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Strategisches Baumanagement

Universitätsklinikum Essen Anstalt des öffentlichen Rechts · Essen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen UKE 01/2026veröffentlicht 23.10.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 209 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Essen.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (65 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 48 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Essen45147, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals20 %
  • Fachgespräch25 %
  • Beratungskonzept25 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

Das Universitätsklinikum Essen (UKE) beabsichtigt im Rahmen einer strategischen Gesamtentwicklung mehrere Beratungsleistungen gebündelt unter dem Titel strategische bauliche und wirtschaftliche Beratungsleistungen zu vergeben. Ziel ist es, die Leistungs- und Zukunftsfähigkeit des UKE nachhaltig zu stärken und zentrale Transformationsprozesse mit einer Ausrichtung auf infrastrukturelle und bauliche Prozesse strukturiert zu steuern.

Das UKE steht vor wesentlichen strategischen Herausforderungen in den Bereichen bauliche Entwicklung und damit in Zusammenhang zu sehende verbundene Organisationsentwicklung sowie der wirtschaftlichen Entwicklung. Ergänzend umfasst dies die Entwicklung und fortlaufende Aktualisierung einer integrierten baulichen Masterplanung, die als übergeordnete Leitlinie für die mittelfristige und langfristige Standortentwicklung dient. Zur Sicherstellung eines effizienten, transparenten und zukunftsorientierten Fortschritts benötigt das Klinikum ein erfahrenes Beraterteam mit nachweisbarer Expertise in der Steuerung komplexer Großprojekte im Gesundheitswesen.

Der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung umfasst insbesondere:

1. Die übergeordnete Konzeption, Steuerung und Weiterentwicklung der baulichen und infrastrukturellen Masterplanung der Universitätsklinikums unter besonderer Berücksichtigung des medizinischen Auftrags des Universitätsklinikums sowie bestehender Finanzierungsregelungen und -strukturen. 2. Die Einrichtung eines Projektmanagement Office zur zielgerichteten Steuerung und Priorisierung laufender Bau- und Infrastrukturmaßnahmen sowie der Projekt- und Umsetzungsentwicklung und -begleitung als Berater des Bauherrn für Konzeptionierung und Konfektionierung zukünftiger Infrastrukturmaßnahmen. 3. Die Unterstützung und Überprüfung betriebsorganisatorischer Konzepte als Grundlage von Infrastrukturentwicklung mit besonderem Blick auf Funktionalität und Wirtschaftlichkeit. 4. Sowie optional die strategische und bauliche Beratung in der Bereitstellung einer kompetenten Stabstellenfunktion im Bereich des strategischen Infrastrukturmanagements inklusive Unterstützung der Analyse und Konzeption sowie Begleitung der Neuausrichtung und Entwicklung der Organisationsstruktur des Universitätsklinikum für den Bereich Bauen, Planung und Instandhaltungsbetrieb. 5. Ziel der Beauftragung ist die Sicherstellung eines leistungsfähigen zukunftsfesten und strategisch klar ausgerichteten Universitätsklinikums, das den Anforderungen moderner Spitzenmedizin, universitärer Forschung und Lehre gleichermaßen gerecht wird. 6. Sicherheitsmaßnahmen und Konzepte; Gegenstand ist die umfassende Konzeptionierung und Planung aller sicherheitsrelevanten Maßnahmen für das Universitätsklinikum Essen. Die Leistungen umfassen die systematische Analyse des Ist-Zustands, die Entwicklung eines ganzheitlichen Sicherheitskonzepts sowie die Planung konkreter Maßnahmen zur Gewährleistung der physischen, technischen und organisatorischen Sicherheit aller Bereiche des Klinikums - einschließlich der Vorbereitung auf und des Umgangs mit Katastrophenszenarien umfassen.

und erfolgt im Wege einer Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV. Gemäß § 21 VgV können öffentliche Auftraggeber Rahmenvereinbarungen mit einem Unternehmen schließen, auf deren Grundlage Einzelaufträge (sog. Abrufe) zu den festgelegten Bedingungen erteilt werden. Die Rahmenvereinbarung selbst begründet dabei keine Verpflichtung des Auftraggebers, tatsächlich eine bestimmte Menge oder einen bestimmten Wert an Leistungen abzurufen - der Auftraggeber ist lediglich berechtigt, nicht aber verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in Anspruch zu nehmen. Abrufe erfolgen daher unverbindlich und nach Bedarf, sodass dem Auftragnehmer aus der bloßen Aufnahme in die Rahmenvereinbarung kein einklagbarer Anspruch auf Erteilung konkreter Einzelaufträge erwächst.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals20 %
Fachgespräch25 %
Beratungskonzept25 %
Preis30 %
Qualität
Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten PersonalsGemäß Vergabeunterlagen
Qualität
FachgesprächGemäß Vergabeunterlagen
Qualität
BeratungskonzeptGemäß Vergabeunterlagen
Preis
Gemäß Vergabeunterlagen

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Sind sofern vorgesehen in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland - Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Rügeerfordernis Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevo … ganz lesen1) Rügeerfordernis Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung der Erstangebote erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe der Erstangebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB) *** 2) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. *** 3) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. *** 4) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB. ***
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Vergabestelle wertet die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mind … ganz lesenDie Vergabestelle wertet die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die Anzahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, wird begrenzt. Die Mindestanzahl zur Abgabe eines Angebots aufzufordernden Bewerber beträgt: vgl. Ziffer 3.1 dieser Vergabeunterlagen. Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis zu reduzieren. Die Auswahl der Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden, richtet sich nach den folgenden objektiven nichtdiskriminierenden Kriterien: Auswahlkriterien: Umsatz: 05 Punkte Anzahl der vergleichbaren Referenzen: 10 Punkte Qualität der vergleichbaren Referenzen: 55 Punkte Gesamteignung und Verfügbarkeit des eingesetzten Teams: 30 Punkte Max Gesamtpunkte 100 Punkte Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Netto-Umsatz des Bewerbers in Millionen Euro in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen Die Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Auswahlkriterium 2: Anzahl der eingereichten vergleichbaren Referenzen Die Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Auswahlkriterium 3: Qualität der Referenzen Die Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Auswahlkriterium 4: Gesamteignung und Verfügbarkeit des eingesetzten Teams Die Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Gesamtauswahlentscheidung Es werden mindestens die drei und maximal fünf geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den jeweils erzielten Punktzahlen in der Prüfung der Auswahlkriterien. Der Teilnahmeantrag mit der pro Auswahlkriterium höchsten Punktzahl erhält die volle, diesem Kriterium zugewiesene Punktzahl. Die übrigen Teilnahmeanträge erhalten in Relation weniger Punkte (inverser Dreisatz). Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis drei Bewerber zugelassen sind. Soweit erforderlich entscheidet bei Punktegleichstand das Los. Benachrichtigung Teilnahmeanträge Die Vergabestelle teilt jedem erfolglosen Bewerber die Ablehnung seines Teilnahmeantrages entsprechend den rechtlichen Vorgaben mit.
Hinweis
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform X-Vergabe zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elek … ganz lesenA) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform X-Vergabe zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen. **** B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform X-Vergabe einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. **** C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2 F2 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "MustererklärungMindestentgelt/Tariftreue/Scientologyschutzerklärung" - sofern jeweils gefordert - einzureichen. **** D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt. **** E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will. **** F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Frist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen. **** G) Information zur Rahmenvereinbarung: Schätzmenge: 2700 Personentage Höchstmenge der Rahmenvereinbarung: 10.000.000 € Die Rahmenvereinbarung selbst begründet dabei keine Verpflichtung des Auftraggebers, tatsächlich eine bestimmte Menge oder einen bestimmten Wert an Leistungen abzurufen - der Auftraggeber ist lediglich berechtigt, nicht aber verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in Anspruch zu nehmen. Abrufe erfolgen daher unverbindlich und nach Bedarf, sodass dem Auftragnehmer aus der bloßen Aufnahme in die Rahmenvereinbarung kein einklagbarer Anspruch auf Erteilung konkreter Einzelaufträge erwächst.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln2

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Universitätsklinikum Essen Anstalt des öffentlichen Rechts
Anschrift
Hufelandstraße 55, 45147 Essen
Kontakt
vergabe@ebnerstolz.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

894vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (830 Lose mit Angabe)
295.543 €Zuschlagswert im Median
136.929 € – 596.829 €mittlere Hälfte, 330 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 10.04.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 68932922-4a1e-4e06-be6e-3596feb702cd.