Elektroräder
Stadtverkehrsgesellschaft mbH Frankfurt(Oder) · Frankfurt(Oder), Brandenburg
Aktenzeichen VgV-01/2026veröffentlicht 17.10.2026Lieferleistungen · Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Frankfurt(Oder)15232, Brandenburg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Gesamtpreisbewertung40 %
- Betriebskosten20 %
- technische Bedingungen40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 03.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 17 Tagen
- Heute
- Fragen bis 23:59 Uhrin 7 Tagenan Stadtverkehrsgesellschaft mbH Frankfurt(Oder)
- Angebotsfrist 12:00 Uhrin 13 Tagennur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Bindefrist endetin 48 Tagen5 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Auftraggeber ist die Stadtverkehrsgesellschaft mbH Frankfurt (Oder) (im weiteren SVF genannt), welche der kommunale Verkehrsdienstleister der Stadt Frankfurt (Oder) ist. Außerdem versteht sich die SVF als lokaler Mobilitätsdienstleister. Das Unternehmen ist darauf ausgerichtet eine qualitativ bestmögliche sowie umweltfreundliche Dienstleistung zu erbringen. In Ergänzung zum Nahverkehr plant die SVF die Errichtung von Fahrradstationen mit unterschiedlichen Elekt-rorädern, die in Form eines Bike-Sharings.
Gegenstand nach CPV
- 34422000Fahrräder mit HilfsmotorHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- GesamtpreisbewertungDie Berechnung der Punkte für den Gesamtpreis erfolgt analog zur Methode der linearen Inter-polation (Quotientenmethode): Punktezahl Bieter = Niedrigster Preis (Preisblatt)/Preis Bieter (Preisblatt) x40 Die Punkte werden auf 2 Kommastellen nach dem Komma gerundet.
- Kosten
- BetriebskostenDie Berechnung der Punkte für den Gesamtpreis erfolgt analog zur Methode der linearen Interpolation (Quotientenmethode): Punktezahl Bieter = Niedrigster Preis (Blatt Inspektion)/Preis Bieter (Blatt Inspektion) x10 Die Punkte werden auf 2 Kommastellen nach dem Komma gerundet. Dazu gibt es maximal 5 Punkte für das Inspektionskonzept, welches den Umfang, Häufigkeit und den Aufwand für Inspektionen innerhalb eines Jahres darstellt. Muss-Bedingung ist, dass die Jahresinspektion im Stadtgebiet Frankfurt (Oder) durchgeführt wird oder die Elektroräder auf Kosten des AN transportiert werden. Hinzu kommt die Bewertung des Ersatzteilbedarfs anhand des des Gesamtpreises eines fiktiven Warenkorbs: Punktezahl Bieter = Niedrigster Preis (Ersatzteile)/Preis Bieter (Ersatzteile) x5
- Qualität
- technische BedingungenAus dem Produkt der Punktzahl des Erfüllungsgrades (A=100 %, B=70% und C= 0%) multipliziert mit der Gewichtung der geforderten Leistung (z. B Erfüllungsgrad B = 70 Punkte X Gewichtung 5 = 350 Punkte) ergibt eine Punktezahl. Die Berechnung der Bewertungs-Punkte für die technischen Bedingungen erfolgt nach folgender Formel: Punktezahl Bieter = Punktezahl Bieter/Höchste Punktezahl x 40 Die Punkte werden auf 2 Kommastellen nach dem Komma gerundet.
Eignung1 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 4 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
1. Optional sind weitere 25 Ersatzakkus für die Pedelecs anzubieten. Es handelt sich hierbei um eine Pflichtoption. Angebote, die diese Option nicht beinhalten oder bei denen die entsprechenden Preisangaben fehlen, sind unvollständig und werden gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend vom weiteren Verfa … ganz lesenkürzer
1. Optional sind weitere 25 Ersatzakkus für die Pedelecs anzubieten. Es handelt sich hierbei um eine Pflichtoption. Angebote, die diese Option nicht beinhalten oder bei denen die entsprechenden Preisangaben fehlen, sind unvollständig und werden gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, diese Option bei Beauftragung oder innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsabschluss optional abzurufen. Ein Anspruch des Bieters auf den Abruf der Option besteht nicht. 2. Optional ist die Jahres-Inspektion für alle gelieferten Räder anzubieten. Die Jahresinspektion ist von allen Bietern zwingend anzubieten. Es handelt sich hierbei um eine Pflichtoption. Angebote, die diese Option nicht beinhalten oder bei denen die entsprechenden Preisangaben fehlen, sind unvollständig und werden gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, diese Option bei Beauftragung oder innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsabschluss optional abzurufen. Ein Anspruch des Bieters auf den Abruf der Option besteht nicht.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Erforderlich
- Bindefrist
- 5 Wochen
- Angebotsöffnung
- Elektronisch im Vergabeportal "Vergabemarktplatz Brandenburg" von mindestens 2 Personen.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend mach … ganz lesenkürzer
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Für die Erstellung des Angebots und soweit gefordert alle Erklärungen sind die, von der SVF zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, welche Teil dieser Vergabeunterlagen sind. Sie werden als ausfüllbare Excel- oder PDF-Dokumente zur Verfügung gestell … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Für die Erstellung des Angebots und soweit gefordert alle Erklärungen sind die, von der SVF zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, welche Teil dieser Vergabeunterlagen sind. Sie werden als ausfüllbare Excel- oder PDF-Dokumente zur Verfügung gestellt, sodass der Bewer-ber/Bieter bei der Ausfüllung keine Probleme mit fehlendem Platz haben wird. Sollten Formulare fehlen, darf der Bewerber/Bieter eigene Unterlagen verwenden. Die Bieter werden jedoch gebeten ihre Darstellung klar und umfassend aber auch so kurz wie möglich zu gestalten. Im Falle von auftretenden Widersprüchen, Lücken zwischen den übermittelten Vordrucken und dem Bieter abgegebenen Exemplar ist ausschließlich die von den Auftraggebern überreichte Fassung der Vordrucke maßgeblich. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Sämtliche Kommunikation, d. h., Schriftver-kehr sowie Gespräche und Verhandlungen im Rahmen des Vergabeverfahrens und der Ver-tragsdurchführung, werden ausschließlich in deutscher Sprache geführt. Allen voran ist das Angebotschreiben auszufüllen, dessen Muster die Anlage 12 dieser Unterlagen darstellt und einzureichen sowie das Lastenheft 1 mit allen Blättern innerhalb dieses Doku-ments. Diese finden Sie im PDF-Format aber auch in einer beschreibbaren Excel-Datei vor.- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP9YM1H3JW#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Stadtverkehrsgesellschaft mbH Frankfurt(Oder)
- Art
- Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen, Wirtschaftliche Angelegenheiten
- Anschrift
- Böttnerstraße 1, 15232 Frankfurt(Oder)
- Website
- svf-ffo.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung faa27100-f56b-41e6-87ca-eabaec422cf2.