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offenEU-weitLieferleistungen

Elektroräder

Stadtverkehrsgesellschaft mbH Frankfurt(Oder) · Frankfurt(Oder), Brandenburg

Aktenzeichen VgV-01/2026veröffentlicht 17.10.2026Lieferleistungen · Offenes Verfahren

Angebotsfristin 13 Tagen · Fragen bis 10.11.2026, 23:59 Uhr

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Frankfurt(Oder)15232, Brandenburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Gesamtpreisbewertung40 %
  • Betriebskosten20 %
  • technische Bedingungen40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 03.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Tagen
  2. Heute
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadtverkehrsgesellschaft mbH Frankfurt(Oder)
    in 7 Tagen
  4. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
    in 13 Tagen
  5. Bindefrist endet
    5 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 48 Tagen

Beschreibung

Auftraggeber ist die Stadtverkehrsgesellschaft mbH Frankfurt (Oder) (im weiteren SVF genannt), welche der kommunale Verkehrsdienstleister der Stadt Frankfurt (Oder) ist. Außerdem versteht sich die SVF als lokaler Mobilitätsdienstleister. Das Unternehmen ist darauf ausgerichtet eine qualitativ bestmögliche sowie umweltfreundliche Dienstleistung zu erbringen. In Ergänzung zum Nahverkehr plant die SVF die Errichtung von Fahrradstationen mit unterschiedlichen Elekt-rorädern, die in Form eines Bike-Sharings.

Gegenstand nach CPV

  • 34422000Fahrräder mit Hilfsmotor

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Gesamtpreisbewertung40 %
Betriebskosten20 %
technische Bedingungen40 %
Preis
GesamtpreisbewertungDie Berechnung der Punkte für den Gesamtpreis erfolgt analog zur Methode der linearen Inter-polation (Quotientenmethode): Punktezahl Bieter = Niedrigster Preis (Preisblatt)/Preis Bieter (Preisblatt) x40 Die Punkte werden auf 2 Kommastellen nach dem Komma gerundet.
Kosten
BetriebskostenDie Berechnung der Punkte für den Gesamtpreis erfolgt analog zur Methode der linearen Interpolation (Quotientenmethode): Punktezahl Bieter = Niedrigster Preis (Blatt Inspektion)/Preis Bieter (Blatt Inspektion) x10 Die Punkte werden auf 2 Kommastellen nach dem Komma gerundet. Dazu gibt es maximal 5 Punkte für das Inspektionskonzept, welches den Umfang, Häufigkeit und den Aufwand für Inspektionen innerhalb eines Jahres darstellt. Muss-Bedingung ist, dass die Jahresinspektion im Stadtgebiet Frankfurt (Oder) durchgeführt wird oder die Elektroräder auf Kosten des AN transportiert werden. Hinzu kommt die Bewertung des Ersatzteilbedarfs anhand des des Gesamtpreises eines fiktiven Warenkorbs: Punktezahl Bieter = Niedrigster Preis (Ersatzteile)/Preis Bieter (Ersatzteile) x5
Qualität
technische BedingungenAus dem Produkt der Punktzahl des Erfüllungsgrades (A=100 %, B=70% und C= 0%) multipliziert mit der Gewichtung der geforderten Leistung (z. B Erfüllungsgrad B = 70 Punkte X Gewichtung 5 = 350 Punkte) ergibt eine Punktezahl. Die Berechnung der Bewertungs-Punkte für die technischen Bedingungen erfolgt nach folgender Formel: Punktezahl Bieter = Punktezahl Bieter/Höchste Punktezahl x 40 Die Punkte werden auf 2 Kommastellen nach dem Komma gerundet.

Eignung1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
1. Optional sind weitere 25 Ersatzakkus für die Pedelecs anzubieten. Es handelt sich hierbei um eine Pflichtoption. Angebote, die diese Option nicht beinhalten oder bei denen die entsprechenden Preisangaben fehlen, sind unvollständig und werden gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend vom weiteren Verfa … ganz lesen1. Optional sind weitere 25 Ersatzakkus für die Pedelecs anzubieten. Es handelt sich hierbei um eine Pflichtoption. Angebote, die diese Option nicht beinhalten oder bei denen die entsprechenden Preisangaben fehlen, sind unvollständig und werden gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, diese Option bei Beauftragung oder innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsabschluss optional abzurufen. Ein Anspruch des Bieters auf den Abruf der Option besteht nicht. 2. Optional ist die Jahres-Inspektion für alle gelieferten Räder anzubieten. Die Jahresinspektion ist von allen Bietern zwingend anzubieten. Es handelt sich hierbei um eine Pflichtoption. Angebote, die diese Option nicht beinhalten oder bei denen die entsprechenden Preisangaben fehlen, sind unvollständig und werden gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, diese Option bei Beauftragung oder innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsabschluss optional abzurufen. Ein Anspruch des Bieters auf den Abruf der Option besteht nicht.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Erforderlich
Bindefrist
5 Wochen
Angebotsöffnung
Elektronisch im Vergabeportal "Vergabemarktplatz Brandenburg" von mindestens 2 Personen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend mach … ganz lesen(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Für die Erstellung des Angebots und soweit gefordert alle Erklärungen sind die, von der SVF zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, welche Teil dieser Vergabeunterlagen sind. Sie werden als ausfüllbare Excel- oder PDF-Dokumente zur Verfügung gestell … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme# Für die Erstellung des Angebots und soweit gefordert alle Erklärungen sind die, von der SVF zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, welche Teil dieser Vergabeunterlagen sind. Sie werden als ausfüllbare Excel- oder PDF-Dokumente zur Verfügung gestellt, sodass der Bewer-ber/Bieter bei der Ausfüllung keine Probleme mit fehlendem Platz haben wird. Sollten Formulare fehlen, darf der Bewerber/Bieter eigene Unterlagen verwenden. Die Bieter werden jedoch gebeten ihre Darstellung klar und umfassend aber auch so kurz wie möglich zu gestalten. Im Falle von auftretenden Widersprüchen, Lücken zwischen den übermittelten Vordrucken und dem Bieter abgegebenen Exemplar ist ausschließlich die von den Auftraggebern überreichte Fassung der Vordrucke maßgeblich. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Sämtliche Kommunikation, d. h., Schriftver-kehr sowie Gespräche und Verhandlungen im Rahmen des Vergabeverfahrens und der Ver-tragsdurchführung, werden ausschließlich in deutscher Sprache geführt. Allen voran ist das Angebotschreiben auszufüllen, dessen Muster die Anlage 12 dieser Unterlagen darstellt und einzureichen sowie das Lastenheft 1 mit allen Blättern innerhalb dieses Doku-ments. Diese finden Sie im PDF-Format aber auch in einer beschreibbaren Excel-Datei vor.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YM1H3JW#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadtverkehrsgesellschaft mbH Frankfurt(Oder)
Art
Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen, Wirtschaftliche Angelegenheiten
Anschrift
Böttnerstraße 1, 15232 Frankfurt(Oder)
Website
svf-ffo.de
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

4Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 344 (Motorräder, Fahrräder und Beiwagen) in Brandenburg gibt es in den letzten 24 Monaten keine Vergabemeldung. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung faa27100-f56b-41e6-87ca-eabaec422cf2.