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Strittmatter-Gymnasium Gransee: Generalplanungsleistungen zur Erweiterung der Cafeteria und weiterer Klassenräume

Landkreis Oberhavel · Oranienburg, Brandenburg

Aktenzeichen GYGR.36.731.01.OV029.24veröffentlicht 17.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 719 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
31 Monate01.02.2025 – 31.08.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (45 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (85 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Leistung/Qualität60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Landkreis Oberhavel
    vor 24 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
    vor 24 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 09:01 Uhr
    vor 24 Monaten
  5. Bindefrist endet
    63 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 22 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.08.2027
    vor 21 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Ausgeschrieben wird die Generalplanung für die Erweiterung der Cafeteria und weitere 6 Stück Klassenräume des Strittmatter-Gymnasiums in 16775 Gransee. BGF: - vorhandene Schule 4.777,19 m² gemäß Raumbuch - zu planende Erweiterung ca. 600 m² Grundstücksgröße gem. Flurstück 18.653 m² für vorh. Schule und mögliche Erweiterungsflächen (lt. Lageplan).

Beschreibung des Loses

Die zu konzipierende Einrichtung soll den Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern des Strittmatter-Gymnasiums zur Verfügung stehen. Die Generalplanung (Erweiterung des Strittmatter-Gymnasiums) umfasst folgende Leistungen: Objektplanung Gebäude und Innenräume LPH 1-8, Fachplanung Tragwerksplanung LPH 1-8, Fachplanung Technische Ausrüstung LPH 1-8, Beratungsleistungen: - Nachweise zum konstruktiven Brandschutz - Aufstellen einer gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix - Bauphysik

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis40 %
Leistung/Qualität60 %
Preis
Bei der Wertung des Preises wird das Wertungshonorar berücksichtigt. Das Wertungshonorar ist das vom Bieter gemäß Preisblatt angebotene Gesamtbruttohonorar einschließlich Umsatzsteuer. Die Ermittlung der Bewertungspunkte erfolgt nach dem folgenden Schlüssel: - 400 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis (im Sinne des o.g. Gesamtbruttohonorars). - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegendem Wertungshonorar erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Wertungshonorare erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Die errechneten Wertungspunkte werden auf zwei Nachkommastellen gerundet. Es können bei diesem Zuschlagskriterium maximal 400 Punkte erreicht werden. Die Punkte gehen in die Gesamtwertung ein.
Qualität
Leistung/QualitätZur Beurteilung der Qualität des Angebots fordert der Auftraggeber mit dem Angebot vom Bieter eine schriftliche Darstellung in Konzeptform (Unterlage), die inhaltlich die in den Unterkriterien zu A und B (siehe Formular Zuschlagskriterien und Gewichtung) angesprochenen Angaben enthalten soll. Die Unterlage soll aus maximal 15 Seiten der Größe DIN A4 bestehen. Alle Seiten, die über die Anzahl von 15 hinausgehen, werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Im Unterkriterium C erfolgt die Bewertung der Qualität der Unterlage in formeller Hinsicht. Bei der Wertung der Qualität übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus und nimmt eine entsprechende Bewertung der eingereichten Unterlage vor. Die eingereichte Unterlage wird durch ein Gremium des Auftraggebers, bestehend aus drei (3) Prüfern, beurteilt. Diese prüfen und bewerten jede Unterlage unabhängig voneinander. Sie vergeben für jede Unterlage ihre Punkte pro Wertungskriterium. Für die Punktevergabe der Prüfer gelten die zu jedem Kriterium beschriebenen Maßstäbe (siehe Formular Zuschlagskriterien und Gewichtung). Für jedes Wertungskriterium (A-C) wird aus den jeweiligen Punkten der Prüfer das arithmetische Mittel errechnet und auf 2 Nachkommastellen gerundet (Punktemittelwert). Der Punktemittelwert je Kriterium wird mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert. Es können bei diesem Zuschlagskriterium maximal 600 Punkte erreicht werden. Die gewichteten Punkte gehen in die Gesamtwertung ein.

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Mittels dem Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Eigenerklärung und Nachweis der Mitgliedschaft in einer Architektenkammer oder der Bauvorlageberechtigung im Land Brandenburg gem. § 62 Absatz 2 der Bauordnung des Landes Brandenburg. M … ganz lesenMittels dem Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Eigenerklärung und Nachweis der Mitgliedschaft in einer Architektenkammer oder der Bauvorlageberechtigung im Land Brandenburg gem. § 62 Absatz 2 der Bauordnung des Landes Brandenburg. Mindestbedingung: Angaben zur Berufskammermitgliedschaft einer projektverantwortlichen Person des Unternehmens mit Angaben zu Namen der Architektenkammer, Datum sowie Nummer der Eintragung oder Eigenerklärung und Bescheinigung in Kopie über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" gemäß § 75 Abs. 1 Vergabeordnung (VgV) bzw. für juristische Personen nach § 75 Abs. 3 VgV oder Eigenerklärung und Vorlage einer Bescheinigung in Kopie über die Bauvorlagenberechtigung im Land Brandenburg nach § 62 Abs. 2 BbgBauO. Die Angaben sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert zu erklären / erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Kriterium
Mittels dem Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Angaben zum Umsatz: Gesamtnettoumsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Gesamtumsatz darf hierbei 600.000,00 EUR netto je abgeschlossenes Geschäftsjah … ganz lesenMittels dem Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Angaben zum Umsatz: Gesamtnettoumsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Gesamtumsatz darf hierbei 600.000,00 EUR netto je abgeschlossenes Geschäftsjahr nicht unterschreiten. - Erklärung und Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von 3.000.000 EUR für Person- und Sachschäden sowie 1.000.000 EUR für Vermögensschäden oder Erklärung des Versicherers, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen abgeschlossen und ein entsprechender Versicherungsnachweis spätestens vor Zuschlagserteilung vorgelegt wird. Mindestbedingung: Vorlage Eigenerklärung und Versicherungsbescheinigung in Kopie mit folgenden (Mindest-)Deckungssummen je Versicherungsfall: Personen- und Sachschäden: 3.000.000 EUR Vermögensschäden: 1.000.000 EUR oder: Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und ein entsprechender Versicherungsnachweis spätestens vor Zuschlagserteilung vorgelegt wird. Die Angaben sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert zu erklären / erbringen. Ein aktueller Nachweis des Haftpflichtversicherers über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe (zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 2 Monate) ist spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Kriterium
Mittels Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen: 1. Angabe Berufserfahrung Projektleiter / stv. Projektleiter Mindestanforderung: Projektleiter mindestens 8 Jahre Berufserfahrung (Mindestanforderung) Nachweis einer der folgenden Berufsqualifikation bzw. einer vergleichbar … ganz lesenMittels Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen: 1. Angabe Berufserfahrung Projektleiter / stv. Projektleiter Mindestanforderung: Projektleiter mindestens 8 Jahre Berufserfahrung (Mindestanforderung) Nachweis einer der folgenden Berufsqualifikation bzw. einer vergleichbaren Berufsqualifikation eines anderen EU-Mitgliedstaates: Architekt, Ingenieur (Dr.-Ing., Diplom-Ingenieur Bauingenieurwesen, Bachelor/Master of Arts/Engineering/Science oder vergleichbar) Fachgebiet Hochbau 2. Angaben Berufserfahrung der jeweils federführende Mitarbeiter für die Leistungsbereiche Objektplanung Gebäude, Tragwerksplanung, Haustechnikplanung (ELT), Haustechnikplanung (HLS): Mindestanforderung: Jeder der 4 genannten Mitarbeiter muss über eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren verfügen. Nachweis einer der folgenden Berufsqualifikation bzw. einer vergleichbaren Berufsqualifikation eines anderen EU-Mitgliedstaates: Architekt, Ingenieur (Dr.-Ing., Diplom-Ingenieur Bauingenieurwesen, Bachelor/Master of Arts/Engineering/Science oder vergleichbar) 3. Besondere Qualifikationen: Nachweis besonderer Qualifikationen in den Bereichen - Brandschutz - Gebäudeautomatisierung - Energieeinsparverordnung erforderlich (Mindestanforderung). (Nachweis auch durch weitere Mitarbeiter bzw. Projektbeteiligte möglich) Mittels Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen: - Erklärung, dass in den letzten 5 Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. Mit Angebotsabgabe ist zudem eine Referenzliste vergleichbarer Vorhaben der in den letzten 5 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen unter Angabe des Leistungszeitraums und des aktuellen Bearbeitungsstandes (z. B.: abgeschlossen / derzeit LPH 8 in Bearbeitung) einzureichen. Eine Mehrfachnennung einer Referenz für mehrere Kategorien/Leistungsbilder ist möglich. 1. Vergleichbare Vorhaben Objektplanung Gebäude, Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS, ELT), Fachplanung Tragwerksplanung: Kriterien für Vergleichbarkeit (Mindestanforderungen): - ein Gebäude mit vergleichbarem oder höherem Schwierigkeitsgrad in Bezug auf die planerischen Anforderungen (min. 1.000 qm BGF bzw. min. 500 qm BGF Erweiterungsbau an vorhandenes Gebäude) - Erbrachter Leistungsumfang: Leistungsbild Objektplanung Gebäude (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsbild Technische Ausrüstung (HLS und ELT) (§§ 53 ff HOAI) jedenfalls LPH 3 bis 8 sowie Leistungsbild Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI) jedenfalls LPH 3 bis 6, wobei es bei in der Realisierung befindlichen Vorhaben ausreichend ist, wenn die LPH 8 zu ungefähr 50% abgearbeitet ist. - mit anrechenbaren Kosten min. 2 Mio. EUR (KG 200-700) Das einzelne Referenzprojekt muss bei Bietergemeinschaften oder im Falle der Eignungsleihe nicht zwingend den gesamten Leistungsumfang abdecken; bei Bietergemeinschaften oder im Falle der Eignungsleihe werden auch Referenzen gewertet, die die jeweils vom Bieter / Dritten erbrachten Leistungen darstellen. Im Ergebnis muss aber - wenn auch auf mehrere Referenzen verteilt - der oben geforderte Leistungsumfang vollständig nachgewiesen werden. Mindestanforderungen: Leistungsbild Objektplanung Gebäude: Es müssen mindestens drei Referenzen vorgelegt werden, die die vorstehenden Anforderungen erfüllen, wobei mindestens eine Referenz einen Erweiterungsbau (mind. 500 m²) betreffen muss. Mindestens eine Referenz muss ein Vorhaben betreffen, bei dem öffentlicher Auftraggeber den Bieter beauftragt hat. Leistungsbild Tragwerksplanung: Es müssen mindestens drei Referenzen vorgelegt werden, die die vorstehenden Anforderungen erfüllen, wobei mindestens eine Referenz einen Erweiterungsbau (mind. 500 m²) und mindestens eine Referenz ein Vorhaben betreffen muss, bei dem öffentlicher Auftraggeber den Bieter beauftragt hat. Leistungsbild Technische Ausrüstung (HLS, ELT): Es müssen mindestens drei Referenzen vorgelegt werden, die die vorstehenden Anforderungen erfüllen, wobei mindestens eine Referenz einen Erweiterungsbau (mind. 500 m²) …
Kriterium
Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen … ganz lesenEs gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2025
Vertragsende
31.08.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
63 Tage
Angebotsöffnung
18.11.2024, 09:01 Uhr. keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Geschäftssprache: Deutsch Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz ode … ganz lesenLeistung: Geschäftssprache: Deutsch Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise … ganz lesenAuf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1. Bindefristende: 20.01.2025 2. Hinweis zu bietereigenen AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB56W5S

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

191vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (151 Lose mit Angabe)
196.137 €Zuschlagswert im Median
101.159 € – 376.905 €mittlere Hälfte, 61 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.11.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bc38684e-4cc5-4de9-a913-7f54d829af20.