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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

SUV-E-Bikes

Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen TLS011-446-2026-11V-4-4veröffentlicht 26.02.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 221 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Stuttgart70372, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichausschreibungen.landbw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 87 Tage (19 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (57 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.

  • Wertungspreis80 %
  • Qualität20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,3 Punkte
25 % teurer−16 Punkte
50 % teurer−26,7 Punkte
100 % teurer−40 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
    vor 7 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über ausschreibungen.landbw.de
    vor 7 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 7 Monaten
  5. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 4 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Kauf von neutralen, fahrfertig montierten SUV-E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h (E-Bike) anhand eines Rahmenvertrages

Beschreibung des Loses

Lieferung von neutralen, fahrfertig montierten SUV-E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h (E-Bike). Es handelt sich um handelsübliche E-Bikes ohne polizeispezifische Ausstattung. Auf die Grundsätze der Sicherheit sowie ergonomischer und sicherheitstechnischer Anforderungen wird besonderer Wert gelegt. Der Einsatz erfolgt überwiegend auf Straßen, ausnahmsweise auch abseits befestigter Wege. Der Auftragnehmer hat die E-Bikes gemäß den Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft zu liefern. Es ist zu berücksichtigt, dass - die Bedienteile nach ergonomischen Gesichtspunkten angebracht werden, - das E-Bike dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Service-Betreuung und Instandhaltung der E-Bikes erfolgen durch den Auftraggeber per Einzelauftrag und Einzelabrechnung und sind nicht Teil der Ausschreibung. Der Auftraggeber wird aus dem Rahmenvertrag mindestens 45 E-Bikes abrufen. Der Auftraggeber wird aus dem Rahmenvertrag höchstens 300 Stück abrufen. Der Auftragnehmer ist für die Dauer der Vertragslaufzeit verpflichtet, bei Bedarf des Auftrag-gebers weitere E-Bikes gem. der Leistungsbeschreibung zu dem im Angebotsschreiben (An-lage 1) genannten Stückpreis und Bedingungen zu liefern. Weitere Einzelheiten sind in den Vergabe-/Vertragsunterlagen geregelt. Auf den Abruf der voraussichtlichen Mehrabnahmemengen besteht seitens des Auftragneh-mers kein Anspruch. Der Auftraggeber versucht, mit seinen Abrufen die voraussichtliche Mehrabnahmemenge zu erreichen. Aufgrund der Umstände (politische Entwicklungen und Freigabe der nötigen finanziellen Mittel) kann jedoch nicht zweifelsfrei sichergestellt werden, dass die voraussichtlichen Mehrabnahmemengen voll ausgeschöpft werden. Der Auftraggeber sichert zu, dass die Höchstmenge nicht überschritten wird. Möglich bleiben jedoch im Rahmen des § 132 GWB zulässige Abweichungen in Absprache mit dem Auftrag-nehmer. Der Rahmenvertrag endet nicht durch Erreichen der Höchstabnahmemenge.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Wertungspreis80 %
Qualität20 %
Preis
WertungspreisWertungspreis (Preis für Sofortabnahme von 45 SUV-E-Bikes)
Qualität
Qualität/Leistung gemäß den "B"-Kriterien der Leistungsbeschreibung: - Pannenschutzeinlage -Reifen mit Reflektorring - Schalt- und Bremshebel muss getrennt austauschbar sein - Schalthebel mit Ganganzeige - Höhenverstellbare Sattelstütze: Hydraulik- oder Federsystem, fernbedienbar vom Lenker -Stabiler Kettenschutz mit Abdeckung der Kettenführung im oberen Bereich - Stromversorgung vom Antriebsakku

Eignung3 von 3 angegeben

Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Referenz: Nachweis über mindestens 50 verkaufte Pedelecs in einem Zeitraum von 6 Monaten innerhalb der letzten 3 Jahren, die mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind. Als ausreichend für die Vergleichbarkeit wird der Verkauf an Einzelkunden an-gesehen. Es genügt eine Angabe des Verkaufs … ganz lesenReferenz: Nachweis über mindestens 50 verkaufte Pedelecs in einem Zeitraum von 6 Monaten innerhalb der letzten 3 Jahren, die mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind. Als ausreichend für die Vergleichbarkeit wird der Verkauf an Einzelkunden an-gesehen. Es genügt eine Angabe des Verkaufszeitraums mit der entsprechenden Stückzahl. Eine Angabe des konkreten Datums mit dem jeweiligen Kaufpreis und den Käuferkontaktdaten hat nur auf nachträgliche Aufforderung zu erfolgen
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Vertragslaufzeit beginnt mit Auftragserteilung. Es wird ein Rahmenvertrag mit einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten geschlossen. Nach dieser Laufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag automatisch zweimalig um jeweils weitere 12 Monate zu den gleichen Konditionen, sofern der Auftrag … ganz lesenbis zu 2-mal: Die Vertragslaufzeit beginnt mit Auftragserteilung. Es wird ein Rahmenvertrag mit einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten geschlossen. Nach dieser Laufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag automatisch zweimalig um jeweils weitere 12 Monate zu den gleichen Konditionen, sofern der Auftraggeber nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer den Vertrag für be-endet erklärt. Die Laufzeit endet automatisch nach 48 Monaten ohne, dass es einer Kündi-gung bedarf.
Optionen
Der Auftraggeber kann Leistungen über die genannte voraussichtliche Menge hinaus, bis zur festgelegten Höchstemenge, abrufen.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
ausschreibungen.landbw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
31.03.2026, 10:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Für eine elektronische Rechnungsstellung verwendet der Auftragnehmer ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg. Das Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference … ganz lesenLeistung: Für eine elektronische Rechnungsstellung verwendet der Auftragnehmer ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg. Das Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) die Auftraggeber-Leitweg-ID aufweisen. Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 (5. EU-Sanktionspaket gegen russische Unternehmen) Der Bewerber/Bieter versichert, dass er ausschließlich zuverlässige Personen betrauen und sein eingesetztes oder beauftragtes Personal ggf. auf Verlangen des Auftraggebers einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen lässt.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch N … ganz lesenAuszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDYM2Z#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Nauheimer Straße 101, 70372 Stuttgart
Kontakt
polizei.bw.vergabestelle@polizei.bwl.de

Bei uns erfasst

179Bekanntmachungen
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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 344 (Motorräder, Fahrräder und Beiwagen) in Baden-Württemberg gibt es in den letzten 24 Monaten nur 5 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 31.03.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fadb12ef-0045-4536-aba0-9d1d6c38f6ef.