossen. Auf den bisher genutzten Cloud Plattformen laufen vor allem alle B2CSoftwareanwendungen sowie die gesamte SAP-Landschaft der SWM. Zusätzlich wird dort die IoT-Plattform entwickelt und betrieben. Derzeit gehen die SWM von einem Schätzvolumen für die Nutzung von Cloud Services pro Jahr von insgesamt netto ca. 8 Mio. € p.a. (und einem Höchstvolumen von netto ca. 10 Mio. € p.a.) aus. Für den Support der Cloud Services ist von insgesamt netto ca. 570 T€ bzw. Höchstvolumen von netto ca. 670t€. Ausgeschrieben wird eine Nutzungsdauer von 4 Jahren mit der Option zur zweimaligen Verlängerung (+2 Jahre +1 Jahr). Die Verlängerungsoptionen sind jeweils 6 Monate vor Ende der Laufzeit über eine Zusatzbestellung auszuüben. Anbieter von Cloud Services werden in dieser Ausschreibung als „Hyperscaler“ bezeichnet. Diese Unternehmen stellen verschiedene Cloud Services bereit, darunter Infrastructure as a Service (IaaS), Plattform as a Service (PaaS) und Software as a Service (SaaS). Reseller von Cloud Services werden in dieser Ausschreibung als „Cloud Reseller“ bezeichnet. Diese Unternehmen kaufen Cloud Services von den Hyperscalern ein und verkaufen sie an Kunden weiter. Es ist die Vergabe an einen Cloud Reseller für kumulativ die folgenden Hyperscaler vorgesehen: -Microsoft Azure (Azure) -Amazon Web Services (AWS) -Google Cloud Plattform (GCP). Die Anforderungen an einen Cloud Reseller umfassen: 1. Onboarding: -Initiale Integration und Übernahme bestehender Hyperscaler und Cloud Ressourcen: -Der Cloud Reseller erstellt in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu Vertragsbeginn ein Integrationskonzept für die bestehenden Cloud Ressourcen. -Der Cloud Reseller stellt eine möglichst automatisierte und vollständig unterbrechungsfreie Übernahme der Cloud Accounts (im besonderen Azure-Subscriptions, AWS-Accounts und GCP Projects) von den bisherigen Vertragsverhältnissen des Auftraggebers zu den neuen Vertragsverhältnissen des Cloud Resellers sicher. -Bei der Übernahme der bestehenden Cloud Accounts durch den Cloud Reseller ist eine technische Migration der bestehenden Cloud Ressourcen, z.B. eine Migration in neu angelegte Cloud Accounts, ausgeschlossen. -Es erfolgt eine unverzügliche (max. 1 Monat nach der Zuschlagserteilung) Übernahme der bestehenden Cloud Accounts. -Alle bestehenden Reservierungen und Sparpläne müssen übernommen werden können. -Nötige Zugriffe auf Abrechnungs- und Verwaltungsportale des Resellers müssen dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Diese müssen auf Basis marktüblicher SSO-Methoden (z.B. mittels OAUTH2 oder SAML) bereitgestellt werden. -Ein Onboarding (digitaler Workshop und Ansprechpartner für die ersten Billingzyklen), die Vergabe der notwendigen Berechtigungen und die Einarbeitung in dieses Portal müssen unverzüglich spätestens eine Woche nach Übernahme der bestehenden Cloud Accounts erfolgen. -Über den Cloud Reseller können alle verfügbaren Cloud Services der Hyperscaler AWS, GCP & Azure genutzt werden. Die Cloud Services können vom Auftraggeber direkt über die Portale und APIs der Hyperscaler administriert werden. -Aktuell bestehende Berechtigungen und Zugriffe auf die Billingdaten der Hyperscaler bleiben bestehen. 2. Kontinuierliche Leistungen nach dem Onboarding: -Die Funktionen der Billing Portale in Azure, AWS und GCP können weiterhin ohne Einschränkung genutzt werden, insbesondere die Nutzung der Cost Advisor, Cost Alerts und Cost Analysis. -Der Auftraggeber kann alle beim Hyperscaler verfügbaren Reservierungen, Sparpläne und Spot Instances kaufen. -Die Administration (Anlegen, Löschen, Modifizieren) der Cloud Accounts (z.B. Azure Subscriptions, AWS Accounts, GCP Projects) kann über eine API durchgeführt werden. -Ein benannter Ansprechpartner als Single Point of Contact (SPOC) steht dem Auftraggeber zu den Geschäftszeiten zur Verfügung. Die Geschäftszeiten sind Mo-Fr von 9 Uhr bis 17 Uhr mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage in München. -Das Anlegen von neuen und das Löschen von bestehenden Cloud Accounts muss direkt durch den Auftraggeber und automatisiert (API-basiert) erfolgen können. Es ist vorgesehen, dass der Cloud Reseller keinen administrativen Zugriff auf die Cloud Accounts des Auftraggebers hat. -Der Auftraggeber muss auch sämtliche Services inkl Third Party Services im jeweiligen Marketplace der Hyperscaler nutzen können. -Der Cloud Reseller kann entweder den Support direkt durch den Hyperscaler beauftragen oder den Support selbst leisten. Wenn und soweit es möglich ist, soll der Support durch den Hyperscaler geleistet werden. -Der Ressourcenverbrauch und der Support ist monatlich nachschüssig je Hyperscaler in Rechnung zu stellen. Die Abrechnung erfolgt direkt über den Cloud Reseller. Dabei kann der Cloud Reseller dem Auftraggeber entweder eine einheitliche Rechnung über alle genutzten Hyperscaler oder nach Hyperscalern getrennte Rechnungen zur Verfügung stellen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2025
Vertragsende
31.08.2032
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
In der Laufzeit von 01.09.2025 bis 31.08.2032 sind zwei Verlängerungsoptionen enthalten. D.h. Initiale Laufzeit von 4 Jahren +2 +1.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung0 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, Maximiliansstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zuges … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM. Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in der genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlage … ganz lesenDie Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM. Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in der genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: https://www.swm.de/einkauf/bekanntmachungen). Diese ist mit Angabe der Aktenzeichen SV-KTR-250310-002 anzufordern. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein elektronischer Teilnahmeantrag über das Lieferantenportal einzureichen. Die Aufteilung der (Teil)-Leistungen bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ist für den Auftragsfall darzustellen. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Auswahl der Bewerber für die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt über eine Prüfung und Bewertung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Eignungsnachweise im Bezug zu den vorgegebenen Eignungskriterien (= Eignungsprüfung). Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages ist dessen fristgerechte Einreichung, die Vollständigkeit der Eignungsnachweise sowie die Einhaltung von etwaigen Mindestanforderungen. Es werden nur die Bewerber zur Angebotsabgabe ausgewählt, welche nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung über eine ausreichende Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) verfügen und daher die notwendige Sicherheit für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen bieten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Bechtle GmbH & Co. KG, Unterschleißheim3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten
Anschrift
Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München
Website
swm.de
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 723 (Datendienste) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

19vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (15 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 1 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 19.05.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4ebe7452-0184-49a3-9ee1-abd50dec7c97.