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Frist abgelaufenEU-weitSoftwareIT und Software

Reseller Wettbewerb IAM-Software Imprivata

IT-Allianz Nord AöR · Bad Segeberg, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen DP31-202600111veröffentlicht 01.10.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 3 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 04.11.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichfbhh-evergabe.web.hamburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 37 Tagen
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    an IT-Allianz Nord AöR
    vor 18 Tagen
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über fbhh-evergabe.web.hamburg.de
    vor 4 Tagen
  4. Heute
  5. Bindefrist endet
    27 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 23 Tagen

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Erweiterung des bei der IT-Allianz Nord AöR bestehenden Identity & Access Managements auf Basis von Imprivata uIGA. Beschafft werden 2.000 weitere Lizenzen sowie die für die Implementierung von fünf weiteren Prozessen erfor-derlichen Dienstleistungen.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Lizenzen und Support

Hier ist der in "Teil C - Preisblatt", Zelle "F10" ausgewiesene Preis als Summe für die vom Auftraggeber geschätzten Bedarfe und Leistungen einzutragen. Das vollständig ausgefüllte Dokument "Teil C - Preisblatt" ist dem Angebot als eigene Anlage beizufügen. Für Los 1 sind nur Zeile 2 bis Zeile 6 relevant. Für Los 2 ist nur Zeile 7 relevant

––
2
Dienstleistung für die Implementierung der Workflows

Hier ist der in "Teil C - Preisblatt", Zelle "F10" ausgewiesene Preis als Summe für die vom Auftraggeber geschätzten Bedarfe und Leistungen einzutragen. Das vollständig ausgefüllte Dokument "Teil C - Preisblatt" ist dem Angebot als eigene Anlage beizufügen. Für Los 1 sind nur Zeile 2 bis Zeile 6 relevant. Für Los 2 ist nur Zeile 7 relevant

––

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung3 von 3 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
5.4.2.1.1.1 Betriebshaftpflichtversicherung: [Angaben zu Betriebshaftpflichtversicherung (eVergabe Kriterium 5.2.1.2)] Gilt für beide Lose. Es wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestde-ckungssummen verlangt: • 5 Mio. Euro für Personenschäden je Schadensfall bei doppelter Ja … ganz lesen5.4.2.1.1.1 Betriebshaftpflichtversicherung: [Angaben zu Betriebshaftpflichtversicherung (eVergabe Kriterium 5.2.1.2)] Gilt für beide Lose. Es wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestde-ckungssummen verlangt: • 5 Mio. Euro für Personenschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleis-tung für alle Schadensfälle und • 5 Mio. Euro für Sachschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 2,5 Mio. Euro für Vermögensschäden und Datenschutzschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle. 5.4.2.2.1.1 Partnerstatus: [Auswertung der Angaben zum eVergabe-Kriterium Partnerstatus] Gilt für beide Lose. Zur Bewertung des Kriteriums „Partnerstatus“ zieht der Auftraggeber die Angaben zum Partnerstatus (eVergabe Kriterium 5.2.2.2) heran. Das Kriterium „Partnersta-tus“ gilt als erfüllt, sofern der Bieter über den Imprivata-Partnerschaftsstatus (mindestens Premier Partner) verfügt. Der Partnerstatus ist dem Auftraggeber auf Anforderung schriftlich nachzuweisen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
27 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder d … ganz lesenDie Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzule-gen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-geber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bieteras-sistenten der eVergabe zu senden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren … ganz lesenFolgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, • dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftragge-ber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewähr-leistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftrag-nehmer, • Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, • Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport, • Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), • Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, • Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,

Los 2

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung3 von 3 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
5.4.2.1.1.1 Betriebshaftpflichtversicherung: [Angaben zu Betriebshaftpflichtversicherung (eVergabe Kriterium 5.2.1.2)] Gilt für beide Lose. Es wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestde-ckungssummen verlangt: • 5 Mio. Euro für Personenschäden je Schadensfall bei doppelter Ja … ganz lesen5.4.2.1.1.1 Betriebshaftpflichtversicherung: [Angaben zu Betriebshaftpflichtversicherung (eVergabe Kriterium 5.2.1.2)] Gilt für beide Lose. Es wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestde-ckungssummen verlangt: • 5 Mio. Euro für Personenschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleis-tung für alle Schadensfälle und • 5 Mio. Euro für Sachschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 2,5 Mio. Euro für Vermögensschäden und Datenschutzschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle. 5.4.2.2.1.1 Partnerstatus: [Auswertung der Angaben zum eVergabe-Kriterium Partnerstatus] Gilt für beide Lose. Zur Bewertung des Kriteriums „Partnerstatus“ zieht der Auftraggeber die Angaben zum Partnerstatus (eVergabe Kriterium 5.2.2.2) heran. Das Kriterium „Partnersta-tus“ gilt als erfüllt, sofern der Bieter über den Imprivata-Partnerschaftsstatus (mindestens Premier Partner) verfügt. Der Partnerstatus ist dem Auftraggeber auf Anforderung schriftlich nachzuweisen. 5.4.2.2.1.2 Personalkennzahlen: [Angaben zu Personalkennzahlen (eVergabe Kriterium 5.2.2.3)] Gilt nur für Los 2. Im eVergabe-Kriterium „Personalkennzahlen“ sind Angaben zu den per-sonellen Kapazitäten des Unternehmens zu machen. Die Angaben werden daraufhin über-prüft, ob der Bieter über ausreichende personelle Ressourcen sowie die erforderlichen techni-schen und fachlichen Kapazitäten verfügt, um die ausgeschriebenen Leistungen ordnungs-gemäß und dauerhaft zu erbringen. Hierzu sind insbesondere die Personalstruktur, die Ver-fügbarkeit qualifizierter Fachkräfte sowie die organisatorische Sicherstellung der Leistungser-bringung darzustellen. 5.4.2.2.1.3 Maßnahmen zur Qualitätssicherung: [Angaben zum Qualitätsmanagement (eVergabe Kriterium 5.2.2.4)] Gilt für nur Los 2. Im eVergabe-Kriterium Qualitätsmanagement sind die erforderlichen Anga-ben zu machen. Die Angaben zu den „Qualitätsmanagementmaßnahmen“ werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001:2015 (oder neuer) oder gleich-wertig besitzt. 5.4.2.2.1.4 Maßnahmen zum Informationssicherheitsmanagement: [Angaben zum Informationssicherheitsmanagement (eVergabe Kriteri-um 5.2.2.5)] Gilt für Los 2. Im eVergabe-Kriterium Informationssicherheitsmanagement sind die erfor-derlichen Angaben zu machen. Die Angaben zu den „Informationssicherheitsmanagement“ werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen ein gültiges Zertifikat gemäß ISO 27001 (oder neuer) oder gleichwertig besitzt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
27 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder d … ganz lesenDie Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzule-gen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-geber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bieteras-sistenten der eVergabe zu senden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren … ganz lesenFolgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, • dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftragge-ber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewähr-leistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftrag-nehmer, • Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, • Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport, • Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), • Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, • Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

68vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (34 Lose mit Angabe)
768.000 €Zuschlagswert im Median
272.313 € – 1,68 Mio. €mittlere Hälfte, 15 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Schleswig-Holstein (2 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 03.11.2026 auf 04.11.2026 verschoben
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 03.11.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3284e67d-2e2d-4a6e-878c-2d5f74896647.