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Strittmatter-Gymnasium Gransee: Generalplanungsleistungen zur Erweiterung der Cafeteria und weiterer Klassenräume

Landkreis Oberhavel · Oranienburg, Brandenburg

Aktenzeichen GYGR.36.731.01.OV029.24veröffentlicht 15.01.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 719 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
31 Monate01.02.2025 – 31.08.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (45 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (85 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Leistung/Qualität60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 22 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.08.2027
    vor 21 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Generalplanung für die Erweiterung der Cafeteria und weitere 6 Stück Klassenräume des Strittmatter-Gymnasiums in 16775 Gransee. BGF: - vorhandene Schule 4.777,19 m² gemäß Raumbuch - zu planende Erweiterung ca. 600 m² Grundstücksgröße gem. Flurstück 18.653 m² für vorh. Schule und mögliche Erweiterungsflächen (lt. Lageplan).

Beschreibung des Loses

Die zu konzipierende Einrichtung soll den Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern des Strittmatter-Gymnasiums zur Verfügung stehen. Die Generalplanung (Erweiterung des Strittmatter-Gymnasiums) umfasst folgende Leistungen: Objektplanung Gebäude und Innenräume LPH 1-8, Fachplanung Tragwerksplanung LPH 1-8, Fachplanung Technische Ausrüstung LPH 1-8, Beratungsleistungen: - Nachweise zum konstruktiven Brandschutz - Aufstellen einer gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix - Bauphysik

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis40 %
Leistung/Qualität60 %
Preis
Bei der Wertung des Preises wird das Wertungshonorar berücksichtigt. Das Wertungshonorar ist das vom Bieter gemäß Preisblatt angebotene Gesamtbruttohonorar einschließlich Umsatzsteuer. Die Ermittlung der Bewertungspunkte erfolgt nach dem folgenden Schlüssel: - 400 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis (im Sinne des o.g. Gesamtbruttohonorars). - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegendem Wertungshonorar erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Wertungshonorare erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Die errechneten Wertungspunkte werden auf zwei Nachkommastellen gerundet. Es können bei diesem Zuschlagskriterium maximal 400 Punkte erreicht werden. Die Punkte gehen in die Gesamtwertung ein.
Qualität
Leistung/QualitätZur Beurteilung der Qualität des Angebots fordert der Auftraggeber mit dem Angebot vom Bieter eine schriftliche Darstellung in Konzeptform (Unterlage), die inhaltlich die in den Unterkriterien zu A und B (siehe Formular Zuschlagskriterien und Gewichtung) angesprochenen Angaben enthalten soll. Die Unterlage soll aus maximal 15 Seiten der Größe DIN A4 bestehen. Alle Seiten, die über die Anzahl von 15 hinausgehen, werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Im Unterkriterium C erfolgt die Bewertung der Qualität der Unterlage in formeller Hinsicht. Bei der Wertung der Qualität übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus und nimmt eine entsprechende Bewertung der eingereichten Unterlage vor. Die eingereichte Unterlage wird durch ein Gremium des Auftraggebers, bestehend aus drei (3) Prüfern, beurteilt. Diese prüfen und bewerten jede Unterlage unabhängig voneinander. Sie vergeben für jede Unterlage ihre Punkte pro Wertungskriterium. Für die Punktevergabe der Prüfer gelten die zu jedem Kriterium beschriebenen Maßstäbe (siehe Formular Zuschlagskriterien und Gewichtung). Für jedes Wertungskriterium (A-C) wird aus den jeweiligen Punkten der Prüfer das arithmetische Mittel errechnet und auf 2 Nachkommastellen gerundet (Punktemittelwert). Der Punktemittelwert je Kriterium wird mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert. Es können bei diesem Zuschlagskriterium maximal 600 Punkte erreicht werden. Die gewichteten Punkte gehen in die Gesamtwertung ein.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2025
Vertragsende
31.08.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise … ganz lesenAuf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5HYT5

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
bkm architekten Brüch Kunath Müller PartG mbB, Birkenwerder3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

191vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (151 Lose mit Angabe)
196.137 €Zuschlagswert im Median
101.159 € – 376.905 €mittlere Hälfte, 61 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 18.11.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0a559e91-e202-422f-bb8d-6b02af3f8ce4.