SUV-E-Bikes
Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen TLS011-446-2026-11V-4-4veröffentlicht 26.02.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 24 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 0 €
- Laufzeit
- 24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Stuttgart70372, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichausschreibungen.landbw.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 87 Tage (19 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (57 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.
- Wertungspreis80 %
- Qualität20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −7,3 Punkte |
| 25 % teurer | −16 Punkte |
| 50 % teurer | −26,7 Punkte |
| 100 % teurer | −40 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 7 Monatenan Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 7 Monatennur elektronisch über ausschreibungen.landbw.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 7 Monaten
- Bindefrist endetvor 4 Monaten3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Kauf von neutralen, fahrfertig montierten SUV-E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h (E-Bike) anhand eines Rahmenvertrages
Beschreibung des Loses
Lieferung von neutralen, fahrfertig montierten SUV-E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h (E-Bike). Es handelt sich um handelsübliche E-Bikes ohne polizeispezifische Ausstattung. Auf die Grundsätze der Sicherheit sowie ergonomischer und sicherheitstechnischer Anforderungen wird besonderer Wert gelegt. Der Einsatz erfolgt überwiegend auf Straßen, ausnahmsweise auch abseits befestigter Wege. Der Auftragnehmer hat die E-Bikes gemäß den Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft zu liefern. Es ist zu berücksichtigt, dass - die Bedienteile nach ergonomischen Gesichtspunkten angebracht werden, - das E-Bike dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Service-Betreuung und Instandhaltung der E-Bikes erfolgen durch den Auftraggeber per Einzelauftrag und Einzelabrechnung und sind nicht Teil der Ausschreibung. Der Auftraggeber wird aus dem Rahmenvertrag mindestens 45 E-Bikes abrufen. Der Auftraggeber wird aus dem Rahmenvertrag höchstens 300 Stück abrufen. Der Auftragnehmer ist für die Dauer der Vertragslaufzeit verpflichtet, bei Bedarf des Auftrag-gebers weitere E-Bikes gem. der Leistungsbeschreibung zu dem im Angebotsschreiben (An-lage 1) genannten Stückpreis und Bedingungen zu liefern. Weitere Einzelheiten sind in den Vergabe-/Vertragsunterlagen geregelt. Auf den Abruf der voraussichtlichen Mehrabnahmemengen besteht seitens des Auftragneh-mers kein Anspruch. Der Auftraggeber versucht, mit seinen Abrufen die voraussichtliche Mehrabnahmemenge zu erreichen. Aufgrund der Umstände (politische Entwicklungen und Freigabe der nötigen finanziellen Mittel) kann jedoch nicht zweifelsfrei sichergestellt werden, dass die voraussichtlichen Mehrabnahmemengen voll ausgeschöpft werden. Der Auftraggeber sichert zu, dass die Höchstmenge nicht überschritten wird. Möglich bleiben jedoch im Rahmen des § 132 GWB zulässige Abweichungen in Absprache mit dem Auftrag-nehmer. Der Rahmenvertrag endet nicht durch Erreichen der Höchstabnahmemenge.
Gegenstand nach CPV
- 34422000Fahrräder mit HilfsmotorHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- WertungspreisWertungspreis (Preis für Sofortabnahme von 45 SUV-E-Bikes)
- Qualität
- Qualität/Leistung gemäß den "B"-Kriterien der Leistungsbeschreibung: - Pannenschutzeinlage -Reifen mit Reflektorring - Schalt- und Bremshebel muss getrennt austauschbar sein - Schalthebel mit Ganganzeige - Höhenverstellbare Sattelstütze: Hydraulik- oder Federsystem, fernbedienbar vom Lenker -Stabiler Kettenschutz mit Abdeckung der Kettenführung im oberen Bereich - Stromversorgung vom Antriebsakku
Eignung3 von 3 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Referenz: Nachweis über mindestens 50 verkaufte Pedelecs in einem Zeitraum von 6 Monaten innerhalb der letzten 3 Jahren, die mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind. Als ausreichend für die Vergleichbarkeit wird der Verkauf an Einzelkunden an-gesehen. Es genügt eine Angabe des Verkaufs … ganz lesenkürzer
Referenz: Nachweis über mindestens 50 verkaufte Pedelecs in einem Zeitraum von 6 Monaten innerhalb der letzten 3 Jahren, die mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind. Als ausreichend für die Vergleichbarkeit wird der Verkauf an Einzelkunden an-gesehen. Es genügt eine Angabe des Verkaufszeitraums mit der entsprechenden Stückzahl. Eine Angabe des konkreten Datums mit dem jeweiligen Kaufpreis und den Käuferkontaktdaten hat nur auf nachträgliche Aufforderung zu erfolgen- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Vertragslaufzeit beginnt mit Auftragserteilung. Es wird ein Rahmenvertrag mit einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten geschlossen. Nach dieser Laufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag automatisch zweimalig um jeweils weitere 12 Monate zu den gleichen Konditionen, sofern der Auftrag … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Die Vertragslaufzeit beginnt mit Auftragserteilung. Es wird ein Rahmenvertrag mit einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten geschlossen. Nach dieser Laufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag automatisch zweimalig um jeweils weitere 12 Monate zu den gleichen Konditionen, sofern der Auftraggeber nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer den Vertrag für be-endet erklärt. Die Laufzeit endet automatisch nach 48 Monaten ohne, dass es einer Kündi-gung bedarf.- Optionen
- Der Auftraggeber kann Leistungen über die genannte voraussichtliche Menge hinaus, bis zur festgelegten Höchstemenge, abrufen.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- ausschreibungen.landbw.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 31.03.2026, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Für eine elektronische Rechnungsstellung verwendet der Auftragnehmer ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg. Das Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference … ganz lesenkürzer
Leistung: Für eine elektronische Rechnungsstellung verwendet der Auftragnehmer ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg. Das Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) die Auftraggeber-Leitweg-ID aufweisen. Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 (5. EU-Sanktionspaket gegen russische Unternehmen) Der Bewerber/Bieter versichert, dass er ausschließlich zuverlässige Personen betrauen und sein eingesetztes oder beauftragtes Personal ggf. auf Verlangen des Auftraggebers einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen lässt.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch N … ganz lesenkürzer
Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDYM2Z#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Nauheimer Straße 101, 70372 Stuttgart
- Website
- pptls.polizei-bw.de
- Kontakt
- polizei.bw.vergabestelle@
polizei.bwl.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fadb12ef-0045-4536-aba0-9d1d6c38f6ef.